Friedrich Karl Kauls Biographie handelt von einem deutschen Juristenleben im 20. Jahrhundert. Er hat fünf politische Systeme in Deutschland erlebt: Seine Kindheit im Kaiserreich; die Weimarer Republik als Student und Referendar; das dritte Reich, in dem er rassischer und politischer Verfolgung ausgesetzt war. Sein zentrales politisches Wirkungsfeld war die DDR, in der er nach seiner Rückkehr aus der Emigration eine rasante Karriere gemacht hat. Nummer fünf war die Bundesrepublik Deutschland, in der er zwar nicht gelebt, aber ebenfalls maßgeblich gewirkt hat. | 1 |
Kauls außergewöhnliche Karriere wurde ermöglicht durch den Umstand, daß er noch vor der Trennung der Justiz in Berlin im Februar 1949 beim KG als Rechtsanwalt zugelassen worden war.2) Dadurch war es ihm gestattet, vor sämtlichen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland als Strafverteidiger aufzutreten -- § 138 StPO. Alle Versuche von seiten der westdeutschen Justiz und Politik, Kaul diese Westzulassung wieder zu entziehen, scheiterten am Widerstand der Berliner Rechtsanwaltskammer, die darin einen Angriff auf die Freiheit der Advokatur sah. | 2 |
Die Zulassung für die westdeutschen Gerichte stellte nicht nur ein Privileg dar, sondern sie machte Kaul zu einer fast einzigartigen Figur der deutsch-deutschen Rechtsgeschichte. Sein Wirken spiegelt die Geschichte der politischen Strafjustiz in der Frühzeit der Bundesrepublik wider -- die er als Repräsentant der DDR in allen Facetten mitgestaltet und geprägt hat: Als Verteidiger von Kommunisten wirkte er an nahezu allen bedeutenden Staatsschutzverfahren in den fünfziger Jahren mit. Kaul wurde so zu einer Symbolfigur des Kalten Krieges bzw. dessen Austragung durch die Justiz. In den sechziger Jahren verschob sich der Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Nach dem Prozeß gegen Adolf Eichmann beim Bezirksgericht in Jerusalem setzte auch in der Bundesrepublik eine Welle der Strafverfolgung von NS-Verbrechen ein, bzw. diese Verfahren rückten verstärkt in das öffentliche Bewußtsein. Kauls Westzulassung ermöglichte es ihm, als Nebenkläger DDR-Bürger, Angehörige von NS-Opfern in diesen Prozessen zu vertreten. Während die Bundesrepublik die Täter stellte, konnte die DDR sich -- personifiziert durch Kaul -- als Anwalt der Opfer präsentieren und antifaschistisch legitimieren. | 3 |
Im Rahmen einer biographischen Darstellung wird untersucht, in welcher
Weise und mit welchen Mitteln Kaul die in der Bundesrepublik geführten
Prozesse für die Propagandazwecke der SED instrumentalisiert hat
und welchen Stellenwert Kauls anwaltliche Tätigkeit in der Bundesrepublik
für die politische Führung der DDR hatte. Die Jahre 1951 bis
1971 bilden den zeitlichen Schwerpunkt der Untersuchung. Folgende Quellen
werden für diese Studie ausgewertet:
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I. |
Friedrich Karl Kaul wurde am 21. 2. 1906 in Posen geboren. Er wuchs in einer großbürgerlichen Familie der deutschen Oberschicht in der -- damals -- preußischen Provinz auf. Sein Vater Albrecht Kaul war Inhaber eines gutgehenden Textilunternehmens, die Mutter Emmi Kaul, geb. Blum, stammte aus einer wohlhabenden jüdischen Familie. Kauls Erziehung war nach seinen eigenen Schilderungen preußisch und kaisertreu. Er absolvierte die klassische humanistische Schulausbildung. Nach dem 1. Weltkrieg siedelte die Familie nach Berlin um und zog in eine Wohnung am Kurfürstendamm. Der Sohn besuchte fortan das exklusive Grunewald-Gymnasium, wo er 1925 sein Abitur ablegte. | 5 |
Er entschied sich für das Studium der Rechtswissenschaften und ging zunächst nach Heidelberg. Dort trat er in eine schlagende Verbindung ein und führte ein fröhliches Studentenleben. 1926 -- wieder in Berlin -- lernte Kaul seine spätere Ehefrau Luise Voß kennen. 1929 legte er das erste Staatsexamen in Berlin ab, trat eine Assistentenstelle an der Berliner Universität am Lehrstuhl von Professor James Goldschmidt, einem bedeutenden Strafrechtler und Prozessualisten,3) an und widmete sich einer Dissertation zum Thema: Die Entwicklung der Freiheitsstrafe in Brandenburg. Am 25. 5. 1932 wurde er von der Fakultät zum Dr. Iur. Promoviert.4) | 6 |
Staatsgläubig und unpolitisch war er nach dem 1. Staatsexamen zum Referendardienst am KG angetreten. Einschneidende persönliche Erlebnisse während der Referendarzeit ließen den jungen Kaul die Welt um sich herum kritischer und aufmerksamer wahrnehmen und an der alten Ordnung zweifeln. Sie führten dazu, daß er begann, sich mit dem Kommunismus auseinanderzusetzen. Die 1929 heraufziehende Wirtschaftskatastrophe in Deutschland hatte schon bald auch die Familie Kaul erfaßt. Der Betrieb von Albrecht Kaul fiel der Krise zum Opfer -- die bis dahin behütete und privilegierte Existenz war bedroht. | 7 |
Während der Ausbildung am Kammergericht kam Kaul im Rahmen einer strafrechtlichen Hauptverhandlung gegen Mitglieder der KPD das erste Mal mit der sogenannten "Roten Hilfe" in Berührung. Diese Begegnung entwickelte sich zu einem Wendepunkt. Die RHD war eine Organisation, die 1924 nach dem Vorbild der 1922 entstandenen Internationalen Roten Hilfe gegründet worden war und sich der finanziellen und juristischen Unterstützung von politischen Gefangenen und deren Angehörigen widmete.5) | 8 |
Die Hauptverhandlung, die Kaul für seinen Ausbilder vorbereitet hatte, wurde gegen einen Journalisten geführt, dem vorgeworfen worden war, den damaligen Reichsanwalt Jorns beleidigt zu haben. Er hatte angeblich behauptet, Jorns habe die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht gedeckt. Unter den Zuhörern saß auch Wilhelm Pieck, der damalige Leiter der Roten Hilfe und spätere Staatspräsident der DDR. Der Verteidiger des Journalisten, Paul Levy, erstritt einen Freispruch und hinterließ auf den jungen Kaul einen starken Eindruck. | 9 |
