EDITORIAL

Herzlich Willkommen auf dem forum historiae iuris!

Der fundamentale Wandel der Informations- und Kommunikationstechnologie hat auch der rechtsgeschichtlichen Forschung und Lehre eine Fülle neuer Chancen und Möglichkeiten eröffnet: Quellen und Literatur sind inzwischen in einer noch vor wenigen Jahren unvorstellbaren Vielfalt und Leichtigkeit zugänglich geworden und geradezu täglich erweitert sich das Spektrum digital verfügbarer Inhalte. Zugleich haben die neuen Formen der Nachrichtenübermittlung unsere Welt kleiner und wie viele andere Diskurse auch die rechtshistorische Debatte globaler werden lassen. Nicht nur, aber auch deswegen sind rechtshistorische Debatten und Diskurse zunehmend internationaler geprägt.
Damit einher gegangen ist die kontinuierliche Ausweitung der Themenfelder rechtshistorischer Forschung und zum Teil auch rechtshistorischer Lehre. In ihrer Gesamtheit haben diese Entwicklungen der Rechtsgeschichte als akademischer Disziplin in Forschung und Lehre neue Dynamiken gegeben, deren Auswirkungen noch nicht gänzlich abzusehen sind. Immerhin hat sich aber gezeigt, dass das World Wide Web ein zentraler Bereich des Austauschs über rechtshistorische Forschung geworden ist. Auch in der rechtshistorischen Lehre scheinen die Möglichkeiten der neuen Technologien insgesamt intensiver genutzt zu werden. Die sich fortsetzenden Entwicklungen in den Digital Humanities und neuerdings auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz – und spezifischer der Einsatz grosser Sprachmodelle (LLMs) – dürften ebenfalls Auswirkungen zeitigen.

Diesen Phänomenen soll im forum historiae iuris (FHI) Raum gegeben werden. Das Journal ist offen gegenüber allen Themen, Inhalten und Perspektiven rechtshistorischer Forschung und Lehre. Das forum historiae iuris versteht sich dabei als Ort der Präsentation wie auch der Diskussion von rechtsgeschichtlichen Themen und Thesen, sei es in der Form von Aufsätzen oder Miszellen, sei es in der Form von Berichten oder Rezensionen. Zugleich soll das FHI auch als Informationsplattform für alle dienen, die dem rechtshistorischen Diskurs zugewandt und an Veranstaltungen in diesem Kontext interessiert sind.
Diese Zielsetzungen bestimmen die Arbeit des Redaktionsteams und des Teams der Herausgeberinnen und Herausgeber. Wir freuen uns schon jetzt über Ihr Interesse an unserem Journal forum historiae iuris!

Herausgeber und Herausgeberin

Prof. Dr. Stephan Dusil (Tübingen),
Prof. Dr. Elisabetta Fiocchi Malaspina (Zürich),
Prof. Dr. Franck Roumy (Paris),
Prof. Dr. Martin Schermaier (Bonn),
Prof. Dr. Mathias Schmoeckel (Bonn),
Prof. Dr. Andreas Thier M.A. (Zürich)

Neue FHI Beiträge

Rezension

15. Juli 2025
Dario Binotto über:
Susanne Lepsius (Hg.), Juristische Glossierungstechniken als Mittel rechtswissenschaftlicher Rationalisierungen. Erfahrungen aus dem europäischen Mittelalter – vor und neben den großen ‹Glossae ordinariae›

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Rezension

2. Juli 2025
Rocco Giurato über:
Isabel B. Taylor, The Crown and Its Records: Archives, Access, and the Ancient Constitution in Seventheenth-Century England

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Rezension

16. Dezember 2024
Julian Andre Hettihewa über:
Stefan Ruppert, Recht hält jung. Zur Entstehung der Jugend aus rechtshistorischer Sicht: Deutschland im langen 19. Jahrhundert (ca. 1800-1919)

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Aufsatz

24. Juli 2024
Gustavo Silveira Siqueira, Mayara de Carvalho Siqueira:
Pontes de Miranda, a Jurist between Two Dictatorships (1937-1979)

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Aufsatz

22. Mai 2024
Martin Schermaier:
Das Handbuch des Römischen Privatrechts

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Neues im Forum

Call for Papers

Call for Abstracts: Zwischen staatlicher Macht und Vorherrschaft des Rechts – (Rechts-)historische Perspektiven auf Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Europa Mehr

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Junior colloquium "Invisible Actors in the Making of International Law (1750-2000)" Mehr

Einladung

»Recht und Hermeneutik«. II. Meisterklasse der Hans-Georg Gadamer-Gesellschaft für hermeneutische Philosophie Mehr

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Discipline and Punish: The Early Modern University Court in Theory and Practice Mehr