Roy Garré
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Non di solo diritto -
Spunti di riflessione, ad uso della storia giuridica, sul rapporto fra diritto
ed altri
ordinamenti normativi
Zusammenfassung:
Das Recht ist nur ein Normensystem neben vielen anderen. Eine klare Abgrenzung
zu ähnlichen Phänomenen wie Sitte, Brauch, Moral, Wirtschaft, Politik
oder Religion ist nicht immer einfach zu ziehen. Vielmehr sollte man das Recht
im Verhältnis zu diesen anderen sozialen Erscheinungen und nie als autonomes
Objekt betrachten, um es überhaupt historisch analysieren zu können.
Im vorliegenden Beitrag wird versucht, anhand einigen konkreten Beispielen aus
der Rechtsgeschichte und aus dem heutigen (vor allem schweizerischen) Recht
das Zusammenwirken zwischen Recht und mehreren anderen Vergleichsgegenständen
zu erläutern. Ausgegangen wird vom äußerst brisanten Beispiel
der Normen der Delinquenz. Andere Perspektiven werden dann fortschreitend hinzugefügt,
insbesondere aus der Rechtsphilosophie, der Rechtssoziologie und der Rechtsanthropologie.
Das Bild das sich kristallisiert, ist das eines zwar wichtigen Normensystems,
das aber immer historisch bedingt ist und ohne Berücksichtigung der anderen
normativen Strategien einer jeden Gesellschaft nicht verstanden werden kann.