Diesen Prozeß und diese Begegnung hat Kaul wiederholt als ein Schlüsselerlebnis und Weichenstellung für seine eigene politische und wohl auch berufliche Entwicklung bezeichnet. Möglicherweise ist es auch nur eine Anekdote. Jedenfalls wurde er in dieser Zeit zum Sympathisanten und wenig später zum Mitarbeiter der Roten Hilfe. Kaul ist jedoch nicht bereits 1932 auch Mitglied der KPD geworden, wie es in der DDR-Literatur häufig dargestellt wird. Erst 1946 nach der Rückkehr aus der Emigration ist er in die KPD eingetreten und im Juni 1946 Mitglied der SED geworden. Allerdings hatte er seit 1932 durch seine Beschäftigung in der Roten Hilfe Umgang mit Mitgliedern der KPD, die von deren Anlehnung an die Partei herrührten. Im "Fragebogen für Notare und Rechtsanwälte", den er im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die Rechtsanwaltskammer im März 1948 ausfüllen mußte, gab er an, bei den Novemberwahlen 1932 KPD gewählt zu haben.6) Von einer gefestigten politischen Überzeugung oder sogar aktiver Beteiligung am kommunistischen Widerstand kann allerdings keine Rede sein, sondern eher von diffusen Vorstellungen und vor allem von Zweifeln an der alten Ordnung, die sich aus seinen eigenen Erlebnissen erklären lassen. Zu einem gefestigten politischen Standort hat Kaul erst gefunden durch die Verfolgungen, die ihm nach 1933 widerfahren sind -- vor allem in der Emigration. Offensichtlich hat man versucht, Kaul in der offiziellen DDR-Literatur eine bestimmte politische Biographie anzudichten, möglicherweise um den Makel seiner jüdischen oder seiner großbürgerlichen Herkunft auszugleichen. | 10 |
Das Jahr 1933 wurde für Kaul ein Jahr der existentiellen Veränderungen. Im Januar 1933 heiratete er Luise Voß.7) Im Februar trat er zum 2. Staatsexamen an, das er jedoch nicht abschließen konnte. Während des Examens wurde er aus rassischen Gründen vom Referendardienst ausgeschlossen. Die für April angesetzte mündliche Prüfung konnte er nicht mehr antreten. | 11 |
In den folgenden zwei Jahren gelang es ihm, sich mit Gelegenheitsjobs durchzuschlagen, indem er sich als "Rechtskonsulent" und Versicherungsvertreter betätigte. Nebenher besuchten er und seine Frau Versammlungen der KPD und engagierten sich weiterhin für die seit 1933 verbotene Rote Hilfe. 1935 wurde Kaul bei einer politischen Versammlung von der Gestapo verhaftet und zunächst im KZ Lichtenburg inhaftiert, später nach Dachau gebracht. In Dachau blieb Kaul zwei Jahre als politischer Gefangener inhaftiert. Seiner Ehefrau gelang es schließlich, seinen ehemaligen Doktorvater, Prof. Goldschmidt, zu veranlassen, sich für ihren Mann einzusetzen. Im Juli 1937 erreicht dieser die Entlassung Kauls aus Dachau -- allerdings nur um den Preis der sofortigen Emigration und unter der Androhung der sofortigen abermaligen Inhaftierung, falls Kaul das Gebiet des Reiches jemals erneut betreten sollte. Da Kolumbien als einziges Land in der erforderlichen Zeit die Einreise bewilligte, fand Kaul sich wenige Tage nach der Entlassung aus Dachau auf einem Dampfer nach Kolumbien wieder: Ohne Geld, ohne Sprachkenntnisse, ohne Perspektive und ohne die Möglichkeit erhalten zu haben, sich von seiner Familie zu verabschieden. Er war 31 Jahre alt. | 12 |
Die Ausweisung und die Jahre im Exil stellten in noch stärkerer Weise als die Inhaftierung und die Zeit im Konzentrationslager eine Zäsur in Kauls Leben dar, wie er immer wieder betonte und beschrieb. Im KZ hatte es einen greifbaren Gegner gegeben. Die Solidarität unter den politischen Häftlingen und die gegenseitige Unterstützung halfen durchzuhalten. In der Emigration hingegen war er vollständig auf sich allein angewiesen und Einsamkeit, Perspektivlosigkeit und existenzieller Not ausgesetzt. Diese Erfahrungen im Exil in den Jahren 1937--1946 und seine Odyssee durch halb Mittelamerika und die USA hat er in einem autobiographischen Roman festgehalten, "Es wird Zeit, daß Du nach Hause kommst".8) Er hielt sich bis 1941 mit verschiedenen Gelegenheitsarbeiten notdürftig über Wasser, zunächst durch Botendienste und als Nachtwächter eines Schusters; dann als Steinträger und Bauarbeiter in Bogota später als Kellner in Costa Rica. Schließlich landete er in einer Fischkonservenfabrik in New Orleans. Nebenher schrieb er seinen ersten Roman: "Der Weg ins Nichts". | 13 |
Nach dem Kriegseintritt der Vereinigten Staaten wurde Kaul 1941 als "feindlicher Ausländer" festgenommen und interniert. Vier Jahre verbrachte er in US-amerikanischen Lagern. Erst nach der Kapitulation im Mai 1945 wurde er nach Deutschland zurückgebracht, blieb aber weitere sechs Monate in einem Internierungslager bei Ludwigsburg, auf der Festung Hohenasperg.9) | 14 |
II. |
Am 4. Mai 1946 kehrte Friedrich Karl Kaul nach elfjähriger Abwesenheit nach Berlin und zu seiner Ehefrau zurück.10) Seine Eltern waren in den 30iger Jahren in die USA emigriert, um die jüdische Mutter zu schützen, und lebten inzwischen in New York. Alle anderen familiären Bindungen brach er rigoros ab, weil er sich von seinen Verwandten in den Jahren 1933-45 im Stich gelassen fühlte. | 15 |
