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Falco Werkentin

Methoden und Verfahrensweisen der verdeckten Enteignung selbständiger Produzenten, Gewerbetreibender, Bauern und Grundstücks-/ Hauseigentümer in der Geschichte der SBZ/DDR

1.Einleitung
2.Beispiele der verdeckten Enteigung aus verschiedenen Phasen der DDR-Entwicklung
3.Resümee

1. Einleitung

Für die SED und die sie schützende Besatzungsmacht war die Überwindung einer privatwirtschaftlich organisierten Gesellschaftsordnung der zentrale Inhalt der politisch-ideologischen Programmatik. Zwar wurde erst auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 der "Aufbau der Grundlagen des Sozialismus mit dem Staat als Hauptinstrument" offen verkündet, doch vorangetrieben wurde die gesellschaftliche Transformation in Richtung des sowjetischen Gesellschaftsmodells als "Revolution von oben" seit Beginn der sowjetischen Besatzungspolitik. 1
Die Enquete-Kommission des 12. Deutschen Bundestages "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" vergab zu den dabei genutzten Mitteln und Methoden mehrere, inzwischen vorliegende Expertisen.1)2
Diese Entwicklung begann mit Enteignungen im Zusammenhang mit der Bestrafung wirklicher und angeblicher Kriegsverbrecher und ehemaliger Träger der nationalsozialistischen Diktatur in der unmittelbaren Nachkriegszeit, zum Teil veranlaßt durch die sowjetische Militäradministration (SMAD). Dies war nur der Anfang ideologisch begründeter Enteignungswellen, die seit dem Inkrafttreten der DDR-Verfassung vom 3. Oktober 1949 nicht mehr im Wege spezieller Enteignungsgesetze vorangetrieben wurden, sondern mit Hilfe des allgemeinen und des Wirtschaftsstrafrechts, des Steuer- und Abgabenrechts, der Zwangsvollstreckung, des Entzugs von Gewerbeerlaubnissen etc. 3
Neben den offenen und unverschleierten Enteignungs- und Verstaatlichungspraktiken, wie sie unter dem Schutz der Roten Armee in der SBZ zwischen 1945 und der Proklamation der DDR am 3. Oktober 1949 vollzogen und legitimiert wurden als Maßnahmen gegen NS- und Kriegsverbrecher, zum Teil -- wie bei der sogenannten Bodenreform -- legitimatorisch abgesichert durch Volksbefragungen, zählte es von Beginn der Politik der SED an zu ihren Praktiken, als feindlich bewertete gesellschaftliche Klassen und Schichten auch in verschleierter Form ökonomisch auszuschalten. 4
Daß es kein "friedlicher" Weg war, der hier beschritten wurde, legte Fritz Selbmann (SED), zum Zeitpunkt der folgenden Äußerung Vizepräsident der sächsischen Landesverwaltung, später über lange Jahre Industrieminister der DDR, anläßlich einer Funktionärskonferenz im Oktober 1946 dar: 5
"Wenn wir aber die Betriebe jetzt nicht mehr in ihrer eigenen bisherigen Form bestehen lassen, sondern sie zusammenfassen, neu aufbauen, Maschinen umsetzen usw., so weiß in einem halben Jahr kein Mensch mehr, was für eine Firma es ursprünglich war. Dann kann kommen, wer will, hier holt er nichts mehr weg. Wir haben, ich sage es ganz offen, den Kampf um die Enteignung geführt mit Mitteln und Methoden, wie wir sie vielleicht nach der ersten demokratischen Landtagswahl in Sachsen nicht mehr anwenden können, mit Mitteln der Beobachtung, mit Mitteln der Polizei, mit Mitteln der Verhaftung. Das war ein sehr unterirdischer Kampf, der nur durchgestanden werden konnte, wenn man vom ersten Tag an klipp und klar sagte: Das ist die Aufgabe."2)6
Zum Zeitpunkt der Gründung der DDR waren die Banken und die Groß- und Schwerindustrie bereits enteignet. Zum Teil wurden die Unternehmen als sogenannte Sowjetische Aktien-Gesellschaften (SAG), zum größerenTeil als sogenannte Volkseigene Betriebe (VEB) weitergeführt. 7
Die weiteren, nunmehr nur noch verdeckten Enteignungswellen und -Aktionen trafen den klein- und mittelständischen Handel und das Gewerbe sowie die Bauernschaft. 8
Als eine der juristischen Hauptwaffen in diesem politischen Kampf erwies sich die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948. Sie besagte im zentralen Paragraphen 1: 9
"(1) Wer die Durchführung der Wirtschaftsplanung oder die Versorgung der Bevölkerung dadurch gefährdet, daß er vorsätzlich10
1. entgegen einer für ihn verbindlichen Anordnung einer Dienststelle der Wirtschaftsverwaltung die Herstellung, Gewinnung, Verarbeitung, Bearbeitung, Beförderung oder Lagerung von Rohstoffen oder Erzeugnissen ganz oder teilweise unterläßt oder fehlerhaft vornimmt,11
2. Gegenstände, die wirtschaftlichen Leistungen zu dienen bestimmt sind, ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch entzieht oder ihre Tauglichkeit hierfür mindert, wird mit Zuchthaus und mit Vermögenseinziehung bestraft."3)12

