Das Recht ist nur ein Normensystem neben vielen anderen. Eine klare Abgrenzung zu ähnlichen Phänomenen wie Sitte, Brauch, Moral, Wirtschaft, Politik oder Religion ist nicht immer einfach zu ziehen. Vielmehr sollte man das Recht im Verhältnis zu diesen anderen sozialen Erscheinungen und nie als autonomes Objekt betrachten, um es überhaupt historisch analysieren zu können. Im vorliegenden Beitrag wird versucht, anhand einigen konkreten Beispielen aus der Rechtsgeschichte und aus dem heutigen (vor allem schweizerischen) Recht das Zusammenwirken zwischen Recht und mehreren anderen Vergleichsgegenständen zu erläutern. Ausgegangen wird vom äußerst brisanten Beispiel der Normen der Delinquenz. Andere Perspektiven werden dann fortschreitend hinzugefügt, insbesondere aus der Rechtsphilosophie, der Rechtssoziologie und der Rechtsanthropologie. Das Bild das sich kristallisiert, ist das eines zwar wichtigen Normensystems, das aber immer historisch bedingt ist und ohne Berücksichtigung der anderen normativen Strategien einer jeden Gesellschaft nicht verstanden werden kann.
Zeitschrift Aufsätze
Roy Garré
Non di solo diritto Spunti di riflessione, ad uso della storia giuridica, sul rapporto fra diritto ed altri ordinamenti normativi
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Aufsatz vom 14. Februar 2003
© 2003 fhi
ISSN: 1860-5605
Erstveröffentlichung
14. Februar 2003
- Zitiervorschlag Roy Garré, Non di solo diritto Spunti di riflessione, ad uso della storia giuridica, sul rapporto fra diritto ed altri ordinamenti normativi (14. Februar 2003), in forum historiae iuris, https://forhistiur.net2003-02-garre