Bereits im Mai, wenige Tage nach seiner Rückkehr, nahm er eine Art -- provisorischen -- Referendardienst wieder auf und wurde als sogenannter "Hilfsrichter" bei der großen Jugendstrafkammer am Landgericht eingesetzt.11) Mit 13-jähriger Verspätung wollte er endlich einem qualifizierten Beruf nachgehen und mitreden und mitgestalten können. Im Juni trat er in die SED ein12) und wurde ehrenamtlicher Leiter der Rechtsbetreuungsstelle Tiergarten der SED. Nebenher widmete er sich einer Vielzahl von publizistischen Arbeiten, er begann, Hörspiele zu verfassen und bemühte sich um eine Veröffentlichung von dem Roman "Der Weg ins Nichts", den er im Exil geschrieben hatte. Mitte Juli 1946 wurde er zum Leiter der Rechtsabteilung des Rundfunks in der Masurenallee berufen,13) eine ausgesprochen repräsentative Tätigkeit mit einem monatlichen Gehalt von 1 330 RM brutto. Kaul empfand alle beruflichen Herausforderungen, nachdem er 13 Jahre lang zu Hilfstätigkeiten verdammt gewesen war, als großes Glück. Er träumte vom Auswärtigen Amt und stellte sich vor, Botschafter einer "deutschen Sowjetrepublik" zu werden. Nebenher engagierte er sich in der Partei und versuchte, alte Verbindungen wiederherzustellen. Im Herbst übernahm er außerdem eine juristische Sendereihe im Rundfunk, in der er praktische Rechtsprobleme erörterte und Ratschläge erteilte. Die Sendung wurde die in der Bevölkerung sehr beliebt. | 16 |
Im November 1947 legte er das zweite Staatsexamen ab und bemühte sich um die Zulassung als Rechtsanwalt. Im Mai 1948 erhielt Kaul mit Zustimmung der interalliierten Kommandantur und der Rechtsanwaltskammer die vorläufige, im Juni 1949 die endgültige Zulassung als RA beim Kammergericht Berlin. Infolgedessen wurde Kaul Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, was er auch nach der Trennung der Berliner Justiz im Februar 1949 blieb. | 17 |
Im Sommer 1948 ließ sich Kaul als Rechtsanwalt nieder und richtete seine Kanzlei zunächst in der Lothringer Straße, später in der Wilhelm-Pieck-Straße 11 ein. Daneben blieb er Justitiar des Rundfunks und betreute auch nach wie vor seine juristische Sendereihe. | 18 |
Den Status des Einzelanwalts behielt er zeit seines Lebens bei. Als im Jahr 1953 in der DDR die sogenannten Rechtsanwaltskollegien eingerichtet wurden,14) erging ein Beschluß der Bezirksleitung der Partei, in dem ausdrücklich bestimmt wurde, daß Rechtsanwalt Friedrich Karl Kaul "mit Rücksicht auf die Erhaltung der Anwaltsposition im Westen nicht einem Anwaltskollegium als Mitglied beitreten könne."15) | 19 |
III. |
In den fünfziger Jahren avancierte Kaul als Verteidiger in politischen Prozessen gegen Kommunisten in der Bundesrepublik in den Augen der westdeutschen Öffentlichkeit zum "Staranwalt der SED" -- so seine übliche Bezeichnung in der westdeutschen Presse jener Jahre. Den Auftakt für die politische Strafjustiz gegen Kommunisten, die in den 50er Jahren den Schwerpunkt von Kauls anwaltlicher Tätigkeit ausmachte, bildete die Verabschiedung des sogenannten ersten Strafrechtsänderungsgesetzes vom August 1951.16) Die Strafprozesse gegen Kommunisten wurden sowohl im Westen als auch in der DDR von der SED als eine Form der Auseinandersetzung zwischen den politischen Systemen der beiden deutschen Teilstaaten verstanden. Der Kalte Krieg wirkte hierbei als Katalysator und führte dazu, daß die Gerichtssäle in den fünfziger Jahren zu einem zentralen Austragungsort des Ost-West-Konfliktes wurden. | 20 |
Bereits 1949 war mit den Vorarbeiten zum genannten 1. Strafrechtsänderungsgesetz begonnen worden. Entsprechend dem politischen Grundkonsens im Parlamentarischen Rat, bei der Gestaltung des Grundgesetzes eine wehrhafte Demokratie zu schaffen, wurde der strafrechtliche Staatsschutz in der Bundesrepublik von Anfang an als wesentliches Instrumentarium dieser wehrhaften oder streitbaren Demokratie verstanden. Die junge Bundesrepublik sollte in die Lage versetzt werden, Angriffe von rechts wie von links abzuwehren und sich gegen politischen Extremismus zu schützen. Mit dem Ausbruch des Koreakrieges veränderte sich die ursprünglich weit mehr antinationalsozialistisch als antikommunistisch geprägte Fassung des Regierungsentwurfs. Der Kommunismus wurde zunehmend als bedrohlicher für die bundesrepublikanischen Sicherheitsinteressen angesehen als der Extremismus von rechts. Diese Entwicklung ging auf verschiedene außen- wie innenpolitische Ursachen zurück: Außenpolitisch schien der Ausbruch des Koreakrieges die Realität einer kommunistischen Bedrohung zu demonstrieren. Die KPD wurde innenpolitisch als gefährlich wahrgenommen, weil sie kontinuierlich und aggressiv der Bundesrepublik die Existenzberechtigung bestritt. Überdies etablierte sich mit der DDR ein politisches Gebilde, das Rückhalt in einem mächtigen Staatenblock fand und von einer festgefügten Ideologie getragen wurde. Für einen Umsturz von links bestanden daher begründete Gefahrenmomente. In einem gewissen Spannungsverhältnis zu den derart definierten Sicherheitsinteressen stand allerdings die Sorge, durch eine zu scharfe Abgrenzung von der DDR die noch nicht aufgegebene Hoffnung auf eine Vereinigung der beiden Staaten zu riskieren. Je stärker die beiden deutschen Teilstaaten zu Vorposten der machtpolitischen und ideologischen Auseinandersetzung der Blöcke gerieten, desto schwieriger wurde es allerdings, diese Sicherheitsinteressen zu wahren, ohne die noch nicht aufgegebene Hoffnung auf die nationale Einheit zu gefährden.17) | 21 |
Mit dem Inkrafttreten des 1. SträG und dessen Auslegung in der höchstrichterlichen Judikatur wurde praktisch die gesamte politische Betätigung durch Kommunisten in der Bundesrepublik kriminalisiert. Dies galt insbesondere für Arbeitsniederlegungen, Streiks, die Einfuhr politischer Schriften, die Durchführung von Befragungsaktionen etc. Die Strafverfolgung nahm ein derartiges Ausmaß an, daß 1954 ein neuer, VI. Strafsenat des BGH geschaffen wurde, der ausschließlich für die Staatsschutzsachen zuständig war. Alexander v. Brünneck schätzt, daß in den Jahren 1953 bis 1958 insgesamt gegen ca. 40 000 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind.18) | 22 |
