Kurzbeschreibung:

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Maike Huneke: Die Glosse zum Lehnrecht des Sachsenspiegels


In der Art der Buch'schen Glosse, die das Landrecht des Sachsenspiegels behandelt, entsteht um die Mitte des 14. Jahrhunderts auch zum Sachsenspiegel-Lehnrecht eine Glosse. Ein un-bekannter Autor erklärt darin in mittelhochdeutscher Sprache das sächsische Lehnrecht. Ne-ben Sachsenspiegel und Landrechtsglosse benutzt der Glossator dabei auch das Corpus iuris civilis und das Corpus iuris canonici, die jeweilige Glossa ordinaria sowie das langobardische Lehnrecht. Die Glosse ist in einer kürzeren und einer längeren Fassung überliefert, hinzu tre-ten die Wurm'sche und die sog. Stendaler Glosse. Heute sind noch 30 Handschriften und ein Handschriftenfragment zugänglich.

2006 ist eine wissenschaftliche Edition der kürzeren Lehnrechtsglosse als der vielleicht ältes-ten Textklasse erschienen (Glossen zum Sachsenspiegel-Lehnrecht. Die kürzere Glosse. Hg. von Frank-Michael Kaufmann, MGH Fontes iuris N. S. 8). Im Übrigen bleibt die wissen-schaftliche Beschäftigung mit dem sächsischen Lehnrecht hinter der Forschung zu den Land-rechtsglossen zurück. Ziel der Arbeit ist es, durch eine Analyse des Werkes einen ersten Ein-blick in Methode, Inhalt und Wirkung des Textes zu gewinnen, um so ein genaueres Bild der sächsischen spätmittelalterlichen Lehnrechtsordnung zu zeichnen.

Meine Dissertation betreut Herr Prof. Dr. Bernd Kannowski

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Diese Seite ist vom 12. Mai, 2009