Inbal Steinitz: Die strafrechtliche Rechtsschutzarbeit des Centralvereins
gegen den Antisemitismus im Kaiserreich und in der Weimarer Republik
In meiner Dissertation möchte ich die Strafverfahren untersuchen,
die im Kaiserreich und in der Weimarer Republik aufgrund antisemitischer
Vorfälle vom Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen
Glaubens (CV) im Rahmen seiner Rechtsschutzarbeit veranlasst worden
sind.
Der CV wurde am 26. März 1893 gegründet und war die erste
jüdische Organisation in Deutschland, deren Hauptzweck in der umfassenden
Bekämpfung des Antisemitismus bestand. Es entsprach dem Selbstverständnis
der Vereinsgründer, unter denen viele Juristen waren, und ihrer
liberalen Auffassung vom Rechtsstaat, dass sie den Kampf gegen den Antisemitismus
vor allem auf der juristischen Ebene aufnahmen. Indem man sich der Mittel
des Rechtsstaates bediente und gegen Antisemiten vor Gericht zog, unterstrich
man die Existenz des rechtlich emanzipierten Judentums, das die Antisemiten
ja gerade bekämpfen wollten. Die Führung des CV sah im Rechtsschutz
das wichtigste Instrument nicht nur zur Defensive gegen den Antisemitismus,
sondern auch zur Durchsetzung der vollen Gleichberechtigung.
Juristen erhoben im Namen des CV oder diffamierter jüdischer Bürger
Anzeige gegen Antisemiten, antisemitische Organisationen und Institutionen,
unterstützten solche Klagen und stellten kostenfrei Anwälte
zur Verfügung.
Bei meiner Untersuchung soll nicht wie bisher die Fragestellung nach
dem Erfolg bzw. nach der Effektivität der Strafverfahren im Mittelpunkt
stehen. Vielmehr soll eine rechtshistorische Einordnung dieser Verfahren,
zum einen in die Strafrechtsgeschichte, zum anderen in die Justizgeschichte
des Kaiserreichs und der Weimarer Republik erfolgen. Schließlich
soll eine Verbindung der gewonnenen rechtshistorischen Erkenntnisse
mit der neueren Antisemitismusforschung hergestellt werden.
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