Die SED faßte dieses Vorgehen als antikommunistische Provokation auf und nahm diese Entwicklung nicht unerwidert hin. Sie war bemüht, die Strafprozesse gegen kommunistische Genossen als Forum zu nutzen, um die politischen Ziele der KPD darzustellen und Propaganda zu betreiben. Kauls Zulassung für die westdeutschen Gerichte bot die Möglichkeit, diese Interessen wahrzunehmen und zugleich die betroffenen Genossen zu unterstützen. In einer Vielzahl von Fällen, vor allem solchen, die prominente Angeklagte betrafen, scheint Kaul ganz gezielt vom Politbüro der SED den Betroffenen als Verteidiger zur Seite gestellt worden zu sein, so zum Beispiel in dem Prozeß gegen Josef Angenfort, den 1. Sekretär der FDJ Westdeutschlands und KPD-Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen. Gleiches gilt für den Fall Walter Fisch, der die KPD bis zu ihrem Verbot im Bundestag repräsentierte und unter den politischen Gegnern als einer der klügsten Köpfe der Partei galt. Neben den Strafprozessen wurde Kaul auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren tätig, unter anderem in den Verbotsverfahren gegen die westdeutsche FDJ und die VVN, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, vor dem Bundesverwaltungsgericht. | 23 |
Kaul trat in diesen Verfahren immer bewußt als Bürger der DDR und SED-Mitglied auf. In die Vorbereitung und Durchführung der Prozesse waren die sogenannte Westkommission bzw. Westabteilung des Politbüros, die bis 1958 von Paul Verner geleitet wurde, und das Büro Albert Norden eingebunden. Die Aufgabe der Westkomission bestand in erster Linie darin, das taktische Vorgehen festzulegen, Albert Norden und seine Mitarbeiter waren für die propagandistische Aufbereitung und Verwertung in der DDR zuständig. | 24 |
Die Verteidigungen wurden gewissermaßen als idelogische Offensiven gegen die bürgerliche Justiz ausgestaltet. Die antikommunistische Rechtsprechung der westdeutschen Gerichte wurde als Gesinnungsverfolgung angeprangert und unmißverständliche Parallelen zum Dritten Reich gezogen. Das Politbüro scheint sich hiervon nicht nur Erfolge in der innerdeutschen Auseinandersetzung, sondern auch eine systemstabilisierende innenpolitische Wirkung in der DDR erhofft zu haben. Wenn die Strafjustiz der Bundesrepublik kommunistische Märtyrer schuf, so konnte das der SED nur recht sein. | 25 |
In der westdeutschen Öffentlichkeit wurde Kaul das erste Mal durch das Verbotsverfahren gegen die KPD vor dem Bundesverfassungsgericht deutlich wahrgenommen, an dem er als Hauptprozeßbevollmächtigter der KPD teilnahm. Als am 17. 8. 1956 das Urteil verkündet wurde, das auf den Antrag der Bundesregierung hin erwartungsgemäß die Verfassungswidrigkeit der KPD feststellte, hatte Kaul mit seinen Ausführungen erreicht, daß die Fragwürdigkeiten politischer Justiz im allgemeinen und des Verbotsverfahrens insbesondere thematisiert worden waren und die KPD ihr politisches Programm hatte darlegen können. Insbesondere hatte Kaul immer wieder herausgestellt, daß die KPD älter sei als das Grundgesetz, sich ihr politisches Programm nicht geändert habe, daß die "Väter des Grundgesetzes" davon ausgegangen waren, daß die KPD auf dem Boden der Verfassung agiere und die Partei somit bereits aus diesen Gründen nicht verfassungswidrig sein könne. Außerdem hatte er immer wieder auf die spezielle Schwierigkeit hingewiesen, mit justiziellen Mitteln zwischen legitimer Opposition und illegitimer Aktivität gegen die Staatsform zu differenzieren. Der "Spiegel" schrieb, Kaul habe "mit dem Spürsinn eines Wünschelrutengängers und der Sturheit eines Nashorns alle unterirdischen Widersprüche entdeckt und freigeschaufelt, die zwangsläufig auftreten, wenn eine auf Meinungsfreiheit verpflichtete Demokratie gezwungen ist, politische Justiz zu üben."19) | 26 |
Für die Rolle des Kommunistenverteidigers und Staranwalts der DDR ist Kaul prädestiniert gewesen, und dies nicht nur wegen seiner SED-Mitgliedschaft und seiner Westzulassung, sondern auch, weil ihm diese Rolle persönlich sehr stark entsprach. Als geltungsbedürftiger Selbstdarsteller und temperamentvoller Rhetoriker gerieten ihm seine Auftritte zu publikumswirksamen Inszenierungen. Es ist vorgekommen, daß Prozesse geplatzt sind, weil die Vertreter der Staatsanwaltschaft es abgelehnt haben, in Kauls Anwesenheit zu verhandeln und sich seinen Angriffen weiter auszusetzen. | 27 |
Kauls anwaltliche Tätigkeit wurde von publizistischen Attacken gegen die westdeutsche Justiz begleitet, die auf große Teile der westdeutschen Öffentlichkeit und Justiz provokativ wirkte. Dies blieb nicht ohne Folgen. Bereits im März 1951 leitete der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht das erste ehrengerichtliche Verfahren gegen ihn ein, das den Auftakt zu einer schier endlosen Kette von Ehrengerichtsverfahren bildete, die sich bis weit in die sechziger Jahre hinein hinzogen. Ein Jahr später ließ der Justizsenator von Berlin -- Kielinger -- einen Gesetzentwurf für das Abgeordnetenhaus von Berlin vorbereiten, das die Rechtsgrundlage für den Widerruf der Anwaltszulassung vorsah, wenn ein "Anwalt die freiheitlich demokratische Staatsform bekämpfe". Voraussetzung für den Widerruf war, daß in einem ehrengerichtlichen Verfahren ein derartiger Verstoß festgestellt wurde. Dieses sogenannte Gesetz über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiet des Anwaltsrechts wurde in Justizkreisen ganz offen als "Lex Kaul" bezeichnet und erhielt im Mai 1952 Gesetzeskraft. | 28 |
Alle Versuche, Kaul auf der Grundlage dieser Lex Kaul die Zulassung zu entziehen, scheiterten am Widerstand der Rechtsanwaltskammer Berlin, deren Mitglied Kaul Zeit seines Lebens blieb. Das Ehrengericht der Rechtsanwaltskammer erklärte die Lex Kaul wegen Verstoßes gegen Art. 5 GG für verfassungswidrig und verbat sich einen derartigen Eingriff in die freie Advokatur. | 29 |
IV. |