2. Beispiele der verdeckten Enteigung aus verschiedenen Phasen der DDR-Entwicklung

Wurde gegenüber Bauern, die man enteignen oder zumindest in die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften treiben wollte, meist der Vorwurf der vorsätzlichen Nichterfüllung des Ablieferungssolls erhoben,4) so gegen den mittelständischen Handel und das mittelständische Gewerbe der der Steuervergehen und Verstöße gegen die Wirtschaftsstrafverordnung. 13
Nach der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde die Praxis radikalisiert, die weitergefaßten gesellschaftspolitischen Ziele hinter dem Vorwurf krimineller Wirtschaftssabotage zu verstecken und mit strafrechtlichen Deliktfabrikaten -- wie es Otto Kirchheimer nannte5) -- durchzusetzen. Die Justizfunktionäre griffen auf ein dichtes Geflecht an wirtschaftslenkenden Gesetzen und Verordnungen zurück, wie es -- strukturell gesehen -- zunächst auch in den Westzonen vorhanden gewesen war. Seit der Währungsreform im Jahre 1948 wurde es dort -- der Leitkonzeption der Marktwirtschaft folgend -- abgebaut. Damit wurde auch jenem Schwarzmarkt, der in allen Zonen Nachkriegsdeutschlands zum Wirtschaftsalltag gehörte, die Grundlage entzogen. 14
In der SBZ respektive DDR gab es eine gegenläufige Entwicklung, war es doch politisches Ziel, gerade den Marktmechanismus außer Kraft zu setzen, um vermittels sozialistischer Planung Wirtschaft und Gesellschaft bewußt zu gestalten. Die Folge: ein weiterer Ausbau mit Strafdrohung ausgestatteter wirtschaftsregulierender Gesetze und Verordnungen, um in den Wirtschaftskreislauf sichernd, regulierend und stimulierend einzugreifen. 15
Dieses ausgefeilte System aus Steuergesetzen, Preis- und Rohstoffkontrollen, Devisenbewirtschaftungs- und Pflichtabgabe- sowie Bestandsmeldeverordnungen erwies sich als systematisch genutzte politische Waffe, in der DDR noch vorhandene selbständige Produzenten und Gewerbetreibende in den Ruin -- und in das Gefängnis -- zu führen. In der Rechtssoziologie wird von Normfallen gesprochen. Damit ist ein System von Normen gemeint, deren Übertretung man im Regelfall übersieht, weil zum Beispiel die Kontrollkapazitäten viel zu gering sind -- deren Einhaltung aber in begrenzten Aktionen kleinlich genau überprüft werden kann, wenn es politisch zweckmäßig scheint und es vor allem um ganz andere Ziele als um die Einhaltung gerade dieser Normen geht. 16
Zunehmend wurde gegen Großbauern der Vorwurf der Sabotage erhoben.6) Anlässe waren Rückstände in den Pflichtablieferungen, im Viehbestand, bei den Erntearbeiten und Steuern. Da die SED die entsprechenden Normen festlegte, hatte sie ein zentrales Instrument in der Hand, durch Anhebung der entsprechenden Verpflichtungen Rückstände im unmittelbarsten Sinne des Wortes zu produzieren. Durch Naturunbilden (Hagel, Schädlingsbefall) entstandene Ernteausfälle, aus Arbeitskräftemangel unbestellte landwirtschaftliche Nutzflächen, durch Viehseuchen verursachte Rückstände bei der Milch- oder Schlachtvieh-Ablieferung, Probleme durch unzureichende Betriebsmittellieferungen (Dünger, Saatgut, Traktoren etc.) waren je nach politischen Opportunitätsgründen gegebenenfalls Anlaß, Bauern wegen Sabotage oder Verstoß gegen die Wirtschaftsstrafverordnung zu enteignen. Zudem wurden in Abhängigkeit von den Betriebsgrößen nicht nur die je ha festgelegten Pflichtablieferungsnormen an landwirtschaftlichen Produkten zu Lasten der Großbauern erhöht, während die Klein- und Neubauern begünstigt wurden, sondern auch die Abnahmepreise zu Lasten der Großbauern differenziert.7)17
