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Petra Thiemrodt: Das System der Staatshaftung als Gradmesser der Rechtsstaatlichkeit - Zur Entstehungsgeschichte des Staatshaftungsgesetzes der DDR


Das Staatshaftungsgesetz der DDR trat am 12. Mai 1969 in Kraft und wurde in der Politik der DDR als besonders fortschrittlich und bürgerfreundlich gefeiert. Bemerkenswert ist jedoch der lange Zeitraum zwischen der Gründung der DDR und dem Gesetzeserlass. Dabei lag ein erster Gesetzesentwurf bereits im Februar 1954 vor und die allerersten Vorschläge zur Schaffung einer damals noch sowjetzoneneinheitlichen Regelung der Staatshaftung gehen sogar schon auf das Jahr 1948 zurück. Die Fragen, ob in der Zwischenzeit das Institut der Staatshaftung als bestehend anerkannt war und wie, teilweise entgegengesetzt, auf Staatshaftungsbegehren der Bürger reagiert wurde, sind ebenso Inhalt der Arbeit wie die Darstellung der langjährigen Diskussionen um die einzelnen Staatshaftungsregelungen. Hauptstreitpunkt war dabei neben der Entscheidung zwischen einer enumerativen und einer generellen Haftung vor allem die Zulassung des Rechtsweges. Da in der Rechtsliteratur der DDR zum Thema Staatshaftung zumindest bis zum Erlass des Staatshaftungsgesetzes kaum Veröffentlichungen erschienen sind, stützen sich die Untersuchungen vorwiegend auf Archivmaterialien. Der Aufbau der Arbeit orientiert sich an den durch die DDR-Politik gesetzten Etappen der gesellschaftlichen Entwicklung, welche als Maßstab des jeweiligen Entwicklungsstandes der Staatshaftung herangezogen werden. Hierbei drängt sich ein Bezug zum Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit auf.

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Diese Seite ist vom 11 Juli, 2001