Im März 1961 wurde Kaul durch einen Beschluß des III. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Wirkungsfeld in der Bundesrepublik empfindlich eingeschränkt: Der BGH schloß Kaul am 2. 3. 1961 in einer Staatsschutzsache als Verteidiger mit der Begründung aus, Kaul handele in selbstgewählter SED-Abhängigkeit.20) Leitsatz: "Ein Strafverteidiger, der die Verteidigung nicht unabhängig führt, sondern dabei Weisungen unbeteiligter politischer Stellen befolgt, ist gesetzlich als Verteidiger ausgeschlossen und vom erkennenden Gericht von Amts wegen zurückzuweisen." Bei Dr. Kaul bestehe die Gewißheit, daß er in einschlägigen Fällen gemäß den Richtlinien der SED verteidige und dabei deren Sache zu der Seinigen mache. Dieser Beschluß traf Kaul nicht unerwartet. Der Generalbundesanwalt Güde hatte ihn darauf hingewiesen, daß der III. Senat über eine solche Maßnahme gegen Kaul nachdenke. | 30 |
Der BGH stützte seinen Beschluß auf den Vorwurf, daß Kaul seine Verteidigungen nicht an den Interessen seiner Mandanten ausrichtete, sondern zu deren Nachteil die Propagandainteressen der SED in den Vordergrund stellte, das heißt, daß Kaul letztlich die Verurteilung seiner Mandanten erreichen wolle, um die bundesrepublikanische Justiz anprangern und die Angeklagten als politische Märtyrer darstellen zu können. Davor -- so argumentierte der BGH -- müsse das Gericht den Mandanten schützen. Dieser Vorwurf ist in seiner Pauschalität ganz sicher unbegründet und der Hysterie jener Jahre geschuldet. Im übrigen hatte Kaul in diesem konkreten Verfahren, in dem er in der Revisionsinstanz vom III. Senat ausgeschlossen wurde, erstinstanzlich einen Freispruch erreicht. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin wurde der Angeklagte vom BGH zu einer Freiheitsstrafe verurteilt -- nachdem Kaul als Verteidiger ausgeschlossen worden war. | 31 |
Der BGH-Beschluß löste ein enormes Echo in der westdeutschen Presse aus, der SPIEGEL widmete dem Thema eine zwanzigseitige Titelgeschichte. Die Entscheidung wurde in der Presse ganz überwiegend zustimmend aufgenommen, differenzierte oder gar kritische Stimmen waren selten. Allerdings formierte sich in der westdeutschen Anwaltschaft und in Justizkreisen eine Front, die von parteipolitischen Zugehörigkeiten unabhängig war und gegen den Ausschluß Kauls verfassungsrechtliche Bedenken vorbrachte. Unterstützung wurde Kaul insbesondere von dem damaligen Generalbundesanwalt und späterem CDU-Bundestagsabgeordneten Max Güde und Rechtsanwalt Achim von Winterfeld zuteil. Winterfeld und Kaul kannten sich als Gegenspieler aus dem KPD-Verbotsverfahren -- Winterfeld hatte die Anträge der Bundesregierung vertreten. Für deren kritische Haltung scheint ein Motivbündel ursächlich gewesen zu sein: Neben grundsätzlichen rechtlichen Bedenken hatten sowohl Max Güde als auch Winterfeld ein Interesse daran, daß Kaul weiterhin als Verteidiger auftreten konnte. Güde und Winterfeld hatten mit der Hilfe von Kaul jahrelang erfolgreich Austauschverfahren zwischen in der DDR und in der Bundesrepublik inhaftierten Gefangenen durchgeführt. Kaul hatte dabei den Kontakt zum MfS hergestellt und war als Vermittler aufgetreten. Er hatte unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß er für derartige Missionen nicht mehr zur Verfügung stehen würde, sofern der Beschluß des III. Senats aufrechterhalten bleiben würde.21) Winterfeld erklärte sich bereit, eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß auszuarbeiten, hielt es allerdings auf Anraten von Max Güde nicht für "opportun", sie -- als Anwalt der Bundesregierung -- auch zu unterzeichnen und persönlich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Stattdessen informierte Güde den Senat inoffiziell darüber, daß die Verfassungsbeschwerde von Winterfeld stammte.22) | 32 |
Auf die Verfassungsbeschwerde hin wurde der Beschluß vom März 1961 sechs Jahre später vom BVerfG mit der Begründung, der Ausschluß Kauls als Verteidiger in dem fraglichen Verfahren habe gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstoßen, für verfassungswidrig erklärt.23) In der Zwischenzeit allerdings war Kaul in seinen Möglichkeiten, als Verteidiger in der Bundesrepublik aufzutreten empfindlich eingeschränkt. Zwar bezog sich der Ausschluß von der Verteidigung nur auf das konkrete Verfahren, dennoch hatte er erheblich weiter reichende Konsequenzen, weil die nachgeordneten Gerichte die vom BGH vertretene Begründung aufgriffen. Damit war Kaul in seinem zentralen Wirkungsfeld für mehrere Jahre kaltgestellt. | 33 |
V. |
Bereits vor dem Beschluß des BGH hatte Kaul deswegen begonnen, sich nach alternativen Aufgaben umzusehen. Es kam für ihn wie gerufen, als in Israel mit den Vorbereitungen für den Prozeß gegen Adolf Eichmann vor dem Bezirksgericht Jerusalem begonnen wurde, und er entwickelte den Gedanken, als Nebenkläger in der DDR lebende Angehörige von Opfern des Holocaust in Jerusalem zu vertreten. Kaul bombardierte Albert Norden mit Briefen, in denen er darum bat, nach Jerusalem fahren zu dürfen und bot sogar an, die Kosten dafür selber zu tragen.24) | 34 |
Adolf Eichmann -- ehemals SS-Obersturmbannführer und Leiter des sogenannten "Judenreferats", der Abteilung IV B 4 des Reichssicherheitshauptamtes -- war im Mai 1960 von einem Geheimkommando der israelischen Sicherheitskräfte in Argentinien gekidnappt und nach Haifa gebracht worden. Dieser Vorfall hatte weltweites Aufsehen erregt; die internationale Öffentlichkeit war der Meinung, mit Eichmann einen der Hauptverantwortlichen für die Ausführung der sogenannten "Endlösung der Judenfrage" gefaßt zu haben. | 35 |
