1Die Juristische Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ist die älteste juristische Fakultät in Deutschland und genießt weltweit großes Ansehen. Doch dass der Aufenthalt in Heidelberg für Levin Goldschmidt bestimmend war,1 dass sich Gerhard Anschütz nach Heidelberg zurücksehnte, gar „bitteres Heimweh“ empfand,2 dass Hans Fehr der Fortgang aus Heidelberg unendlich schwerfiel,3 dass sie die „alte Heimat (…) [des] Geistes“ von Gustav Radbruch war,4 dass Ernst Levy „de[n] leuchtende[n] Geist der Universität“ rühmte und seine wissenschaftliche Tätigkeit in Heidelberg als „den Höhepunkt der akademischen Laufbahn“ ansah,5 das enthüllt erst Klaus-Peter Schroeder in dieser Dichte in seiner Publikation aus dem Jahr 2010.
2Mit dem vorliegenden Band eröffnet die Heidelberger Juristische Fakultät im Tübinger Verlag Mohr Siebeck die Schriftenreihe „Heidelberger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen (HeiRA)“;6Klaus-Peter Schroeder, von 1974 bis 2006 Chefredakteur der Zeitschrift „Juristische Schulung (JuS)“, ist Professor für Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Präsident der „Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft“.7
3In der Publikation wird die Geschichte der Heidelberger Juristischen Fakultät im XIX. und XX. Jahrhundert dargestellt. Die Darstellung setzt Ende des XVIII. Jahrhunderts ein und beschreibt den einer geschickten Berufungspolitik geschuldeten Aufstieg der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg: So gelang es, im XIX. Jahrhundert z. B. Anton Friedrich Justus Thibaut, Carl Joseph Anton Mittermaier, Johann Caspar Bluntschli und Georg Jellinek an die Universität zu binden und der Universität von den hinteren Rängen zu „Glanz und Gloria“ zu verhelfen.8 Doch auch die Schattenseiten der Universitäts- und Fakultätsgeschichte werden nicht ausgespart9 und den kritischen Stimmen Raum geboten, die wie Bernhard Windscheid mit Heidelberg nie recht warm wurden10 oder wie Ernst Bloch Heidelberg als das „Mekka des Geschwätzes“ wahrnahmen11. Während der Zeit des Nationalsozialismus hatte die Universität Heidelberg, wie Klaus-Peter Schroeder ohne Umschweife beschreibt, durch den Ausschluss der jüdischen Universitätsmitglieder eine schwere moralische Schuld auf sich geladen und wissenschaftlich versagt.12
4Klaus-Peter Schroeder verwebt die Darstellung der Fakultätsgeschichte eng mit der Darstellung der Biografien bekannter und weniger bekannter rechtswissenschaftlicher Professoren an der Universität Heidelberg – dies auf das Wesentliche beschränkt, aber dennoch einen tiefen Einblick in die jeweilige Persönlichkeit, die Nöte und Sorgen vermittelnd.
5Welche Erleichterung hätte dem ein oder anderen Jurastudenten die Erkenntnis bereitet, dass selbst Gustav Radbruch mit der juristischen Ausbildung zu kämpfen hatte und seinen Weg innerhalb der Rechtswissenschaft erst mühsam finden musste. An seinen Sohn Anselm schrieb Radbruch am 7. Dezember 1935 folgende erschütternde Zeilen: „Ich habe nicht nach eigener Neigung, sondern auf den Wunsch meines Vaters Jura studiert; er hat mich, wenn mir dieses Studium zeitweilig unerträglich schien und ich ausbrechen wollte, immer wieder bei der Stange gehalten, und schließlich habe ich grade (sic!) deshalb etwas für die Rechtswissenschaft leisten können, weil ich von ganz anderen Interessen aus, literarischen, künstlerischen, philosophischen, den Weg zu ihr finden mußte.“13Radbruch hatte 1901 seine Referendarstelle in Lübeck nach wenigen Monaten wieder aufgegeben und gestand später: „Mich interessierte damals nicht der Einzelfall, sondern das Allgemeine, nicht das Konkrete, sondern die Abstraktion, nicht das Leben, sondern der Begriff, nicht das Positive, sondern das Unbedingte.