Kurzbeschreibung:

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Dr. Sylvia Kesper-Biermann: Strafrechtliche Ordnungsvorstellungen und Strafgesetzgebung im 19. Jahrhundert. Die Entstehung des Reichsstrafgesetzbuches von 1871


Ziel des Forschungsprojektes ist es, eine Entstehungsgeschichte des Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund von 1870 zu schreiben, welches das Deutsche Reich 1871 praktisch unverändert übernahm. Unter "Entstehung" wird in diesem Zusammenhang ein langfristiger Prozeß verstanden: Das Reichsstrafgesetzbuch bildete nämlich den Endpunkt einer "Kodifikationswelle" (Rainer Schröder), die im Verlauf des 19. Jahrhunderts fast alle deutschen Staaten erfaßte und zur Verabschiedung zahlreicher Strafgesetzbücher, etwa in Bayern 1813, Sachsen 1838, Württemberg 1839, Hannover 1840, Baden 1845 und Preußen 1851 führte. Leitende Fragestellung der Untersuchung ist die nach dem Verhältnis bzw. der Wechselwirkung von Strafrechtsdiskurs und praktischer Gesetzgebungstätigkeit, anders ausgedrückt: von Wissenschaft und Politik im Entstehungsprozeß der Kodifikationen. Methodisch basiert die Arbeit vor allem auf den von der sogenannten "Neuen Ideengeschichte", insbesondere der "Cambridge School", hervorgebrachten Überlegungen zur gesellschaftlichen Wirkungskraft von Ideen.
Die allgemeine Fragestellung wird in vier Punkten behandelt. Es geht erstens um die Theorie der Strafgesetzgebung zwischen ca. 1780 und 1871. Hier ist zu fragen, welche Themen die Texte behandelten, ob und wie sich die Kernpunkte des Diskurses veränderten. Daneben geht es auch um die Textproduzenten, ihre Kommunikationsformen und -medien. Schließlich wird der Blick auf die Strafrechtswissenschaft als Teildisziplin der Jurisprudenz geworfen. Zweitens behandelt das Projekt die Praxis der Strafgesetzgebung in den deutschen Einzelstaaten zwischen 1800 und 1870. Neben einem Überblick über die Phasen der legislativen Tätigkeit in diesem Zeitraum wird der Gesetzgebungsprozeß einschließlich seiner Träger und der allgemeinen Rahmenbedingungen untersucht. Ein dritter Abschnitt beschäftigt sich mit der Entstehungsgeschichte des Reichsstrafgesetzbuches, die viele Gemeinsamkeiten, aber auch wichtige Unterschiede zur Genese der einzelstaatlichen Kodifikationen aufwies. In diesem Zusammenhang ist auch auf die das gesamte 19. Jahrhundert über vorhandenen Bestrebungen zur Schaffung eines einheitlichen deutschen Strafrechts einzugehen. Schließlich zeichnet das Forschungsprojekt viertens die Wechselwirkungen zwischen Strafrechtsdiskurs und Gesetzgebung und deren Entwicklung im Untersuchungszeitraum anhand von vier inhaltlichen Aspekten nach, die bei der Entstehung der Kodifikationen von besonderer Bedeutung waren. Im einzelnen handelt es sich um das Verhältnis von philosophischem und positivem Recht bei der Strafgesetzgebung, um die Strafzwecke, um die Abgrenzung von Kriminal- und Polizeirecht sowie um die sogenannten Ehrenstrafen als Bestandteil des Strafensystems.

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Diese Seite ist vom 18. Februar 2004