Zeitschrift Debatten Zu Carl Schmitts Geschichtsbild nach dem Zweiten Weltkrieg

Mathias Schmoeckel

Carl Schmitts Begriff des Partisanen.


Fragen zur Rechtsgeschichte des Partisanen und Terroristen*


I. Einführung
    1. Carl Schmitts „Theorie des Partisanen“
    2. Verbindung zu Schmitts älteren Lehrenc
    3. Fragestellungen
II. Die historischen Argumente bei Schmitt
III. Terroristen oder Partisanen?
IV. Die Legende vom schwachen Staat
V. Humanitäres Völkerrecht
VI. Im Sog des Politischen

 

I. Einführung

1. Carl Schmitts „Theorie des Partisanen“

1963 veröffentlichte Carl Schmitt (1888-1985) eine seiner letzten Schriften „Die Theorie des Partisanen. Zwischenbemerkungen zum Begriff des Politischen“1. Wie immer die Bedeutung der Präzision von Begriffen betonend2, nannte Schmitt vier Merkmale des Partisanen. Der Partisan zeichne sich (1.) zunächst als irregulärer Kämpfer (S. 11, 21) aus, der also nicht einer staatlichen Armee angehöre und dadurch außerhalb der staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Legalität stehe. Allerdings könne sein Vorgehen möglicherweise als legitim betrachtet werden. (2.) Ferner müsse sein bewaffneter (S. 25) Kampf einem politischen Engagement dienen, er dürfe nicht nur Beute machen wollen wie ein Pirat (S. 35)3 oder gar lediglich eigene private Interessen verfolgen wie vormals der berühmte Michael Kohlhaas (S. 92). Letztlich habe der Partisan eine ihn völlig erfassende, totalitäre politische Einstellung (S. 21 f), welche ihn zum Kampf antreibe. (3.) Weiterhin sei die gesteigerte Mobilität und Schnelligkeit sowie der überraschende Wechsel von Angriff und Rückzug Kennzeichen des Partisanenkampfes4. Der Partisan verfolge taktisch eine Politik der Nadelstiche, um den größeren Gegner durch eine Vielzahl begrenzter Aktionen zu zermürben. (4.) Schließlich müsse das Ziel des Partisan lokal beschränkt sein, er dürfe nicht die Weltrevolution bezwecken. Carl Schmitt spricht hier vom „tellurischen Charakter“ des Partisanen (S. 26). Der Kampf des Partisanen sei eher defensiver Natur und gegen Invasoren und Okkupanten gerichtet. Die Begrenzung des Partisanenkrieges zeige sich, wenn das territoriale Ziel der Befreiung erreicht ist: Dann ende der Krieg. Der Begriff sollte präzisiert werden, damit nicht einfach alle illegalen Aufständischen als Partisanen bezeichnet werden und die Irregularität des Kampfes nicht mit der Illegalität schlechthin vermengt wird (S. 24)5.

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In einer historischen Herleitung verdeutlichte Schmitt seine Vorstellung von der Kriegsführung durch Partisanen6. Dabei erwähnte er die die leichten, aber regulären Truppen der Infanterie und der Kavallerie, die man seit dem 16. Jahrhundert „Partisan“ oder „Partheygänger“ nannte (S. 23). Der moderne Sprachgebrauch entstand, wie Schmitt zutreffend ausführt, erst nach dem Sieg Napoleons über die Armee des bourbonischen Königs von Spanien, als einzelne Gruppen außerhalb der regulären Armee Spaniens gegen Napoleon zu kämpfen begannen7. Diese „Partisanen“ führten nicht den großen, material- und soldatenreichen Krieg, sondern kämpften mit der Taktik der kleinen gezielten Maßnahmen, weswegen dafür ebenso der Ausdruck „guerilla“, d.h. kleiner Krieg, geprägt wurde. Nur diese Taktik hatten die spanischen Partisanen mit den Partisanen der früheren Zeit gemeinsam.

