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Kontaktzonen zwischen österreichischer und italienischer Rechtskultur
Jan. 10, 2022
Veranstalter: Prof. Dr. Martin Löhnig
Ort: Regensburg
Veranstaltung im Frühsommer 2023
Deadline für Anmeldung mit Themenaufriss: 31. Mai 2022
Die mit dem Wiener Frieden und dem Friedensvertrag von Saint-Germain an
Italien gefallenen Gebiete Österreichs erscheinen jenseits von Kriegen
und Auseinandersetzungen um Selbstbestimmung und Minderheitenschutz als
eine Kontaktzone, in der österreichische und italienische Rechtskultur
in eine besonders enge Beziehung miteinander getreten sind.
Nach dem dritten Unabhängigkeitskrieg wurde Venetien (Veneto) im Wiener Frieden zwischen Italien und Österreich an Italien abgetreten. Nach dem Ersten Weltkrieg fielen die bereits während des Krieges von italienischen Truppen besetzten südlichen Teile Tirols (heute Trentino und Alto Adige) sowie Triest und Istrien auf Grundlage des Friedensvertrages von Saint-Germain an Italien.
In den neuen Gebieten galt zunächst – wie das oftmals nach Gebietsabtretungen oder Annexionen der Fall ist – das bisher geltende Recht einfach weiter. Österreichisches Recht wurde also italienisches Recht. Nach einigen Jahren hat man allerdings jeweils das österreichische Recht durch das geltende italienische Recht ersetzt. Dies jedoch nicht vollständig – einige Besonderheiten gelten bis heute. Andere Regelungen inspirierten die anstehenden gesamtitalienischen Gesetzesreformen, etwa den Codice di Commercio (1882), den Codice di procedura civile (1940) oder den Codice Civile (1942).
Die an Italien gefallenen Gebiete Österreichs erscheinen jenseits von Kriegen und Auseinandersetzungen um Selbstbestimmung und Minderheitenschutz deshalb als eine Kontaktzone, in der österreichisches und italienisches Recht in eine besonders enge Beziehung miteinander getreten sind, sei es auf der Ebene des geltenden Normbestands, sei es auf der Eben der Rechtsreform, sei es auf der Ebene der alltäglichen Rechtsanwendung.
Wissenschaftler:innen aller einschlägigen Wissenschaftsdisziplinen und Qualifikationsstufen, die zu einer Exploration dieser rechtskulturellen Kontaktzone beitragen können, werden gebeten, bis 31. Mai 2022 einen kurzen Themenaufriß (deutsch, italienisch, englisch) und ein CV einzusenden an rechtskultur@ur.de. Die ausgewählten Themen (Nachricht erfolgt bis 15. Juni 2022) sollen auf einer Tagung, die (so es die Pandemie erlaubt) im Frühsommer 2023 an der Universität Regensburg stattfindet, präsentiert und diskutiert werden. Die hiernach überarbeiteten Texte werden in einem Tagungsband publiziert. Reise- und Übernachtungskosten werden erstattet.
Quelle: Kontaktzonen zwischen österreichischer und italienischer Rechtskultur.
In: H-Soz-Kult, 09.01.2022, <www.hsozkult.de/event/id/event-115100>.