Verena Knauf: Die zivilrechtliche Urteilspraxis des Obersten Gerichts
der DDR in den Fünfziger Jahren
Die zivilrechtliche Urteilspraxis des Obersten Gerichts der DDR in
den Fünfziger Jahren wird mittels statistischer Erfassung der unveröffentlichten
Berufungs- sowie Kassationsurteile untersucht. Für die Untersuchung
werden die erhaltenen, im Bundesarchiv lagernden Prozeßakten herangezogen.
Bisherige Untersuchungen haben sich auf die veröffentlichten Urteile
dieses Zeitraumes gestützt. Urteile sind in der DDR jedoch in einem
weitaus geringerem Umfang veröffentlicht worden als in der BRD. Diese
Forschungslücke wird durch meine Arbeit geschlossen, um bewerten zu
können, inwieweit die gezielten Urteilsveröffentlichungen in der Neuen
Justiz und der offiziellen Entscheidungssammlung das Bild der Urteilspraxis
des OG realistisch widerspiegelten. Dadurch kann festgestellt werden,
ob und ggf. welche Unterschiede zwischen unveröffentlichten und veröffentlichten
Urteilen bestehen. Schwerpunktmäßig werden hierzu Daten ermittelt, die
statistisch ausgewertet werden können. Weiterhin werden die Akten inhaltlich
ausgewertet. Die Anpassung der Rechtspraxis an die veränderten gesellschaftlichen
Verhältnisse war in den Anfangsjahren der DDR besonders drängend, da
das BGB weiterhin galt und Instrumentarien zum Umgang mit den übernommenen
Normen entwickelt werden mußten. Meine Dissertation untersucht einige
dieser Instrumentarien.
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