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Ferner zog Schmitt die großen Namen des preußischen Befreiungskriegs gegen Napoleon heran, obwohl es sich nicht um Partisanenkämpfe nach spanischem Vorbild handelte. Als weitere Etappe des Partisanenkampfes geht Schmitt auf Lenin ein, der 1905 die Guerilla-Taktik zur Durchführung der kommunistischen Revolution empfahl8, dann sogar mit zustimmender Zitierung Che Guevara (S. 19, 92) und Mao Tse Tung. An ihm lobt Schmitt, dass er sich von Lenins Weltrevolutionsplänen abwandte (S. 94) und durch seinen Partisanenkrieg nur räumlich klar geteilte Großräume schaffen wollte, die unterschiedlichen politischen Auffassungen Raum boten und so einen neuen Nomos der Erde ermöglichten (S. 62)9. Ausführlich berichtet Schmitt vom französischen General Raoul Salan, der zunächst 1958 Charles de Gaulle zur Macht verhalf und dann im Kampf gegen die Unabhängigkeit Algeriens in den Untergrund ging und an der Spitze der 1961 gegründeten „Organisation de l’armée secrète“ (OAS) viele Grausamkeiten beging. Im Fall Salan zeigte sich nach Schmitt der Partisanenkrieg in einem étrange paradoxe (R. Aron) und einer kritischen Phase aus vier Gründen:

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(1.) Der Partisanenkrieg verliere durch die Erfindung von Telefon, Radio und Luftfahrt nach Schmitt seine räumliche Beziehung. Wie ein U-Boot tauche der Partisan an einer Stelle auf, um sogleich wieder abzutauchen. Der Landkrieg verliere dadurch die Übersichtlichkeit, die ihn bislang vom wilden und unkontrollierten Seekrieg unterschieden hat.

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(2.) Ziel dieses Partisanenkampfs sei es weiterhin, das Bürgertum gegen den Staat einzunehmen. Indem es als Geisel genommen werde (S. 75), könnten die staatlichen und sozialen Strukturen zerstört werden, an Stelle der Ordnung entstehe eine „Landschaft des Verrrats“ (Margaret Boveri). Aus dem irregulären Kampf gegen ein bestimmtes Régime entstehe die Gefahr der Zerstörung jeglicher Ordnung.

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(3.) Die Politik im 20. Jahrhundert sei weltweit miteinander so verknüpft, dass auch der regional agierende Partisan zum Spielball fremder Mächte werden könne, die ihn unterstützten oder von seinem Kampf profitierten. So verliere er die autochthone Grundlage seines Widerstandes und gerate in die Abhängigkeit einer fremden Macht (S. 78). Aus dem tellurischen Partisan werde ein manipuliertes Werkzeug weltrevolutionärer Aggressivität (S. 77)10.

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(4.) Die technische Entwicklung der Waffen ferner verändere den Krieg. Auch der Partisan könne von neuen Waffen profitieren. Dies löse eine Spirale der Aufrüstung der regulären Truppen zur Verteidigung gegen Partisanen aus. Technisch durch die interessierten Drittstaaten voll ausgerüstete Partisanen führten dann zwischen den Weltmächten wohlkalkulierte und begrenzte Kämpfe. Dabei gehe es um nichts anderes, als die Welt unter den Mächten aufzuteilen. Selbst der Weg in den Weltraum führte danach nur zur Eröffnung weiterer Kriegsräume. Folgerichtig könne sich auch aus dem Kosmonaut noch ein Kosmopartisan entwickeln, der für bestimmte politische Vorstellungen den Weltraum teilte und in Weiden seiner Macht wandele (S. 83)11.

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Das Partisanentum lief also nach Schmitt Gefahr, nur Teil eines großen Krieges der Weltmächte zu werden und den räumlich begrenzten Charakter zu verlieren. Der Partisan werde zur Schlüsselfigur im internationalen Kampf der Ideologien12. Salan habe noch ausschließlich an die Erhaltung des französischen Imperiums gedacht. Hätte er seinen Gegner im europäischen und afrikanischen Teil Frankreichs besiegt, wäre der Krieg beendet gewesen (S. 93). Schmitt sprach hier vom „wirklichen Feind“, dessen Tod den Kampf enden lasse (S. 89 f). Die Teilung der Welt und ideologisch auf Weltherrschaft ausgerichtete Regime bewirkten, dass eine solche Begrenzung nicht mehr existiert. Auch bei Waffenstillstand hörten die Gegensätze nicht auf zu wirken, die Auseinandersetzungen würden nur mit anderen Mitteln ausgetragen. Ein solcher Kampf lasse sich nicht begrenzen (S. 56). Diese Feindschaft bezeichnete Schmitt als „absolut“ (S. 63).

