Kurzbeschreibung:

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Thorsten Süß: Die Paderborner Obergerichtsbarkeit in der Frühneuzeit


Das Gerichtswesen im Fürstentum Paderborn ist insbesondere um die Zeit der Säkularisation heftig als rückschrittig kritisiert worden. Die Forschung auf diesem Gebiet malt fast durchweg ein düsteres Bild von den Zuständen der Justizverwaltung.

Jedoch erscheinen viele der kritischen Aussagen von Zeitgenossen zweifelhaft. Nicht nur, weil sie meist "borussisch geprägt" waren, sondern auch, weil sie wohl teilweise Hand in Hand mit eher allgemeinen Ablehnung der Staatlichkeit geistlicher Territorien im Alten Reich gingen und schon dadurch eine gewisse Überspitzung und Einseitigkeit vermuten lassen. Erste Aufgabe der Arbeit ist es deshalb, die Kritik am Paderborner Gerichtswesen gewissermaßen zu sortieren und einen Vergleich zu den allgemeinen Forschungen zur Gerichtsbarkeit der deutschen Territorien anzustellen.

Ziel der Arbeit ist es, die Verfassung der Obergerichtsbarkeit des Fürstbistums mit seinen wohl zahlreichen rechtsprechenden Körperschaften neu zu malen. Dazu soll die Verfasstheit dieser Institutionen untersucht und ihr Verhältnis untereinander dargestellt werden. Im Besonderen wird auf das spannende Verhältnis von weltlichem und geistlichem Hofgericht eingegangen werden.

Die Arbeit will damit eine Lücke in dem "vermeintlich schon abgeernteten Forschungsfeld der klar gegliederten Justizverfassung des Reichskörpers" schließen.

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Diese Seite ist vom 18.Mai, 2009