Kurzbeschreibung: |
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André Gruve: " Planhüter oder Interessenvertreter "- Der Wirkungskreis, Aufgaben und Stellung des Justitiars in der volkseigenen Wirtschaft der DDRDie Berufsgruppen Richter, Staats- sowie Rechtsanwalt in der DDR sind bereits vielfach untersucht worden. Eine vergleichbare Untersuchung des in der volkseigenen Wirtschaft der DDR tätigen Justitiars fehlt bislang. Dabei handelte es sich, neben den zum Ende der DDR angegebene ca. 600 Rechtsanwälten, mit ca. 3.200 Justitiaren um eine beachtenswerte Anzahl von Wirtschaftsjuristen. Die Arbeit soll die Entwicklung des Berufbildes Justitiar unter den Bedingungen der sozialistischen Wirtschaftsordnung zeigen. Es wird zeitlich von der Gründung bis zum Beitritt der DDR und in sachlicher Hinsicht auf die in der volkseigenen Wirtschaft ( VVB, VEB, später Kombinate, bei den Bezirkswirtschaftsräten zur Betreuung kleiner und mittlerer Betriebe) tätigen Justitiare beschränkt untersucht. Da die sozialistische Wirtschaftordnung die Erfüllung des Planes in den Mittelpunkt der Volkswirtschaft stellte, ergaben sich für die Wirtschaftseinheiten sehr weitgehende Einschränkungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Handlungsspielräume. Inwiefern bei der Ausfüllung dieser engen Gestaltungsspielräume für die Justitiare das staatliche Interesse an der Planerfüllung oder die Verfolgung betriebsegoistischer Ziele im Vordergrund gestanden hat, soll einerseits theoretisch anhand der Aktenlage im Bundesarchiv und andererseits zum Vergleich mit der Rechtswirklichkeit mittels Zeitzeugenbefragungen dargestellt werden. Grundlage sind die Archivmaterialien der Staatlichen Plankommision, des Volkswirtschaftsrates, des Ministeriums der Justiz, der Abteilung für Staats- und Rechtsfragen bei dem ZK der SED sowie des Institutes für soz. Wirtschaftsführung. Die Gliederung der Untersuchung orientiert sich an den verschiedenen wirtschaftlichen Entwicklungsetappen der DDR, da bereits die Veränderungen der berufsrechtlichen Regelungen hiermit unmittelbar korrespondieren. Auffallend ist diesbezüglich die zeitlich zumeist vorangehende Parallelentwicklung in den Staaten des soz. Wirtschaftsverbundes RGW, insbesondere in der damaligen Sowjetunion. Daneben werden unterschiedliche Untersuchungsansätze vorgenommen. Aus der Sicht des Berufsträgers soll der Attraktivität der Tätigkeit, d.h. beispielsweise Spezialisierungs-, Karriere-, und Verdienstmöglichkeiten aber auch sogn. "Rückzugsmöglichkeiten" nachgegangen werden. Vom staatlichen Standpunkt stehen die Schaffung wirksamer Steuerungsinstrumente (einmal durch das Berufsrecht, zum anderen durch ständige Einbindung in Arbeitsgruppen, Schulungen etc.) im Vordergrund. Neben dem eigentlichen staatlichen Leiter des Betriebes wird ein weiterer "Wirtschaftsfunktionär" in das Stabssystem der betrieblichen Struktur integriert. Bedeutsam ist hier auch die Abgrenzung zum Tätigkeitsfeld der Rechtsanwälte. Aus betrieblicher Sicht ist die Frage der Kompetenzabgrenzungen zu untersuchen. Wird der Justitiar durch die berufsrechtlichen Regelungen zu stark instrumentalisiert, treten zwingend Konflikte mit dem eigentlichen staatlichen Leiter auf. A. Gruve, Berlin, 08.09.2001 |
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Betreut vom Diese Seite ist vom 18 September, 2001 |