Gold ist oft und von vielen totgesagt worden
- auch von Hitler. Insofern ist Arthur Smith durchaus zuzustimmen, wenn
er sagt: It is ironic that at one time several Nazis leaders had
ridiculed the use of gold as a standard irrelevant to an autarchy and
yet gold was to become Germanys most important medium of exchange
during the war.1
Mit der Zeit änderte sich, bzw. musste sich die Einstellung der Nazis
hinsichtlich Zahlungsmittels Gold ändern.
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1 |
Gold als Zahlungsmittel und Währungsmetall
nahm für die politische Führung des Dritten Reiches spätestens
seit 1938 kriegswirtschaftliche Dimensionen an, wuchs in die Funktion
eines hilfreichen Kriegsschatzes, notwendig als intervalutarisches
Zahlungsmittel bzw. zu einem allseits verwendbaren Tauschgut. Tauschgut
für kriegswichtige Rohstoffe, die nur im Ausland erhältlich
waren, wie z.B. Wolfram aus Portugal, Chrom aus der Türkei und Eisenerze
aus Schweden, Mangan aus Spanien, Rohöl aus Rumänien und für
im Kriegsfalle nicht anderes zu erhaltende Beschaffungen generell, sowie
Dienstleistungen, z.B. für den Auslandsnachrichtendienst, für
den weltweiten Agenteneinsatz, für den Ankauf von Rundfunksendungen
und Pressemeldungen, zur Finanzierung von Überseeoperationen der
deutschen Kriegsmarine u.s.w..2
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2 |
Um Gold für die eben genannte Zwecke
einsetzen zu können übernahm das Deutsche Reich
bereits 1938 den Gold und Devisenbestand Österreichs3
und 1940 wurden die in Prag verbliebenen Goldvorräte der Nationalbank
der CSR in Gewahrsam der Reichsbank genommen.4
Was die Beschaffung von Gold anbelangte, so nutzte Hitler mit dem Ausbruch
des Zweiten Weltkrieges schließlich auch die Möglichkeit des
okkupatorischen Weges und erbeutete damit während der Zeit des NS-Regimes
Gold im Wert von etwa 622 Millionen Vorkriegsdollar.5
Wie dies genau vor sich ging und wie dieses Vorgehen gerechtfertigt wurde,
wird in Kapitel eins behandelt.
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3 |
Zuständig für diese Geschäfte
waren Institutionen und Personen wie die Reichsbank, Diplomaten des Reichsaußenministers
Joachim Ribbentrop, die Wirtschaftsressorts, Wehrmacht- und SS-Dienststellen
sowie Walter Funk, damaliger Reichswirtschaftminister (seit 1937), Präsident
der Deutschen Reichsbank (seit 1939)6.
Was die alltäglichen Goldgeschäfte betraf, so war der einflußreichste
und kompetenteste Mann unzweifelhaft Vizepräsident Emil Puhl.
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4 |
Für die Bezahlung der so dringend benötigten
Rohstoffe gab es während des Krieges nur zwei Alternativen: Gold
und die einzig faktisch konvertible Währung, den Schweizer Franken
(die Nachfrage nach Franken stieg ab 1942 stark, seitdem die westlichen
Alliierten den Neutralen immer deutlicher machten, daß sie das Raubgold
aus deutschen Zahlungen später zurückfordern würden.).
Nicht zuletzt diese Tatsache machte die Schweiz zu einem der wichtigsten
Verhandlungspartner Hitlerdeutschlands. In Kapitel zwei wird die Stellung
der Schweiz als wichtigster neutraler Handlespartner und die Haltung der
SNB-Verantwortlichen gegenüber den Goldtransaktionen mit Nazi-Deutschland
beschrieben.
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5 |
Kapitel drei schließlich befasst sich mit der Nachkriegspolitik
der Alliierten in Bezug auf das Verhandeln mit den Neutralen in Sachen
Raubgold, dem Aufspüren, Sammeln und Verteilen
des Raubgoldes und den Schwierigkeiten, mit denen sie sich dabei konfrontiert
sahen und sehen.
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6 |
Bevor im folgenden näher auf der Herkunft des als Deutsch
deklarierten Raubgoldes eingegangen wird, sollen kurz ein paar Zahlen
eine Vorstellung von dem Wert des deutschen Raubgoldes vermitteln. Einen
genaueren Überblick bieten die Tabellen im Anhang.
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7 |
Was das Wissen um den damaligen Stellenwert
des Goldes betrifft, die Abhängigkeit des Dritten Reiches von der
Golddrehscheibe Schweiz und die Menge an Gold, um die es sich
handelt, so ist bis heute noch vieles im Unklaren. Für die notwendige
Aufarbeitung der Raubgoldproblematik müssen noch etliche (Zentralbank-)
Archive der Forschung zugänglich gemacht werden, und zwar nicht nur
die der Schweiz, wie Thomas Maissen in einem am 16. November 1996 in der
Neuen Züricher Zeitung erschienenen Artikel feststellt.7
Seit dem Ende des Dritten Reiches gehörte dieses Thema zu einem der
bestgehüteten Geheimnisse, da selbst Eingeweihte kaum je Rechenschaft
über die einzelnen eben genannten Punkte ablegten.
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8 |
Die Forschungslage ist unzweifelhaft schwierig, da vieles verlorengegangen
bzw. noch immer unzugänglich ist. Letztlich sollte es nicht Ziel
sein, eine 100%-ige Rückerstattung zu gewährleisten, vielmehr
sollte den Betroffenen Gerechtigkeit zuteil werden und die Geschichte
so vollständige wie möglich rekonstruiert werden können.
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9 |
Laut des Bergier-Berichts gelangte insgesamt Raubgold in
Höhe von $ 562,2 Mio. an die Deutsche Reichsbank. Davon stammten
$ 483,2 Mio. von anderen Zentralbanken, in erster Linie von der niederländischen
und belgischen Nationalbank, $ 82,0 Mio. von Privatpersonen, wobei das
als Melmer-Gold8
gekennzeichnete Opfergold 2,9 Mio. ausmachte.9
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10 |
Aus den streng vertraulichen Papieren der
Schweizer Nationalbank und den zuständigen Regierungsämtern
geht hervor, daß der Wert des Goldes, das in die Schweiz transferiert
wurde, aufgrund des damaligen Goldkurses fast um das Sechsfache unter
dem heutigen Kurs lag. Es wird übereinstimmend mit 1,6 Milliarden
Schweizer Franken beziffert (laut der unveröffentlichten Einfuhrstatistik
der Eidgenössischen Oberzolldirektion sind es sogar 1,7 Milliarden
sFr. (386 Mio. $).10
Das entspricht etwa 1.716 Tonnen Gold.
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11 |
Das Gold der Reichsbank, das während
der Kriegsjahre z.B. in die Schweiz gelangte, machte wertmäßig
mehr als 63 Prozent der gesamten schweizerischen Warenimporte aus Deutschland
aus. Die Goldimporte waren ebenso viele Schweizer Franken wert wie die
gesamten schweizerischen Warenimporte aus Frankreich, Großbritannien,
Irland, Portugal, Schweden, Spanien und der Türkei zusammen. Aus
Deutschland gelangte mehr als dreimal soviel Gold in die Schweiz als aus
diesen sieben Ländern insgesamt!11
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12 |
1.2. Die Goldpolitik der Nazis ab 1938
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Ein deutsches Dokument, welches 1973 in den
Memoiren des ehemaligen Reichsbankdirektors Wilhelm Vocke veröffentlicht
wurde, brachte, als es entdeckt wurde, endlich Aufklärung bezüglich
der Frage, wie groß die Goldreserven der Deutschen Reichsbank vor
dem Krieg gewesen waren. Bei diesem Dokument handelt sich um eine Denkschrift
der Reichsbankdirektoren an Hitler persönlich, in der es u. a. heißt:
Gold und Devisenreserven sind bei der Reichsbank nicht mehr vorhanden.
(7.1.1939). Außerdem stellt diese Schrift fest: Die Reserven,
die aus der Angliederung Österreichs und aus dem Aufruf ausländischer
Wertpapiere und inländischer Goldmünzen gebildet waren, sind
aufgezehrt.12
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13 |
Was man heute mit Sicherheit feststellen kann,
ist, dass sich die Goldreserven der Deutschen Reichsbank bei Kriegsausbruch,
tschechisches und österreichisches Gold inklusive, auf ungefähr
500-600 Mio. Reichsmark beliefen, also auf einen Bruchteil des Goldes,
das in den folgenden Jahren in die Schweiz verschoben und an die Schweizerische
Nationalbank verkauft werden sollte. Das Gold, das die Nazis dann in der
Folgezeit so eifrig vor allen Dingen in die Schweiz schafften, war zum
Großteil unrechtmäßig Angeeignetes und diente, wie gesagt,
in erster Linie zur Finanzierung der deutschen Kriegsanstrengungen. Die
Alliierten nannten es looted gold - Raubgold13.
