Zeitschrift Aufsätze

Katalin Gönczi

Gratwanderung zwischen Tradition und Moderne Der Wissenstransfer zwischen Deutschland und Ungarn und die Umgestaltung des ungarischen Rechts im 19. Jahrhundert

Im April 2003 wurde ein wichtiger Zwischenschritt jenes langjährigen Prozesses besiegelt, der die Transformationsländer im östlichen Mitteleuropa seit einem guten Jahrzehnt begleitete - die juristische Neukonstruktion des alten Europa. Es hatte unverkennbar Symbolcharakter, dass das diplomatische Ereignis in der Nähe der Akropolis stattfand, denn dabei wurde auch die western legal tradition mit den Traditionen Ostmitteleuropas vereinigt. Das neue Staatengefüge kann auch in juristischer Hinsicht auf historische Vorbilder zurückblicken - wenn man auf die Wasserscheiden der europäischen Rechtsentwicklung schaut.
Bekanntlich galt vor dem Zeitalter der nationalen Identitätsfindung, also dem 19. Jahrhundert, im okzidentalen Europa das ius commune, das auf römischen und kanonischen Rechtsgrundlagen beruhte. Auch im 19. Jahrhundert brachen innerhalb des europäischen Rechtssystems die Verbindungen trotz der Nationalisierung nicht abrupt ab, sondern es bildete sich ein feingesponnenes Netzwerk der rechtswissenschaftlichen Kommunikation, das den juristischen Wissens-transfer zwischen den europäischen Staaten förderte.

In dem Artikel werden die Auswirkungen dieser rechtswissenschaftlichen Kommunikation auf die Modernisierung des ungarischen Rechts erörtert. Nach einem Überblick zur Forschungslage und nach einigen methodischen Überlegungen wird der Wissenstransfer in vier Etappen der ungarischen Geschichte analysiert: Während der Aufklärung (1770-1795), im Vormärz, während des Neoabsolutismus (1849-1861-1867) und im Dualismus (1867-1918). In diesen Perioden wird also den wichtigsten Verbindungslinien samt den liaisonmen und den Empfängerstrukturen (Kodifikationsausschüsse, Zeitschriftenredaktionen, Ungarische Akademie der Wissenschaften und Juristenvereinigungen) nachgegangen, damit die Geschichte der ungarischen Rechtswissenschaft anstatt der bisherigen vorrangig dogmengeschichtlich orientierten Arbeiten einen auch sozialhistorisch fundierten Ansatz erhält.

Dadurch wird sichtbar, dass im Laufe des 19. Jahrhunderts die Grundsteine jenes Rechtsystems gelegt wurden, die sogar während des Untergangs der verfassungsrechtlichen Garantien eines Rechtsstaates unter der Herrschaft der nationalistischen und kommunistischen Ideologien nicht zerstört wurden. Auf diese Bausteine wurde dann zurückgegriffen, als die Rechtssysteme in Ostmitteleuropa in den Transformationsländern neuformuliert wurden, so dass die historischen Erkenntnisse auch an der Jahrtausendwende von besonderer Bedeutung sind.

 

Aufsatz vom 14. August 2003
© 2003 fhi
ISSN: 1860-5605
Erstveröffentlichung
14. August 2003

  • Zitiervorschlag Katalin Gönczi, Gratwanderung zwischen Tradition und Moderne Der Wissenstransfer zwischen Deutschland und Ungarn und die Umgestaltung des ungarischen Rechts im 19. Jahrhundert (14. August 2003), in forum historiae iuris, https://forhistiur.net2003-08-gonczi