Die Entführung Adolf Eichmanns fiel zeitlich zusammen mit einer Zuspitzung wirtschaftlicher und sozialer Krisensymptome in der DDR, auf die die SED mit einer Verschärfung der Propagandapolitik gegenüber der Bundesrepublik reagiert hatte. im Rahmen einer großangelegten "ideologischen Offensive"25) unter der Leitung Albert Nordens hatte die DDR zu Beginn des Jahres 1960 mit einer Kampagne gegen die "renazifizierte Bundesrepublik" begonnen. Möglicherweise ging es bei dieser Kampagne auch darum, den Bau der Mauer als "antifaschistischen Schutzwall" argumentativ vorzubereiten. In gezielten Aktionen wurden in den Jahren 1960 bis 1963 exponierte NS-belastete Persönlichkeiten wie insbesondere Globke, Fränkel und Oberländer angegriffen. Die in vieler Hinsicht "unbewältigte" deutsche Vergangenheit stellte dabei gewissermaßen eine "ideologische Waffe" dar, die für Propagandazwecke instrumentalisiert wurde. Kaul erkannte sofort, daß der Prozeß in Jerusalem den Propagandainteressen der DDR in geradezu idealer Weise entsprach. Wenn die DDR in Jerusalem als Nebenkläger und dadurch als Anwalt der Opfer repräsentiert sein würde, würde der Prozeß nicht nur Möglichkeiten bieten, in der internationalen Arena gegenüber der Bundesrepublik ein paar Punkte zu sammeln, sondern auch geeignet sein, die DDR innenpolitisch gegenüber den eigenen Bürgern "antifaschistisch" aufzuwerten.26) | 36 |
Die Anregung, Kaul zum Eichmann-Prozeß zu schicken, wurde nach einiger Überlegung mit Zustimmung Ulbrichts von Albert Norden aufgegriffen. Dabei war Norden -- wie er an Ulbricht schrieb -- entschlossen, "den Fall Eichmann maximal gegen das Bonner Regime zuzuspitzen."27) Allerdings müsse vorsichtig agiert werden, damit die DDR im Zusammenhang mit dem Eichmann-Prozeß nicht selber diskreditiert werde. Norden war, wie er an Honecker schrieb, beunruhigt, weil sich mit Arno von Lenski und Vincenz Müller zwei ehemalige Wehrmachtsgenerale in den Reihen der Generalität der NVA befanden, deren Namen in Israel gefallen waren.28) | 37 |
Norden veranlaßte die Suche nach einem geeigneten Nebenkläger, der nach Kauls Vorschlag "jüdischer Bürger der DDR und nach dem 1. 5. 1930 geboren sein und Blutsverwandte durch Naziterror"29) verloren haben sollte. Kauls Nebenklagevertretung in Israel scheiterte jedoch letztendlich an der israelischen Knesset, die kurz vor dem Prozeßbeginn ein Änderungsgesetz zur Strafprozeßordnung erließ, mit welchem die Nebenklägerschaft abgeschafft wurde. Justizminister Rosen teilte Kaul daraufhin mit, er könne als "Prozeßbeobachter" an dem Verfahren teilnehmen.30) | 38 |
Nach dem Abschluß des Prozesses gegen Adolf Eichmann und dessen Hinrichtung am 31. Mai 1962 gerieten die in der Bundesrepublik stattfindenden Strafverfahren, die sich mit NS-Verbrechen befaßten, verstärkt in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Kaul, dessen Verteidigertätigkeit nach wie vor durch den Beschluß des III. Strafsenats des BGH eingeschränkt war, begann mit der Übernahme von Nebenklagevertretungen in NS-Verfahren. Nach dem für den Eichmannprozeß geplanten Muster wurden diese Verfahren für die DDR-Propaganda funktionalisiert, indem Kaul als Vertreter von eigens dafür ausgewählten DDR-Bürgern fungierte. Den Auftakt bildete der erste Frankfurter Auschwitz-Prozeß im Jahr 1963. Die Nebenklagevertretung in NS-Verfahren stellte in der Folgezeit den Schwerpunkt von Kauls anwaltlicher Tätigkeit dar. Kaul war bei diesen Verfahren nicht nur Ausführender, sondern zumeist auch Initiator. Bei der Vorbereitung , z. B. der Suche nach geeigneten Mandanten oder Dokumenten wurde er von verschiedenen Stellen der DDR unterstützt, insbesondere vom Büro Norden und dem MfS. Diese Tätigkeit wurde institutionell verknüpft mit einem "Institut für zeitgenössische Rechtsgeschichte", das die SED für Kaul an der Humboldt Universität einrichtete. | 39 |
Kauls Plädoyers und Beweisanträge in diesen Verfahren spiegeln deutlich wider, daß seine Tätigkeit in hohem Maße an den Propagandainteressen der SED orientiert gewesen ist: Fast schematisch wiederholte er in seinen Ausführungen die immer gleichen Anschuldigungen gegenüber der bundesrepublikanischen Justiz und Politik, die es versäumt hätte, eine konsequente Entnazifizierung und Verbrechensaufarbeitung zu betreiben und erst zwanzig Jahre nach dem Zusammenbruch der Nazidiktatur mit einer systematischen Verfolgung begonnen hätte. Mit Hilfe des in der DDR vorhandenen Archivmaterials recherchierte er die NS-Vergangenheit vieler Richter und Staatsanwälte und setzte dieses Wissen in den Prozessen strategisch ein. Er trat dabei stets bewußt als rassisch und politisch Verfolgter des NS-Systems auf. Da Kaul sich seit vielen Jahren auch wissenschaftlich mit dem Dritten Reich auseinandergesetzt hatte, verfügte er über ein umfassendes historisches Wissen. Für die DDR-Presse und -Fachzeitschriften, aber auch für Rundfunk und Fernsehen verfaßte er Prozeßberichte und publizierte Dokumentationen, die stets darauf ausgerichtet waren, die Versäumnisse der bundesrepublikanischen Justiz nachzuweisen und diesen die vermeintlichen Leistungen der DDR auf diesem Gebiet gegenüberzustellen. | 40 |
Im Jahr 1965 war an der Humboldt-Universität ein Institut für zeitgenössische Rechtsgeschichte eingerichtet worden, das unter der Leitung von Kaul die im Rahmen der Nebenklagevertretungen gewonnenen Erkenntnisse über die strafrechtliche NS-Verbrechensaufarbeitung in der Bundesrepublik wissenschaftlich aufbereiten und Publikationen dazu erarbeiten und herausgeben sollte. Kaul zur Funktion und Einbindung dieses Instituts in seine anwaltliche Tätigkeit: | 41 |
"Das Institut für zeitgenössische Rechtsgeschichte beschäftigt sich, um es auf einen knappen Nenner zu bringen, mit der wissenschaftlichen Nachweiserbringung, daß die bürgerlich deutsche Justiz ein Instrument des deutschen Imperialismus und damit ein Helfershelfer des Nazismus war. In dieser Beziehung wurden und werden die zeitlichen Phasen von 1890--1945 im Rahmen der Geschichte des Reichsgerichts erforscht. Daneben wurden die Ergebnisse der Arbeit des Anwaltsbüros auf dem Gebiet der Vertretung von Nebenklagen in Naziverbrechensprozessen ausgewertet für die Untersuchungen über die Unterschiedlichkeit der Sühne für diese Verbrechen in den beiden deutschen Nachfolgestaaten. Seit Beginn des ersten Ausschwitzprozesses liegt der Schwerpunkt in der Vertretung von Nebenklagen. In diesem Rahmen erfolgte eine operative Mitwirkung in Verfahren vor Gerichten der Bundesrepublik."31) | 42 |