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Der Partisan war nun nach Schmitt vielleicht die einzige noch verbleibende Möglichkeit, eine räumliche Begrenzung der Konflikte zu erhalten. Nur der Bestand wirklicher Feindschaft wehre der Entstehung oder Dominanz der absoluten Feindschaft (S. 96), welche sich durch die wachsenden ideologischen Gegensätze sogar noch wesentlich steigern könnte13. Andererseits verändere sich die Natur des Partisanen und seines Kampfes, so dass die Entwicklung unübersichtlich werde. Carl Schmitt schließt daher nicht mit Feststellungen, sondern mit Fragen: Wie ist die Welt aufzuteilen, um Gegensätze zu erhalten, die nicht absoluter Natur sind? Feindschaft müsse gepflegt werden, damit sie nicht jene alles zerstörenden Formen annehme, wie sie Schmitt insbesondere einer Zweiteilung der Welt zuschrieb.

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2. Verbindung zu Schmitts älteren Lehren

Schmitt spielt in der vielfältig interpretierbaren14 „Theorie des Partisanen“ auf eine ganze Reihe seiner Werke an, die bekannt sein müssen, um die Ausführungen zu verstehen15. Da diese inhaltlich zusammenhängenden Werke isoliert kaum verstanden werden können, ist ihr Verständnis erschwert16. Andererseits wandelten sich auch Schmitts politischen Auffassungen und Konzeptionen. Für seine Schriften vor und nach 1945 darf man nicht vorschnell von einer Identität des Denkens ausgehen, auch Carl Schmitt könnte in dieser Zeit seine Grundeinstellungen wie viele andere Deutsche geändert haben.

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Die „Theorie des Partisanen“ wird im Untertitel als „Zwischenbemerkung zum Begriff des Politischen“ bezeichnet. Bei dem „Begriff des Politischen“ handelt es sich um eine erstmals 1927 von Carl Schmitt entwickelte Theorie, die politische Zusammenschlüsse aus der Feindschaft heraus definiert. Das Politische ist für Schmitt die Sphäre, in der das Zusammenleben der Menschen festgelegt wird. Was „gut“ und „böse“, „schön“ und „hässlich“, wer „Freund“ oder „Feind“ sei usw., stehe noch nicht von vornherein fest, erst die menschlichen Gegensätze in der Sphäre des Politischen konstruierten die Kriterien des Moralischen, Ästhetischen etc. und definieren damit den Standort der Menschen17. Dabei werden die Positionen durch Abgrenzung gewonnen: die Extreme werden bestimmt und damit der eigene Standpunkt abgegrenzt von dem anderer. Diese Welt des Politischen wird daher gekennzeichnet durch den Gegensatz von Freunden und Feinden18. Dieser Gegensatz sei notwendig, um die kulturellen Kriterien überhaupt zu finden und schaffe damit erst die Möglichkeit, dass der Mensch als moralisches Lebewesen agieren könne19. Damit stehe eine Unzahl von Optionen offen, das öffentliche Leben zu gestalten und allgemeine Werte zu bestimmen. Die Menschen werden dabei durch die Bestimmung des Feindes in Gruppen geteilt, die Festlegung des Feindes konstituiert also das staatliche Gemeinwesen20.

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Nun kann man entweder jedem einzelnen die Bestimmung seiner Werte und seines Modells der guten Ordnung überlassen. Jeder entdeckt für sich seine inneren Überzeugungen und bestimmt für sich, wen er als Freund und als Feind ansehen will. Dies führe jedoch notwendigerweise zu Auseinandersetzungen und Kriegen; es entsteht der Hobbessche Kampf aller gegen alle. Dieser totale Bürgerkrieg wird erst dadurch überwunden, dass eine Macht ihm Einhalt gebietet. Alternativ kann man daher einem allein die Bestimmung der Werte und des öffentlichen Lebens überlassen. Er bestimmt dann autoritativ, was von allen als richtig anzusehen ist21. Historisch gesehen war dies nach Schmitt die Aufgabe des Staates, der seinen Bürgern vorschrieb, wer Freund und wer Feind sei22. Während das Politische selbst als menschliche Bewusstseinsebene ewig ist23, kann der Staat als Möglichkeit der Ordnung wieder vergehen. Schmitt sah schon zu dieser Zeit den Verfall darin, dass durch Telefon, Radio und Weltideen keine effektive Festlegung des Glaubens und des Politischen durch den Staat erfolgen konnte.