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14 |
1.2.1. Österreich und Tschechoslowakei
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Im März 1938 wurde Österreich ins
Dritte Reich eingegliedert. Niemanden in den Direktionsbüros der
europäischen Notenbanken war entgangen, dass die Deutsche Reichsbank
nach dem Anschluss Österreichs die Österreichische
Nationalbank mit ihren Goldreserven schlicht und einfach übernommen
hatte und bei der Angliederung der Freien Stadt Danzig im September 1939
mit der dortigen Notenbank und mit der Tschechischen Notenbank im März
1939 nach der Annexion der Tschechoslowakei ebenso verfahren war. Vermutlich
fiel den Deutschen dadurch Gold in Höhe von ca. $ 100 Mio. in die
Hände.14
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15 |
1.2.2. Die Ausbreitung des Goldfiebers
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Mitte Juni 1940, in der Zeit der deutschen
Blitzkriege und des französischen Zusammenbruchs, breitete sich das
Goldfieber immer mehr aus. In allen bis dahin besetzten Gebieten begann
eine rasch organisierte Treibjagd auf Gold, auf Barren, Münzen und
Goldschmuck, und ebenfalls auf Devisen. Die Devisenschutzkommandos15
durchsuchten Sparkassen, Privatbanken und deren Filialen, beschlagnahmten
das Gold in Geschäften und von Privatpersonen etc.16
In Belgien z.B. ist Genaues über diese Operationen bekannt geworden.
Dort gab die Nationalbank kurz nach dem Krieg einen Bericht heraus, aus
dem hervorging, dass die hohen Behörden des Deutschen Reiches und
der Besatzungsmacht schon damals, im Sommer 1940, eine Politik betrieben,
die, wie später im Fall des belgischen Goldes, darauf hinauslief,
den Anschein völkerrechtlich korrekten Verhaltens zu erwecken. Das
Gold, das die Devisenschutzkommandos erbeuteten, wurde zum Beispiel nicht
auf dem Wege einer Enteignung in deutsches Eigentum umgewandelt. Es wurde
vielmehr den hilflosen Eigentümern unter genauer Beachtung der im
Geschäftsverkehr üblichen Regeln abgekauft und gegen eine ordentliche
Quittung bar bezahlt. Bezahlt sogar zu Preisen, die zum Beispiel in Frankreich
um ungefähr 15% über den Marktpreisen lagen, wenn auch in einer
Währung, für die es wenig und immer weniger zu kaufen gab. Schließlich
wurde das Gold an die Belgische Nationalbank mit der Weisung abgeführt,
es an die Deutsche Reichsbank weiterzuleiten wogegen unter diesen
Umständen ein Einspruch von seiten der belgischen Bankbehörden
nicht mehr möglich war. Alles spielte sich in einem Scheinklima
vollkommener Legalität17
ab.
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16 |
1.2.3. Das belgische Gold
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Das meiste Gold stammte aus Belgien, ca. 223 Mio. $ (siehe
Tabelle im Anhang). |
Vorwegzunehmen sei, dass das belgische Gold
schon vor Hitlers Einmarsch der französischen Nationalbank anvertraut
worden war, ebenso 1.208 Kisten ( 57.000 Kilo Gold) der Polnischen Nationalbank
sowie 10.000 Kilo Gold, die den Notenbanken Luxemburgs, Lettlands, Litauens,
Norwegens und der Tschechoslowakei gehörten. All das Gold war der
Banque de France mit dem Auftrag anvertraut worden, es notfalls in Sicherheit
zu bringen.18
Als Hitler vor den Toren Frankreichs stand, entschied man sich das Gold
an einen sicheren Ort zu bringen. Bei dieser Flucht legte es eine regelrechte
Odyssee zurück, bis es den Nazis schließlich doch
in die Hände fiel. Diese Reise soll hier nur kurz umrissen
werden19:
|
17 |
Am 18. Juni 1940 trat das Gold seine 10.000
Kilometer lange Reise an. Sie führte zunächst von Europa nach
Dakar, von wo aus es mit der Bahn ins Landesinnere nach Kayès gebracht
wurde. Weiter ging es durch die Steppen, Savannen und Wüsten Französisch-Westafrikas
nach Nordafrika, von dort nach Marseille. Im Mai 1942 macht sich dann
schließlich auch die letzte Kiste Gold auf den Weg von Marseille
nach Berlin. Die mangelnden Transportmöglichkeiten bewirkten, daß
das polnische, ebenfalls in Frankreich deponierte, und das französische
Gold weitgehend dem Zugriff Hitlers verwehrt blieben. In Berlin schließlich
wurde das dort angekommene Gold eingeschmolzen, umgegossen und umdatiert
und damit seine wahre Herkunft verschleiert.20
|
18 |
Die Information wo sich das belgische Gold
befand, bekamen die Deutschen zum einen vom belgischen König Leopold
III. selbst (Belgien hatte am 26. Juni 1940 kapituliert), zum anderen
gab es geheimdienstliche Quellen. Ohne zu zögern wandten sich die
Deutschen an die französische Vichy-Regierung und verlangte nach
genaueren Angaben. Diese Fragen waren aufgrund des am 22. Juni besiegelten
deutsch-französischen Waffenstillstandsabkommen, der den Sieg Deutschlands
über Frankreich bedeutete, durchaus berechtigt und wurden auch prompt
beantwortet. Zur Zeit der Anfrage befanden sich die Golddepots
der genannten Länder sowie Frankreichs jedoch bereits auf dem afrikanischen
Kontinent. Es stellte sich den Reichsbankdirektoren also die Frage, wie
man sich am schnellsten und elegantesten dieses Goldes bemächtigen
konnte. Ansprechpartner waren die Nationalbanken in Paris
und Brüssel, die deutsch-französische Waffenstillstandskommission
in Wiesbaden und die französische Regierung in Vichy. Der Fakt, daß
Deutschland auch nur irgendwelche Rechtsansprüche auf das belgische
Gold erhob war jedoch für alle Beteiligten absurd und man wies das
Ersuchen der Reichsregierung zurück.21
Anfang September 1940 schlug der Leiter der deutschen Delegation, Johannes
Hemmen einen härteren Ton an:
Wir Deutschen haben Belgien erobert. Jetzt befehlen wir!
Alle Rechte, auch die der Belgischen Nationalbank, sind auf uns übergegangen.
Das heißt: Ich bin nun als Vertreter der Belgischen Nationalbank
ein Kunde der Banque de France, und hiermit beauftrage ich Sie, unser
Gold, das wir Ihnen seinerzeit anvertraut haben, in Sicherheit zu bringen.
Wollen Sie bitte dafür sorgen, daß es nach Belgien oder wenigstens
nach Frankreich überführt wird.22
|
19 |
Letztendlich erreichten die Deutschen nach
zähen Verhandlungen mit Frankreich, die mit der Konferenz am 10.
Oktober 1940 in Wiesbaden begonnen hatten, ihr Ziel, in den Besitz des
belgischen Goldschatzes zu gelangen. Es war insbesondere die Vichy-Regierung
und ihre Politik der Kollaboration, welche den Deutschen schließlich
zu dem belgischen Gold verhalf.23
|
20 |
1.3. Der rechtliche Aspekt
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Völkerrechtlich gesehen war die deutsche
Forderung unhaltbar aufgrund der schon 1907 verabschiedeten Haager Landkriegsverordnung.
Diese Konvention unterscheidet eindeutig zwischen Privateigentum und Staatseigentum.
Letzteres kann in einer Kriegssituation durchaus als Kriegsbeute annektiert
werden, nicht jedoch Privateigentum. Diesem Rechtsgrundsatz folgend hatten
sich die Belgische Nationalbank und die Banque de France in weiser Voraussicht
schon lange vor dem Kriege als Aktiengesellschaften konstituiert, womit
ein Großteil ihres Eigentums zum unantastbaren Privateigentum
geworden war.24
|
21 |
Im Grunde waren die Nationalbank der Schweiz und auch die
Reichsbank in Deutschland ähnlich strukturiert. Auch hier lagen die
Aktien der zentralen Bank in privaten Händen. Und obwohl der Regierung
ein gewisses Kontrollrecht zukam, so hatte das deutsche Bankengesetz vom
Jahre 1924 doch ausdrücklich die Unabhängigkeit der Reichsbank
von der Reichsregierung bestätigt (die Situation in Deutschland änderte
sich natürlich grundlegend mit dem Machtantritt Hitlers).
|
22 |
Die Bedenken des Auslandes, ob Hitler das
internationale Recht respektieren würde, waren nur allzu berechtigt
in Anbetracht der Unrechtsordnung des Naziregimes mit all den zahlreichen,
bereits vor dem Kriege, von Hitler gebrochenen internationalen Verträgen.
Natürlich hinterfragte man auch das Eigeninteresse Hitlers, sich
an diese internationalen Bestimmungen des Völkerrechts zu halten
und zwar im Hinblick auf den Schutz deutscher Kapitalanlagen und anderer
wirtschaftlicher Interessen im Ausland oder zu Gunsten der deutschen Kriegsgefangenen,
die sich in alliierter Hand befanden.25
|
23 |
Aus ebendiesen und auch anderen Gründen bemühte
sich die deutsche Besatzungsmacht, wo immer es möglich war, bei ihren
Konfiskationen um Scheinlegalität. Dafür boten sich
grundsätzlich vier Möglichkeiten an:
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24 |
1. Die erste war, dass man nach entsprechendem
Druck bei der Reichsbank Golddepots anderer Nationalbanken angelegt wurden;
in solche wurden z.B. - mit Hilfe der BIZ26
- die tschechische Währungsreserve transferiert.
|
25 |
2. Das Gold (von Nationalbanken und von Privaten) musste
zwangsgemäß verkauft werden. In Österreich wurde am 23.
