Zitiervorschlag / Citation:

Friedrich Battenberg,
Bernhard Diestelkamp (Hrsg.)
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http://www.forhistiur.de/zitat/0509oestmann.htm

Die Protokoll- und Urteilsbücher des Königlichen Kammergerichts aus den Jahren 1465 bis 1480.


Mit Vaganten und Ergänzungen, bearbeitet von Christine Magin, Julia Maurer, Claudia Helm und Christina Wagner (= Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 44), Köln, Weimar, Wien 2004, 3 Teilbände, 2095 Seiten, 15 Abb., 1 CD-Rom, ISBN: 3-412-12502-4, € 192.-

 

Rezensiert von: Peter Oestmann (Münster)

 

Rechtshistorische Forschung lebt von der Auswertung rechtsgeschichtlich relevanter Quellen. Neue Erkenntnisse, um das verdächtige Wort vom wissenschaftlichen Fortschritt nicht zu benutzen, müssen nach den anerkannten Spielregeln des Faches entweder auf der Neuinterpretation bereits bekannter oder auf der Erschließung bisher unbekannter Quellen beruhen. Vor allem die Verbreiterung der Quellengrundlage vermag historischen Untersuchungen festeren Halt zu geben. Wie in der Dogmatik drei berichtigende Worte des Gesetzgebers ganze Bibliotheken zu Makulatur werden lassen, so vermögen ein Archivfund und neu zugängliches Material mit seinem Vetorecht ebenfalls überkommene Auffassungen in Frage zu stellen oder zu widerlegen. Gelegentlich lenken die neu erschlossenen Quellen sogar den Blick der Fachwelt auf ein bisher vernachlässigtes Gebiet und führen damit zu einer Neuorientierung. Die Edition der Protokoll- und Urteilsbücher des Königlichen Kammergerichts von 1465 bis 1480 ist ein solches Unternehmen, dessen wissenschaftliche Bedeutung gar nicht hoch genug zu veranschlagen ist.

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Bernhard Diestelkamp und Friedrich Battenberg, die Herausgeber der mustergültigen Edition, sind seit Jahrzehnten mit der höchsten Gerichtsbarkeit im spätmtittelalterlichen Reich vertraut und kennen sowohl die Überlieferung des älteren, 1451 erloschenen Reichshofgerichts als auch des 1495 neu organisierten Reichskammergerichts bestens. Das königliche Kammergericht, das seit 1415 belegt ist, stellt das Bindeglied zwischen dem alten Reichshofgericht und dem späteren Reichskammergericht dar. Wie das alte Hofgericht war es an den Königshof angebunden, doch besaß der Herrscher größeren persönlichen Einfluß auf seine Tätigkeit. Wie das spätere Reichskammergericht waren die Beisitzer zu einem erheblichen Teil rechtsgelehrt, doch wurden sie nicht von den Ständen präsentiert. Die Geschichte des Kammergerichts im 15. Jahrhundert ist zwar nicht unbekannt, stand aber im Vergleich zu den sehr intensiven Forschungen für die Zeit nach 1495 deutlich im Schatten. Je stärker die Forschung die Zäsurwirkung der Reichsreform und die Modernität und Professionalität des Reichskammergerichts betonte, desto uninteressanter erschien die Beschäftigung mit der älteren Zeit, die in Gefahr stand, zur bloßen Vorgeschichte abzusinken. Eine Tagung der Gesellschaft für Reichskammergerichts-forschung, deren Ergebnisse seit 2003 im Druck vorliegen, beschäftigte sich erstmals schwerpunktmäßig mit dem Weg zur Gründung des Reichskammergerichts und den ersten Jahrzehnten seines Wirkens.

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Was sich damals bereits andeutete, wird durch die jetzt veröffentlichten Quellen nachdrücklich unterstrichen. Der krasse Epochenschnitt zwischen Mittelalter und Neuzeit fand 1495 nicht in voller Schärfe statt. Bereits in der Überlieferung des 15. Jahrhunderts findet man zahlreiche vertraute Formulierungen, Prozeßhandlungen, Institute. Entweder knüpfte die reichskammerge-richtliche Rechtsprechung nach 1495 an die Tradition des königlichen Kammergerichts an oder beide Spruchkörper orientierten sich so deutlich am Standard des römisch-kanonischen Zivilprozesses, daß die praktischen Ergebnisse nahezu identisch waren. Jedenfalls fällt es nach dem Blick in die Quellen schwer, weiterhin pauschal davon zu sprechen, 1495 sei ein neues Gericht gegründet worden. Damit befindet man sich freilich bereits mitten in der Auswertung. An dieser Stelle kann es zunächst aber nur darum gehen zu beschreiben, in welcher Weise die Quellenlage sich jetzt schlagartig verbessert hat.