Zwar gab es bei Ernte- und Schlachtviehausfällen sog. Schadenskommissionen, die im staatlichen Auftrag zu überprüfen hatten, ob der betreffende Bauer sein Ablieferungssoll aus Gründen, die er nicht zu vertreten hatte, nicht erfüllen konnte. Doch auch in Fällen, wo solche Kommissionen zum Ergebnis kamen, daß Bauern aus witterungsbedingten und anderen Gründen, die ihnen nicht anzulasten waren, mit ihrem Ablieferungssoll in Verzug geraten waren, kam es zu Verurteilungen, deren Ziel und Zweck nichts anderes als die Enteignung war.8)18
Die Zwangsumsiedlungen9) an der Demarkationslinie im Jahre 1952 machten es notwendig, eine generelle Regelung für den Umgang mit dem Eigentum der vertriebenen Landwirte zu treffen. Unter dem Titel "Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten" wurde eine entsprechende Regelung am 17. Juli 1952 vom Politbüro erlassen und am 26. Juli 1952 verkündet.10) Die Nutzung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes sowohl der in dieser Aktion Zwangsumgesiedelten wie der aller anderen Bauern, die zur Aufgabe der bäuerlichen Existenz genötigt worden waren, wurde nach dieser Verordnung einer LPG oder volkseigenen Gütern übertragen. Die in die Bundesrepublik geflohenen Landwirte wurden ersatzlos enteignet, den Zwangsvertriebenen wurden Ersatzleistungen angeboten (§§ 4 u. 5). Daß dieses Angebot nicht ernst gemeint war, zeigte in den folgenden Monaten die (Nicht-)Umsetzung dieses Versprechens.11)19
Die inzwischen einschlägig bekannte "Aktion Rose" im Frühjahr 1953, ausgelöst durch einen Brief des FDGB-Feriendienstes an das ZK der SED vom Juli 1952, mit dem der FDGB einen besseren Zugriff auf in Privatbesitz befindliche Hotels für die kommende Urlaubssaison forderte, steht stellvertretend für unzählige, dem Verfahren nach identisch praktizierte Vorgänge.12) Es ist nur die Konzentration auf wenige Tage und auf eine Region, was diesen Enteignungsfeldzug an der Ostseeküste aus dem generellen Prozeß der Liquidierung des selbständigen Mittelstandes in den Monaten nach der 2. Parteikonferenz heraushebt. 20
Die Folge dieser hinter dem Vorwurf von kriminellen Straftaten versteckten Enteignungsaktionen war, daß seit der 2. Parteikonferenz im Juli 1952 (zu diesem Zeitpunkt saßen ca. 35.000 Häftlinge in den Haftanstalten der DDR) bis zum Mai 1953 die Zahl der Häftlinge auf ca. 67.000 wuchs. Es waren überwiegend Bauern und Gewerbetreibende, die unter dem Vorwurf krimineller Wirtschaftsdelikte (Steuerhinterziehung, Nichterfüllung Ablieferungssoll, Verstoß gegen Warenbewirtschaftungsmeldeverordnungen etc.) in Haft genommen und verurteilt wurden (wenn sie nicht vorher geflohen waren und auf diese Weise das primäre Ziel -- die Enteignung -- erreicht wurde). 21
Nach den Erschütterungen des 17. Juni 1953, Ende August 1953, hielt die neu ernannte Justizministerin Benjamin vor Justizfunktionären eine Rede.13) Sie ist ein seltenes Dokument deutlicher Selbstkritik. Zunächst zitierte die Ministerin aus der Entschließung des 15. Plenums des ZK der SED vom 24. bis 26. Juli 1953: 22
"Die Partei, die den richtigen Kurs auf den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus in der DDR genommen hatte, beschritt den falschen Weg der beschleunigten Lösung dieser Aufgabe ohne entsprechende Berücksichtigung der realen inneren und äußeren Voraussetzungen. Das führte zu einem überspitzten Entwicklungstempo der Wirtschaft, besonders in der Schwerindustrie, zu falschen Versuchen der Liquidierung des städtischen Mittel- und Kleinbürgertums sowie der Großbauernschaft auf dem Lande."23
Benjamin fuhr fort: 24
"Dies fand weiter insbesondere seinen Ausdruck in der Verletzung des Prinzips der Freiwilligkeit bei der Bildung von Produktionsgenossenschaften […] und schließlich in den besonderen Methoden, die Großbauern durch ein übergroßes Ablieferungssoll zu verdrängen. […] So führte z.B. die überhöhte Festsetzung des Ablieferungssolls für Großbauern zu Strafverfahren, in denen, gestützt auf unsere Gesetze, die Großbauern wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls verurteilt wurden; durch die Anwendung der Einkommenssteueränderungsverordnung vom 5. März d.J. wurde die Nichtbezahlung von Steuerschulden in größerem Umfang bestraft. Diese Fehler […] wurden von den Staatsanwälten und Richtern in der Überzeugung begangen, dadurch mit der Rechtsprechung dem beschleunigten Aufbau des Sozialismus zu dienen."25