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Schmitt schlug daher ab 1939 die Bildung von Großräumen vor, welche durch ihre Machtfülle und Größe effektive Grenzen auch für Ideen etablieren sollten24. Ein mächtiges Reich sollte über einen größeren Raum mit mehreren Satellitenstaaten herrschen. Kriterium sollte eine politische Idee sein, welche zur ideologischen Geschlossenheit dieses Großraumes führen sollte. Weiterhin müssten die Grenzen so effektiv sein, dass sowohl politische oder kulturelle Ideen als auch Handelsbeziehungen abgewehrt wurden, um der dominanten politischen Ideologie den alleinbestimmenden Einfluss zu sichern. Solche isolierten Großräume sollten einer universalen Gleichförmigkeit wehren25.

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Eine weitere Möglichkeit der Ordnung könnte theoretisch der Weltstaat sein, welcher der gesamten Menschheit die Kriterien vorschreibt. Dann gäbe es jedoch nach Schmitts Theorie keine Gegensätze im Politischen mehr; „gut“ und „böse“, „schön“ und „hässlich“, „Freund“ und „Feind“ wären dann nicht mehr definiert. Sofern dies im Rahmen von Schmitts Theorie des Politischen überhaupt möglich ist, bestünde somit für den Bürger des Weltstaats keine Wahl mehr bezüglich solcher Kategorien. Während er in einer in Großräume aufgespalteten Welt noch dorthin auswandern könnte, wo man seiner Auffassung nach richtiger lebt, gibt es im Weltstaat überhaupt keine Alternative mehr und damit keine Entscheidung über Werte. Das trennende Element des Politischen, sein Charakter der Scheidung, fiele weg. Daraus folgt eine allgemeine Neutralisierung dessen, was das menschliche Leben ausmacht26. Der Wegfall der Fragen nach dem ethisch Richtigen führt dazu, dass das menschliche Leben selbst nach Schmitt wertlos wird bzw. der Mensch in die Hand Satans fällt.

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Schmitt musste daher den Partisanen hochschätzen, weil dieser sich für eine Überzeugung entschieden hatte und Widerstand gegen hegemoniale Mächte und damit die Tendenz der Entpolitisierung leistete. Bereits die Existenz des Partisanen bewirkt also, dass die verdrängten ethischen Fragen neu gestellt wurden. Allein schon das Parteiliche, das im „Partisan“ steckt, verhindere jede Einheitlichkeit und Neutralisierung. Gleichzeitig brachte der Partisanenkampf das Gewaltsame des Politischen in Erinnerung und bezeugte seine Macht.

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Wie kann nun die Ordnung aussehen, in der das Politische gewahrt bleibt? Da es keine freie Definition des Politischen geben kann, ohne zum Kampf aller gegen alle zu gelangen, muss es politische Größen geben, welche diese Definition verbindlich und effektiv für ihre Bürger vorschreiben. Die Einteilung der Welt in ein oder mehrere Lager bezeichnete Schmitt als „Nomos der Erde“, da diese Trennung dem Globus das Grundgesetz gebe, also die fundamentale Einteilung dessen, was auf der Erde gelten soll. Diese Ende der 30er Jahre angelegte Theorie wurde 1950 zusammengefasst und sprachlich à jour gebracht. Sie dient dazu, die Einteilung in mehrere Großräume zu begründen bzw. nach wie vor zu fordern27. Der Nomos werde durch eine Landnahme begründet28, die auf Entdeckung, Eroberung oder die erfolgreiche Verkündung von Herrschaftsansprüchen29 zurückgehe.

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Die Dynarchie der Welt nach dem 2. Weltkrieg lehnte Schmitt als nicht ausreichend ab: Die hierin liegende Gefahr der sich steigernden Feindschaft werde erst durch mehr Großräume gebannt, die zudem nicht imperialistischen Ideologien anhängen durften, sondern durch die Herrschaft über einen Raum saturiert sein müssten. Sie mussten darauf verzichten, in andere Großräume einwirken zu wollen; insofern konnte man ihre Grenzen als „Freundschaftslinien“ bezeichnen. Die Welt bedurfte daher auch 1963 nach Schmitt neuer Freundschaftslinien dieser Art30.

