Kurzbeschreibung:

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Beate Zschunke: "Die Praxis des Arbeitsrechts in der DDR - Eine rechtstatsächliche Untersuchung anhand der Urteile des Stadtbezirksgerichts Dresden Mitte von 1966-1989"


Die Arbeit widmet sich im Rahmen einer rechtstatsächlichen Untersuchung der Entwicklung der Praxis des Arbeitsrechts in der ehemaligen DDR.
Herangezogen wurden die im jetzigen Arbeitsgericht der Stadt Dresden lagernden Akten des ehemaligen Stadtbezirksgerichts Dresden Mitte. Für die Stadt Dresden waren verschiedene Stadtbezirksgerichte zuständig. Ausgehend vom noch vorhandenen Bestand boten die Akten des Stadtbezirksgerichts Dresden Mitte eine ausreichende Grundlage, da die Urteile und Beschlüsse dieses Gerichts auch aus früheren Jahren vorhanden waren.
Der Untersuchungszeitraum umfasst die Jahre 1966 bis 1989. Frühere Jahrgänge waren nicht mehr auffindbar. Die Darstellung der Praxis des Arbeitsrechts stützt sich auf zwei Zeiträume:
(1) von 1966 bis 1977 zum Gesetzbuch der Arbeit (GBA)
(2) von 1978 bis 1989 zum Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB-DDR).
Aus beiden Zeiträumen wurden für eine ausreichende statistische Basis je 300 Urteile mittels eines Fragebogens erfasst. Hierbei wurde jedes zweite Urteil dokumentiert, von diesen wiederum jedes dritte Urteil inhaltlich aufgenommen. In jedem Zeitraum wurde ein Jahrgang vollständig erfasst, um so eine Aussage über die Art der Beendigung des Verfahrens zu ermöglichen.
Zunächst erfolgt eine Darstellung der Ansprüche, die an das sozialistische Arbeitsrecht und die diesbezügliche Rechtsprechung gestellt wurden. Die empirisch untersuchten Unterlagen werden anschließend unter Heranziehung des materiellen Rechts ausgewertet. Hierbei soll herausgefunden werden, ob für das Gericht (dogmatische) Entscheidungsspielräume vorlagen und inwieweit diese gegebenenfalls genutzt wurden. Ebenso kann durch die Arbeit festgestellt werden, wie groß der Grad der Übereinstimmung der Entscheidungen des Instanzengerichts mit den veröffentlichten Urteilen des Obersten Gerichts zum Arbeitsrecht ist. Maßgebend ist hierbei vor allem die Entwicklung des Arbeitsrechts vom stark erziehungsrechtlich geprägten GBA hin zum AGB-DDR, welches eine Abkehr vom Erziehungsgedanken darstellte. Mit Inkrafttreten des AGB-DDR wurde das sozialistische Arbeitsrecht umfassender geregelt und auch mit konkreteren und sachlicheren Aufgaben ausgestaltet. Die Arbeit eröffnet zudem durch die Einbeziehung beider Zeiträume die Möglichkeit, die Entwicklung der Rechtsprechung vor allem hinsichtlich der politisch-ideologischen Überzeugungsarbeit zu überprüfen.

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Diese Seite ist vom 15. April, 2002