Doch es folgten neue Wellen der Enteignung und Zwangskollektivierung auf dem Lande, die ab 1958 wieder zugespitzt wurden. Erneut wurde kein Enteignungsgesetz, in dem offen und unverblümt die Enteigung bzw. Kollektivierung begründet worden wäre, verabschiedet, sondern es wurde wiederum mit Mitteln des Strafrechts und administrativem Druck der Prozeß der gesellschaftlichen Umgestaltung vorangetrieben. 26
An einem Beispiel verdeutlicht: 27
Im Januar 1958 machte das MfS die ZK-Sicherheits-Abteilung auf folgendes aufmerksam: 28
"In unserer gesamten Republik hat der Bestand an Traktoren bei Einzelbauern innerhalb eines Jahres um rund 10 %, d.h. von 20.000 auf 22.000 zugenommen. In einem umfassenden Bericht über die Lage in der Landwirtschaft, den wir für das ZK erarbeitet haben, wurde auf diese Erscheinung besonders hingewiesen. Von uns werden eine Reihe wichtiger operativer Maßnahmen eingeleitet, die diesen Zustand beseitigen sollen. Ernste Fehler wurden hier von den MTS und der Volkspolizei gemacht. Erstere haben durch die Typenbereinigung zahlreiche brauchbare Traktoren abgestoßen, die VP hat solche Traktoren oder andere, die aus Einzelteilen von Autoschlossereien zusammengesetzt worden sind und an Einzelbauern verkauft wurden, wieder zugelassen. Sowohl bei den MTS wie auch bei der Volkspolizei werden Schritte unternommen, die zu einer Bereinigung dieses Mißstandes führen werden."14)29
Mithin wurde 1958 die alte Strategie verschärft, Großbauern die für ihre Felder notwendige landwirtschaftliche Technik, Saatgut und Düngemittel vorzuenthalten. Um ihnen die Traktoren abnehmen zu können, wurden sie aufgefordert, ihre Zugmaschinen der Volkspolizei zur Inspektion vorzuführen. Das Ergebnis: Die Schlepper wurden "wegen unbehebbarer Mängel" eingezogen, wie zeitgenössische Chronisten15) berichteten. Als Folge entwickelte sich 1958 eine neue Form der "Staatsverbrechen auf dem Lande". 30
"In anderen Fällen konnte festgestellt werden, daß großbäuerliche Elemente aktive Unterstützung bei der unrechtmäßigen Beschaffung von Produktionsmitteln erhielten. Organisierte Schieberringe haben Traktorenwracke und Ersatzteile der staatlichen Schrotterfassung entzogen, zum Wiederaufbau von Traktoren verwendet und diese an Großbauern sowie Mittelbauern verkauft. […] In dem Bestreben, den kapitalistischen Sektor der Landwirtschaft zu festigen und zu stärken, haben klassenfeindliche Elemente unrechtmäßig Baumaterialien, landwirtschaftliche Geräte, Düngemittel sowie Saatgut aus den Beständen des sozialistischen Sektors verkauft."16)31
Es wiederholte sich die alte Herrschaftslogik. Das Regime entzog der feindlichen Klasse nach und nach die minimalsten Bedingungen ihres Überlebens, um dann die Überlebensversuche als moralisch und strafrechtlich verwerfliche Verbrechen ausgeben und mit Haftstrafen verfolgen zu können. Der Erfolg dieser neuen Kampagne schlug sich unmittelbar im Anstieg der Republikflucht und der Zahl der sogenannten Staatsverbrechen nieder. 32
Mit identischen Methoden, mit massiveren Einschüchterungen und dem Angebot, Strafverfahren einzustellen, wenn der Nichterfüllung des Abgabensolls beschuldigte Bauern in die LPG eintreten, erfolgte 1960 die Schlußphase der Zwangskollektivierung.17)33
Nach Jahren relativer Ruhe krönte Erich Honecker, soeben zum Nachfolger Walter Ulbrichts ernannt, den Beginn seiner Regenschaft als 1. Sekreär des ZK der SED im Jahre 1972 mit einer Aktion, in deren Verlauf 11.070 Betriebseinheiten mit einer Beschäftigtenzahl von 581.380 in Volkseigentum überführt wurden -- der sog. "Knockout für den Mittelstand".18)34
