Anders als im 19. Jh. ist Vererbung heute ein eher stiefmütterlich behandeltes Thema der Sozialwissenschaften i.a. und der Ethnologie im besonderen. Dies ist primär durch ihren Funktionswandel zu erklären. In tribalen und bäuerlichen Gesellschaften hat Vererbung auch heute noch eine existenzsichernde Funktion. Für den Kulturvergleich wird Vererbung definiert als in seinem Ablauf kulturell geprägter, nicht-reziproker, diachroner Tausch. Ihre Untersuchung ist deshalb schwierig, weil die ethnographischen Quellen selten zwischen Erbverhalten und Erbrecht unterscheiden. Mit neuerem Vergleichsmaterial (Müller et al.1999) lassen sich die auf Murdocks "Ethnographic Atlas" (1967) basierenden Thesen von Goody (1976) bestätigen, wonach in staatlich organisierten Gesellschaften, mit hoher innerer Stratifikation und intensivem Anbau die Vererbung eine relativ unabhängige Variable ist, die die verwandtschaftlichen Institutionen prägt, und zwar nach dem Kriterium heterogene vs. homogene Vererbung. Beim Einbezug weiterer Kriterien der Nachfolge und Teilung des Erbes ergibt sich aber auf der Basis des neuen Vergleichsmaterials ein anderes Modell: Nur in Gesellschaften, wo Land - aufgrund unterschiedlicher Bedingungen - ein hochwertiges Gut ist, trifft der erste Teil von Goodys These zu. Für eine differenzierte Betrachtung dieser "Erbengesellschaften" müssen neue Variablen codiert werden. Eine dieser Variablen, die der Erbschaftssteuer, wird an zwei ethnographischen Beispielen veranschaulicht. Abschliessend vergleicht der Autor seine Interpretation dieser Beispiele mit den Rechtfertigungen der Erbschaftssteuer in unserer Gesellschaft seitens der Juristen und votiert für Ciceros Auffassung, wonach diese Steuer - zumindest dort, wo sich das Erbrecht zu legitimieren hat - demjenigen obliegen, der materiell von der Erbschaft profitiert.
journal Articles
Werner M. Egli
Erben, Erbrecht und Erbschaftssteuern im Kulturvergleich
Articles July 30, 2000
© 2000 fhi
ISSN: 1860-5605
First publication
July 30, 2000
DOI: https://doi.org/10.26032/fhi-2019-010
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