Miriam Saage: Die Rezeptionsgeschichte der Göttinger Sieben
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eine rechtshistorische Analyse
Der Hannoverische Verfassungskonflikt von 1837 gehört zu einem
der Ereignisse des Vormärzes, die sich in vielen historischen und
rechtshistorischen Abhandlungen über diese Zeit finden lassen.
Er wird mit dem Hambacher Fest von 1832 und dem Frankfurter Wachensturm
von 1833 im Zusammenhang mit der erstarkenden liberalen Verfassungsbewegung
in den 1830-er Jahren genannt oder mit den von staatlicher Verfolgung
bedrohten Staatsrechtlern in Verbindung gebracht. Um so erstaunlicher
ist es, wie unterschiedlich die Göttinger Sieben von verschiedenen
Autoren beurteilt werden. So sind die Göttinger Sieben wiederholt
im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und während des Nationalsozialismus
Gegenstand wissenschaftlicher oder publizistischer Beschäftigung
mit widersprüchlicher Deutung gewesen, aber auch in der Bundesrepublik
und in der DDR wurden die Sieben thematisiert. Besonders pointiert kommt
diese kontroverse Rezeption zum Ausdruck, wenn man die NS- und die (frühe)
bundesdeutsche Literatur vergleicht. So mahnt Rudolf Smend 1937 den
"deutschen Rechtswahrerstand" zum ehrenden Gedenken an "diesen
tapferen Kampf ums Recht", an das "leuchtende Vorbild der
Treue zum Recht", das die Göttinger Sieben geben. Nach Ernst
Rudolf Hubers Darstellung von 1937 hat die Mißachtung der Weimarer
Verfassung nichts mit der Protestation der Göttinger Sieben zu
tun, da der Nationalsozialismus die WRV nie als Recht anerkannt habe.
1950 stellt Smend sich und seinen Lesern die rhetorische Frage aus Sicht
der Göttinger Sieben: "Wo wart ihr hundert Jahre nach uns
(d.h. 1937, M.S.), als es wieder einmal Pflicht war, zum Unrecht der
Herrschenden entschlossen und opferwillig Nein zu sagen?". 1987
werden die Göttinger Sieben als Symbole für Meinungs- und
Gewissensfreiheit, Protest und Widerstand geehrt. So erstaunt es doch,
dass dasselbe geschichtliche Geschehen einmal als Aufbegehren des wahrhaften
deutschen "Volkswillens" und wenige Jahre später als
Symbol für moralisch begründeten Widerstand gegen das System
ausgelegt wird, das sich zuvor auf die Göttinger Sieben berufen
hat.
Es gibt Autoren, die auf dieses Phänomen hinweisen und teilweise
auch stark kritisieren. Zu nennen sind hier Rudolf v. Thadden, Wolfgang
Sellert, Klaus v. See u.a.. Diese weisen zwar auf das Problem der wechselvollen
Rezeptionsgeschichte des Verfassungskonfliktes hin und werfen auch die
Frage nach dem Bestehen einer Legende oder eines Mythos auf. Es fehlt
aber an einer umfassenden und systematischen Analyse der Rezeptionsgeschichte
und an dem Versuch, unter Berücksichtigung der bestehenden Forschung
zu Mythen des 19. und 20. Jahrhunderts die Frage zu beantworten, wie
es zu einer so unterschiedlichen Beurteilung kommen konnte.
Außerdem kann gerade die Untersuchung des Bestehens eines verfassungsrechtlichen
Mythos und dessen Tradierung und Funktionalisierung, Aufschluss über
die jeweilige Verfassungskultur der Zeit geben. Weil zur Beurteilung
des verfassungsrechtlichen Falls der Göttinger Sieben neben der
rein rechtlichen Problematik eine emotionale, instrumentalisierende
Komponete hinzutritt, lassen sich durch eine eingehende Analyse Aussagen
über die Verfassungswirklichkeit im Bewusstsein der Zeitgenossen
machen, die eine alleinige Betrachtung der Verfassunsgnormen nicht ermöglicht.
Denn gerade das Verfassungsverständnis des einzelnen Bürgers
macht einen Teil der Verfassungswirklichkeit aus.
Zunächst sollen die zu untersuchenden Quellen in ihren verfassungsgeschichtlichen
Kontext eingeordnet werden. Weiterhin soll untersucht werden, wie der
Hannoverische Verfassungskonflikt, insbesondere die Göttinger Sieben,
verfassungsrechtlich beurteilt wurde. Es geht dabei zentral um die Frage,
inwieweit sich das Verfassungsverständnis des Autors auf die Beurteilung
des Konfliktes auswirkt. Im zweiten Analyseschritt soll ein Interpretationsschema
zur Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des Hannoverischen Verfassungskonfliktes
und zu einer eventuellen Mythologisierung der Göttinger Sieben
entwickelt werden. Dabei ist die umfangreiche Literatur zum Mythosbegriff
zu berücksichtigen. Die in der Forschung entwickelten Kriterien,
insbesondere solche der Mythosforschung, sollen herangezogen werden,
eine Erklärung für die wechselhafte Rezeptionsgeschichte des
Konflikts des Göttinger Sieben zu finden. Es wird auch zu untersuchen
sein, wie präsent der Mythos der Göttinger Sieben im Alltag
des jeweiligen Autors gewesen ist und inwiewiet er insofern beeinflußt
wird. Es ist weiterhin zu untersuchen, inwiefern ein Autor bereits geprägte
Mythen übernimmt oder weiterentwickelt.
Um zufriedenstellende Antworten auf diese Fragen zu finden, wird angesichts
der oft nur kurzen Quellentexte eine intensive Hermeneutik nötig
sein. Um den jeweiligen verfassungsrechtlichen und mythosbedingten Kontext
der Quelle aufschlüsseln zu können, muss diese quellenkritisch
semantisch genau analysiert werden. Ergänzend herangezogen werden
sollen dafür auch die Biographien und andere Schriften der Autoren.
Beachtenswert wird auch sein, was über die Göttinger Sieben
nicht gesagt wird, was unerwähnt bleibt, wann ein Jubiläum
gefeiert wird und wann nicht.
Inwiefern die bestehenden Mythenkonzeptionen für die analytische
Aufschlüsselung des zu untersuchenden Materials geeignet sind,
wird die weitere Untersuchung zeigen. Schon jetzt zeichnet sich aber
ab, dass das Phänomen "Göttinger Sieben" nur dann
vollständig erfasst werden kann, wenn seine verfassungsrechtsgeschichtliche
Dimension durch die emotionale und sinnstiftende, d.h. legitimierende
Wirkung erweitert wird, die von den Göttinger Sieben bis auf den
heutigen Tag ausgeht. Insofern stellt die Untersuchung auch einen Beitrag
zur Erforschung der Verfassungswirklichkeit dar, die über eine
reine Betrachtung der Verfassungsnormen und der Verfassungsrechtswissenschaft
hinausgeht.
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