März 1938 gleich nach dem Anschluss, die Anbotpflicht
für Gold verkündet; ebenfalls unter Druck wurde das Luxemburger
Währungsgold gegen Reichsmark verkauft.
|
26 |
3. Drittens bot sich den Deutschen die Möglichkeit
das Gold für Okkupationskosten abzubuchen oder als freiwillige
Kontribution für den Feldzug im Osten einzufordern; dies war
insbesondere in den Niederlanden der Fall.
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27 |
4. Viertens erlaubte die Haager Landkriegsordnung
(§ 52) der Siegermacht, über das Eigentum eines besiegten Staates
zu verfügen - nicht aber über dasjenige von Privaten. Obwohl
Zentralbanken formal meistens als private Aktiengesellschaften konstituiert
waren, wurde das belgische Währungsgold unter Berufung auf §
52 requiriert, weil die Nationalbank sich weigerte, Reichsmark dafür
zu akzeptieren. Die Schwäche solcher Legitimierung zeigte sich im
deutschen Umgang mit dem belgischen Gold: Es wurde eingeschmolzen und
mit deutschen Vorkriegsstempeln neu geprägt.27
|
28 |
Das Dritte Reich eignete sich somit seit dem Anschluss Österreichs
Gold im Wert von etwa 625 Millionen $ Gold aus anderen Ländern an.
Das Gold diente teilweise direkt als Zahlungsmittel: So erhielt Rumänien
für Erdöllieferungen Gold im Wert von rund 54 Mio. $ und Schweden
bekam 1942/43 Gold in Höhe von 23 Mio. $. Gängiger war jedoch
der Weg in bzw. über die Schweiz. Dorthin gelangte während des
Krieges, wie gesagt, Gold im Wert von ca. 1,716 Mrd. sFr..
|
29 |
Es gab noch eine weitere Goldquelle
der Nazis, welche zwar vergleichsweise geringe Mengen förderte, aber
auf ungleich schrecklichere Weise genutzt wurde. Die Deutsche Reichsbank
erfüllte die Aufgabe einer zentralen Sammelstelle von Gold und Devisen
aus dem persönlichen Vermögen enteigneter Juden sowie ausgebürgerter
oder ermordeter Regimegegner des Dritten Reiches. Für dieses Gold
wurde bei der Reichsbank eigens ein Konto namens Melmer eingerichtet.
Ab Sommer 1942 belieferten deutsche Vernichtungs- und Konzentrationslager
die zuständigen Reichsstellen mit Goldzähnen, Eheringen, Schmuck
usw. der Ermordeten. Nach Aussagen eines ehemaligen Zahnziehers
im KZ Treblinka gingen jede Woche zwei Koffer mit acht bis zehn Kilo Gold
hinaus. Das bedeutet, daß jährlich allein aus diesem verhältnismäßig
unergiebigen Lager Gold im Wert von ungefähr zwei Millionen Franken
kam.28
Das für die Ausbeutung der KZ-Häftlinge verantwortliche Wirtschaft-
und Verwaltungshauptamt der SS lieferte seine Beute dann bei der Reichsbank.
Die wiederum ließ den Schmuck und das Zahngold bei der Degussa zu
Barren umschmelzen.29
|
30 |
Es bleibt unklar, wieviel Totengold in die deutsche Goldreserve
floss, doch gibt der Goldfund in den Merkers-Minen 1945 zumindest eine
Ahnung vom Umfang der SS-Plünderungen der KZ Opfer, doch dazu später
noch mehr.
|
31 |
Das eingeschmolzene SS Gold unterschied sich
äußerlich nicht von den Goldbarren, die aus Plünderungen
der Notenbanken der besetzten europäischen Länder stammten.
Ein Teil dieses Totengoldes konnte laut des Eizenstat-Reports jedoch bei
der Rückverfolgung der deutschen Kriegsgoldverkäufe an die Schweiz
und Italien als solches identifiziert werden.30
Mit diesem Nachweis ergab sich die Schwierigkeit der Trennung von monetärem
31
Gold das nach dem Krieg im sogenannten Gold-Pool der TGC gesammelt
und verteilt wurde und dem nicht-monetären Gold, das
für die Entschädigung der nicht-repatriierbaren Opfer
des Nationalsozialismus vorgesehen war. Darauf wird später
noch näher eingegangen.
|
32 |
2. Deutschland, die Schweiz und die Alliierten
|
Bevor auf die alliierten Maßnahmen, den Raubgoldhandel zu stoppen,
eingegangen wird, soll zunächst die Stellung der Schweiz als neutraler
Handelspartner Deutschlands und der Alliierten sowie deren Haltung bezüglich
der Raubgoldproblematik während des Zweiten Weltkrieges näher
betrachtet werden.
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33 |
2.1. Die Schweiz als Haupthandelspartner Hitlerdeutschlands
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Nicht einmal zwei Monate könnten
wir auf die Hilfe der Schweiz bei der Umwandlung von Gold in Devisen verzichten32
stellte Walter Funk im Juni 1943 fest.
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34 |
An der Mehrzahl der von deutscher Seite während
des Zweiten Weltkriegs getätigten internationalen Goldtransaktionen
war die Schweiz beteiligt. 79% aller Goldlieferungen nach dem Ausland
wickelte die Reichsbank über die Schweiz ab. Davon entfielen anteilsmäßig
87% auf schweizerische Geschäftsbanken. Die Goldsendungen der Reichsbank
an die SNB beliefen sich je nach Berechnung auf insgesamt 1,6 bis 1,7
Mrd. sFr.. Von diesem Betrag erwarb die SNB per Saldo 1,2 Mrd. Franken
auf eigene Rechnung; der Rest ging an Depots, die andere Zentralbanken
und die BIZ bei der SNB unterhielten. Für solche Transaktionen erhielt
die SNB insgesamt 0,29 Promille der Goldwerts.33
Erhebliche Mengen des von der SNB erworbenen Goldes wurde an Drittländer
weiterverkauft (siehe Tabelle).
|
35 |
Interessant in diesem Zusammenhang ist es, zu hinterfragen,
wie es um das Wissen der Schweiz hinsichtlich der Herkunft des Deutschen
Goldes stand? Der Verdacht, daß das Gold dieser Transaktionen
von den Deutschen requiriert worden war, bestand schon während des
Krieges und dies ist auch der Grund, warum die Schweiz immer wieder ins
Kreuzfeuer der Kritik geriet.
|
36 |
Wichtige Dokumente zur Goldpolitik der Schweizer
Nationalbank in jener Zeit werden im Archiv der Nationalbank aufbewahrt.
Der Öffentlichkeit blieb der Zugriff auf diese Akten lange Zeit verwehrt,
da für diese eine Sperrfrist von 35 Jahren gilt.34
Die Frist ist inzwischen abgelaufen und somit befassen sich Forscher nun
schon seit einiger Zeit mit der Auswertung dieses Materials. Mittlerweile
gibt es schon einige Veröffentlichungen, doch ist fraglich ob überhaupt
jemals ein Schlussstrich unter dieses Kapitel gezogen werden kann. Auch
hat der Bergier-Bericht (vom 25.5.1998), benannt nach dem
Leiter der internationalen Untersuchungskommission Jean Francois Bergier,
mittlerweile einiges Licht in die Frage um das Wissen und die Machenschaften
der SNB-Verantwortlichen gebracht. Schon 1941 wussten
die SNB-Verantwortlichen demnach, dass Deutschland über Raubgold
verfügte. Dieser Sachverhalt war bereits Diskussionsgegenstand bei
internen Sitzungen der Bank. Das Direktorium erwog 1942 sogar die Umschmelzung
von Goldsendungen aus dem Dritten Reich, weil das Gremium über die
Information verfügte, dass in Belgien und den Niederlanden Gold von
Privatpersonen konfisziert wurde. 35
|
37 |
Was die Rechtmäßigkeit von Goldtransaktionen
mit Deutschland bzw. mit den Alliierten anbelangt, so argwöhnte man
diesbezüglich in der Schweiz vom völkerrechtlichen Standpunkt
aus gesehen offensichtlich lange Zeit nichts. Die Geschäfte wurden
einfach abgewickelt. Dabei schienen die Bankiers der Schweizer Nationalbank
ihre Aufgabe eher unpolitisch erfüllt und der Reichsbank gegenüber
eine naive Gutgläubigkeit an den Tag gelegt zu haben, also business
as usual betrieben zu haben.36
Dies trotz offizieller Warnungen, welche die Alliierten ab Anfang 1943
an die Neutralen richteten. In einem Artikel in der Financial News
im Juni 1943 beruft sich der international anerkannten Währungsspezialisten
Paul Einzig auf die London Declaration vom 5.1.1943: Under
the terms of that declaration, all transfers of the property of conquered
countries to owners of different nationality are invalid, even if the
property is acquired by purchase, and even if the buyers are neutral.
This means that neutral central banks will be called upon to restore to
their rightful owners the gold they acquired from Germany during the war.
As the Reichsbanks own gold reserve was very small at the outbreak
of the war, and is now about the same, the assumption is that any gold
acquired by neutral central banks since September, 1939, is looted gold37.
