Esther Hartwich: Der Deutsche Juristentag von 1860 bis 1878
und sein Einfluss auf die Nationsbildung durch Recht
Der Deutsche Juristentag wurde im August 1860 gegründet und ist
bis heute die größte deutsche allgemeine Juristenvereinigung.
Dennoch gibt es keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu seiner Entstehungsgeschichte
und seinen Tätigkeiten in den ersten Jahren. Diese Lücke soll
durch das vorliegende Forschungsvorhaben geschlossen werden. Die Untersuchung
bezieht sich auf den Zeitraum der Gründung des Deutschen Juristentages
im August 1860 bis zur Verabschiedung der Reichsjustizgesetze und dem
Ende der liberalen Ära unter Bismarck im Jahre 1878. Im Mittelpunkt
steht dabei die Frage, welcher Einfluss dem Deutschen Juristentag auf
die Nationsbildung durch Recht zuzusprechen ist.
Die Nationsbildung als nie abgeschlossener sozialer und politischer
Integrationsprozeß beinhaltet die ständige Bildung eines
Nationalbewußtseins, eine Nationalbewegung und den Nationalismus
als verbindendes Element. Ziel der Dissertation ist es, die Stellung
des Deutschen Juristentages innerhalb der deutschen Nationalbewegung
zu bestimmen und seine Wirkung für die Bildung des Nationalbewußtseins
aufzuzeigen. So fällt die Gründung des Deutschen Juristentages
in die Zeit der Entstehung der deutschen Nationalbewegung Ende der 1850er
Jahre im 19. Jahrhundert. Ermutigt durch den nationalen Einigungskrieg
in Italien und die Thronbesteigung von Wilhelm I. in Preußen schlossen
sich ab 1859 zahlreiche nationale Vereinigungen und Verbände zusammen.
Durch diese Gründungswelle und aufgrund der stark zentralistischen
Organisationsstrukturen dieser Vereinigungen konnte sich eine nationale
Funktionselite des politischen Bürgertums bilden, die erfolgreich
die Nationsbildung vorantrieb. Die Dissertation soll zeigen, dass auch
die Führungsmitglieder des Deutschen Juristentages Teil dieser
Funktionselite waren und durch die Gründung einer allgemeinen deutschen
Juristenversammlung ein gewichtiger Beitrag im Rahmen der Nationalbewegung
geleistet wurde.
Der Deutsche Juristentag hebt sich durch seine erfolgreiche Weiterführung
nach der Gründung des Norddeutschen Bundes (1866) und des Deutschen
Kaiserreiches (1871) von den anderen nationalen Vereinigungen ab. Aufgrund
des vermeintlichen oder tatsächlichen Wegfalls ihres Legitimitätszweckes
gerieten nahezu alle Organisationen bereits durch die Gründung
des Norddeutschen Bundes in eine Krise und lösten sich zum Teil
auf oder verschwanden in der Bedeutungslosigkeit. Die Dissertation soll
die für die insoweit außergewöhnliche Weiterführung
des Deutschen Juristentages ursächlichen Erfolgsfaktoren aufzeigen.
Zudem bietet sich durch die Fortsetzung der Tätigkeiten über
die historischen Umbrüche hinweg die Möglichkeit, die durch
die Reichsgründung bedingten Veränderungen der Nationsbildung
anhand der Tätigkeiten einer einzelnen nationalen Vereinigungen
zu untersuchen.
Durch die Zielsetzung des Deutschen Juristentages, die Rechtseinheit
auf den Gebieten des Privat-, Prozeß- und Strafrechts zu fördern,
umfasst das gewählte Thema auch die in der Forschung bisher kaum
beachtete Wechselbeziehung zwischen Nationsbildung und Recht. Die gedruckten
Protokolle der Verhandlungen des Deutschen Juristentages geben Einblick
in umfassende und detaillierte Auseinandersetzungen mit einzelnen Rechtsfragen
im genannten Untersuchungszeitraum. So konzentrieren sich die Verhandlungsthemen
vor Gründung des Norddeutschen Bundes insbesondere auf die Erreichung
einer einheitlichen Prozessgesetzgebung und eines gemeinsamen Deutschen
Strafgesetzbuches. Im Rahmen des Norddeutschen Bundes nutzte der Deutsche
Juristentag die äußeren Bedingungen zu einer (vorläufig
norddeutschen) Rechtseinheit durch Vorschläge für ein einheitliches
Strafgesetzbuch und einer einheitlichen Prozeßordnung. Nach der
Gründung des Deutschen Kaiserreiches lag der Schwerpunkt auf den
Reichsjustizgesetzen. Im Rahmen der Dissertation soll der Frage nachgegangen
werden, inwieweit der Deutsche Juristentag tatsächlich Einfluss
auf die Gesetzgebung genommen hat. Zudem bietet sich auch hier durch
die Weiterführung nach der Grün-dung des Norddeutschen Bundes
und des Deutschen Kaiserreichs die Möglichkeit, die aufgrund der
politischen Ereignisse veränderten Voraussetzungen für die
Rechtsvereinheitlichung und ihre Aus-wirkungen genau zu bestimmen.
Zudem können die Verhandlungen, die nicht nur rein juristischen
Argumentationen folgen, sondern vielfach die gemeinsame deutsche Rechtskultur
in den Vordergrund stellen, einen Einblick in die Stärke des nationalen
Bewußtseins und der nationalen Identität geben. Durch die
Schaffung eines Forums zur Begegnung und zum Austausch der deutschen
Juristen untereinander wurde dieses Nationalbewußtsein verstärkt
gefördert. Durch das Prinzip der Öffentlichkeit muß
dem deutschen Juristentag ebenfalls eine diesbezügliche Außenwirkung
zugesprochen werden. Die nähere Bestimmung und Eingrenzung dieser
Innen- und Außenwirkung ist ebenfalls Teil der Dissertation.
Die Untersuchung des Deutschen Juristentages von 1860 bis 1878 bietet
somit die wissenschaftliche Aufarbeitung der Aktivitäten der bedeutendsten
deutschen Juristenvereinigung dieser Zeit. Zudem ergänzt sie die
Forschung zur deutschen Nationalbewegung im 19. Jahrhundert und beleuchtet
den bislang wenig beachteten Aspekt der Beziehung zwischen Nationsbildung
und Recht.
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