Ingrid Heyland: Die Entwicklung der juristischen Fakultät der
Humboldt-Universität
zu Berlin nach dem Ende des 2. Weltkrieges
Inhalt der Arbeit ist eine detaillierte historische Darstellung der
Entwicklung der juristischen Fakultät der Berliner Universität/Humboldt-Universität
zu Berlin seit dem Ende des 2. Weltkrieges 1945 bis etwa 1955, ausgehend
von ihrer Befreiung von nationalsozialistischer Ideologie bis zu ihrer
Umgestaltung im Sinne einer sog. sozialistischen Universität. Untersucht
und aufgezeigt werden soll, auf welche Weise politische Vorgaben in
die inneren Verhältnisse der Fakultät hineinwirkten und welches
Gewicht ihnen bei der Ausgestaltung der Fakultät zukam. Einer der
Aspekte wird dabei das Verhalten des Lehrkörpers und der Studenten
im Zuge der neuen Entwicklung sein.
Als Quellen werden zur Zeit Unterlagen aus dem Archiv der Humboldt-Universität
benutzt.
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