Kurzbeschreibung:

forum historiae iuris

Dr. Ewald Grothe:
Zwischen Geschichte und Recht. Deutsche Verfassungsgeschichtsschreibung 1900-1970
Habilitationsschrift

Das Verfahren wurde im Dezember 2003 abgeschlossen. Informationen zur erschienenen Habilitationsschrift finden Sie hier. Informationen über weitere Aufsätze zur Thematik erhalten Sie über den Autor


Mit der Untersuchung der Verfassungsgeschichtsschreibung in ihren ideengeschichtlichen und institutionellen Zusammenhängen wird ein wichtiger, aber bisher vernachlässigter Teil der deutschen Wissenschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert erschlossen. Die Verfassungsgeschichtsschreibung in Deutschland zwischen 1900 und 1970 ist durch eine weitgehende Kontinuität ihrer personellen Träger und ihrer inhaltlich-methodischen Ausgestaltung gekennzeichnet. Im Kontrast dazu wird ihr Gegenstand, die deutsche Verfassungsgeschichte, von der Diskontinuität der politischen Systeme geprägt. Die Verfassungsgeschichte als Teilfach der Geschichts- und der Rechtswissenschaften fügt sich zum einen in die von den politischen Strukturen und den gesellschaftlichen Modernisierungs- und Retardierungsprozessen abhängige Entwicklung der deutschen Geschichtsschreibung ein. Zum anderen zeigen sich bei der Analyse der Verfassungshistoriographie spezifische und exzeptionelle Entwicklungen: eine höhere Interdependenz mit den jeweiligen politischen Systemen, eine bemerkenswerte Deutungshoheit für zentrale Fragen der politischen Geschichtsschreibung sowie ein ausgeprägtes fachbezogenes, bisweilen zur Isolation neigendes Methodenbewußtsein. In der Studie werden Inhalte, Methode und Rezeption der verschiedenen Entwürfe zur Verfassungsgeschichtsschreibung untersucht, wobei die Historiker Otto Hintze und Fritz Hartung sowie der Jurist Ernst Rudolf Huber besonders in den Vordergrund rücken.

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Diese Seite ist vom 24. November, 2003
Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2005