Kurzbeschreibung:

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Sebastian Kottke:
Das Rechtsinstitut des Verlöbnisses im Bürgerlichen Gesetzbuch - ein Auslaufmodell? - eine rechtsgeschichtliche Untersuchung -


An vorderster Spitze des vierten Buches des BGB, dem Familienrecht, erfährt das Verlöbnis in den §§ 1297-1299, 1301 und 1302 BGB seine gesetzliche Regelung. Dennoch fristet heute das Verlöbnis und das Verlöbnisrecht des BGB im Vergleich zur Ehe und zum Eherecht ein Schattendasein. Insbesondere die jüngere Generation kennt das Rechtsinstitut Verlöbnis meist nur noch als gesellschaftliches Ereignis.
Wie kommt es aber, dass eine Gesellschaft einem uralten Rechtsinstitut heute kaum noch Beachtung schenkt? Wann setzte dieser Trend ein? Liegt es vielleicht daran, dass die Normen des Verlöbnisrechts bis auf die Streichung des § 1300 BGB seit nunmehr über einhundert Jahren vom Gesetzgeber unangetastet am Anfang des Familienbuchs des BGB scheinbar unbeeindruckt von den Veränderungen um sie herum stehen? Aus welchem Grund blieben diese Normen im Gegensatz zum übrigen Familienrecht, welches heute wesentlich intensiver und weit reichender als früher geregelt ist, nahezu unverändert?

Antworten auf diese Fragen soll meine Dissertation geben. Hierzu darf aber nicht nur die aktuelle Rechtslage und die Diskussion in der Literatur der jüngeren Vergangenheit betrachtet werden, vielmehr muss die Sichtweise komplexer ausgestaltet sein und dabei auch die Geschichte dieses traditionsreichen Rechtsinstituts berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund soll mit der Arbeit der historische Ursprung des Rechtsinstituts des Verlöbnisses skizziert und seine Entwicklung in den darauf folgenden Jahrhunderten bis zu den Vorarbeiten zur Kodifikation im BGB verfolgt werden. Ausgehend von den Rechtslagen, die am Ende des 19. Jahrhunderts herrschten, soll erörtert werden, wie die Väter des BGB in ihren Beratungen die offenen Rechtsfragen behandelten, welche theoretischen Lösungsmöglichkeiten es gab und welcher Weg schließlich warum gewählt wurde. Danach soll überprüft werden, ob sich die von den Vätern des BGB geschaffene Grundkonzeption auf dem Prüfstand des 20. Jahrhunderts behaupten konnte. Nach einem Rückblick auf die Entwicklung des Verlöbnisrechts seit Inkrafttreten des BGB bis zur Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten im Jahre 1990, die die nach dem zweiten Weltkrieg verlorene Rechtseinheit wiederherstellte, gilt ein besonderes Interesse den familienrechtlichen Reformbestrebungen, welche Ende der 60er Jahre mit den Veränderungen der gesellschaftlichen Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland aufkamen. In der Folgezeit hat es sowohl von Seiten des Gesetzgebers als auch in der Literatur verschiedenste Ansätze für eine Reform des Verlöbnisrechts gegeben. Bis auf die Streichung des § 1300 BGB im Jahre 1998 ist es aber bei den Versuchen einer Neuregelung geblieben. Eine grundsätzliche Umgestaltung hat bislang nicht stattgefunden. Es stellt sich also weiterhin die Frage, inwieweit sich das Verlöbnisrecht des BGB bewährt hat. Ist gegebenenfalls eine Reform notwendig und wenn ja, wie könnte ein neues Verlöbnisrecht für das 21. Jahrhundert aussehen?

Am Ende der Bearbeitung soll feststehen, ob es sich bei dem Verlöbnis um ein Auslaufmodell handelt, welches in absehbarer Zeit aus unserem Rechtssystem weichen wird oder ob eine Beibehaltung dieses Rechtsinstitutes auch für die Zukunft wünschenswert und geboten ist.


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Diese Seite ist vom 5. November 2004