Klaus Dieter Uhrmacher:
Verbraucherschutz nach dem ZGB
In der Arbeit wird untersucht, ob das Zivilgesetzbuch von seiner gesetzgeberischen Anlage bzw. seiner späteren Praxis die Aufgabe hatte, verbraucherschützend zu wirken.
Es soll geprüft werden, ob ein eventuell vorhandener Verbraucherschutz oder aber die entsprechende Anwendung der Normen des ZGB für den Bürger den Staat in ein positives Licht stellen sollte, ob also auch das ZGB in diesem Bereich die Aufgabe gehabt hatte, seinen Teil zu einem von der DDR gewünschten Gefühl der Geborgenheit für seine Bürger beizutragen.
Grundlage für die Beurteilung ist einerseits die Aktenlage im Bundesarchiv aus den Bereichen des früheren Ministerium der Justiz, des Obersten Gerichts, der Abteilung Staats- und Rechtsfragen beim ZK der SED, des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer sowie der Justiz-Praxis in der DDR.
Die Arbeit enthält zum Bereich der zivilrechtlichen Wirklichkeit der DDR eine Befragung von Zeitzeugen im Rahmen von 31 Interviews zu ihren Einkaufsgewohnheiten, ihren Empfindungen dabei sowie ihres Gefühls des Schutzes ihrer Rechte als Käufer im Falle von Reklamationen. Darüber hinaus sollen die Befragten Auskunft geben über ihr Verhältnis zum ZGB und ihrem Gefühl des Schutzes ihrer Rechte.
Diese Ergebnisse werden dann anhand der Resultate des theoretischen Teils beurteilt und mit Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit zu Stimmungslagen in der Bevölkerung bezüglich der Versorgungslage sowie von Eingaben von Verbrauchern an das Ministerium der Justiz in Bezug gesetzt.
Zurück zur Liste der Forschungsvorhaben
|