Diese Warnung war allerdings eine prinzipielle Feststellung,
keine praktische Erklärung. In der Tat konnten die Alliierten
nicht damit rechnen, dass sich am Verhalten der Neutralen durch diese
Erklärung irgend etwas ändern würde.
|
38 |
There was in practice very little the Allies could
do to enforce London Declaration without damaging their own economic situation,
and prejudicing future relations with the countries concerned.38
|
39 |
Es drängt sich in diesem Zusammenhang
die Frage auf, inwieweit die Vertreter der SNB angesichts solcher Mengen
an Gold, das durch ihre Hände ging, ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt
haben und so zu Hehlern der deutschen Kriegswirtschaft39
wurden.
|
40 |
Am 22. Februar 1944 erließ das amerikanische
Schatzamt eine Warnung in Form einer Deklaration, die auch der Schweiz
offiziell übermittelt wurde. Das Schatzamt gab bekannt, die Achsenmächte
würden ungesetzliche Beschlagnahmungen, insbesondere von Gold, in
den besetzten Gebieten vornehmen. In view of the foregoing
facts and considerations, the US formally declares that it does not and
will not recognize the transgerence of title to the looted gold which
the Axis at any time holds or disposed of in world markets.40
|
41 |
Im Wissen um die problematische Herkunft des Goldes und
die diesbezüglichen Warnungen der Alliierten setzten sich Vertreter
schweizerischer Banken und Versicherungen trotzdem noch in den letzten
Kriegsmonaten für eine fortgesetzte Übernahme von Gold aus Deutschland
durch die SNB ein. Seit 1943 versuchten sich die SNB-Verantwortlichen
abzusichern und verlangten zumindest Garantien über die einwandfreie
Herkunft des Goldes aus deutschen Vorkriegsbeständen. Doch ließen
sie sich entweder täuschen oder sahen bereitwillig von einer eingehenden
Prüfung ab. Während und auch nach dem Krieg argumentierten sie
dahingehend, dass sie das Gold aus Deutschland im guten Glauben an dessen
einwandfreie Herkunft erworben hätten, außerdem hätten
neutralitätspolitische Verpflichtungen eine Rolle gespielt. Diese
Argumente sind allerdings nicht besonders stichhaltig, da eine neutrale
Macht keine Verpflichtung hat, wissentlich Raubgold anzunehmen. Man kann
nicht wirklich behaupten, daß die SNB Gold unterschlagen hat, auf
jeden Fall aber hat sie, gewollt oder ungewollt, als Hehler fungiert.
Nach Alternativen in der Goldpolitik wurde in der Schweiz im Unterschied
zu anderen neutralen Ländern kaum gesucht. Das Gewinnmotiv spielt
als handlungsleitender Beweggrund bei den Goldgeschäften der SNB
mit Deutschland wohl noch keine Rolle. Allerdings war dies der Fall bei
der Verwertung des erworbenen Goldes durch den Verkauf an Dritte wie der
Bergier-Bericht feststellt.
|
42 |
Das Thema der Goldtransaktionen im Krieg ist
mit anderen historischen Fragestellungen verknüpft. Deshalb ist es
notwenig, das Problem der Goldübernahmen Deutschlands im erweiterten
Rahmen der außenwirtschaftlichen Beziehungen, der Handelspolitik
sowie der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Vorgänge der
Zeit des Zweiten Weltkriegs näher zu untersuchen. 41
|
43 |
2.2. Das Safehaven-Programm
|
Wie gesagt gab es seitens der USA schon 1943
eine Erklärung dahingehend, dass diejenigen, die von den Geschäften
mit Raubgold profitiert haben, Rechenschaft darüber ablegen werden
müssen.42
Denn als sich das Kräfteverhältnis sowohl an der Ostfront mit
dem sowjetischen Sieg bei der Schlacht um Stalingrad 1943 wie auch an
der Westfront mit der D-Day Invasion im Sommer 1944 entscheidend zugunsten
der Alliierten verschob, änderte sich auch die Stossrichtung des
Wirtschaftskrieges gegen Deutschland. Die Alliierten hielten zwar am Hauptziel,
das Naziregime zu blockieren und zu besiegen, fest, konzentrierten sich
aber mehr und mehr darauf, den Feind daran zu hindern, seine Ressourcen
außer Landes zu bringen. Leider konnten die Ziele des Savehaven-Programms43
unter amerikanischer Führung aufgrund von Meinungsverschiedenheiten
der amerikanischen Regierungsstellen nicht gänzlich verwirklicht
werden. So unter anderem die Lösung der Frage inwieweit wirtschaftlicher
Druck auf die Schweiz und andere neutrale Länder ausgeübt werden
sollte, um sie zur Beteiligung am Programm zu zwingen. Das Safehaven-Programm
wurde formell 1944 in Zusammenhang mit der Währungs- und Finanzkonferenz
der Vereinten Nationen in Bretton Woods lanciert. Die Konferenz verabschiedete
die Resolution VI, die die neutralen Länder dazu aufforderte, mittels
Sofortmassnahmen jede Verfügung, Verschiebung oder Verschleierung
des Raubgoldes oder anderer gestohlener Werte aus den besetzten Ländern
Europas zu verhindern. Die Resolution VI wurde bald zum Eckstein des alliierten
Safehaven-Programms in bezug auf die neutralen Länder.44
|
44 |
Bürokratische Streitigkeiten führten
zu einer schleppenden Verhandlungen mit den Neutralen. Als sich jedoch
mit immer größerer Sicherheit der Sieg der alliierten Streitkräfte
abzuzeichnen begann, überzeugte dies auch die meisten Neutralen,
ihren Handel mit Deutschland einzuschränken oder einzustellen und
die Ziele des Safehaven-Programms zu erfüllen. Wenngleich
nicht alle seine Ziele verwirklicht werden konnten, so bereitete es doch
auf alle Fälle den Boden für die Nachkriegsbemühungen der
Alliierten um Restitution und Reparationszahlungen. Schließlich
erlaubte es den Vereinigten Staaten und Großbritannien Einblick
in die Kriegswirtschaft der neutralen Länder zu nehmen.45
|
45 |
3. Die Restitution des Goldes nach 1945
|
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges ergaben sich eine Vielzahl von
Herausforderungen für die Alliierten. Wiedergutmachung, Restitution
und der Wiederaufbau des kriegsverwüsteten Europa standen mit ganz
oben auf der Liste.
|
46 |
3.1. Die Konferenz von Potsdam (17. Juli - 2. August 1945)
|
Auf der Konferenz von Potsdam einigten sich
Truman, Churchill und Attlee (Stalin hatte auf Goldreparationen verzichtet)
über ein gemeinsames Vorgehen hinsichtlich der Verfügung über
das monetäre Gold in Deutschland. Auch bezüglich
des Goldes, das Deutschland im Ausland zur Kriegsfinanzierung verkauft
hatte, war man sich einig. So wurde der amerikanische Vorschlag einen
Goldtopf zu errichten, in dem die Alliierten sämtliches
monetäres Raubgold aus Deutschland und den neutralen
Ländern sammeln würden, angenommen.46
|
48 |
Der auf diese Weise zustande kommende Betrag sollte dann
an diejenigen Länder verteilt werden, deren Notbankbestände
während des Krieges geplündert worden waren.
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49 |
3.2. Die Pariser Konferenz
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Auf der Pariser Konferenz über Reparationsfragen
im November und Dezember 1945 mit ihren 18 Teilnehmerstaaten einigten
sich die Alliierten auf eine detailliertere Politik auf der Grundlage
der Potsdamer Beschlüsse zur Sammlung und Verteilung des monetären
Raubgoldes in den neutralen Ländern. Man bestätigte das Konzept
des Goldpools, und die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich
übernahmen die Verantwortung für die Verwaltung der Mittel und
die Verteilung der Erträge innerhalb der sogenannten Tripartite Gold
Commission (TGC). Auf der Pariser Konferenz von 1945 wurde unter anderem
auch die Inter-Alliied Reparation Agency (IARA)47
gebildet.
|
50 |
Ziel der TGC sollte es sein, den Goldtopf den Verlusten
entsprechend auf die geplünderten Zentralbanken aufzuteilen. Außerdem
wurde beschlossen einen Fonds zu schaffen, der mit 25 Millionen $ dotiert
war und der Unterstützung von nicht-rückführbaren
Personen dienen sollte. Präsident Truman setzte sich vehement dafür
ein, dass dieser Fonds aus dem nichtmonetären Gold geschaffen werden
sollte, welches die Alliierten Besatzungsmächte in Deutschland finden
würden.
|
51 |
Im Auftrag der IARA führten die drei
Westmächte (USA, Großbritannien und Frankreich) ab 1946 die
Verhandlungen um die Rückerstattung mit den Neutralen. Diese zuständige
Institution nannte sich Tripartite Commission for Restitution
of Monetary Gold (TGC). Sie wurde, wie gesagt, im September 1946 im Rahmen
der Pariser Reparations-Konferenz gegründet und wurde als von der
IARA unabhängig erklärt.48
Die Kommission operierte von Anfang an unter höchster Geheimhaltung.
Aufgabe der TGC war es, die Forderungen von Regierungen auf Rückgabe
von monetärem Raubgold, das in Deutschland entdeckt oder
von den Alliierten in den Verhandlungen mit den Neutralen erworben wurde,
zu überprüfen und über seine Verwendung zu befinden. Sie
hatte sicherzustellen, das jedes anspruchsberechtigtes Land proportional
zu den erlittenen Verlusten an monetärem Gold aus dem
Goldpool entschädigt wurden49.
