Kurzbeschreibung:

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Dietmar Kurze: Staatliche Betriebe und Institutionen als Beklagte im DDR-Zivilprozeß


Meine Dissertation geht aus dem von der DFG geförderten Projekt "Zivilrechtsgeschichte der DDR" an der Humboldt-Universität hervor.

Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung einer bestimmte Klagekonstellation im Zivilprozeß der DDR: Klagen von Bürger gegen volkseigene Betriebe (VEB, PGH, SHB usw.) oder Institutionen (Magistrat, Rat usw.).

Es hatten sich bei dieser Klagekonstellation in der am Lehrstuhl Prof. Dr. Schröder erstellten Statistik Auffälligkeiten ergeben. Diesen gehe ich nach, indem ich die einschlägigen Akten noch einmal untersuche.

Zum einen werden statistische Aussagen auf einer wesentlich erweiterten Untersuchungsgrundlage von gut 300 Akten getroffen und analysiert. Zu dieser Analyse werden auch die im ursprünglichen Projekt ermittelten Daten sowie in der DDR ermittelte Daten herangezogen.

Des weiteren werden die Akten inhaltlich ausgewertet. Es geht darum, ein kritisches Bild dieser Prozesse zu zeichnen und Besonderheiten, auch exemplarisch, darzustellen.

Es wird auch auf die Justitiare im System der DDR eingegangen und ihre Position erläutert werden. Nicht vertiefend wird das Hauptarbeitsgebiet der Justitiare, dem Vertragsrecht, dokumentiert.

Die aus beiden Ansätzen (statistische und inhaltliche Auswertung) ermittelten Thesen sollen anhand von Akten aus dem Bunsdesarchiv (insbes. des Ministeriums für Justiz der DDR), einer Literaturanalyse und Zeitzeugeninterviews (mit Justitiaren, Rechtsanwälten, Klägern und Betriebsdirektoren) hinterfragt, präzisiert und erweitert werden.

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Diese Seite ist vom 30. Juli 2000