Ulrich Löffler: Instrumentalisierte Vergangenheit? Die nationalsozialistische
Vergangenheit als Argumentationsfigur in der Rechtssprechung des BVerfG
von 1952-1990
Ob die nationalsozialistische Vergangenheit bei der Lösung aktueller
Konflikte "instrumentalisiert" wird, ist auf verschiedenen gesellschaftlichen
Ebenen eine heftig diskutierte Frage. So hat beispielsweise der Schriftsteller
Martin Walser Ende der 90er Jahre kritisiert, die NS- Vergangenheit
werde bei bedeutsamen gesellschaftlichen Konflikten all zu oft als "moralische
Keule" ins Feld geführt, um sich so eine argumentativ unangreifbare
Position im täglichen Meinungskampf zu sichern.
Die hier skizzierte Arbeit untersucht die Rechtsprechung des BVerfG
während des Zeitraums von 1952 - 1990 vor dem Hintergrund dieser Vorwürfe.
Sie analysiert die Entscheidungen des Karlsruher Gerichts, in denen
die NS- Vergangenheit bei der Lösung von aktuellen Rechtskonflikten
herangezogen wird. Es wird also zunächst dargestellt, in welchen Entscheidungen
des Gerichts die NS- Vergangenheit als Argument herangezogen wird und
in welcher Weise dies geschieht.
Ebenfalls wird anhand einzelner Beispiele dargestellt, wie die Vertreter
der Rechtswissenschaft die nationalsozialistische Vergangenheit in ihre
juristischen Argumentationsgefüge bei der Lösung der damals aktuellen
Rechtskonflikte einbauen. Es geht dabei jeweils nicht um Entscheidungen
und Stellungnahmen, die sich unmittelbar mit der NS- Vergangenheit auseinandersetzen
mußten (Behandlung der Kriegsverbrecher, Entschädigung der Opfer). Vielmehr
werden nur die Entscheidungen untersucht, die eine zwingende Konnotation
zur NS- Vergangenheit zunächst nicht aufweisen. Wie beispielsweise die
bundesrepublikanische Parteienfinanzierung, die Abtreibungsfrage oder
der Kruzifixbeschluss.
Sowohl bei der Analyse der rechtswissenschaftlichen Stellungnahmen,
als auch bei der Untersuchung der bundesverfassungsrichterlichen Rechtsprechung
werden dabei die unterschiedlichen historischen Hintergründe der jeweiligen
Entscheidungen dargestellt. Auf diese Weise soll ermittelt werden, welche
außerjuristischen Funktionen der Argumentation mit der NS- Vergangenheit
hier jeweils zukamen. Auf diesem Wege soll der Begriff der "Instrumentalisierung"
der NS- Vergangenheit hinterfragt werden.
Ebenfalls wird versucht, die verschiedenen rhetorischen Funktionen zu
benennen, die der Einbeziehung der NS- Vergangenheit in bestimmten rechtswissenschaftlichen
Diskursen zukamen. Hier geht es um die Frage, wie die Berufung auf die
negativ besetzte NS- Zeit in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung
auf die jeweiligen Diskutanten gewirkt hat.
Im Wege einer solchen Gesamtschau, die Entscheidungen des BVerfG und
literarische Stellungnahmen aus vier Jahrzehnten umfaßt, entsteht ein
facettenreiches Bild, das einen sehr differenzierten Umgang des BVerfG
mit der nationalsozialistischen Geschichte zu Tage treten läßt.
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