Dr. Ewald Grothe:
Zwischen Geschichte und Recht. Deutsche Verfassungsgeschichtsschreibung
1900-1970
Habilitationsschrift
Das Verfahren wurde im Dezember 2003 abgeschlossen. Informationen
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Mit der Untersuchung der Verfassungsgeschichtsschreibung
in ihren ideengeschichtlichen und institutionellen Zusammenhängen
wird ein wichtiger, aber bisher vernachlässigter Teil der deutschen
Wissenschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert erschlossen. Die Verfassungsgeschichtsschreibung
in Deutschland zwischen 1900 und 1970 ist durch eine weitgehende Kontinuität
ihrer personellen Träger und ihrer inhaltlich-methodischen Ausgestaltung
gekennzeichnet. Im Kontrast dazu wird ihr Gegenstand, die deutsche Verfassungsgeschichte,
von der Diskontinuität der politischen Systeme geprägt. Die
Verfassungsgeschichte als Teilfach der Geschichts- und der Rechtswissenschaften
fügt sich zum einen in die von den politischen Strukturen und den
gesellschaftlichen Modernisierungs- und Retardierungsprozessen abhängige
Entwicklung der deutschen Geschichtsschreibung ein. Zum anderen zeigen
sich bei der Analyse der Verfassungshistoriographie spezifische und
exzeptionelle Entwicklungen: eine höhere Interdependenz mit den
jeweiligen politischen Systemen, eine bemerkenswerte Deutungshoheit
für zentrale Fragen der politischen Geschichtsschreibung sowie
ein ausgeprägtes fachbezogenes, bisweilen zur Isolation neigendes
Methodenbewußtsein. In der Studie werden Inhalte, Methode und
Rezeption der verschiedenen Entwürfe zur Verfassungsgeschichtsschreibung
untersucht, wobei die Historiker Otto Hintze und Fritz Hartung sowie
der Jurist Ernst Rudolf Huber besonders in den Vordergrund rücken.
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