Kurzbeschreibung:

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Maren Bedau: Entnazifizierung des Zivilrechts. Die Fortgeltung von NS-Zivilrechtsnormen im Spiegel juristischer Zeitschriften der Nachkriegszeit (1945-1949)


Der geistige Wiederaufbau der Rechtswissenschaft vollzog sich nach Ende des Zweiten Weltkrieges in einem Spannungsfeld zwischen Zusammenbruch und Neubeginn. Das Kriegsziel der alliierten Streitkräfte hatte sich nicht in der militärischen Unterwerfung des Gegners erschöpft. Vielmehr waren als weitergehende Konsequenzen der Kapitulation die demokratische Umgestaltung der deutschen Gesellschaft geplant, wozu seit der Konferenz von Jalta (3.-11. Februar 1945) auch ausdrücklich die Beseitigung nationalsozialistischer Elemente des Rechts gehörte. Die deutschen Juristen sahen nach Kriegsende die Eckpfeiler ihrer traditionellen geistigen Ordnung zerstört: Der ehemalige Gesetzgeber saß in Nürnberg auf der Anklagebank. Das Reichsgericht hatte seit dem Einmarsch amerikanischer Truppen in Leipzig im April 1945 seine Spruchtätigkeit eingestellt. Schlagworte wie "Neuanfang", "Wiederaufbau", "Wiedergesundung" zogen sich durch juristische Schriften, es wurde von der "Perversion des Rechtsdenkens", von einer "Justizkatastrophe" und einer tiefgreifenden "Erschütterung" gesprochen. Auf der anderen Seite steht als starker Kontrast die schnelle Rückkehr zum Alltag. An die Stelle von Aufbruchsvisionen traten Vergessenswünsche und Reparaturgesinnung.

Die Arbeit löst sich von den bisherigen, in Kritik geratenen dichotomischen Interpretationskonzepten der Nachkriegsforschung, die auf eine klare Verortung zwischen den Polen ‚Restauration und Neuordnung' bzw. ‚Kontinuität und Wandel' abzielen. Stattdessen wird versucht, einen ersten Überblick über Umfang und Intensität der Beschäftigung mit nationalsozialistischen Zivilrechtsnormen zu gewinnen und ein differenziertes Bild von Zivilrechtsvorstellungen der Nachkriegszeit anhand konkreter Einzeldebatten zu zeichnen.

Das Schlagwort "Entnazifizierung des Zivilrechts" gab der Untersuchung den Titel. Nach dem Sprachgebrauch in zeitgenössischen Quellen erschöpfte sich der Bedeutungsgehalt von "Entnazifizierung" nicht in der Beschreibung von personenbezogenen Maßnahmen, die sich nach Kriegsende gegen NS-Belastete in einflußreichen Stellungen richteten. Vielmehr wurden unter diesem Topos nach 1945 auch die Befreiung der Rechtsordnung von nationalsozialistischen Inhalten diskutiert. Da die rechtshistorische Forschung den erweiterten Bedeutungsgehalt aufgenommen hat, soll auch hier "Entnazifizierung" als Sammelbegriff all jener wissenschaftlichen Kontroversen dienen, die sich im Rahmen des zivilrechtlichen Neuanfangs nach 1945 mit der Abkehr bzw. der Weitergeltung von nationalsozialistischen Bestandteilen der Zivilrechtsordnung beschäftigten. Dabei wird zwischen den Debatten um Neudefinition der Aufgaben des Privatrechts und den Anwendungsproblemen der Überreste nationalsozialistischer Zivilrechtsnormen unterschieden.

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Diese Seite ist vom 25. Februar, 2002