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52 |
3.4. Das Washingtoner Abkommen (25. Mai 1946)
|
Im Abkommen von Washington vom 25. Mai 1946
zwischen der Schweiz und den Regierungen von Frankreich, Großbritannien
und den Vereinigten Staaten übernahm die Schweiz die Verpflichtung,
den drei alliierten Regierungen einen Betrag von 250 Millionen Schweizer
Franken (58,1 Mio. $) zur Verfügung zu stellen. Die alliierten Regierungen
erklärten ihrerseits, dass sie mit der Annahme dieses Betrages auf
alle Ansprüche gegenüber der schweizerischen Regierung oder
der Schweizerischen Nationalbank verzichten, die sich auf das von der
Schweiz während des Krieges von Deutschland erworbene Gold beziehen.
Damit sollten alle auf dieses Gold bezüglichen Fragen ihre Erledigung
finden.50
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53 |
Rechtlich gesehen, so die Argumentation der
Schweizer Nationalbank, hätten die Alliierten keinen Anspruch auf
die Eigentumsübertragung der deutschen Guthaben, einmal wegen des
Haager Abkommens, und außerdem, weil es zweifelhaft sei, ob die
effektive Besetzung des deutschen Gebietes durch die Alliierten rechtliche
Auswirkungen außerhalb der deutschen Grenzen haben dürfte.
Die Schweiz beharrte zunächst auf ihrer Auslegung des Völkerrechts
und weigerte sich schlicht, die alliierten Forderungen auf deutsche Guthaben
und monetäres Gold in der Schweiz anzuerkennen. Auch
den Alliierten war bewußt, dass die rechtliche Basis ihres Anspruchs
gemäss Völkerrecht eine recht unsichere war. Further,
while it was known that a lot of gold had been lootet, it was not clear
how much was actually considered stolen. Some of the gold plundered by
the Nazis fell into a gray legal area during the war, citing Czechoslovakia
as an example. Because Czechislovakia agreed to be annexed,
this transaction was seen as legl, not only by Switzerland, but also by
the UK51.Diese,
aber auch andere Überlegungen, z.B. das Interesse an einer Wiederaufnahme
der Handelsbeziehungen mit der Schweiz, sowie dem Wunsch, das verwüstete
Europa wieder aufzubauen, führten dazu, daß man auf das Angebot
der Schweiz einging. Man sprach sich für die Annahme des Schweizer
Vorschlags und gegen vermehrten Druck auf die Schweiz aus. Am 26. Mai
1945 wurde der Vertrag unterzeichnet. Mitausschlaggebend für die
Einwilligung der Schweiz die 250 Millionen Franken zu zahlen, war also
die Tatsache (was von den Alliierten auch immer betont wurde), dass die
sie als eines der wenigen europäischen Länder vom Krieg verschont
worden war. Sie musste sich deshalb an Maßnahmen beteiligen, die
der Wiedergutmachung von Schäden dienten, die durch deutsche Angriffe
angerichtet worden waren. Bezüglich des monetären
Goldes wich der ausgehandelte Betrag allerdings stark von den Schätzungen
des State Department und des Finanzministeriums ab, die von $ 185 bis
$ 289 Millionen Raubgold ausgingen. Er wich auch ab von den nachgewiesenen
$ 200 Millionen, vorgelegt von den Alliierten bei Beginn der Verhandlungen
mit der Schweiz.52
Laut des Eizenstat-Reports muss man wohl davon ausgehen, dass weit weniger
von den Schweizern zurückerstattet wurde, als die Menge die das gesamte,
in die Schweiz transferierte Raubgold ausmachte.
|
54 |
Schon während des Krieges waren amerikanische Politiker
daran interessiert, von der schweizerischen Neutralität zu profitieren.
Die Schweiz hatte jedoch die eine oder andere Wirtschaftsforderung zeitweise
einfach abgelehnt. In der Nachkriegszeit wollte man es sich dagegen mit
den neutralen Ländern nicht verscherzen. Das Interesse an einer Zusammenarbeit
hatte nämlich eine andere Zielrichtung. Es bestand die Notwendigkeit,
den Sozialismus einzudämmen. Deshalb wurde hinsichtlich des Verhaltens
der neutralen Länder während des Krieges Nachsicht geübt,
gerade bezüglich der ungelösten Restitutionsfragen und der Erkenntnisse
aus dem Savehaven-Programm.
|
55 |
Das alles verringerte allerdings die Führungsrolle,
die Amerika in diesem Bereich während des Krieges eingenommen hatte.53
|
56 |
3.5. Die Verhandlungen mit den anderen Neutralen
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Bei den Verhandlungen in Washington wurde
am 18. Juli 1946 auch der Vertrag mit Schweden unterzeichnet. Mit
niemandem verliefen die Verhandlungen so schnell und erfolgreich wie mit
Schweden. Das geschätzte Raubgold im Wert von 35 Mio. sKr. (ca.
$ 18,5-22,7 Mio.) sollte zurückerstattet werden. $ 6,8 Mio. in Gold
wurde allerdings erst 1955 an die amerikanische Notenbank in New York
als Einlage in den Goldpool der TGC, nach Klärung aller Meinungsverschiedenheiten
geliefert.
|
57 |
Am 10. Mai 1948 wurde der Vertrag mit Spanien
abgeschlossen. Die Verhandlungen bezüglich der deutschen Guthaben
und des Raubgoldes waren langwierig und es kam nur zu einer symbolischen
Zahlung. 1949 übergab Spanien der TGC Raubgold im Wert von $ 114329.
|
58 |
Mit Portugal begannen die Verhandlungen
1946 und erwiesen sich als zeitintensiv und schwierig. In der Frage des
Raubgoldes gelangte man zu keiner Einigung. Präsident Salazar beharrte
auf voller Kompensation: Portugal habe Deutschland Waren im Wert von 55
Mio. $ geliefert, damit sei das Gold, ca. 43 Tonnen, sein legaler Besitz.
Als sich die Goldverhandlungen bis in die 50-er Jahre hinzogen, überredete
das frustrierte State Department das amerikanische Finanzministerium zur
Annahme der portugiesischen Bedingungen. Mitentscheidend war auch die
Furcht des State Department, dass die ins Stocken geratenen Verhandlungen
das damals für wichtiger gehaltene strategische Ziel einer amerikanischen
Luftwaffenbasis auf den Azoren und die Eingliederung Portugals ins Nachkriegseuropa
gefährden könnten.
|
59 |
Wie im Fall Portugals ist es woh auch mit
Rumänien zu keiner Einigung über das Raubgold gekommen.
Hierbei dürfte auch der kalte Krieg eine Rolle gespielt haben: Der
Eiserne Vorhang schirmte politischen Druck des Westens ab, nachdem sich
die rumänische Nationalbank anfangs sehr kooperativ gezeigt und im
März 1946 142 Mio. Fr. eingeführtes Raubgold ausgewiesen hatte.
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60 |
Die Türkei hat trotz einer im
Mai 1952 beschlossenen Regelung, in der sich die Türkei bereit erklärt
$ 1 Millionen zu zahlen, kein monetäres Gold an die TGC
überwiesen.
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61 |
Bei all den Verhandlungen spielten
sehr viele verschiedene Aspekte eine Rolle und machten sie zu einem äußerst
schweren Unterfangen. So vor allem die Politik des Kalten Krieges, wirtschaftliche
Interessen, die Schwierigkeit nachzuweisen, wann das Gold als Raubgold
zu deklarieren sei und zu welchem Zeitpunkt (vor bzw. nach offiziellen
Warnungen der Alliierten) und in welchen Mengen es bei den Nationalbanken
der genannten Länder ankam.
|
62 |
Was die Verhandlungen in Washington bezüglich
des Goldraubs betrifft, so ging es wohl aus praktischen Gründen,
ausschließlich um den Raub in den Zentralbanken, weil dieser den
prozentual größten Teil ausmachte. Ansprüche privater
Opfer, und hier insbesondere die jüdischer Betroffener, des Nationalsozialismus
und des Krieges wurden gar nicht behandelt. Sie wurden unter die Verwaltung
des Intergovernmental Committee on Refugees gestellt.54
Dass beide Ansprüche aber nicht gänzlich voneinander unabhängig
behandelt werden können, hat die Einsicht bewiesen, dass auch in
den Goldtopf der TGC nicht-monetäres Gold miteingeflossen
ist.
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63 |
Die Alliierten distanzierten sich klar von
der Frage der Individuellen Zurückerstattung, da die
vermutete Zahl der Ansprüche sehr groß und schwierig zu prüfen
war.55
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64 |
3.6. Die Zusammensetzung und Verteilung des Goldpots/Restitution
für Europa
|
In den letzten Wochen des Krieges fiel durch
verschiedene Zufälle fast alles Gold der Reichsbank, das noch in
Deutschland lag, in die Hände der Amerikaner. Den weitaus größten
Fund ($ 241 Million)56
machten die Amerikaner in den Salzminen bei Merkers in Thüringen.
Dort entdeckten sie Gold, Kunstgegenstände usw. und auch Gold, das
den Holocaust Opfer geraubt worden war. Von den insgesamt rund 625 Mio.
$ deutschen Raubgolds waren gut 337 Mio. $ von den Alliierten sichergestellt;
der Rest war weiterverkauft worden und dies vor allem über die Schweiz.
