Kurzbeschreibung:

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Esther Hartwich: Der Deutsche Juristentag von 1860 bis 1878
und sein Einfluss auf die Nationsbildung durch Recht


Der Deutsche Juristentag wurde im August 1860 gegründet und ist bis heute die größte deutsche allgemeine Juristenvereinigung. Dennoch gibt es keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu seiner Entstehungsgeschichte und seinen Tätigkeiten in den ersten Jahren. Diese Lücke soll durch das vorliegende Forschungsvorhaben geschlossen werden. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum der Gründung des Deutschen Juristentages im August 1860 bis zur Verabschiedung der Reichsjustizgesetze und dem Ende der liberalen Ära unter Bismarck im Jahre 1878. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welcher Einfluss dem Deutschen Juristentag auf die Nationsbildung durch Recht zuzusprechen ist.
Die Nationsbildung als nie abgeschlossener sozialer und politischer Integrationsprozeß beinhaltet die ständige Bildung eines Nationalbewußtseins, eine Nationalbewegung und den Nationalismus als verbindendes Element. Ziel der Dissertation ist es, die Stellung des Deutschen Juristentages innerhalb der deutschen Nationalbewegung zu bestimmen und seine Wirkung für die Bildung des Nationalbewußtseins aufzuzeigen. So fällt die Gründung des Deutschen Juristentages in die Zeit der Entstehung der deutschen Nationalbewegung Ende der 1850er Jahre im 19. Jahrhundert. Ermutigt durch den nationalen Einigungskrieg in Italien und die Thronbesteigung von Wilhelm I. in Preußen schlossen sich ab 1859 zahlreiche nationale Vereinigungen und Verbände zusammen. Durch diese Gründungswelle und aufgrund der stark zentralistischen Organisationsstrukturen dieser Vereinigungen konnte sich eine nationale Funktionselite des politischen Bürgertums bilden, die erfolgreich die Nationsbildung vorantrieb. Die Dissertation soll zeigen, dass auch die Führungsmitglieder des Deutschen Juristentages Teil dieser Funktionselite waren und durch die Gründung einer allgemeinen deutschen Juristenversammlung ein gewichtiger Beitrag im Rahmen der Nationalbewegung geleistet wurde.
Der Deutsche Juristentag hebt sich durch seine erfolgreiche Weiterführung nach der Gründung des Norddeutschen Bundes (1866) und des Deutschen Kaiserreiches (1871) von den anderen nationalen Vereinigungen ab. Aufgrund des vermeintlichen oder tatsächlichen Wegfalls ihres Legitimitätszweckes gerieten nahezu alle Organisationen bereits durch die Gründung des Norddeutschen Bundes in eine Krise und lösten sich zum Teil auf oder verschwanden in der Bedeutungslosigkeit. Die Dissertation soll die für die insoweit außergewöhnliche Weiterführung des Deutschen Juristentages ursächlichen Erfolgsfaktoren aufzeigen. Zudem bietet sich durch die Fortsetzung der Tätigkeiten über die historischen Umbrüche hinweg die Möglichkeit, die durch die Reichsgründung bedingten Veränderungen der Nationsbildung anhand der Tätigkeiten einer einzelnen nationalen Vereinigungen zu untersuchen.
Durch die Zielsetzung des Deutschen Juristentages, die Rechtseinheit auf den Gebieten des Privat-, Prozeß- und Strafrechts zu fördern, umfasst das gewählte Thema auch die in der Forschung bisher kaum beachtete Wechselbeziehung zwischen Nationsbildung und Recht. Die gedruckten Protokolle der Verhandlungen des Deutschen Juristentages geben Einblick in umfassende und detaillierte Auseinandersetzungen mit einzelnen Rechtsfragen im genannten Untersuchungszeitraum. So konzentrieren sich die Verhandlungsthemen vor Gründung des Norddeutschen Bundes insbesondere auf die Erreichung einer einheitlichen Prozessgesetzgebung und eines gemeinsamen Deutschen Strafgesetzbuches. Im Rahmen des Norddeutschen Bundes nutzte der Deutsche Juristentag die äußeren Bedingungen zu einer (vorläufig norddeutschen) Rechtseinheit durch Vorschläge für ein einheitliches Strafgesetzbuch und einer einheitlichen Prozeßordnung. Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches lag der Schwerpunkt auf den Reichsjustizgesetzen. Im Rahmen der Dissertation soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit der Deutsche Juristentag tatsächlich Einfluss auf die Gesetzgebung genommen hat. Zudem bietet sich auch hier durch die Weiterführung nach der Grün-dung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreichs die Möglichkeit, die aufgrund der politischen Ereignisse veränderten Voraussetzungen für die Rechtsvereinheitlichung und ihre Aus-wirkungen genau zu bestimmen.
Zudem können die Verhandlungen, die nicht nur rein juristischen Argumentationen folgen, sondern vielfach die gemeinsame deutsche Rechtskultur in den Vordergrund stellen, einen Einblick in die Stärke des nationalen Bewußtseins und der nationalen Identität geben. Durch die Schaffung eines Forums zur Begegnung und zum Austausch der deutschen Juristen untereinander wurde dieses Nationalbewußtsein verstärkt gefördert. Durch das Prinzip der Öffentlichkeit muß dem deutschen Juristentag ebenfalls eine diesbezügliche Außenwirkung zugesprochen werden. Die nähere Bestimmung und Eingrenzung dieser Innen- und Außenwirkung ist ebenfalls Teil der Dissertation.
Die Untersuchung des Deutschen Juristentages von 1860 bis 1878 bietet somit die wissenschaftliche Aufarbeitung der Aktivitäten der bedeutendsten deutschen Juristenvereinigung dieser Zeit. Zudem ergänzt sie die Forschung zur deutschen Nationalbewegung im 19. Jahrhundert und beleuchtet den bislang wenig beachteten Aspekt der Beziehung zwischen Nationsbildung und Recht.

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Diese Seite ist vom 8. Dezember 2003