Thorsten Süß: Die Paderborner Obergerichtsbarkeit in der
Frühneuzeit
Das Gerichtswesen im Fürstentum Paderborn ist insbesondere um
die Zeit der Säkularisation heftig als rückschrittig kritisiert
worden. Die Forschung auf diesem Gebiet malt fast durchweg ein düsteres
Bild von den Zuständen der Justizverwaltung.
Jedoch erscheinen viele der kritischen Aussagen von Zeitgenossen zweifelhaft.
Nicht nur, weil sie meist "borussisch geprägt" waren,
sondern auch, weil sie wohl teilweise Hand in Hand mit eher allgemeinen
Ablehnung der Staatlichkeit geistlicher Territorien im Alten Reich gingen
und schon dadurch eine gewisse Überspitzung und Einseitigkeit vermuten
lassen. Erste Aufgabe der Arbeit ist es deshalb, die Kritik am Paderborner
Gerichtswesen gewissermaßen zu sortieren und einen Vergleich zu
den allgemeinen Forschungen zur Gerichtsbarkeit der deutschen Territorien
anzustellen.
Ziel der Arbeit ist es, die Verfassung der Obergerichtsbarkeit des Fürstbistums
mit seinen wohl zahlreichen rechtsprechenden Körperschaften neu
zu malen. Dazu soll die Verfasstheit dieser Institutionen untersucht
und ihr Verhältnis untereinander dargestellt werden. Im Besonderen
wird auf das spannende Verhältnis von weltlichem und geistlichem
Hofgericht eingegangen werden.
Die Arbeit will damit eine Lücke in dem "vermeintlich schon
abgeernteten Forschungsfeld der klar gegliederten Justizverfassung des
Reichskörpers" schließen.
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