Diesen 337 Mio. $ standen nun aber die angemeldeten Ansprüche von
620 Mio. $ gegenüber.57
Was die Rückzahlungsforderungen der verschiedenen Länder betraf,
so mußte all den Beteiligten von vornherein klar sein, dass es unmöglich
sein würde, eine völlige Restitution zu erlangen. Das Gold,
das für die Verteilung zur Verfügung stand, setzte
sich zusammen aus dem Fund der Amerikaner in Merkers, aus vielen verschiedenen
anderen Quellen plus die mit den Schweizern auf dem Washingtoner Kongress
vereinbarte Summe über 58,1 $ Mio.
|
65 |
Von den angemeldeten Ansprüche wurden
514 Mio. $ als begründet anerkannt. Sie stammten von Holland, Albanien,
der Tschechoslowakei, Griechenland, Jugoslawien sowie Frankreich, das
Belgien und Luxemburg mit eigenem Gold entschädigt und dafür
deren Ansprüche geerbt hatte. Dazu kamen die nicht der IARA angehörigen
Staaten Polen, Italien und Österreich. Die Ende 1947 erfolgt Gleichstellung
Italiens und Österreichs mit den IARA-Gründungsmitgliedern und
die Abfindung eines Teils ihrer Goldforderungen wurde schließlich
möglich, weil die Zuteilung durch die TGC erfolgte,die ihre Reparationspolitik
zusehends nach den Erfordernissen des kalten Krieges ausrichtete.58
|
66 |
Besonders die Amerikaner waren an einer schnellen
Auf- bzw. Verteilung des Goldtopfes interessiert und machten daher den
Vorschlag, die unstreitigen Ansprüche so bald wie möglich abzufinden.
Für den Rest sollte eine entsprechende Menge zurückgelegt werden.
Man ging davon aus, dass jeweils etwa 40% der Ansprüche erfüllt
werden können.59
Entschädigt wurden schließlich 65% der Ansprüchsteller.60
Entsprechend der Dringlichkeit mit der das Gold von einzelnen Länder
für den Wiederaufbau benötigt wurde, arbeitete die TGC anfänglich
mit Hochdruck. Die erste Verteilungsrunde begann am 17. Oktober 1947,
von der in erster Linie Belgien, Frankreich, Luxemburg, Holland, Italien
und Österreich profitierten. (Siehe Tabelle im Anhang, Belgisches
und Niederländisches Gold ging aus besagten Gründen an Frankreich.)
|
67 |
Eine zweite Verteilerrunde begann 1958. Nun
bekam auch Griechenland eine Teil aus dem Goldpool und Polen bekam 1976
wenigstens die Barren ausgehändigt, die die Währungsreserven
des Freistaates Danzig ausgemacht hatten. 1982 war auch diese Verteilung
beendet. Nun wartete nur noch Albanien auf seine Rückerstattung.
Es musste sich bis 1996 gedulden. Laut Thomas Maissen konnte man den Eindruck
gewinnen, dass die TGC schon bald nach der ersten Verteilerrunde in eine
Art Dornröschenschlaf61
sank. Mit dem Ende des Kalten Krieges begann man sich allerdings plötzlich
intensiver mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen. Wer sich dabei mit
dem Thema Raubgold beschäftigte, stieß fast zwangsläufig
auch auf die TGC und deren eingeschlafene Tätigkeit.
In deren Bücher befand sich noch immer ein Restbestand von 5,6 Tonnen
nicht verteilten Goldes.
|
68 |
Lord Janner, der englische Vizepräsident des jüdischen
Weltkongresses hatte bereits früh die Behauptung aufgestellt, dass
sich im Goldpool auch Opfergold befand. Dies wurde, wie bereits erwähnt,
tatsächlich durch amerikanische Akten bestätigt und verlangte
nach einem völlig neuen Diskussionsansatz hinsichtlich des Goldpools
der TGC.
|
69 |
Die Goldbarren, die dem TGC Gold-Pool zugefügt worden waren, wurden
offenbar vor ihrer Verteilung nicht chemisch analysiert, obwohl es schon
1946 Anlass für ein derartiges Unterfangen gegeben hatte (Note des
US-Diplomaten Livingston Merchant). Diese gründete die Definition
des Goldes auf seine Erscheinung und nicht auf seine Herkunft. Die bloße
Erscheinung der Goldbarren aber gab keine Auskunft über die Herkunft.
Trotzdem wurde alles Gold dem TGC-Pool zugewiesen.
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70 |
Das Totengold, welches fälschlicherweise in den Goldpool gelangte
und in der Folge von der TGC an anspruchsberechtigte Länder verteilt
wurde, ist nicht untersucht worden. Wahrscheinlich war nur ein relativ
kleiner Anteil des gesamten Goldes, das Notenbanken geraubt und von den
Alliierten nach dem Krieg entdeckt wurde, Totengold. Das trägt aber
kaum dazu bei, diese Schmach der Nazibarbarei in irgendeiner Form zu lindern.
|
71 |
3.6. Neuer Fonds für Holocaust-Überlebende/Londoner
Konferenz (Dezember 1997)
|
72 |
These efforts are not just research for the sake of research
but for the sake of action. This is history for the sake of justice. This
great effort to develop a further understanding of this complex issue
and this painful period in our history has provided both momentum and
urgency for action, to see that justice is done for victims of the Holocaust.62
|
73 |
Mit dem Ende des kalten Krieges setzt eine Neubetrachtung
dieses Kapitels der Weltgeschichte ein, die zu einem guten Teil von jüdischen
Forderungen auf eine Rückerstattung geraubter Vermögen motiviert
wurde. Diese Tatsache und die amerikanischen Akten, welche Totengold im
TGC-Pool nachwiesen, bewirkten, dass eine abschließende Verteilerrunde
des TGC scheiterte.
|
74 |
Im Rahmen der Londoner Konferenz 1997 wurde
deshalb die Einrichtung eines neuen Hilfsfonds für Holocaust-Überlebende
bekanntgegeben, der mit dem Restbestand des TGC-Vermögens dotiert
werden sollte. Dieser Fonds ist allerdings eine buchhalterische Fiktion.
Denn es kam technisch zu einer Verteilung dieses Goldes an die Mitglieder
der TGC; diese wiederum wurden von Stuart Eizenstat mit mehr oder weniger
sanftem Druck dazu gebracht, ihren Anteil freiwillig dem Fonds zur Verfügung
zu stellen, wobei sie den Verwendungszweck der Mittel selbst bestimmen
durften. Wenn beispielsweise Frankreich seinen Anteil diesem Fonds stiftet,
das Geld aber für die Bedürfnisse des französischen Judentums
einsetzt, so verliert diese humanitäre Geste der Alliierten doch
etwas von ihrem Glanz.63
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75 |
4. Fragen, die offen bleiben
|
Am 09.09.1998 hat die TGC ihre Arbeit 53 Jahre nach Kriegsende beendet.
Doch sind nicht alle Fragen geklärt worden. So gibt es keine zufriedenstellende
Erklärung für die Differenz zwischen den akzeptierten Forderungen
an den Goldpool und dessen effektiven Inhalt. Nur 64% der Ansprüche
konnten befriedigt werden. Die TGC und alle Beteiligten dürften sich
bewusst sein, dass Teile des restlichen Nazigoldes vielleicht
in Zukunft ans Licht kommen könnten.
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76 |
4.2. Der Prozess des Internationalen Militärtribunals von Nürnberg
(25.10.1945-01.10.1946)
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Interessant ist, dass der Raub des belgischen Goldes bei
den Nürnberger Prozessen nur ein Nebenrolle zu spielen schien, obgleich
es, wie bereits erwähnt, einen Hauptteil des Raubgoldes ausmachte.
Der Goldraub wurde weder in der Anklage noch im Urteil gegen die Hauptverantwortlichen
H. Göring und W. Funk, obwohl sich Anklagepunkt 4 ausdrücklich
auf Verbrechen gegen das Eigentum bezog, angesprochen. Zudem
war in diesem Fall auch der Tatbestand einer flagranten Verletzung des
Völkerrechts erfüllt.
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77 |
Dies lässt sich damit erklären,
dass die Banque de France der Belgischen Nationalbank kurz nach der Befreiung
von Paris und Brüssel Gold hatte zukommen lassen, dessen Wert dem
belgischen Gold entsprach, das ihr im Jahre 1940 anvertraut worden war.
Belgien hatte also keinen Grund mehr zu einer gerichtlichen Klage. Die
Vichy-Regierung bzw. seine zuständigen Minister, die ja das belgische
Gold an die Nazis ausgeliefert hatten, konnten nicht vor das Nürnberger
Gericht zitiert werden. Sie mußten sich in Paris vor dem Obersten
Gerichtshof verantworten. Andererseits wurden die französischen Ansprüche
zur Zeit des Nürnberger Prozesses in Washington vorgebracht und dort
auch durch die schweizerischen Ersatzleistungen für das
belgische Raubgold wenigstens zum Teil befriedigt. Zur Deckung der französischen
Restforderungen wurde dann Gold aus den Salzminen von Merkers herangezogen.
Somit kam auch Paris als Ankläger nicht mehr in Frage und damit wurde
in Nürnberg nicht so sehr der sagenhafte Goldraub des
belgischen und französischen Goldes thematisiert, sondern eher die
Beschlagnahmung der Goldreserven der Tschechoslowakischen Nationalbank
(107 Mill. SFr.) und die Liquidierung der Jugoslawischen Nationalbank,
für die sich Reichsbankpräsident Funk verantworten mußte.64
|
78 |
4.3. Der mysteriöse Nazigoldschatz
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Bei den alliierten Goldfunden in Merkers am 6. April 1945 ($238,490,000),
in der Nähe von Salzburg ($ 4,743,809), bei Spital am Pyhrn ($35,000,000)
und in den Gewölben von La Fortezza in Italien handelte es sich insgesamt
um eine Summe von mehr als 300 Mio. $.