Personifiziert durch Kaul, der aufgrund seiner eigenen Biographie als rassisch und politisch Verfolgter diese Rolle ideal besetzte, scheint die SED in den sechziger und siebziger Jahren die in der Bundesrepublik stattfindenden Strafverfahren, die sich mit der Aufarbeitung und Bestrafung von NS-Verbrechen befaßten, bewußt als Forum für ihre Propagandazwecke instrumentalisiert zu haben. Die SED-Führung hat sich von der Teilnahme an diesen Verfahren, in denen Kaul die DDR stets als einzig legitimen, da antifaschistischen Staat, der bereits lange vor der Bundesrepublik eine konsequente NS-Bewältigung betrieben hätte, darstellte, offenbar in erster Linie innenpolitische Erfolge versprochen. Die Bundesrepublik bot dieser Propaganda gerade zu Beginn der sechziger Jahre zahlreiche Angriffsflächen, die die DDR ausnutzte. Fragwürdige Personalentscheidungen, die zu der Besetzung von exponierten Posten in der Justiz und Politik mit NS-belasteten Personen geführt hatten und eine eher durch Verdrängung als durch konsequente Auseinandersetzung gekennzeichnete Geisteshaltung gegenüber der eigenen Vergangenheit bilden Beispiele für derartige Angriffsflächen. | 43 |
VI. |
Anfang der siebziger Jahre wurde es ruhiger um Friedrich Karl Kaul und seine Auftritte in der Bundesrepublik seltener. Kaul mußte zur Kenntnis nehmen, daß ihm unter der jüngeren Generation von Anwälten Konkurrenz erwachsen war, die ihm seine Aufgaben streitig machte. Die politische Führung nahm Kauls Dienste nicht nur immer seltener in Anspruch, sondern sie erlegte ihm darüberhinaus für seine Mandate in der Bundesrepublik eine Genehmigungspflicht auf. Verbittert beklagte Kaul sich über diese Disziplinierungen bei Albert Norden. | 44 |
Symptomatisch für diese Entwicklung ist eine Episode aus dem Jahr 1974: Kaul war von Klaus Rainer Röhl -- ehemals Herausgeber von "konkret" und Ex-Ehemann von Ulrike Meinhof -- gebeten worden, seine Verteidigung in einem Beleidigungsprozeß zu übernehmen. Röhl hatte in einem konkret-Artikel unter der Überschrift "Wie krank ist Strauß?" nachzuweisen versucht, daß Franz Josef Strauß ein Psychopath sei. Kaul erklärte sich Röhl gegenüber sofort bereit, ihn zu vertreten und bat Norden um seine Zustimmung. Kaul legte Norden dar, daß seiner Meinung nach "durch die Führung des Wahrheitsbeweises eine enorme Möglichkeit besteht, den Strauß in der Öffentlichkeit wirklich vernichtend zu entlarven."32) Postwendend pfiff Norden Kaul am nächsten Tag zurück: "Bei allem Verständnis, daß es Dir in den Fingern juckt, dem Strauß eine Schlacht zu schlagen, es geht auf diesem Wege nicht, oder, wenn Du so willst, leider nicht. ... Die diplomatische Anerkennung hat halt viele Seiten." | 45 |
1977 unternahm Kaul einen letzten Anlauf, auf die politische Bühne zurückzukehren. Andreas Baader hatte über einen westdeutschen Rechtsanwalt bei Kaul anfragen lassen, ob er für die RAF-Häftlinge in Strasbourg eine Beschwerde gegen die Haftbedingungen in Stammheim einlegen würde. Kaul war sofort bereit, die Vertretung der RAF zu übernehmen. Diese Angelegenheit wurde von Erich Honecker höchstpersönlich entschieden: Kaul dürfe lediglich im Rahmen individueller und rein persönlicher kollegialer Unterstützung gegenüber dem westdeutschen Rechtsanwalt die Beschwerde ausarbeiten, keinesfalls sollte aber der Anschein erweckt werden, daß eine Institution der DDR, weder auf Partei- noch auf Staatsebene, damit etwas zu tun hätte.33) | 46 |
Sicherlich waren mehrere Gründe ursächlich dafür, daß Kauls Stern in den siebziger Jahren so unvermittelt zu sinken begann und sein Einfluß spürbar nachließ. Eine entscheidende Rolle scheint der Wandel des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten gespielt zu haben. Nach der Ablösung Walter Ulbrichts als Parteichef der SED im Mai 1971 brach eine neue Ära in der Entwicklung der deutsch-deutschen Beziehungen an. Im November 1972 wurde der sogenannte Grundlagenvertrag unterzeichnet, der das Signal für die Aufnahme beider deutscher Staaten in die UNO sowie für die diplomatische Anerkennung der DDR durch westliche Staaten gab. Damit war die Phase der Verhandlungspolitik eingeläutet worden. In einer auf Entspannung und Annäherung ausgerichteten "politischen Großwetterlage" war für eine Symbolfigur des Kalten Krieges vermutlich einfach kein Raum mehr. Kaul wurde zum politischen Fossil. | 47 |
VII. |
Friedrich Karl Kaul starb im April 1981 -- kurz nach seinem 75. Geburtstag, zu dem ihm die SED den Karl-Marx-Orden verliehen hatte. Im Nachruf des Zentralkomitees der SED wurde er als "Anwalt des Kampfes für Sozialismus und Frieden und Ankläger der Verbrechen des Faschismus und Imperialismus" geehrt. Auch in der westdeutschen Presse wurde Kauls Leben aus Anlaß seines Todes gewürdigt: Die "Zeit" nannte ihn einen preußischen Kommunisten, für die Frankfurter Allgemeine Zeitung war er ein "kommunistischer Agitator in Anwaltsrobe", für die Frankfurter Rundschau ein "schillernder Anwalt von beachtlichem Format". | 48 |