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Claudia Helm, Christine Magin, Julia Maurer und Christina Wagner, die Mitarbeiterinnen des von der DFG geförderten Projekts, erschlossen und edierten insgesamt sechs Quellenbestände: Das Urteilsbuch von 1471-1474 (1034 Urteile), beigeklebte Blätter zum Urteilsbuch (1470-1483, 138 Blatt), das Protokollbuch von 1465-1480 (290 Protokolle), Protokoll-Extravaganten (1458-1491, 54 Stück), ein Gerichtsbuch von 1467-1468 (143 Eintragungen) sowie beigeklebte Zettel zum Gerichtsbuch (1467-1469, 30 Stück). Der erfaßte Zeitraum ist damit größer als im Titel der Edition angegeben. Vom ältesten bekannten Protokoll bis zum jüngsten sind von 1458 bis 1491 über drei Jahrzehnte Gerichtstätigkeit greifbar. Mit allein 90 Gerichtssitzungen ist das Jahr 1472 besonders gut dokumentiert. Kundige Einführungstexte sowie sehr hilfreiche Inhaltsübersichten zu den einzelnen Beständen ermöglichen es dem Benutzer, die Besonderheiten der einzelnen Quellenarten abzuschätzen und damit Überinterpretationen zu vermeiden. Einzelne Prozesse sind durch die Parallelüberlieferung mehrerer Quellen sehr gut überliefert. So finden sich zu einer Beweisaufnahme von 1465/66 insgesamt über 50 Seiten Zeugenvernehmungen (446-466, 835-867). Im Vergleich zu den späteren Protokollbüchern des Reichskammergerichts scheint die Mündlichkeit in den Audienzen des 15. Jahrhunderts möglicherweise noch eine größere Rolle gespielt zu haben. Jedenfalls sind mehrseitige Protokollierungen zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten keine Ausnahmen (714-718, 776-782).

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Der dritte Teilband der Edition enthält mehrere gut durchdachte und sehr hilfreiche Register. Zunächst gibt es eine Übersicht über die aus den diversen Quellen ermittelbaren Kammergerichtsprozesse. Insgesamt 702 Verfahren lassen sich durch die Vernetzung von Protokoll-, Urteils- und Gerichtsbuch erschließen. Aufgrund dieser Zusammenstellung wird es künftig möglich sein, Informationen zu einzelnen Prozessen aus verschiedenen Quellenbeständen zusammenzutragen. Ein Verzeichnis der bekannten Gerichtssitzungen mitsamt den anwesenden Richtern und Beisitzern wirft ein Schlaglicht auf die Intensität der gerichtlichen Tätigkeit im 15. Jahrhundert. Das Namensregister ist mit gut 150 Seiten bereits umfangreich, wird aber noch ergänzt durch einen über 250 Seiten starken biographischen Anhang. Die Informationen zu den in den Quellen auftauchenden Personen, soweit sie aus den Archivalien oder der bisherigen Literatur bekannt sind, sind hier zuverlässig zusammengestellt. Das Sachregister geht angesichts der zeitgenössischen deutsch-lateinischen Mischsprache sachgerecht mehrspurig vor. Es finden sich sowohl deutsche Quellenbegriffe (Nieß, Kunig), lateinische Termini (nullitas, confirmare) als auch moderne Schlagworte (Rechtsmittel, Rechtsverweigerung), die aber meistens auf die ältere Terminologie verweisen. Das beigefügte Glossar scheint auf den ersten Blick nicht zwingend zu sein, da ohnehin nur Fachleute die Edition benutzen werden. Aber derart ausgefallene Begriffe wie Zeidlgang oder Tez belehren einen schnell eines besseren und lassen einen dankbar sein für den ersparten Weg zum Wörterbuch. 15 ganzseitige Abbildungen beschließen die Edition und zeigen die unterschiedliche Gestaltung von Urteils- und Protokollbuch und die große Bandbreite der zeitgenössischen Handschriften.

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Die beigefügte CD-Rom enthält sämtliche Einleitungstexte, die Edition sowie die vollständigen Register. Die Seitenzahlen der Druckausgabe fehlen auf der CD, so daß diese nicht allein zitierfähig ist und das Hin- und Herblättern von der CD zum Buch etwas schwierig ist. Erstaunlicherweise gibt es keine Volltextsuche. Wörter, die im Register fehlen, lassen sich auf diese Weise nicht finden, auch die gezielte Kombination mehrerer Suchbegriffe ist nicht möglich. Hier hätte man mit nur geringem technischem Aufwand einen noch besseren Service bieten können. Aber diese Bemerkung darf nicht das letzte Wort behalten.

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Es handelt sich um eine höchst verdienstvolle Quellenedition, die unsere Kenntnisse der königlichen Kammergerichtsbarkeit im 15. Jahrhundert erheblich verbessert und starke Impulse für künftige Forschungen geben wird.

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Betreut vom FHI-Team
Diese Seite ist vom 13. September 2005