Kurzbeschreibung:

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Ulrich Löffler: Instrumentalisierte Vergangenheit? Die nationalsozialistische Vergangenheit als Argumentationsfigur in der Rechtssprechung des BVerfG von 1952-1990


Ob die nationalsozialistische Vergangenheit bei der Lösung aktueller Konflikte "instrumentalisiert" wird, ist auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen eine heftig diskutierte Frage. So hat beispielsweise der Schriftsteller Martin Walser Ende der 90er Jahre kritisiert, die NS- Vergangenheit werde bei bedeutsamen gesellschaftlichen Konflikten all zu oft als "moralische Keule" ins Feld geführt, um sich so eine argumentativ unangreifbare Position im täglichen Meinungskampf zu sichern.

Die hier skizzierte Arbeit untersucht die Rechtsprechung des BVerfG während des Zeitraums von 1952 - 1990 vor dem Hintergrund dieser Vorwürfe. Sie analysiert die Entscheidungen des Karlsruher Gerichts, in denen die NS- Vergangenheit bei der Lösung von aktuellen Rechtskonflikten herangezogen wird. Es wird also zunächst dargestellt, in welchen Entscheidungen des Gerichts die NS- Vergangenheit als Argument herangezogen wird und in welcher Weise dies geschieht.

Ebenfalls wird anhand einzelner Beispiele dargestellt, wie die Vertreter der Rechtswissenschaft die nationalsozialistische Vergangenheit in ihre juristischen Argumentationsgefüge bei der Lösung der damals aktuellen Rechtskonflikte einbauen. Es geht dabei jeweils nicht um Entscheidungen und Stellungnahmen, die sich unmittelbar mit der NS- Vergangenheit auseinandersetzen mußten (Behandlung der Kriegsverbrecher, Entschädigung der Opfer). Vielmehr werden nur die Entscheidungen untersucht, die eine zwingende Konnotation zur NS- Vergangenheit zunächst nicht aufweisen. Wie beispielsweise die bundesrepublikanische Parteienfinanzierung, die Abtreibungsfrage oder der Kruzifixbeschluss.

Sowohl bei der Analyse der rechtswissenschaftlichen Stellungnahmen, als auch bei der Untersuchung der bundesverfassungsrichterlichen Rechtsprechung werden dabei die unterschiedlichen historischen Hintergründe der jeweiligen Entscheidungen dargestellt. Auf diese Weise soll ermittelt werden, welche außerjuristischen Funktionen der Argumentation mit der NS- Vergangenheit hier jeweils zukamen. Auf diesem Wege soll der Begriff der "Instrumentalisierung" der NS- Vergangenheit hinterfragt werden.

Ebenfalls wird versucht, die verschiedenen rhetorischen Funktionen zu benennen, die der Einbeziehung der NS- Vergangenheit in bestimmten rechtswissenschaftlichen Diskursen zukamen. Hier geht es um die Frage, wie die Berufung auf die negativ besetzte NS- Zeit in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung auf die jeweiligen Diskutanten gewirkt hat.

Im Wege einer solchen Gesamtschau, die Entscheidungen des BVerfG und literarische Stellungnahmen aus vier Jahrzehnten umfaßt, entsteht ein facettenreiches Bild, das einen sehr differenzierten Umgang des BVerfG mit der nationalsozialistischen Geschichte zu Tage treten läßt.

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Diese Seite ist vom 11. März, 2002.