Tod eines Staatsfeindes: Im Jahr 20 n. Chr. hat der Senat über das eingezogene Vermögen des Cn. Calpurnius Piso pater zu befinden, der sich, des Hochverrats angeklagt, das Leben genommen und drei Kinder hinterlassen hat. Der Senat vollzieht testamentarische Anordnungen nach, mit denen der römische Hochadel das Familienvermögen im Mannesstamm weitergibt, Töchter aber enterbt und abfindet. Der Senatsbeschluss de Cn. Pisone patre, der uns inschriftlich erhalten ist, wird zum Lehrstück des römischen Familien- und Erbrechts.
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Johannes Platschek
Römisches Recht in Bronze - Der Senatsbeschluss de Cn. Pisone patre als Quelle des römischen Familien- und Erbrechts
Articles Feb. 6, 2009
© 2009 fhi
ISSN: 1860-5605
First publication
Feb. 6, 2009
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