Bei dieser Enteignungsrunde war es vor allem Aufgabe der Blockparteien, ihren mittelständischen Mitgliedern die ökonomische Selbstaufgabe nachdrücklich klarzumachen und die Enteignungswelle nach außen als ekstatischen Akt der Freiwilligkeit und der Einsicht in das gesellschaftlich Notwendige darzustellen.19)35
Deliktfabrik "Steuerhinterziehung" in den 80er Jahren36
Die chronische Devisenknappheit der DDR führte auch noch in den 80er Jahren dazu, daß Bürger einzig zum Zwecke der Enteignung mit Strafverfahren überzogen wurden. Zu diesem Zeitpunkt ging es nicht mehr um verdeckte gesellschaftspolitische Ziele, sondern nur noch darum, wertvolle Kunst-/Briefmarkensammlungen etc. in Besitz zu bekommen, um sie im Ausland durch das vom MfS-Offizier im besonderen Einsatz Schalck-Golodkowski geleitete Firmenimperium "Kommerzielle Koordinierung" gegen Devisen verkaufen zu können.20)37
Anfang der 80er Jahre wurden private Kunstsammler unter dem Vorwurf der nicht erfolgten Vermögensanzeige mit rückwirkenden Steuerforderungen überzogen. Als Rechtsgrundlage zog die DDR Steuergesetze aus dem Kaiserreich und das nationalsozialistische Bewertungsgesetz aus dem Jahre 1943 heran, nach dem für Sammlungen, deren Wert 50.000 Reichsmark übersteigt, Vermögenssteuer zu zahlen sei. Die seit 1934 gestiegenen Antiquitätenpreise boten formal die Möglichkeit, den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu erheben, Steuernachforderungen zu stellen und Kunstgegenstände zu beschlagnahmen. 38
Wie das Brandenburgische Oberlandesgericht unlängst (30.11.1995) in einer Entscheidung formulierte, war es ein breitangelegter Versuch der DDR-Behörden, durch gezielte Ausplünderung der Kunst- und Antiquitätensammler des Landes Devisen zu beschaffen (Az 1 WS Reha 115/95 und 116/95). 39
Im Falle der zuvor genannten Entscheidung des OLG Brandenburg wurde ein Antiquitätensammler zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und sechs Monaten durch das BG Potsdam verurteilt. Die Antiquitätensammlung sowie ein Hausgrundstück wurden eingezogen. Der Verurteilte wurde nach einigen Jahren Haft in die Bundesrepublik verkauft, in deren Antiquitätenläden er Teile seine Sammlung wiederfand. 40
"Systematisch in die Überschuldung treiben"41
Von der Methodik der Enteignung her besonders interessant war der Weg, den das Politbüro und der Ministerrat der DDR 1976 anwiesen, um "Vermögen von Berechtigten aus kapitalistischen Staaten und Westberlin" enteignen zu können, ohne allzu sichtbar gegen das geschriebene Recht der DDR zu verstoßen.21)42
Das Politbüro der SED verabschiedete am 27.01.1976 einen "Beschluß über die Grundlinie der Behandlung des in der DDR befindlichen Vermögens von Berechtigten aus kapitalistischen Staaten und Westberlin". Ziel war es, nach und nach das Vermögen von Berechtigten aus kapitalistischen Staaten und Westberlin in Form von Grund- und Hausbesitz "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten" in verdeckter Form faktisch zu enteignen. 43
Wenig später ersetzte der Ministerrat der DDR das Deckblatt des Politbürobeschlusses durch sein eigenes Deckblatt und verabschiedete den in der Folgezeit umgesetzten Politbürobeschluß. 44
Das Ziel der verdeckten Enteignung sollte erreicht werden, indem dieser Grundbesitz/Hausbesitz durch gezielte Maßnahmen systematisch verschuldet wurde, bis ein Zustand der Überschuldung erreicht war, der es zuließ, förmlich das Eigentum zu übernehmen. 45
Als Instrumente der systematischen Verschuldung wurden angewiesen: 46
- Reparatur- und Modernisierungsauflagen seitens der Behörden, 47