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Erstmals 1942 nutzte Schmitt den aus 2. Tess. 2,6 entlehnten Begriff des „Katechon“, des Aufhalters, der das Ende der Welt durch sein Wirken hinauszögert31. Zunächst sah er im Dritten Reich bzw. in seiner eigenen Einteilung der Welt in Großräume einen solchen Katechon gegenüber der Errichtung eines Weltstaates32. Die Einteilung der Welt in unabhängige, der Nichteinmischung verpflichtete Räume würde die Entwicklung hin zu einem Weltstaat verhindern.

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Aber auch der Partisan könnte ein solcher Katechon sein. Die Existenz des Partisanen limitiert zwar nicht den Krieg33, jedoch die Feindschaft. Erst wenn seine regional begrenzte „wirkliche Feindschaft“ nicht mehr existiert, ist der Weg nach Schmitt frei für die absolute, ungehemmte Feindschaft der Weltmächte (S. 96). Der Partisan hält also jene absoluten Zerstörungskräfte der Dynarchie und der Tendenz zum Weltstaat auf, die eigentlich nur zur Zerstörung der Welt führen können. Der Partisan konstituiert das Politische neu, dient einer territorial begrenzten Sache und führt damit zur Errichtung räumlich abgeschlossener, durch den Kampf nach außen hin entschieden getrennter Räume. Insofern bestand nach Schmitt die Möglichkeit, dass der Kampf der Partisanen zu jenen Großräumen führen würde, die ihm als Ideal vorschwebten; um die Zerstörung der Welt aufzuhalten, muss er dies geradezu schaffen. Schmitt diagnostizierte die grundsätzlichen Gefahren der weiteren Entwicklung und sah später sogar noch steigende Chancen und größer werdende Spielräume für die Partisanen34.

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Diese kurzen Ausführungen zeigen jedenfalls, dass Schmitts „Theorie des Partisanen“ in den Grundannahmen mit seinem früheren Werk, insbesondere seit 1939, übereinstimmt. Einiges wird fortgeführt, an die Stelle „totaler Feindschaft“ wird der Terminus „absoluter Feind“ gesetzt35, anderes wird korrigiert36. In den Grundzügen ist die Schrift vom Partisanen jedoch eine Weiterführung der Nomos- und Großraumlehre37.

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3. Fragestellungen

Die Hinweise auf seine früheren Werke zeigen, wie Schmitt zu seinem Thema und seinen Grundannahmen gelangte. Er beanspruchte jedoch, mit seiner „Theorie des Partisanen“ eine der Zeit von 1963 angemessene Analyse der völkerrechtlichen Beziehungen zu liefern. Nach eigenem Bekunden sei sein Ziel gewesen, das Phänomen des Partisanenkampfes und die politische Situation im Jahre 1963 zu beschreiben38. In einem späteren Gespräch bezeichnete Schmitt die Schrift als Versuch, seine Theorie der politischen Entwicklung anzupassen; bei der „Theorie des Partisanen“ handele es sich um Arbeitshypothesen, die sich in der Praxis zu bestätigen hätten39. Wie meist suchte er dabei die politische Form40. Schmitt betonte allerdings selbst die schnelle Entwicklung der Politik und räumte ein, dass seine Analyse durch Zeitablauf an Wert verlieren könne. Das alte politische System sei zusammengebrochen und es bilde sich eine neue Weltordnung, die es zu begreifen gelte41. Stellte die „Theorie des Partisanen“ also eine Beschreibung der völkerrechtlichen Situation von 1963 dar?

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Daran muss schon zweifeln, wer Schmitts Konzept des „polemischen“ Begriffs kennt. Ihm zufolge entscheiden die negativen oder positiven Konnotationen der Begriffe über den Erfolg eines Konzepts42. Begriffe ordnen danach das öffentliche Bewusstsein und sind Mittel zur Bestimmung des Politischen in einer Gesellschaft. Als Waffen im Kampf um die Meinungen sind sie „polemisch“, da dieses Wort vom griechischen Wort für „Krieg“ abgeleitet ist43. Und dieses polemische Element ist im Begriff des Partisanen überdeutlich: Das Wort hebt die Teilung hervor, die Schmitt herbeiführen will. Seine Konnotationen können so positive Wertungen wie Held und Freiheitskämpfer beinhalten.