Kaul hat als Anwalt, Autor und Agitator im Dienste der SED die durch die Eigentümlichkeiten des deutsch-deutschen Verhältnisses während des Kalten Krieges bestimmte politische Strafjustiz geprägt, indem er die Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik entsprechend den Propagandainteressen der SED funktionalisierte. Die SED dankte Kaul seine Dienste nicht nur mit den höchsten Auszeichnungen, sondern auch mit ungewöhnlich großzügigen Privilegien und einer beispiellosen Narrenfreiheit. Kaul pflegte einen großbürgerlichen Lebensstil und kultivierte seinen Ruf als "schillernde Persönlichkeit". Sein chaotischer Fahrstil, seine Vorliebe für junge Frauen und für amerikanische Sportwagen waren stadtbekannt. Ganz bewußt hob Kaul sich von den glanzlosen Funktionären seiner eigenen Partei ab, die ihm dafür teilweise mit Mißtrauen und Neid begegneten. Die politische Führung jedoch hatte erkannt, daß gerade diese Eigenschaften und das Image der vermeintlich schillernden Persönlichkeit Kaul für seine Rolle als Anwalt und Agitator im Dienste der DDR in der Bundesrepublik prädestinierten: Seine bürgerliche Herkunft und sein westlicher Lebensstil suggerierten Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit. Kaul wurde im Westen und im Osten als Wanderer zwischen den Welten wahrgenommen, der er jedoch nicht war. | 49 |
Fußnoten: 1 Die Verfasserin arbeitet an einer rechtshistorischen Dissertation über Friedrich Karl Kaul, die den Arbeitstitel "Strafverteidigung als ideologische Offensive" trägt. Der vorliegende Beitrag ist im Rahmen eines Doktorandenseminars bei Prof. Dr. Rainer Schröder, Humboldt- Universität Berlin, entstanden. 2 KG Vorläufige Zulassung Nr. 500; ausgestellt am 28. 5. 1948 für Fritz Karl Kaul; SAPMO- NY 4238/ 1 ü Bl. 21; 3 James Goldschmidt, (1870- 1940), bedeutender Prozessualist, sein Hauptwerk, "Der Prozeß als Rechtslage", stammt aus dem Jahre 1925; G. ist maßgeblich an einem Reformentwurf der Strafprozeßordnung von 1920 beteiligt gewesen, der auf eine konsequente Durchführung des Anklageprinzips und Stärkung der Verteidigerposition abzielte; 4 Promotionsurkunde der juristischen Fakultät der Berliner Universität vom 25. 5. 1932 für "Fritz Kaul ... iudicii camerae referendario postquam examen rite sustinuit et disserationem lingua germanica scriptam cui inscriptum est die Entwicklung der Freiheitsstrafe"; in: SAPMO- NY 4238/ 1 ü, Bl. 1; 5 Ulrich Stascheit: "Die Rote Hilfe in der stalinistischen Säuberung", in: Kritische Justiz 1979, S. 376 ff.; 6 Archiv der Rechtsanwaltskammer Berlin, Personalakte Kaul Band I, Bl. 1, Fragebogen vom 15. 3. 1948; 7 Lebenslauf Kaul in BArch N 2503 W- Ka 441; 8 Friedrich Karl Kaul, "Es wird Zeit, daß Du nach Hause kommst". Roman, Berlin 1959; 9 vgl. Impfbescheinigung vom 21. 3. 1946; Internee Camp 76; Seventh Army Internment Camp 76, Asperg, Germany; SAPMO- NY 4238 / 1ü Bl. 2; 10 Brief an Arnold Kaul vom 9. 9. 1946, SAPMO- NY 4238/ 3 Bl. 23; 11 Schreiben des Chef- Präsidenten des LG Berlin vom 9. 5. 1946 an den Gerichtsrefenrendar Kaul mit der Aufforderung, sich am 17. 5. Zur Vereidigung einzufinden; SAPMO NY 4238/ 1 ü Bl. 5; 12 Mitgliedsausweis der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Nr.: I/ 2- 22387, SAPMO- NY 4238/ 1 ü Bl. 22; 13 Einzelvertrag vom 15. 7. 1946 zwischen der Intendanz und Kaul, SAPMO NY 4238/ 1 ü Bl. 28; 14 vgl. die "Verordnung über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte vom 15. Mai 1953", Gesetzblatt der DDR, S. 725; 15 Schreiben von Kaul an Heinz Stadler vom 5. 7. 1973, SAPMO- DY 30/ IV B 2/ 2.028/ 22 Bl. 152, (Bestand ZK der SED, Büro Norden;) 16 Bundesgesetzblatt I S. 739; 17 Vgl. dazu Schiffers, Zwischen Bürgerfreiheit und Staatsschutz, Bonn 1989, S. 117 ff.; 18 Brünneck, A. v., Politische Justiz gegen Kommunisten..., F/ M 1978, S. 241; 19 Der SPIEGEL vom 29. 3. 1961, Nr. 14, S. 29 ff.; 20 BGHSt 15, S. 326; 21 Bericht von Kaul über ein Gespräch mit Güde an Norden vom 4. 7. 1960 in SAPMO- DY 30/ IV 2/ 2. 028/ 57 Bl. 41: "Ich wies darauf hin, daß ich keineswegs die Fragen miteinander koppeln will, daß aber derartige Beschlüsse die von ihm in meiner Person benutzten Möglichkeiten naturgemäß zwangsläufig beseitigen müßten, da ich keine Veranlassung sehe, bei Aufrechterhaltung dieser Beschlüsse in der von ihm so häufig benutzten Form tätig zu werden. Ich hatte das Gefühl, daß dieses Argument sehr deutlich auf Güde wirkte." 22 Bericht von Kaul an Albert Norden vom 10. 4. 1961 in SAPMO- DY 30/ IV 2/ 2. 028 / 57; 23 BVerfGE 22, S. 114; 24 Z. B. Schreiben an Norden vom 27. 9. 1960 in SAPMO- DY 30/ IV 2/ 2. 028/ 57 Bl. 63: ... "da der Eichmann- Prozeß nunmehr in fühlbare Nähe gerückt ist, möchte ich auf folgendes hinweisen: Mein vom OLG Hamm erfolgter Ausschluß in den sogenannten Kontakt Prozessen muß, wie bereits besprochen dazu führen, daß ich in anderen Prozessen stärker als bislang auftrete, und zwar bietet sich dazu in erster Linie die Möglichkeit als Nebenkläger gegen die Menschlichkeitsverbrecher an. ... Schon aus diesem Grunde wäre es, abgesehen von meinem grundsätzlichen Interesse, sehr gut, wenn Du Dich entschließen könntest, damit einverstanden zu sein, daß ich zum Eichmann Prozeß nach Israel gehe." 25 Vgl. dazu Michael Lemke: Kampagnen gegen Bonn. Die Systemkrise der DDR und die West-Propaganda der SED 1960- 1963. In VfZ 1993 I, S. 153 ff.; 26 Diese innenpolitische Zielsetzung der Kampagneaktionen stellt Lemke besonders heraus, a.a.O.; 27 Schreiben Albert Nordens an Walter Ulbricht vom 28. 5. 1960, SAPMO DY 30/ IV 2/ 2. 028/ 2; 28 Schreiben von Albert Norden an Erich Honecker vom 27. 10. 1960, in: SAPMO- DY 30/ IV 2/ 2. 028/ 1; vgl. auch M. Lemke a.a.O., S. 163; 29 Schreiben von Kaul an Albert Norden vom 15. 1. 1961, SAPMO- DY 30/ IV 2/ 2. 028/ 57 Bl. 106; 30 Antwortschreiben des israelischen Justizministers an Kaul vom 20. 1. 1961, SAPMO- DY 30/ IV 2. 028/ 57, Bl. 109; 31 Bericht von Kaul an Albert Norden aus dem Jahre 1973 "Zur Frage des institutionellen Einbaus meines Anwaltsbüros und meines (ehemaligen) Instituts für zeitgenössische Rechtsgeschichte in die vorgesehene langfristige Arbeit", in: SAPMO- DY 30/ IV B 2/ 2.028/ 22 Bl. 160 ff.; 32 Schreiben Kaul an Norden vom 30. 7. 1974, in SAPMO- DY 30/ IV B 2/ 2. 028/ 22 Bl. 211; 33 Handschriftlicher Vermerk Erich Honeckers auf einem Schreiben Werner Lamberz vom 3. 6. 1977, in SAPMO- DY 30/ IV 2/ 2. 033/ 113 Bl. 68; |