- in Ansatz bringen von Preisen für die entsprechenden Bau- und Handwerksleistungen, die bei "Berechtigten aus kapitalistischen Staaten" nicht zu den DDR-üblichen Preisen abgerechnet werden sollten, sondern zu überhöhten Preisen 48
- Reduzierung der Bodenpreise, um so im Falle von Hypotheken durch geringere Grundsicherungen eine Überschuldung zu erreichen. 49
Im Beschluß des Präsidiums des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Dezember 1976 (betr. Beschluß zur weiteren Durchführung der Grundlinie der Behandlung des in der DDR befindlichen Vermögens von Berechtigten aus kapitalistischen Staaten und Westberlin) heißt es u.a.: 50
"II. Grundlinie für die weitere Behandlung des in der DDR befindlichen Vermögens von Berechtigten aus kapitalistischen Staaten und Westberlin51
(…)52
1. Behandlung des staatlich verwalteten Vermögens.53
(…)54
Das Ziel der weiteren staatlichen Verwaltung muß darin bestehen, die vorhandenen Sachwerte im Rahmen des gesetzlich Möglichen zu verschulden und die Kontobestände zu vermindern.55
Soweit Grundbesitz von Berechtigten aus kapitalistischen Staaten und Westberlin bereits überschuldet ist, ist schrittweise zur Veränderung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen der Rechtsvorschriften der DDR im Einzelfall die Überführung in das Volkseigentum durchzuführen." (S. 15)56
"IV. Maßnahmen zur weiteren Verschuldung und zur schrittweisen Verringerung des staatlich verwalteten und staatlich nicht verwalteten Vermögens von Berechtigten aus kapitalistischen Staaten und Westberlin57
1. Maßnahmen zur weiteren Verschuldung des staatlich verwalteten und staatlich nicht verwalteten Grundbesitzes58
Bisher tritt eine Verschuldung im wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Krediten für die Instandsetzung, den Um- und Ausbau und die Modernisierung von Mietwohngrundstücken ein. Um den Prozeß der Verschuldung voranzutreiben, sind folgende Maßnahmen vorzusehen:59
1.1. Berechnung von Preisen für Baureparaturen an Gebäuden von Eigentümern aus kapitalistischen Staaten und Westberlin entsprechend dem volkswirtschaftlichen Aufwand.60
Bisher werden für Baureparaturen, Modernisierungen, Um- und Ausbauten an staatlich verwalteten und staatlich nicht verwalteten Gebäuden die gleichen Preise berechnet wie gegenüber DDR-Eigentümern. Es werden die gleichen Preisausgleiche aus dem Staatshaushalt gezahlt. Den Eigentümern mit Wohnsitz in kapitalistischen Staaten und Westberlin sind künftig kostendeckende Preise für die vorgenannten Leistungen zu berechnen. Die Preisausgleiche für diesen Personenkreis sind einzustellen. Die im Gesetzblatt veröffentlichten Preisanordnungen und Preisausgleichsanordnungen müßten entsprechend geändert werden.61
Die Aufwendungen aus dem Staatshaushalt für Preisausgleiche würden sich um ca. 50 -- 60 Mio Mark jährlich vermindern. Im Ergebnis würde die Verschuldung des Grundbesitzes schneller anwachsen.62
Bei einem Teil privater Verwalter derartiger Gebäude in der DDR könnte eine Zurückhaltung bei der Durchführung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen eintreten. Die gesetzlichen Bestimmungen bieten dagegen ausreichende Möglichkeiten, durch Beschlüsse der örtlichen Räte in Übereinstimmung mit den Planaufgaben erforderliche Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in derartigen Fällen durchzuführen."63
Es wäre vertretbar, für Bau- und Handwerkerleistungen unsubventionierte Preise festzulegen, sofern es den Eigentümern zugestanden worden wäre, für die entsprechenden Objekte wirtschaftlich tragende Mieten einzufordern, aus deren Ertrag erhöhte Bau-, Modernisierungs- und Renovierungspreise bezahlbar gewesen wären. Doch zu dieser Lösung war die DDR-Führung nicht bereit, ging es doch gerade darum, in die Überschuldung zu treiben. 64
Diese Politik und die ihr entsprechende Praxis wurde in weiteren Beschlüssen und Anweisungen konkretisiert und durchgesetzt.22)65

