Caroline Meibom: Auswirkungen der Gesetzgebung in Großbritannien
im 2. Weltkrieg auf die Privatautonomie
Im ersten Teil der Arbeit sollen die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten
und ihre rechtlichen Grundlagen dargestellt werden.
In einem zweiten Teil sollen die Auswirkungen der Ausübung dieser
Eingriffsmöglichkeiten auf die Privatautonomie dargestellt werden.
Hauptsächlich sind diese Eingriffsmöglichkeiten entgegen einem
weit verbreiteten Glauben durch Gesetze entstanden, bzw. in Gesetzen
verankert worden. Dabei hat sich der Gesetzgeber in vielen Fällen
an den Erfahrungen aus dem 1. Weltkrieg orientiert.
Meine Arbeit befaßt sich mit den Gesetzen, die in England im zweiten
Weltkrieg erlassen wurden, jedoch ausschließlich mit solchen,
die sich unmittelbar mit der Situation Englands im Krieg befassen, die
also versuchen, die Konsequenzen eines Krieges für eine Nation
und den einzelnen Staatsbürger gesetzgeberisch zu erfassen, zu
verändern oder abzumildern.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Eingriffsmöglichkeiten, die
im Rahmen der täglichen Arbeit der Praktiker - der Anwälte
und Richter - von Bedeutung waren, die also am häufigsten in Rechtsstreiten
relevant wurden.
Ausgeschlossen sind die Gesetze, die sich mit den Kriegsfolgen nach
Ende des Krieges befassen, unabhängig davon, wann diese Gesetze
erlassen wurden.
Bei der Analyse der Gesetze benutze ich vornehmlich folgende Kriterien
bzw. habe folgende Fragestellungen untersucht:
- Wie wurden vertragliche Verpflichtungen geändert? Welche Mittel
nutzte man? Welche Ergebnisse wurden erzielt?
- Wie wurde mit Hilfe der Gesetze und Verordnungen in den freien Warenverkehr
eingegriffen? Welche politischen Zielsetzungen standen dahinter?
- Waren diese Gesetze auch im Hinblick auf eventuelle Abweichungen zum
Common Law akzeptiert?
- Kam es zu einer Zunahme staatlicher Eingriffe im Bereich des Privatrechts,
d.h., wurden die Gesetze zunehmend zu einem Instrument der unmittelbaren
politischen Gestaltung im Einzelfall?
- Gab es eine Zunahme von Sanktionen?
- Wie wurden die Gesetze gefaßt, gab es weite oder eher präzise
Festlegungen ?
- Wurde die Lenkung und Gestaltung durch den Staat insgesamt intensiver?
- Wie lange dauerten die Gesetzgebungsverfahren?
- Können die neuen Gesetze als freiheitssicherndes Instrument gesehen
werden, oder wurden die staatsfreien Räume immer weniger, so daß
die Bürger sich in neuen Bereichen zunehmend neuen Verpflichtungen
und autoritären Regelungen ausgesetzt sahen?
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