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Arnold Lehmann-Richter

Die gerichtliche Beurteilung rückwirkender Gesetzesänderungen im Wiedergutmachungsrecht

Die Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland erfolgte durch eine Reihe von Wiedergutmachungsgesetzen, die in den 50er Jahren vom Bundesgesetzgeber verabschiedet wurden. Später griff der Gesetzgeber durch nachträgliche Gesetzesänderungen in die Wiedergutmachung ein entzog dabei in einer Anzahl von Fällen den Verfolgten ihre Wiedergutmachungsansprüche. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser rückwirkenden Verschlechterung der Rechtslage der Verfolgten war Gegenstand einer Reihe von Entscheidungen der Wiedergutmachungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts.
Der Aufsatz zeichnet diese Rechtsprechung nach und stellt die rechtlichen Gesichtspunkte dar, mit denen die Gerichte die Zulässigkeit der Gesetzesänderungen bewerteten. Hierbei wird deutlich, daß der Bundesgerichtshof für das Entschädigungsrecht eine von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abweichende Rechtfertigung rückwirkender Gesetzesänderungen entwickelte, während das Bundesverfassungsgericht bestrebt war, durch extensive Auslegung der anerkannten Rechtfertigungsgründe das Urteil der Verfassungswidrigkeit zu verhindern. Diese Rechtsprechung führte dazu, daß den Verfolgten weitgehend der grundgesetzliche Schutz vor rückwirkenden Gesetzesänderungen verweigert wurde.

 

Articles Dec. 11, 2002
© 2002 fhi
ISSN: 1860-5605
First publication
Dec. 11, 2002