Aufsatz
31. August 2026
Andreas Wacke:
Katherlieschens Missgeschicke und die erforderliche unitas actus von Rechtsgeschäften

Der fundamentale Wandel der Informations- und Kommunikationstechnologie
hat auch der rechtsgeschichtlichen Forschung und Lehre eine Fülle neuer Chancen
und Möglichkeiten eröffnet: Quellen und Literatur sind inzwischen in einer noch
vor wenigen Jahren unvorstellbaren Vielfalt und Leichtigkeit zugänglich
geworden und geradezu täglich erweitert sich das Spektrum digital verfügbarer
Inhalte. Zugleich haben die neuen Formen der Nachrichtenübermittlung unsere
Welt kleiner und wie viele andere Diskurse auch die rechtshistorische Debatte
globaler werden lassen. Nicht nur, aber auch deswegen sind rechtshistorische
Debatten und Diskurse zunehmend internationaler geprägt.
Damit einher gegangen ist
die kontinuierliche Ausweitung der Themenfelder rechtshistorischer Forschung
und zum Teil auch rechtshistorischer Lehre. In ihrer Gesamtheit haben diese
Entwicklungen der Rechtsgeschichte als akademischer Disziplin in Forschung und
Lehre neue Dynamiken gegeben, deren Auswirkungen noch nicht gänzlich abzusehen
sind. Immerhin hat sich aber gezeigt, dass das World Wide Web ein zentraler
Bereich des Austauschs über rechtshistorische Forschung geworden ist. Auch in
der rechtshistorischen Lehre scheinen die Möglichkeiten der neuen Technologien
insgesamt intensiver genutzt zu werden. Die sich fortsetzenden Entwicklungen in den Digital Humanities und neuerdings auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz – und spezifischer der Einsatz grosser Sprachmodelle (LLMs) – dürften ebenfalls Auswirkungen zeitigen.
Diesen Phänomenen soll
im forum historiae iuris (FHI) Raum gegeben
werden. Das Journal ist offen gegenüber allen Themen, Inhalten und Perspektiven
rechtshistorischer Forschung und Lehre. Das forum
historiae iuris versteht sich dabei als Ort der Präsentation wie auch der
Diskussion von rechtsgeschichtlichen Themen und Thesen, sei es in der Form von
Aufsätzen oder Miszellen, sei es in der Form von Berichten oder Rezensionen.
Zugleich soll das FHI
auch als Informationsplattform für alle dienen, die dem rechtshistorischen
Diskurs zugewandt und an Veranstaltungen in diesem Kontext interessiert sind.
Diese
Zielsetzungen bestimmen die Arbeit des Redaktionsteams und des Teams der Herausgeberinnen und Herausgeber. Wir freuen uns
schon jetzt über Ihr Interesse an unserem Journal forum historiae iuris!
Prof. Dr. Stephan Dusil (Tübingen),
Prof. Dr. Elisabetta Fiocchi Malaspina (Zürich),
Prof. Dr. Franck Roumy (Paris),
Prof. Dr. Martin Schermaier (Bonn),
Prof. Dr. Mathias Schmoeckel (Bonn),
Prof. Dr. Andreas Thier M.A. (Zürich)
31. August 2026
Andreas Wacke:
Katherlieschens Missgeschicke und die erforderliche unitas actus von Rechtsgeschäften
1. Juli 2026
Hans Michael Heinig über:
Horst Dreier, Kirche ohne König. Das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments („Bündnis von Thron und Altar“) 1918/19 unter der besonderen Berücksichtigung Preußens und Württembergs
14. April 2026
Filippo Contarini über:
Numa Graa, Histoire de la législation fédérale de lutte contre l'extrémisme politique. Band I: Anarchisme, antimilitarisme, grève générale, Schulthess, Genf/Zürich 2023, XIV + 428 Seiten
9. März 2026
Giulio Francesco Biaggini,
Elisabetta Fiocchi Malaspina:
Rechtsgeschichte und künstliche Intelligenz: Perspektiven der Forschung
19. Februar 2026
Christine Lehne-Gstreinthaler über:
Karina Jasmin Karik, Interzession und Rechtspolitik. SC Velleianum und österreichisches Recht zwischen Protection und Protectionism. Juristische Schriftenreihe – Band 305, Wien: Verlag Österreich, 2024, ISBN 978-3-7046-9455-3
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