3. Resümee

Die Mittel und Methoden, mit denen DDR-Bürger im Verlaufe von 40 Jahren vom Staat um ihr Eigentum gebracht wurden, waren vielfältig, wie dieser knappe Überblick zu zeigen versucht hat. Gemeinsam war dieser Praxis, daß mehr oder weniger verdeckte Methoden genutzt wurden. Es entsprach dieser Praxis verdeckter Enteignungen,daß die sie einleitenden Anweisungen unveröffentlicht blieben und meist einer besonderen Geheimhaltung unterworfen waren, ging es doch darum, nach außen den Schein des Rechts, den Schein der Gesetzlichkeit zu wahren. 66
Bei den zuletzt dokumentierten Praktiken ("in die Überschuldung treiben") ging es aus politisch-ideologischen Gründen um die systematische Diskriminierung aller "gebietsfremder Eigentümer". 67
Anders war der Umgang mit dem privaten Mietshauseigentum von Bürgern der DDR. Zum Zeitpunkt des Zusammenbruchs der DDR waren noch ca. 48 % des Mietshausbesitzes in privater Hand. Die SED hatte keineswegs ein Interesse daran, den gesamten Privatbesitz an gewerblich genutzten Gebäuden oder an Mietshäusern "auf einen Schlag" zu enteignen, da dann der Staat die Kosten für die Substanzerhaltung hätte übernehmen müssen, die ohne Änderung der Mietpreispolitik nicht aus dem Mietertrag zu finanzieren waren. 68
Doch sofern von staatlicher Seite oder sogenannten gesellschaftlichen Einrichtungen Interesse vorhanden war, in den Besitz konkreter Gebäude und Grundstücke, auf die man ein Auge geworfen hatte, zu kommen, so wurden auch DDR-Bürger mit den zuvor benannten Techniken der Diskriminierung in die Knie gezwungen. 69

Wenn der Bürger "Glück" hatte, ging man nicht den Weg konstruierter Strafverfahren, sondern "nur" den Weg ökonomischer Erpressung. Der Eigentümer wurde mit Bau- und Renovierungsauflagen bedrängt, die vom staatlich festgelegten Ertrag der Gebäude und Grundstücke nicht zu finanzieren waren. Entweder ver- und überschuldete sich der Eigentümer oder er entzog sich der unter DDR-Bedingungen auswegslosen Situation und nahm schließlich widerstrebend ein Kaufangebot an, für das der Begriff der Nötigung die zutreffende Charakterisierung wäre.
70

1 Vgl. Gert Leptin, Formen, Instrumente und Methoden von Verdrängung, Einbeziehung und Liquidierung der Privatwirtschaft. Expertise für die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, 12. Wahlperiode, Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland": Expertise 1993; Jörg Roesler, Enteignung, Verdrängung, Integration. Die Entwicklung des kapitalistischen und werktätigen Privateigentums in der DDR außerhalb der Landwirtschaft, Expertise für die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, 12. Wahlperiode, Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland": Expertise 1993; Hannsjörg F. Buck, Formen, Instrumente und Methoden zur Verdrängung, Einbeziehung und Liquidierung der Privatwirtschaft in der SBZ / DDR. Expertise für die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, 12. Wahlperiode, Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland": Expertise 1994; alle Expertisen sind nachgedruckt in: Materialien der Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland", Baden-Baden 1995 (NOMOS-Vlg.).

2 Am 30.10.46 auf einer Wirtschaftskonferenz der sächsischen Behörden und Gewerkschaften; zit. nach Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (Hg.): Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945-1953 -- Eine chronologische Übersicht, S. 14, Bonn o. J.

3 ZVOBl., S. 439

4 Nachweise bei Werkentin, Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht, Berlin 1995, S. 73 ff.

5 Otto Kirchheimer, Politische Justiz -- Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken, Neuwied und Berlin, 1. Aufl. 1965.

6 Vgl. z. B. Josef Streit, Die landwirtschaftlichen Genossenschaften Mecklenburgs in den Händen von Bauernfeinden, in: Neue Justiz, 1950, S. 252 ff. Streit leitete 1953 als Staatsanwalt auch die "Aktion Rose".

7 Vgl. Wolfgang Bell, Enteignungen in der Landwirtschaft der DDR nach 1949 und deren politische Hintergründe, Münster-Hiltrup 1992, Schriftenreihe des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Reihe A, H. 413.

8 Vgl. die Darstellung eines solchen Falles (Bauer F. aus Dähre) bei Werkentin, a. a. O., S. 75 ff.

9 Vgl. Inge Bennewitz / Rainer Potratz, Zwangsumsiedlungen an der innerdeutschen Grenze -- Berichte und Dokumente, Berlin 1994.