“14 Welch unglücklicher, sich in der Rechtswissenschaft aufgrund seines philosophischen Interesses verloren geglaubte Jurastudent hätte mit der Lektüre dieser Zeilen Radbruchs vor dem Studienabbruch bewahrt werden können und neuen Mut, neue Motivation für das Studium der Rechtswissenschaft schöpfen können. Ähnlich verhält es sich mit der Erkenntnis, dass Radbruch sehr ungern Vorlesungen hielt, jede Vorlesung auswendig lernte und sie ihm enormen psychischen und körperlichen Stress bereiteten; bis er sich von seinen Ängsten befreite, völlig frei seine Vorlesungen zu halten begann und sich dem damit verbundenen Risiko aussetzte.15
6Die Publikation verdeutlicht ferner, wie vielfältig die juristischen Werdegänge bedeutender Rechtswissenschaftler sind und dass trotz größtem wissenschaftlichem Ansehen und Erfolg Professoren nur Menschen sind, die ebenfalls mit tiefen Enttäuschungen und bitteren Erfahrungen zu kämpfen haben, bei denen die Musik die rettende Kraft sein kann, wie dies bspw. bei Anton Friedrich Justus Thibaut der Fall war.16 Die Lektüre ist daher jedem Jurastudenten wärmstens zu empfehlen. Darüber hinaus eignet sich die Publikation auch für Liebhaber von Biografien. Es ist eine Monografie zum Schmökern und Nachschlagen, die man sehr gut auszugsweise aber auch gesamthaft lesen kann.
7Des Weiteren handelt es sich um eine äußerst sorgfältig recherchierte, mit zahlreichen Zitaten der Professoren bestückte Publikation, die dadurch ihre Lebendigkeit und Authentizität erhält. Der Leser fühlt sich in die jeweilige Zeit zurückversetzt. Die Professoren werden zum Leben erweckt und erscheinen vor dem inneren Auge des Lesers. Es ist eine Kunst, Menschen derart plastisch zu beschreiben.17Klaus-Peter Schroeder wertete für die Publikation Archivalien des Generallandesarchivs Karlsruhe, des Universitätsarchivs Heidelberg, des Universitätsarchivs Jena und die Handschriften der Universitätsbibliothek Heidelberg aus.18 Die kunstvollen, geschliffenen Formulierungen Klaus-Peter Schroeders sind ein wahrer Genuss für Sprachliebhaber.19
8„Studiert an der Universität und nicht beim Einpauker! Ihr sollt nicht Prüfungskenntnisse anhäufen, sondern Wahrer des deutschen Rechts werden!“20 Diese Aussage stammt aus den Leitsätzen der Heidelberger Studienordnung von 1935 und beschreibt ein Dilemma, das bis heute an den Universitäten Bestand hat.21 Wofür lernen wir? Für die Prüfung, den Abschluss? Oder für den Erkenntnisgewinn, die Profession? Eine Minderheit wird einwenden: Ohne Ziel, aus Interesse! Die Publikation von Klaus-Peter Schroeder ist nicht nur für Personen geeignet, die sich für die Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg interessieren, sondern auch für die heutzutage vergessenen Ideale des Studiums im Allgemeinen und des Jurastudiums im Speziellen. Die Publikation verdeutlicht, wie hilfreich der Blick in die Vergangenheit für das Leben im Hier und Jetzt und in der Zukunft sein kann. Es verhält sich mit der Geschichtswissenschaft so, dass wir zwar zurückblicken und dennoch Antworten für die Gegenwart und die Zukunft erhalten. Die Zeitgebundenheit und Zeitlosigkeit der Geschichte, darin besteht die Dialektik der Geschichte. Denn Geschichte ist einerseits unmittelbar mit Zeit als Referenzgröße verbunden und andererseits zeitlos. Die Nöte und Sorgen der Menschen verändern sich nicht. Sie sind zeitlos und dies sowohl in privater wie auch in wissenschaftlicher bzw. beruflicher Hinsicht.
9Die Publikation „Eine Universität für Juristen und von Juristen“ Klaus-Peter Schroeders ist eine kurzweilige, angenehme Lektüre und ein spannender, sprachlich ausgesprochen kunstvoller Ritt durch die schillernde Geschichte der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.22