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79 |
Der Nazigoldschatz hat schon häufig zu wilden Spekulation
und 1957 sogar zu einem Eintrag ins Guiness-Book of Records geführt
(Rubrik Raubüberfälle: größte ungelöste
- Der größte, ungelöste Raub ist derjenige des deutschen
Währungsgoldes in Bayern durch amerikanische Militärs und deutsche
Zivilisten im Juni 1945). Der Phantasie waren und sind keine Grenzen gesetzt
und da es sich bei diesem Thema um ein Thema handelt, das durchaus nicht
bis ins letzte Detail aufgeklärt ist. Es bleibt zum Schluss jedem
selbst überlassen, was er glauben will oder nicht. Eine bis heute
ungeklärte Frage ist z.B, was es mit dem in einem 1950 erschienen
Artikel der Zeitschrift Wochenend auf sich hat, der auf den
Memoiren Henrietta von Schirchachs basiert, der Frau des ehemaligen Reichjugendführers
Baldur von Schirach. Darin ist die Rede von einem kurz vor Kriegsende
erfolgten Transport von Vermögenswerten aus Berlin nach Mittenwald
(u.a. 144 Goldbarren). Die angegebenen Daten bezüglich Zeitpunkt,
Menge, Route etc. stimmen allerdings nicht mit den Daten der offiziellen
Reichsbankkonvois überein. Haben also zwei Transporte Berlin Richtung
Bayern verlassen, ohne dass der eine davon in irgendwelchen Papieren erwähnt
worden war? Diese Möglichkeit besteht und wird auch von Augenzeugenberichten,
welche von Ian Sayer und Douglas Botting in den 70-er Jahren gesammelt
worden waren unterstützt. Die Spur dieses Goldes verliert sich allerdings
in München, wo es angeblich der 10th Armored Division übergeben
worden war. Wurde es tatsächlich gestohlen oder muss diese Geschichte
als ein Märchen betrachtet werden?
|
80 |
Auch die FED in Frankfurt stellte zwei Jahre nach Kriegsende
bei einem Kassensturz zahlreiche Diskrepanzen fest: Regarding the
regular Reichsbank currency balance, the discrepancies consist almos exclusively
of deficits. Auch hierfür gab es keine Erklärung.
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81 |
Als letztes Beispiel seien noch zwei vermisste
Goldbarren erwähnt, die in einem amerikanischen Memorandum von 1945
auftauchen, mit präzisen Angaben über Nummer und Gewicht. Am
8. Mai 1997 stand in einem Pressecommuniqué der Bank of England,
dass die seit 1945 vermissten Goldbarren von der Deutschen Bundesbank
ausgehändigt worden seien. Nach 51 Jahren waren sie auf mysteriöse
Weise wieder aufgetaucht.65
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82 |
Für die Differenz zwischen den akzeptierten Forderungen
an den Goldpool und dessen effektiven Inhalt gibt es keine zufriedenstellende
Erklärung. Die Rückerstattung verlorengegangener Vermögen
von Zivilpersonen ist auch eher schleppend und am Ende unbefriedigend.
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83 |
Am 9. September 2000 sagte Stuart Eizenstat, dass diese
Kapitel des Zweiten Weltkrieges nun endgültig geschlossen werde.
Bleibt allerdings zu fragen, ob die Geschichte überhaupt Endgültigkeiten
kennt, besonders in Anbetracht all der unbeantworteten Fragen.
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84 |
Fußnoten:
1 Rober Lay, leader of the Labor Front, had labeled gold
as the weapon of Jews, and Walter Funk vowed that Germany would never
return to the gold standard. Vgl. Smith, Arthur, Hitlers Gold,
S. 28.
2 Vgl. Boelcke; W. A., Die Kosten von Hitlers
Krieg, S. 259.
3 Es war eine Entscheidung der Alliierten, den Beginn
der Naziraubgoldgeschäfte mit dem Anschluß Österreichs
1938 festzusetzen. Vgl. Smith, Arthur, Hitlers Gold, S. 1.
4 Dokumente Deutsche Kriegsschäden.
Bd. IV/1. Bonn 1964, S. 574. Vgl in: Boelcke, W. A.; Die Kosten von
Hitlers Krieg, S. 117.
5 Siehe Tabelle im Anhang und vgl. Bracher,
Dietrich/Funke, Hans-A. Jacobsen (Hrsg.), Deutschland 1933-1945, Neue
Studien zur nationalsozialistischen Herrschaft. Darin: Boelcke, W. A.;
Die Finanzpolitik des Dritten Reiches, Eine Darstellung in Grundzügen,
S. 115.
6 Vgl. Rings, Werner, Raubgold aus Deutschland,
Die Golddrehscheibe Schweiz im Zweiten Weltkrieg, S. 7.
7 Vgl. Maissen, Thomas, Verschlungene Wege des Raubgolds,
Internationale Transaktionen und Reparationen (1938-1951) in: www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten961116.htm.
Dr. Thomas Maissen ist Historiker an der Universität Potsdam. Auf
der Holocaust-Konferenz in Stockholm versprach z.B. der schwedische
Ministerpräsident Göran Persson die frühzeitige Öffnung
der Staatarchive, obwohl diese einer 70ig jährigen Geheimhaltungsfrist
unterliegen. Vgl. taz-Magazin Nr. 6060 vom 5.2.2000, Nur im Notfall
etwas zugeben.
8 Dieses Konto war nach SS-Hauptsturmbandführer Bruno
Melmer benannt.
9 Vgl. Zusammenfassung des Gold-Report der Bergier-Commission
am 25.5.1998. www.uek.ch/d/m1/gold-dz.htm.
10 Unveröffentlichter Bericht der SNB v. 16.5.1946,
Archiv SNB Zürich/Bern sowie Akten Goldoperation der Hauptkasse,
altes Archiv der SNB, C 15. Die Goldpreise der SNB waren 1936-1939 auf
4639 sFr. Und von 1940-1945 auf 4870 sFr. Pro Kilo Feingold festgesetzt
worden. Vgl. in: Rings, Werner, S. 8.
11 Umfang und Wert der Goldtransaktionen werden von einem
amtlichen Schriftstück ausgewiesen, das bei den Akten des Departements
für Auswärtige Angelegenheiten (damals Eidgenössisches
Politisches Departement) im Schweizerischen Bundesarchiv in Bern
aufbewahrt wird. Schreiben des EPD an die Schweizer Gesandtschaft in
Washington v. 26.11.1945, Bl. 2, SBA, 2001 (E) 2/560. Bestätigt
wird der Betrag in der unveröffentlichten Denkschrift Bericht
der Direktion der Schweizerischen Nationalbank über den Goldverkehr
der Schweizerischen Nationalbank mit der Deutschen Reichsbank während
des Weltkrieges 1939/1945 (Archiv der Schweizerischen Nationalbank).
Vgl. Rings, Werner, S. 9.
12 Vgl. Rings, Werner, S. 35/36.
13 Ebd., S.10.
14 Estimates by Britains Ministry of Economic Warefare
and the Bank of England in: Henry, Marilyn, Switzerland, Swiss Banks,
and the Second World War, International Perspectives 38, American Jewish
Committee 1998.
15 Vgl. Rings, Werner, S. 38.
16 Vgl. Arnoult, Pierre, Les Finances de la France et
lOccuptation allemande (1940-1944), S. 195-197.
17 Rings, Werner, S. 38/39
18 Dritter Tätigkeitsbericht der deutschen Waffenstillstandsdelegation
für Wirtschaft, Paris/Wiesbaden, Mikrofilm NAW, T-120, Roll 712.
Vgl. Rings, Werner, S.12.
19 Ausführlicher und spannend beschrieben in: Rings,
Werner, Raubgold aus Deutschland, Kapitel 1: Der Raub des Goldes.
20 Vgl. Rings, Werner, S. 10.
21 Vgl. ebd., S. 15.
22 Rings, Werner, S. 17.
23 Vgl. Arnoult, Pierre, Les Finances de la France, S.
244.
24 Rings, Werner, S. 17.
25 Rings, Werner, S. 20.
26 Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.
27 Vgl. Maissen, Thomas, Verschlungene Wege des Raubgolds,
Internationale Transaktionen und Reparationen (1938-1951), www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten/schatten961116.htm
28 Vgl. Hausner, Gideon, Die Vernichtung der Juden, S.
235 ff.
29 Vgl. Kopper, Christopher, Klage ohne Beweise in: Die
Zeit, Nr. 25/1998
30 Eine Analyse einer Einschmelzaktion geraubter niederländischer
Goldgulden im Jahre 1943 bei der preußischen Münze hält
fest, dass 37'000 Gramm Feingold aus dem SS-Hort beigefügt wurden.
Von den so hergestellten Barren wurden 83% an die Schweizerische Nationalbank,
der Rest an Italien verkauft. Vgl. Eizenstat-Report, www.parlament.ch/internet98/E/Nachrichtenlose_Vermoegen/summary.htm
31 Unter monetärem Gold verstanden die Alliierten
Gold, das den Zentralbanken unrechtmäßig entwendet wurde.
Im Unterschied dazu stammte nicht monetäres Gold von
Zivilpersonen. Vgl. www.parlament.ch/internet98/E/Nachrichtenlose_Vermoegen/summary.htm.
