Zeitschrift Debatten Rechtsgeschichte und Internet

Christoph Paulus

Rechtsgeschichte und Internet

Es scheint ein Widerspruch zu sein: Die Rechtsgeschichte, die sich von der Hektik der immer neuen Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen fernhält, um in distanzierter und rückwärts gewandter Betrachtung vergangenes Geschehen in abgeklärter Ruhe zu betrachten und zu analysieren. Und auf der anderen Seite das Internet, das der derzeitige Inbegriff des Modernen, Weltaufgeschlossenen und Zukunftsorientierten ist und als solches wesentlichen Anteil an der quirligen Unruhe der permanenten Jagd nach Neuem und Besserem hat. Dort ist das Vergangene Anschauungsobjekt und daher Wert an sich, hier ist es schlichtweg "Schrott". Wie also sollen diese beiden Gegensätze zueinander passen?

Im Grunde genommen liegt die Antwort auf der Hand: Das Internet bedeutet die Wiederherstellung dessen, was den Wissenschaftsbetrieb längst vergangener Jahrhunderte ausmachte - nämlich die Kommunikation der Wissenschaftler untereinander über die Grenzen hinweg. Nur daß das Internet dieses 'grenzenlos' wirklich weltweit versteht, während früher der Austausch im wesentlichen auf Europa beschränkt war.

Die hierin liegende Chance wollen wir zu nutzen versuchen. Denn ein solches weltweites Gespräch zu führen, ist nach unserer festen Überzeugung das Gebot der Moderne - und zwar auch für die Rechtshistoriker. Ein solches Gespräch beschränkt sich ja schließlich nicht bloß auf den Austausch von Gedanken, sondern es knüpft Fäden und Verbindungen und trägt auf diese Weise zur allgemeinen Verständigung bei. Die Rechtsgeschichte kann nach unserer Auffassung dazu in besonderem Maße beitragen. Denn die Feststellung und Erkenntnis gemeinsamer Wurzeln schafft Verbindungen, wo im Trubel der Modernität nur Trennendes wahrgenommen wird. Darin liegt unbeschadet aller vorgetragener Häme der große Verdienst des Ansatzes, die Zukunft eines europäischen Rechts mit der Vergangenheit einer gemeinsamer Rechtsentwicklung zu verknüpfen. Statt sich lediglich auf das Trennende zu konzentrieren, ist es mehr als legitim, auch das Gemeinsame zu sehen und zu analysieren.

Derselbe Gedanke gilt aber auch über Europa hinaus und ist daher des Internet wahrhaft würdig. Man denke nur an den Grundpfeiler der westlichen Kultur, die aristotelische Logik. Wir verdanken ihre Kenntnis zu großen Teilen den Arabern, die über Jahrhunderte die Hüter und Bewahrer dieses Wissens waren und die in Averroës den Gipfel der Gelehrsamkeit erklommen haben. Es wäre schlichtweg irrational anzunehmen, daß diese Jahrhunderte währende, arabische Beschäftigung nicht auf unser Aristoteles-Verständnis Einfluß gehabt hätte; das behauptet heute denn auch wohl niemand mehr ernsthaft. Was aber, wenn wir auch in der Rechtsgeschichte einen ähnlichen Einfluß feststellen könnten? Wenn wir entdecken würden, daß etwa unser Verständnis von Billigkeit sowie Treu und Glauben nicht etwa schlichtweg aus dem antiken Rom käme, sondern uns von dort über arabischen Einfluß vermittelt worden wäre? Einer meiner Doktoranden geht dieser Frage nach und schafft damit Gemeinsames, wo heutzutage nur der Trennstrich zwischen westlichem und islamischen Recht gezogen wird.

Einmal mehr erweist sich unter solchen Umständen der Fundamentalismus als die Frage, wie weit man in die Geschichte zurückgeht. Das ist natürlich ein brisantes Thema, das sich gleichwohl noch weiter ausspinnen läßt. Man betrachte nur den Wirkungspfad des römischen Rechts, das heute als der Urgrund des westlichen Rechts angesehen wird. Wir hier im "Westen" haben es nur bekommen dank der Jahrhunderte lang konservierenden Tätigkeit des Ostens. Ein durchaus vergleichbares Hin und Her beobachten wir zur Zeit anhand der "Rezeption" des US-amerikanischen Rechts, der ein europäischer Einfluß auf die Staaten vorausging; auch im Verhältnis zu Japan wird derartiges immer deutlicher. Ohne Zweifel lassen sich weitere Beispiele finden, sie sind hier allein wegen des beschränkten Kenntnisstand des Verfassers nicht aufgelistet.

Angesichts einer solchen globalen Vernetzungsarbeit ist das Internet im Grunde genommen erst das wahrhaft richtige Kommunikationsmedium für den Rechtshistoriker. Denn an diesem Gespräch müssen Leute aus allen Ländern teilnehmen. Ins Gespräch zu treten und die Gemeinsamkeiten und Eigentümlichkeiten herauszufinden versuchen, bedeutet schließlich einen Beitrag zur Völkerverständigung zu liefern.

Beitrag vom 17. Mai 1997
© 1997 fhi
ISSN: 1860-5605
Erstveröffentlichung
17. Mai 1997