Petra Thiemrodt: Das System der Staatshaftung als Gradmesser der
Rechtsstaatlichkeit - Zur Entstehungsgeschichte des Staatshaftungsgesetzes
der DDR
Das Staatshaftungsgesetz der DDR trat am 12. Mai 1969 in Kraft und wurde
in der Politik der DDR als besonders fortschrittlich und bürgerfreundlich
gefeiert. Bemerkenswert ist jedoch der lange Zeitraum zwischen der Gründung
der DDR und dem Gesetzeserlass. Dabei lag ein erster Gesetzesentwurf bereits
im Februar 1954 vor und die allerersten Vorschläge zur Schaffung einer
damals noch sowjetzoneneinheitlichen Regelung der Staatshaftung gehen
sogar schon auf das Jahr 1948 zurück. Die Fragen, ob in der Zwischenzeit
das Institut der Staatshaftung als bestehend anerkannt war und wie, teilweise
entgegengesetzt, auf Staatshaftungsbegehren der Bürger reagiert wurde,
sind ebenso Inhalt der Arbeit wie die Darstellung der langjährigen Diskussionen
um die einzelnen Staatshaftungsregelungen. Hauptstreitpunkt war dabei
neben der Entscheidung zwischen einer enumerativen und einer generellen
Haftung vor allem die Zulassung des Rechtsweges. Da in der Rechtsliteratur
der DDR zum Thema Staatshaftung zumindest bis zum Erlass des Staatshaftungsgesetzes
kaum Veröffentlichungen erschienen sind, stützen sich die Untersuchungen
vorwiegend auf Archivmaterialien. Der Aufbau der Arbeit orientiert sich
an den durch die DDR-Politik gesetzten Etappen der gesellschaftlichen
Entwicklung, welche als Maßstab des jeweiligen Entwicklungsstandes der
Staatshaftung herangezogen werden. Hierbei drängt sich ein Bezug zum Grundsatz
der Rechtsstaatlichkeit auf.
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