32 Walter Funk im Juni 1943, Politisches Archiv des AA,
Bonn, Staatssekretär Schweiz, Bd. 3, Ministerialdirektor Clodius,
Aufzeichnung über den Stand der Wirtschafverhandlungen mit der
Schweiz v. 3.6.1943 in: Rings, Werner, S. 1.
33 Vgl. Maissen, Thomas, Verschlungene Wege des Raubgolds,
Internationale Transaktionen und Reparationen (1938-1951), www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten/schatten961116.htm
34 Vogler, Robert, Der Goldverkehr der Schweizer Nationalbank
1939-1945 in: Geld, Währung und Konjunktur, Quartalsheft Schweizerische
Nationalbank, 1/1985, S. 70.
35 Vgl. Zusammenfassung des Gold-Report der Bergier-Commission
am 25.5.1998. www.uek.ch/d/m1/gold-dz.htm.
36 Vgl. Vogler, Robert, S. 70.
37 Zitiert in SNB, 1946a, Beilage zu Annlage IV. Vgl.
In: Vogler, Robert, S. 71.
38 According to the British Foreign Office report of
September 1996 in: Henry, Marilyn, Switzerland, Swiss Banks, and the
Second World War, International Perspectives 38, American Jewish Committee
1998.
39 Maissen, Thomas, Die Nationalbank im Gegenwind, Die
Lieferungen von deutschem Raubgold in die Schweiz in: www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten960916.htm
40 SNB, 1946a, Anlage VI/1. Vgl. In: Vogler, Robert,
S. 73.
41 Vgl. Zusammenfassung des Gold-Report der Bergier-Commission
am 25.5.1998. www.uek.ch/d/m1/gold-dz.htm.
42 Vgl. Smith, Arthur, Hitlers Gold, The Story
of the Nazi War Loot, S. 68.
43 Der Name leitete sich davon ab, dass den Naziraubgeldern
ein sicherer Hafen verwehrt werden sollte. Die Ziele waren u. a. Deutschland
daran zu hindern, Vermögenswerte in neutrale Länder zu verschieben;
sicherzustellen, dass deutsche Gelder für den Wiederaufbau Europas
und Reparationszahlungen an die Alliierten verfügbar sein würden;
die Rückerstattung des von den Nazis im besetzten Europa gestohlenen
Eigentums an die rechtmäßigen Besitzer. Vgl. Eizenstat Report.
www.parlament.ch/internet98/E/Nachrichtenlose_Vermoegen/summary.htm.
44 Eizenstat Report www.parlament.ch/internet98/E/Nachrichtenlose_Vermoegen/summary.htm.
45 Eizenstat Report www.parlament.ch/internet98/E/Nachrichtenlose_Vermoegen/summary.htm.
46 Vgl. Arthur, Smith, Hitlers Gold, (Chapter 5,
The Gold Pot).
47 Ihre Mitglieder waren: Albanien, Australien, Belgien,
Kanada, Dänemark, Ägypten, die USA, Frankreich, Großbritannien,
Griechenland, Indien, Luxemburg, Norwegen, Neuseeland, Niederlande,
die Tschechoslowakei, Südafrika und Jugoslawien.
48 Vgl. Smith, Arthur, Hitlers Gold, S. 115.
49 Vgl. Eizenstat-Report. www.parlament.ch/internet98/E/Nachrichtenlose_Vermoegen/summary.htm.
50 Botschaft (1446), Botschaft des Bundesrates an die
Bundesversammlung über die Genehmigung des in Washington abgeschlossenen
Finanzabkommens vom 14.6.1946. Vgl. In: Vogler, Robert, S. 77.
51 Vgl. Henry, Marilyn, Switzerland, Swiss Banks, and
the second World War, International Perspectives 38, American Jewish
Committee 1998.
52 The Alliies had Safehaven intelligence reports and
captured Reichsbank records, but they still had no firm idea of the
amount of gold that Germany had shipped to Switzerland or the extend
of German assets. Vgl. Eizenstat-Report. www.parlament.ch/internet98/E/Nachrichtenlose_Vermoegen/summary.htm.
53 Eizenstat-Report Vgl. www.parlament.ch/internet98/E/Nachrichtenlose_Vermoegen/summary.htm.
54 Vgl. Smith, Arthur, Hitlers Gold, S. 115.
55 An examination of the problem showed generally that
on the one hand the total values of the possilble private claims
provable by documentary evidence would be small in comparison with governmental
claims for the restitution of looted national gold reserves, and on
the other hand, that the total number of private claims
likely to be presented to the Commision, if allowed at all, might run
into many thousands, was the rationale given in a July 10, 1947,
memo written by Sir Desmond Morton, the British commissioner to the
TGC. Vgl. Henry, Marilyn, Switzerland, Swiss Banks, and the second World
War, International Perspectives 38, American Jewish Committee 1998.
56 Vgl. Smith, Arthur, S. 92.
57 Vgl. Maissen, Thomas, Verschlungene Wege des Raubgolds,
Internationale Transaktionen und Reparationen (1938-1951), www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten/schatten961116.htm
58 Vgl. Smith, Arthur, S. 131.
59 Vgl. Smith, Arthur, S. 136.
60 Vgl. Eizenstat-Report. www.parlament.ch/internet98/E/Nachrichtenlose_Vermoegen/summary.htm.
61 Vgl. Maissen, Thomas, Die Bücher werden geschlossen,
Rückgabe von Hitlers Raubgold nach 53 Jahren beendet in: www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten/schatten980909.htm
62 Vgl. Eizenstat-Report. www.parlament.ch/internet98/E/Nachrichtenlose_Vermoegen/summary.htm.
63 Vgl. Maissen, Thomas, Die Bücher werden geschlossen,
Rückgabe von Hitlers Raubgold nach 53 Jahren beendet in: www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten/schatten980909.htm
64 Vgl. Rings, Werner, S. 184.
65 Vgl. Der Goldraub in den bayrischen Alpen in: www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten/scha981020fem.htm
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Abkürzungsverzeichnis
BIZ: Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich, Basel
FED: Foreign Exchange
Depository
IARA: Interalliierte
Reparationsagentur
NZZ: Neue Züricher
Zeitung
SNB: Schweizerische
Nationalbank
TGC: Tripartite Gold
Commission
Literaturverzeichnis
Arnoult, Pierre: Les Fiances de la France et lOccupation
allemande (1940-1944), Paris 1951
Boelcke, Willi A.: Die Kosten von Hitlers Krieg,
Kriegsfinanzierung und finanzielles Kriegserbe in Deutschland, 1933-1948,
Paderborn 1985
Boelcke, Willi A.: Die Finanzpolitik des Dritten
Reiches, Eine Darstellung in Grundzügen in: Bracher, Karl Dietrich/Funke,
Manfred u.a. (Hrsg.): Deutschland 1933-1945, Neue Studien zur nationalsozialistischen
Herrschaft, 2. ergänzte Auflage, Bonn 1992, S. 95-118
Bower, Tom: Das Gold der Juden, Die Schweiz und
die verschwundenen Nazi-Milliarden,
1. Auflage, London 1997,
Bracher, Karl Dietrich/Funke, Manfred u.a. (Hrsg.):
Deutschland 1933-1945, Neue Studien zur nationalsozialistischen Herrschaft,
2. ergänzte Auflage, Bonn 1992
Hausner, Gideon:
Die Vernichtung der Juden, München 1979
Henry, Marilyn: Switzerland, Swiss Banks, and the
Second World War, International Perspectives 38, American Jewish Committee
(AJC) 1998
Rings, Werner: Raubgold aus Deutschland, Die Golddrehscheibe
Schweiz im Zweiten Weltkrieg, Zürich 1996
Sayer, Ian/Botting,
Douglas: Nazi Gold, London 1984
Smith, Arthur:
Hitlers Gold, The Story of the Nazi War Loot, Oxford 1989
Vogler, Robert: Der Goldverkehr der Schweizerischen
Nationalbank mit der Deutschen Reichsbank 1939-45 in: Geld, Währung und
Konjunktur, Quartalsheft Schweizerische Nationalbank, 1/1985, S. 70-78
Zeitungen:
taz-Magazin Nr. 6060 vom
5.2.2000, Artikel: Nur im Notfall etwas zugeben
Die Zeit, Nr. 25/1998 darin:
Kopper, Christopher: Klage ohne Beweise
Internetrecherche:
Eizenstat-Report in: www.parlament.ch/internet98/E/Nachrichtenlose_Vermoegen/summary.htm
Holocaust Assets June 1998
Supplement: U.S. and Allied Wartime and Postwar Relations and Negotiations
With Argentina, Portuga., Spain, Sweden, and Turkey on Looted Gold and German
External Assets and U.S. Concerns About the Fate of the Wartime Ustasha Treasury
in: www.stat.gov/www/regions/eur/rpt_9806_ng_summhtml.html
Maissen, Thomas, Die Nationalbank
im Gegenwind, Die Lieferungen von deutschem Raubgold in die Schweiz in: www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten960916.htm
Maissen, Thomas, Verschlungene
Wege des Raubgolds, Internationale Transaktionen und Reparationen (1938-1951)
in: www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten961116.htm
Maissen, Thomas, Die Bücher
werden geschlossen, Rückgabe von Hitlers Raubgold nach 53 Jahren beendet
in: www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten980909.htm
Der Goldraub in den bayrischen Alpen in: www.nzz.ch/online/02_dossiers/schatten980909.htm
Zusammenfassung des Gold
Report der Bergier-Commission am 25.5.1998 in: www.uek.ch/d/m1/gold-dz.htm