Kurzbeschreibung:

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Miriam Saage: Die Rezeptionsgeschichte der Göttinger Sieben -
eine rechtshistorische Analyse


Der Hannoverische Verfassungskonflikt von 1837 gehört zu einem der Ereignisse des Vormärzes, die sich in vielen historischen und rechtshistorischen Abhandlungen über diese Zeit finden lassen. Er wird mit dem Hambacher Fest von 1832 und dem Frankfurter Wachensturm von 1833 im Zusammenhang mit der erstarkenden liberalen Verfassungsbewegung in den 1830-er Jahren genannt oder mit den von staatlicher Verfolgung bedrohten Staatsrechtlern in Verbindung gebracht. Um so erstaunlicher ist es, wie unterschiedlich die Göttinger Sieben von verschiedenen Autoren beurteilt werden. So sind die Göttinger Sieben wiederholt im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und während des Nationalsozialismus Gegenstand wissenschaftlicher oder publizistischer Beschäftigung mit widersprüchlicher Deutung gewesen, aber auch in der Bundesrepublik und in der DDR wurden die Sieben thematisiert. Besonders pointiert kommt diese kontroverse Rezeption zum Ausdruck, wenn man die NS- und die (frühe) bundesdeutsche Literatur vergleicht. So mahnt Rudolf Smend 1937 den "deutschen Rechtswahrerstand" zum ehrenden Gedenken an "diesen tapferen Kampf ums Recht", an das "leuchtende Vorbild der Treue zum Recht", das die Göttinger Sieben geben. Nach Ernst Rudolf Hubers Darstellung von 1937 hat die Mißachtung der Weimarer Verfassung nichts mit der Protestation der Göttinger Sieben zu tun, da der Nationalsozialismus die WRV nie als Recht anerkannt habe. 1950 stellt Smend sich und seinen Lesern die rhetorische Frage aus Sicht der Göttinger Sieben: "Wo wart ihr hundert Jahre nach uns (d.h. 1937, M.S.), als es wieder einmal Pflicht war, zum Unrecht der Herrschenden entschlossen und opferwillig Nein zu sagen?". 1987 werden die Göttinger Sieben als Symbole für Meinungs- und Gewissensfreiheit, Protest und Widerstand geehrt. So erstaunt es doch, dass dasselbe geschichtliche Geschehen einmal als Aufbegehren des wahrhaften deutschen "Volkswillens" und wenige Jahre später als Symbol für moralisch begründeten Widerstand gegen das System ausgelegt wird, das sich zuvor auf die Göttinger Sieben berufen hat.
Es gibt Autoren, die auf dieses Phänomen hinweisen und teilweise auch stark kritisieren. Zu nennen sind hier Rudolf v. Thadden, Wolfgang Sellert, Klaus v. See u.a.. Diese weisen zwar auf das Problem der wechselvollen Rezeptionsgeschichte des Verfassungskonfliktes hin und werfen auch die Frage nach dem Bestehen einer Legende oder eines Mythos auf. Es fehlt aber an einer umfassenden und systematischen Analyse der Rezeptionsgeschichte und an dem Versuch, unter Berücksichtigung der bestehenden Forschung zu Mythen des 19. und 20. Jahrhunderts die Frage zu beantworten, wie es zu einer so unterschiedlichen Beurteilung kommen konnte.
Außerdem kann gerade die Untersuchung des Bestehens eines verfassungsrechtlichen Mythos und dessen Tradierung und Funktionalisierung, Aufschluss über die jeweilige Verfassungskultur der Zeit geben. Weil zur Beurteilung des verfassungsrechtlichen Falls der Göttinger Sieben neben der rein rechtlichen Problematik eine emotionale, instrumentalisierende Komponete hinzutritt, lassen sich durch eine eingehende Analyse Aussagen über die Verfassungswirklichkeit im Bewusstsein der Zeitgenossen machen, die eine alleinige Betrachtung der Verfassunsgnormen nicht ermöglicht. Denn gerade das Verfassungsverständnis des einzelnen Bürgers macht einen Teil der Verfassungswirklichkeit aus.
Zunächst sollen die zu untersuchenden Quellen in ihren verfassungsgeschichtlichen Kontext eingeordnet werden. Weiterhin soll untersucht werden, wie der Hannoverische Verfassungskonflikt, insbesondere die Göttinger Sieben, verfassungsrechtlich beurteilt wurde. Es geht dabei zentral um die Frage, inwieweit sich das Verfassungsverständnis des Autors auf die Beurteilung des Konfliktes auswirkt. Im zweiten Analyseschritt soll ein Interpretationsschema zur Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des Hannoverischen Verfassungskonfliktes und zu einer eventuellen Mythologisierung der Göttinger Sieben entwickelt werden. Dabei ist die umfangreiche Literatur zum Mythosbegriff zu berücksichtigen. Die in der Forschung entwickelten Kriterien, insbesondere solche der Mythosforschung, sollen herangezogen werden, eine Erklärung für die wechselhafte Rezeptionsgeschichte des Konflikts des Göttinger Sieben zu finden. Es wird auch zu untersuchen sein, wie präsent der Mythos der Göttinger Sieben im Alltag des jeweiligen Autors gewesen ist und inwiewiet er insofern beeinflußt wird. Es ist weiterhin zu untersuchen, inwiefern ein Autor bereits geprägte Mythen übernimmt oder weiterentwickelt.
Um zufriedenstellende Antworten auf diese Fragen zu finden, wird angesichts der oft nur kurzen Quellentexte eine intensive Hermeneutik nötig sein. Um den jeweiligen verfassungsrechtlichen und mythosbedingten Kontext der Quelle aufschlüsseln zu können, muss diese quellenkritisch semantisch genau analysiert werden. Ergänzend herangezogen werden sollen dafür auch die Biographien und andere Schriften der Autoren. Beachtenswert wird auch sein, was über die Göttinger Sieben nicht gesagt wird, was unerwähnt bleibt, wann ein Jubiläum gefeiert wird und wann nicht.
Inwiefern die bestehenden Mythenkonzeptionen für die analytische Aufschlüsselung des zu untersuchenden Materials geeignet sind, wird die weitere Untersuchung zeigen. Schon jetzt zeichnet sich aber ab, dass das Phänomen "Göttinger Sieben" nur dann vollständig erfasst werden kann, wenn seine verfassungsrechtsgeschichtliche Dimension durch die emotionale und sinnstiftende, d.h. legitimierende Wirkung erweitert wird, die von den Göttinger Sieben bis auf den heutigen Tag ausgeht. Insofern stellt die Untersuchung auch einen Beitrag zur Erforschung der Verfassungswirklichkeit dar, die über eine reine Betrachtung der Verfassungsnormen und der Verfassungsrechtswissenschaft hinausgeht.

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Diese Seite ist vom 28. Januar 2004