Kurzbeschreibung:

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Kristina Graf: Annäherung an ein fremdes Recht - Das Neubauerneigentum
Ein Beitrag zu: 10 Jahre Offene Vermögensfragen, dargestellt an der Tätigkeit des LARoV Schwerin


Eigentums- und vermögensrechtliche Fragen wurden seit 1990 heftig diskutiert. Nun - da die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen (LÄRoV) um 95% aller Anträge abgearbeitet haben - ist der Zeitpunkt für eine rückblickende Einschätzung günstig.
Der Ansatzpunkt dieser Dissertation soll über einen rein rechtsdogmatischen hinausgehen. Ziel ist es vielmehr, den zehnjährigen Annäherungsprozess an die - einerseits - völlig neue Rechtsmaterie der offenen Vermögensfragen und die - andererseits - teilweise unbekannte Rechtsordnung, nämlich jene der DDR, einer eingehenden Beobachtung zu unterziehen. Fremd war das Recht mithin gleich in zweifacher Hinsicht. Dabei wird ein intensiver Blick auf die Praxis, die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in den LÄRoV, geworfen. Sie standen der Aufgabe anfänglich "unvorbereitet" gegenüber, da keineswegs eine gefestigte Rechtsansicht existierte. Diese entwickelte sich in Literatur und Rechtsprechung parallel zur Bearbeitung: In jeder Hinsicht galt es, eine terra incognita zu betreten.
Die Darstellung bezieht sich auf den Umgang mit einem besonders kontrovers diskutierten Recht, dem Neubauerneigentum bzw. Bodenreformeigentum.

Im September 1945 wurden in der sowjetischen Besatzungszone 209 000 Neubauernstellen eingerichtet, wobei es sich um die Verteilung von jenem Boden handelte, der im Rahmen der sog. demokratischen Bodenreform entschädigungslos enteignet worden war. 1990 befanden sich noch 25% der verteilten Flächen im ‚Eigentum' der Neubauern bzw. deren Nachfolgern, die restlichen waren in den staatlichen Bodenfonds übergegangen. Im LARoV Schwerin wurden nach 1990 5.000 Anträge auf Rückgabe gestellt.

Das Neubauerneigentum nahm bereits in der DDR eine Sonderrolle ein und existiert in der Form in der heutigen Rechtsordnung nicht .

Die Arbeit wird in drei Komplexe geteilt.
1. Inhalt der Anträge
Die 5.000 Anträge werden mit Hilfe eines Fragebogens statistisch ausgewertet. Hieran ist abzulesen, mit welchen Problemen und Fragen sich das LARoV zu beschäftigen hatte.
2. Behandlung der Anträge
Die Bearbeitung der Anträge wird nachgezeichnet: Wie hat das LARoV die geltend gemachten Vorgänge rechtlich bewertet?
3. Annäherung an ein fremdes Recht
Hier folgt eine Gesamtanalyse zum Annäherungsprozess: Welche Schwierigkeiten ergaben sich allgemein daraus, dass sich einem fremden und vergangenen Recht zu nähern war?

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Diese Seite ist vom 8. Mai, 2002