EDITORIAL

Herzlich Willkommen auf dem forum historiae iuris!

Der fundamentale Wandel der Informations- und Kommunikationstechnologie hat auch der rechtsgeschichtlichen Forschung und Lehre eine Fülle neuer Chancen und Möglichkeiten eröffnet: Quellen und Literatur sind inzwischen in einer noch vor wenigen Jahren unvorstellbaren Vielfalt und Leichtigkeit zugänglich geworden und geradezu täglich erweitert sich das Spektrum digital verfügbarer Inhalte. Zugleich haben die neuen Formen der Nachrichtenübermittlung unsere Welt kleiner und wie viele andere Diskurse auch die rechtshistorische Debatte globaler werden lassen. Nicht nur, aber auch deswegen sind rechtshistorische Debatten und Diskurse zunehmend internationaler geprägt.
Damit einher gegangen ist die kontinuierliche Ausweitung der Themenfelder rechtshistorischer Forschung und zum Teil auch rechtshistorischer Lehre. In ihrer Gesamtheit haben diese Entwicklungen der Rechtsgeschichte als akademischer Disziplin in Forschung und Lehre neue Dynamiken gegeben, deren Auswirkungen noch nicht gänzlich abzusehen sind. Immerhin hat sich aber gezeigt, dass das World Wide Web ein zentraler Bereich des Austauschs über rechtshistorische Forschung geworden ist. Auch in der rechtshistorischen Lehre scheinen die Möglichkeiten der neuen Technologien insgesamt intensiver genutzt zu werden. Die sich fortsetzenden Entwicklungen in den Digital Humanities und neuerdings auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz – und spezifischer der Einsatz grosser Sprachmodelle (LLMs) – dürften ebenfalls Auswirkungen zeitigen.

Diesen Phänomenen soll im forum historiae iuris (FHI) Raum gegeben werden. Das Journal ist offen gegenüber allen Themen, Inhalten und Perspektiven rechtshistorischer Forschung und Lehre. Das forum historiae iuris versteht sich dabei als Ort der Präsentation wie auch der Diskussion von rechtsgeschichtlichen Themen und Thesen, sei es in der Form von Aufsätzen oder Miszellen, sei es in der Form von Berichten oder Rezensionen. Zugleich soll das FHI auch als Informationsplattform für alle dienen, die dem rechtshistorischen Diskurs zugewandt und an Veranstaltungen in diesem Kontext interessiert sind.
Diese Zielsetzungen bestimmen die Arbeit des Redaktionsteams und des Teams der Herausgeberinnen und Herausgeber. Wir freuen uns schon jetzt über Ihr Interesse an unserem Journal forum historiae iuris!

Herausgeber und Herausgeberin

Prof. Dr. Stephan Dusil (Tübingen),
Prof. Dr. Elisabetta Fiocchi Malaspina (Zürich),
Prof. Dr. Franck Roumy (Paris),
Prof. Dr. Martin Schermaier (Bonn),
Prof. Dr. Mathias Schmoeckel (Bonn),
Prof. Dr. Andreas Thier M.A. (Zürich)

Neue FHI Beiträge

Debatten-Beitrag

9. März 2026
Giulio Francesco Biaggini, Elisabetta Fiocchi Malaspina:
Rechtsgeschichte und künstliche Intelligenz: Perspektiven der Forschung

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Rezension

19. Februar 2026
Christine Lehne-Gstreinthaler über:
Karina Jasmin Karik, Interzession und Rechtspolitik. SC Velleianum und österreichisches Recht zwischen Protection und Protectionism. Juristische Schriftenreihe – Band 305, Wien: Verlag Österreich, 2024, ISBN 978-3-7046-9455-3

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Aufsatz

23. Dezember 2025
Guido Rossi:
Continuity, legal principles and Roman law. The Case of General Average

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Rezension

18. Dezember 2025
Filippo Contarini über:
Jake Dyble, Managing Maritime Risk in Early Modern Europe. General Average in Law and Practice in Seventeenth-Century Tuscany. The Boydell Press, Woodbridge 2025, 236 p.

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Rezension

28. November 2025
Giulio Francesco Biaggini über:
Marietta Auer, Recht harmonisch. Musikalisches Ordnungsdenken in Recht und Staat seit der Antike. Berlin: Duncker & Humblot 2025 (=Lectiones Inaugurales 21), 219 p., ISBN 978-3-428-19076-8 (Print), ISBN 978-3-428-59076-6 (E-Book)

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Neues im Forum

Call for Articles

Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs - BRGÖ Mehr

Einladung

Ungleichzeiten - Recht und Ungleichheiten in gegenwärtigen Vergangenheiten Mehr

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