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Martin Schermaier (Bonn)

Das Handbuch des Römischen Privatrechts

Mit dem Erscheinen des Handbuchs des Römischen Privatrechts kommt ein großes Projekt zum Abschluss. Schon sein schierer Umfang ist beeindruckend. Über zehn Jahre zogen sich die Arbeiten an diesem Handbuch hin, und 65 Autoren haben 112 kürzere oder längere Kapitel dazu beigesteuert. Mehr als 3000 Seiten füllen diese Beiträge, und die ausführlichen Register machen noch einmal über 600 Seiten aus. In den Bänden stecken viel Forschergeist, Quellenkenntnis und zahllose Stunden des Suchens, Sortierens und Schreibens. Aber welches Panorama eröffnet das Handbuch, welche neuen Einblicke? Welche Methoden setzt die moderne Romanistik bei der Erforschung ihrer Quellen ein? Welche Hilfe bietet das Handbuch der künftigen Forschungen? Solchen Fragen will dieser Aufsatz nachgehen. Dabei zeigt sich in vielen Details und nicht zuletzt am Entwurf des Werks, dass die Ambitionen von Herausgebern und Autoren größer gewesen sein dürften als das Ergebnis es vermuten lässt.