10 GBl., S. 615.

11 Bell 1992, a. a. O., S. 41 ff.

12 Zur "Aktion Rose" vgl. Werkentin, a. a. O., S. 59 ff. und Klaus Müller, Die Lenkung der Strafjustiz durch die SED-Staats- und Parteiführung der DDR am Beispiel der Aktion Rose, Frankfurt/M 1994; siehe auch Schwerin, Bezirksgericht: Beschluß vom 27. Juni 1991 -- BSK 25/91. Zur Kassation bei den im Rahmen der "Aktion Rose" durchgeführten Strafverfahren, in: Neue Justiz, 1991, H. 9, S. 419-421.

13 Hilde Benjamin, Die Hauptaufgaben der Justiz bei der Durchführung des neuen Kurses, überarbeitetes und ergänztes Stenogramm einer Rede, gehalten vor Funktionären der Justiz am 29. August 1953, Berlin, Beilage zur Neuen Justiz, August 953.

14 MfS, Berlin, 9.1.1958, an ZK, Genosse Borning, Betr.: Überprüfung verschiedener Betriebsstörungen im Braunkohlenwerk VEB Golba, Bundesarchiv, Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (SAPMO) ZPA IV 2/12/110.

15 Hermann Wegner, Die Kollektivierung wird vorangetrieben, in: SBZ-Archiv, 1958, S. 354 ff.

16 Bewegung der Kriminalität im Jahre 1958, Bundesarchiv, SAPMO IV 2/13/414

17 Vgl. Werkentin, a. a. O., S. 97 ff. und Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (Hg.): Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Bonn-Berlin 1960 mit vielen Einzelberichten.

18 Vgl. Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 2: Die Aktion '72 zur Verstaatlichung von Betrieben in der ehemaligen DDR, Berlin, November 1992, hier sind u.a. der entsprechende Politbürobeschluß vom 8.02.1972 und weitere einschlägige Quellen dokumentiert.

19 Vgl. Monika Kaiser, 1972 -- Knockout für den Mittelstand. Zum Wirken von SED, CDU, LDPD und NDP für die Verstaatlichung der Klein- und Mittelbetriebe, Berlin 1990.

20 Vgl. als frühe Darstellung, die inzwischen durch Akten und gerichtliche Verfahren beweiskräftig belegt wird, Günter Blutke, Obskure Geschäfte mit Kunst und Antiquitäten -- ein Kriminalreport, Berlin 1990.

21 Vgl. hierzu Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 1: Behandlung des in der ehemaligen DDR belegenen Grundbesitzes von Berechtigten außerhalb dieses Gebietes, Berlin, November 1991. Hier sind die genannten Beschlüsse des Politbüros und des Ministerrates dokumentiert

22 Vgl. Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Präsidium: Beschluß vom 20. Juli 1978, betr. Beschluß zur weiteren Durchführung der Grundlinie der Behandlung des in der DDR befindlichen Grundbesitzes von Berechtigten aus kapitalistischen Staaten und Westberlin, hier heißt es u.a.:

"2. Auf der Grundlage des Beschlusses vom 23. 12. 1976 und der sich aus dem Bericht ergebenden Schlußfolgerungen ist eine Richtlinie herauszugeben, die die Organisierung und den Inhalt der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle sowie die Behandlung des staatlich nicht verwalteten in der DDR belegenen ausländischen Grundbesitzes im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, mit dem Ziel der Verschuldung und schrittweisen Überführung in Volkseigentum nach einheitlichen Grundsätzen sichert." (S. 44)

Als Anlage 1 des zuvor zitierten Beschlusses liegt vor: Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR, Bericht über den Stand und die Probleme der Durchführung des Beschlusses über die Grundlinie der Behandlung des in der DDR befindlichen Vermögens …
Hier heißt es u.a.:

"Das bedeutet, daß mit dem Beschluß vom 28. 7. 1977 -- unter Ausnutzung der gesetzlichen Bestimmungen der DDR und zwar ohne Veröffentlichung neuer gesetzlicher Bestimmungen -- eine wichtige Grundlage geschaffen wurde, um die Verschuldungsgrenze herabzusetzen und im Zusammenhang mit notwendigen Werterhaltungsmaßnahmen die schrittweise Verschuldung der ausländischen Mietgrundstücke zu beschleunigen." (S. 65). Dokumentiert in: Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 1: Behandlung des in der ehemaligen DDR belegenen Grundbesitzes von Berechtigten außerhalb dieses Gebietes, Berlin, November 1991.

Articles Jan. 23, 1998
© 1998 fhi
ISSN: 1860-5605
First publication
Jan. 23, 1998

DOI: https://doi.org/10.26032/FHI-2022-009

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