Beate Zschunke: "Die Praxis des Arbeitsrechts in der DDR - Eine
rechtstatsächliche Untersuchung anhand der Urteile des Stadtbezirksgerichts
Dresden Mitte von 1966-1989"
Die Arbeit widmet sich im Rahmen einer rechtstatsächlichen Untersuchung
der Entwicklung der Praxis des Arbeitsrechts in der ehemaligen DDR.
Herangezogen wurden die im jetzigen Arbeitsgericht der Stadt Dresden
lagernden Akten des ehemaligen Stadtbezirksgerichts Dresden Mitte. Für
die Stadt Dresden waren verschiedene Stadtbezirksgerichte zuständig.
Ausgehend vom noch vorhandenen Bestand boten die Akten des Stadtbezirksgerichts
Dresden Mitte eine ausreichende Grundlage, da die Urteile und Beschlüsse
dieses Gerichts auch aus früheren Jahren vorhanden waren.
Der Untersuchungszeitraum umfasst die Jahre 1966 bis 1989. Frühere
Jahrgänge waren nicht mehr auffindbar. Die Darstellung der Praxis
des Arbeitsrechts stützt sich auf zwei Zeiträume:
(1) von 1966 bis 1977 zum Gesetzbuch der Arbeit (GBA)
(2) von 1978 bis 1989 zum Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB-DDR).
Aus beiden Zeiträumen wurden für eine ausreichende statistische
Basis je 300 Urteile mittels eines Fragebogens erfasst. Hierbei wurde
jedes zweite Urteil dokumentiert, von diesen wiederum jedes dritte Urteil
inhaltlich aufgenommen. In jedem Zeitraum wurde ein Jahrgang vollständig
erfasst, um so eine Aussage über die Art der Beendigung des Verfahrens
zu ermöglichen.
Zunächst erfolgt eine Darstellung der Ansprüche, die an das
sozialistische Arbeitsrecht und die diesbezügliche Rechtsprechung
gestellt wurden. Die empirisch untersuchten Unterlagen werden anschließend
unter Heranziehung des materiellen Rechts ausgewertet. Hierbei soll
herausgefunden werden, ob für das Gericht (dogmatische) Entscheidungsspielräume
vorlagen und inwieweit diese gegebenenfalls genutzt wurden. Ebenso kann
durch die Arbeit festgestellt werden, wie groß der Grad der Übereinstimmung
der Entscheidungen des Instanzengerichts mit den veröffentlichten
Urteilen des Obersten Gerichts zum Arbeitsrecht ist. Maßgebend
ist hierbei vor allem die Entwicklung des Arbeitsrechts vom stark erziehungsrechtlich
geprägten GBA hin zum AGB-DDR, welches eine Abkehr vom Erziehungsgedanken
darstellte. Mit Inkrafttreten des AGB-DDR wurde das sozialistische Arbeitsrecht
umfassender geregelt und auch mit konkreteren und sachlicheren Aufgaben
ausgestaltet. Die Arbeit eröffnet zudem durch die Einbeziehung
beider Zeiträume die Möglichkeit, die Entwicklung der Rechtsprechung
vor allem hinsichtlich der politisch-ideologischen Überzeugungsarbeit
zu überprüfen.
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