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Vortragsreihe „Recht ohne Restitution? Die Justiz und die Rückerstattung von ‚arisiertem‘ Vermögen“
Oct. 5, 2020
Daten: 7.10., 3.11. und 17.11.2020
Art der Veranstaltung: Online-Vortragsreihe
Die Auseinandersetzungen um Ernst-Ludwig Kirchners „Berliner Straßenszene“ oder um den „Fall Gurlitt“ haben einer breiteren Öffentlichkeit deutlich gemacht, wie präsent die Folgen der massenhaften Plünderung jüdischen Vermögens zwischen 1933 und 1945 noch immer sind. Wenn deutsche Kulturinstitutionen 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und gut 20 Jahre nach der Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien zur Rückgabe von Kunstwerken großflächig Provenienzforschung betreiben (müssen), zeugt das nicht zuletzt von einer verschleppten Rückgabe geraubten Kulturguts durch staatliche und private Einrichtungen. Welche Rolle die deutsche Justiz in diesem Zusammenhang gespielt hat, wollen wir nach unserer Auftaktveranstaltung am 27. September 2020 an drei weiteren Abenden (7.10., 3.11., 17.11.2020) mit Ihnen diskutieren.
Die erzwungene Übertragung und fiskalische Konfiszierung jüdischer Unternehmen, Immobilien und Kulturgüter mündete nach Kriegsbeginn in die systematische Vertreibung und Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden. Nach 1945 erließen die Westalliierten zwar Rückerstattungsgesetze, nach denen viele private „Ariseure“ und Unternehmen zur Restitution verpflichtet wurden. Bei der deutschen Bevölkerung und in der Justiz stießen Rückübertragungen aber auf Widerstände. Dabei dürften neben materiellen Interessen auch fortdauernde rassistische Vorurteile gegen vermeintliche „jüdische Ausbeuter“ eine Rolle gespielt haben. Direkte personelle Kontinuitäten gab es vielfach in den Finanzverwaltungen, die im Rahmen der berüchtigten „Aktion 3“ ab 1941 maßgeblich an der Ausplünderung beteiligt waren – und die nun über die Rückgabe des vom Fiskus entzogenen Eigentums entschieden.
In den Behörden wie in den Gerichten wirkten Juristen und Juristinnen an Rückerstattungsprozessen mit, in denen formal um „feststellbare Vermögensgegenstände“, den Eintritt der Verjährung oder die Beweisführung gestritten wurde, während es zugleich um die Anerkennung von Verfolgungsschicksalen ging. Dabei waren im Kontext des „Kalten Kriegs“ Betroffene in den Ostblockstaaten von jedem bundesdeutschen Schadensausgleich ausgeschlossen. Umgekehrt wurden in der DDR keine Individualrechtsgüter restituiert. Nach 1990 konnte die bundesrepublikanische Justiz die Grundsätze des alliierten Rückerstattungsrechts in Ostdeutschland zur Anwendung bringen. Inwieweit diese Chance genutzt worden ist, gehört zu den Fragen, die auf der Tagung beispielhaft untersucht und erörtert werden können.
Der umkämpfte juristische Umgang mit dem NS-Vermögensraub wirft zugleich allgemeinere Fragen auf: Wie ist es bestellt um die Bereitschaft und Fähigkeit zur Restitution in post-diktatorischen (und post-kolonialen) Gesellschaften? Und welche Rolle kann dabei – Stichwort „transitional justice“ – das Rechtssystem spielen?
Programm Abendvorträge
Mittwoch, 7.10., 18 Uhr
Gerecht und fair? Die Anwendung des Nachkriegsrechts zur Lösung gegenwärtiger Raubkunstfälle im internationalen Vergleich
Anne Dewey: Pauline Grünzweig vor dem österreichischen Kunstrückgabebeirat
Charis Hahne: Der Fall Galerie Heinemann nach den Washingtoner Prinzipien in Deutschland
Johannes von Lintig: Der Fall Simon Bauer vor dem französischen Kassationsgerichtshof
Dienstag, 3.11., 18 Uhr
Elisabeth Gallas, Anerkennung und Gedenken: Zu den Anfängen jüdischer Kulturrestitution nach Kriegsende
Kilian Wegner, „Vornehme Arisierung“ oder helfende Hand? Die Übernahme des Verlags Otto Liebmann durch Heinrich Beck
Dienstag, 17.11., 18 Uhr
Konstantin Ferihumer, „Vermögensverfall – Österreichische Nachkriegsjustiz und Rückstellungspraxis am Fallbeispiel des Uhrmachers Bartholomäus Schmid“
Nathalie Neumann, “Restbestand CCP und kein Ende ? Deutschland und sein komplexes “Erbe“ von Kunstobjekten aus den Collecting Points der Alliierten nach 1945
Anmeldungen für die Vortragsreihe sind per Mail an info@forum-justizgeschichte.de möglich. Der Link für die Einwahl mit dem Computer, Smartphone oder Tablet und die Telefonnummer für die Einwahl mit dem Telefon werden angemeldeten Teilnehmern jeweils im unmittelbaren Vorfeld zugesendet.
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