Kristina Graf: Annäherung an ein fremdes Recht - Das Neubauerneigentum
Ein Beitrag zu: 10 Jahre Offene Vermögensfragen, dargestellt an
der Tätigkeit des LARoV Schwerin
Eigentums- und vermögensrechtliche Fragen wurden seit 1990 heftig
diskutiert. Nun - da die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen
(LÄRoV) um 95% aller Anträge abgearbeitet haben - ist der
Zeitpunkt für eine rückblickende Einschätzung günstig.
Der Ansatzpunkt dieser Dissertation soll über einen rein rechtsdogmatischen
hinausgehen. Ziel ist es vielmehr, den zehnjährigen Annäherungsprozess
an die - einerseits - völlig neue Rechtsmaterie der offenen Vermögensfragen
und die - andererseits - teilweise unbekannte Rechtsordnung, nämlich
jene der DDR, einer eingehenden Beobachtung zu unterziehen. Fremd war
das Recht mithin gleich in zweifacher Hinsicht. Dabei wird ein intensiver
Blick auf die Praxis, die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
in den LÄRoV, geworfen. Sie standen der Aufgabe anfänglich
"unvorbereitet" gegenüber, da keineswegs eine gefestigte
Rechtsansicht existierte. Diese entwickelte sich in Literatur und Rechtsprechung
parallel zur Bearbeitung: In jeder Hinsicht galt es, eine terra incognita
zu betreten.
Die Darstellung bezieht sich auf den Umgang mit einem besonders kontrovers
diskutierten Recht, dem Neubauerneigentum bzw. Bodenreformeigentum.
Im September 1945 wurden in der sowjetischen Besatzungszone 209 000
Neubauernstellen eingerichtet, wobei es sich um die Verteilung von jenem
Boden handelte, der im Rahmen der sog. demokratischen Bodenreform entschädigungslos
enteignet worden war. 1990 befanden sich noch 25% der verteilten Flächen
im Eigentum' der Neubauern bzw. deren Nachfolgern, die restlichen
waren in den staatlichen Bodenfonds übergegangen. Im LARoV Schwerin
wurden nach 1990 5.000 Anträge auf Rückgabe gestellt.
Das Neubauerneigentum nahm bereits in der DDR eine Sonderrolle ein
und existiert in der Form in der heutigen Rechtsordnung nicht .
Die Arbeit wird in drei Komplexe geteilt.
1. Inhalt der Anträge
Die 5.000 Anträge werden mit Hilfe eines Fragebogens statistisch
ausgewertet. Hieran ist abzulesen, mit welchen Problemen und Fragen
sich das LARoV zu beschäftigen hatte.
2. Behandlung der Anträge
Die Bearbeitung der Anträge wird nachgezeichnet: Wie hat das LARoV
die geltend gemachten Vorgänge rechtlich bewertet?
3. Annäherung an ein fremdes Recht
Hier folgt eine Gesamtanalyse zum Annäherungsprozess: Welche Schwierigkeiten
ergaben sich allgemein daraus, dass sich einem fremden und vergangenen
Recht zu nähern war?
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