Kurzbeschreibung:

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Michael Vothknecht: Das Recht der Arbeitsverpflichtungen. Eine rechtshistorische Untersuchung der Normsetzung und ihrer Entwicklung seit dem Ersten Weltkrieg


Dass die meisten Menschen arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, ist allgemein bekannt. Dass viele Menschen heute arbeiten möchten, aber keinen Arbeitsplatz finden, ist nicht weniger bekannt. Umso mehr mag es erstaunen, dass es im zurückliegenden 20. Jahrhundert Zeiten gegeben hat, in denen Menschen mit rechtlichen Mitteln zur Erbringung von Arbeit verpflichtet wurden. Wer sich mit der Geschichte des Arbeitsrechts in Deutschland beschäftigt, dem mögen bei dem Gedanken an Arbeitsverpflichtungen eher die Zeiten von Leibeigenschaft und Frondiensten in den Sinn kommen als das zurückliegende Jahrhundert. Wer allerdings an dieses denkt, dem treten eher die Bilder der Zwangsarbeiter während der nationalsozialistischen Herrschaft vor Augen.

Weniger beachtet und in der Geschichte arbeitsrechtlicher Normsetzung, wie etwa viele arbeitsrechtliche Lehrbücher sie vermitteln, eher am Rande, wenn überhaupt, erwähnt, ist die Tatsache, dass im 20. Jahrhundert unzählige Menschen in Deutschland zur Erbringung von weisungsabhängiger Arbeit mit rechtlichen Mitteln verpflichtet wurden. Ein kurzer Hinweis auf das Vaterländische Hilfsdienstgesetz von 1916 oder den Reichsarbeitsdienst mag aber genügen, um derartige Arbeitsverpflichtungen (wieder) in Erinnerung zu rufen. Es liegt auf der Hand, dass die Gesetze, die allgemeine Arbeitsverpflichtungen der skizzierten Art zum Inhalt hatten, enorme praktische Bedeutung in ihrer jeweiligen Zeit hatten.

Anhand der vorhandenen Literatur kann man sich nur schwerlich ein geschlossenes Bild von der Entwicklung und Geschichte der Normsetzung von Arbeitsverpflichtungen in Deutschland machen. Die vorliegende Arbeit möchte dem abhelfen. Dabei ist unverkennbar, dass der bisher so unbekümmert verwendete Begriff der Arbeitsverpflichtung zunächst einer genaueren Definition und inhaltlichen Präzisierung bedarf. So gilt es, das Untersuchungsgebiet abzustecken und die hier in Rede stehenden Arbeitsverpflichtungen etwa von anderen "Aktivitätspflichten" des Einzelnen innerhalb der Rechtsgemeinschaft, aber auch von dem historischen Geschehen abzugrenzen, das schlagwortartig unter dem Begriff der Zwangsarbeit umrissen wird und wegen der Entschädigungsfrage zuletzt große aktuelle Bedeutung erlangt hat.

Unter welchen historischen und juristischen Voraussetzungen wurden Menschen allgemein zu weisungsabhängiger Arbeit verpflichtet? Welcher Personenkreis war betroffen? Wie war die Durchführung und praktische Umsetzung der Normen institutionell organisiert? Wie war die Rechtsstellung der Verpflichteten? Was geschah mit etwaigen Dienst- oder Arbeitsverhältnissen, in denen die Verpflichteten zuvor gestanden hatten? Diese und zahlreiche weitere Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverpflichtungen möchte die Arbeit unter Systematisierung und Aufbereitung der ergangenen positiv-rechtlichen Regelungen beantworten. Im Mittelpunkt steht das Bestreben, die jeweilige rechtliche Konstruktion der Arbeitsverpflichtungen unter dem Blickwinkel der Rechtsstellung des Einzelnen, insbesondere im Spiegel der zeitgenössischen Rechtspraxis, sowie die organisatorische Durchführung der Arbeitsverpflichtungen darzustellen. Entwicklungslinien und -tendenzen sollen nachgezeichnet werden und sich zu einem Gesamtbild verdichten. Die Betrachtung der individuellen rechtlichen Stellung konzentriert sich nicht nur auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten, sondern versucht ergänzend, auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte einzubeziehen. Die organisationsrechtliche Betrachtung legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Frage, ob und inwieweit eine Beteiligung der Normunterworfenen an der Entscheidungsfindung vorgesehen oder möglich war und inwieweit die Möglichkeit einer Konsensbildung in der organisatorischen Struktur berücksichtigt war. In diesem Zusammenhang wird aufgezeigt, inwieweit der jeweilige Normgeber öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Regelungen den Vorrang gegeben hat.

Als Untersuchungszeitraum wurde die Zeit seit dem Ersten Weltkrieg gewählt, weil etwa seit dieser Zeit das Arbeitsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet Konturen zu entwickeln begann. Normsetzung auf dem Gebiet des Arbeitslebens hat regelmäßig eine große gesellschaftliche sowie politische Bedeutung; umgekehrt ist sie auch eingebettet in die umfangreiche Geschichte der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung und daher nicht selten ihr Resultat. Die Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert weist die Besonderheit auf, dass trotz verschiedenster Staats- und Regierungssysteme -Monarchie, Republik, Diktatur und schließlich Republik- die fundamentalen Normen bzw. Strukturen auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialordnung (z.B. BGB oder gesetzliche Unfall-, Kranken- oder Altersversicherung) über den gesamten Zeitraum Geltung besaßen, d.h. anders als der staatsrechtliche Überbau relativ bruchlosen Fortbestand hatten. Daher ist es von besonderem Reiz zu untersuchen, wie in diesen verschiedenen politischen Systemen die Frage der allgemeinen Arbeitsverpflichtung rechtlich behandelt wurde. Wegen dieser fehlenden Kontinuität soll die Entwicklung der Normsetzung in der DDR hier außer Betracht bleiben. Im übrigen bleibt die Untersuchung räumlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt; eine Einbeziehung der von deutschen Stellen durchgeführten oder veranlassten Normgebung vor allem in den besetzten Gebieten während des Zweiten Weltkrieges würde den gesteckten Rahmen ersichtlich sprengen.

Der zeitliche Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Zeit des Ersten Weltkrieges sowie in der nationalsozialistischen Herrschaft. Das Recht der Nachkriegszeit wird nur kursorisch und zur historischen Abrundung behandelt. Eine zusammenfassende kritische Würdigung steht am Ende der Arbeit.

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Diese Seite ist vom 30. Juli 2000