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Über die Ebene der geschickten Wortwahl hinaus hatte Schmitt bis 1943 geglaubt, künstlich Mythen schaffen zu können, um damit Menschen zu prägen und Politik zu beeinflussen. Solch vage Schemen wie Mythen würden von jedem auf das eigene Vorverständnis hin interpretiert und suggerierten dadurch Konsens. Ferner könnten sie die Masse für politische Ideale einnehmen und zur Aktion mobilisieren. Schmitts Großraumtheorie war der Versuch, einen solchen künstlichen Mythos zu lancieren und damit die politische Entwicklung zu steuern. Von dem Konzept einer die Geschichte prägenden deutschen Großraumidee war Schmitt ab 1943 resigniert abgerückt und sah danach nur noch eine absichtslos wirkende allgemeine Entwicklung44. Es ging also Schmitt vor 1963 nicht um die wissenschaftlich exakte Beschreibung, sondern um eine Beeinflussung der Leser, die seine politischen Wertungen übernehmen sollten.

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Die Analyse der „Theorie des Partisanen“ führt daher zu vier Fragen. Sollte ein neuer Mythos des Partisanen geschaffen oder unterstützt werden? Im Zusammenhang mit der Mythostheorie fällt die Fülle historischer Namen auf, die in dieser Schrift genannt werden. Es wird sich zeigen, dass das historische Argument eine starke suggestive Aufgabe in der Schrift erfüllt (dazu II.).

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Gleiches gilt für die fehlende Abgrenzung des Partisanen vom Terroristen, die sich gerade anhand der historischen Figur des General Salan aufgedrängt hätte (dazu III.). Daher drängen sich Zweifel auf, ob Schmitt mit seinem Begriff wirklich nur beschreiben wollte.

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Eine Grundlage von Schmitts Argumentation für die Notwendigkeit des Partisanen ist die Auffassung, der Staat komme im Verlauf des 20. Jahrhunderts seiner Ordnungsaufgabe nicht mehr nach. Diese wirkungsmächtige Behauptung soll zumindest aus rechtshistorischer Sicht kritisch betrachtet werden, auch wenn sie kaum falsifizierbar ist (dazu unten IV.).

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In der Entwicklung des humanitären Kriegsrechts sieht Schmitt die Ursache für die zunehmende Grausamkeit der Kriegsführung. Dies soll abschließend untersucht werden (dazu V.).

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In allem will der Rechtshistoriker freilich kein (Gegen-)Modell schaffen, sondern ermitteln, ob die historischen Grundlagen und die zeitbedingten Umstände der Darstellung Schmitts seine Folgerungen in der „Theorie des Partisanen“ zu tragen vermögen.

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II. Die historischen Argumente bei Schmitt

Noch stärker als in anderen Werken zog Schmitt in dieser Schrift historische Versatzstücke heran, um seine Theorie zu entwickeln und zu begründen. Der Geschichte entnahm er eine Fülle von Vorbildern und seine Theorie soll sich dem historischen Befund anpassen45. Dies passt zu seinem institutionenrechtlichen Ansatz des Denkens in konkreten Ordnungen in der Nachfolge von Maurice Hauriou46.

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Es fällt dem Leser zunächst auf, dass die preußische Geschichte etwas bemüht herangezogen wird. Schmitt gibt zu, dass in den Befreiungskriegen kein Partisanenkrieg der neueren Art geführt wurde. Die großen Namen der preußischen (Kriegs-)Geschichte wie Clausewitz, Gneisenau, Scharnhorst werden ausgiebig zitiert, ohne dass eigentlich wesentliches zum Partisanenbegriff oder für die Argumentation Schmitts gewonnen würde47. Für die Verbindung von Spanien und Preußen schreibt Schmitt: „Ein Funke sprang damals von Spanien zum Norden.“ (S. 14) Dies gilt schon kaum für den allgemeinen Widerstandsgedanken, noch weniger für die Art der Kriegsführung.

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Um ein Beispiel der räumlichen Begrenzung des Partisanenkrieges zu nennen, verweist Schmitt auf die Jungfrau von Orléans (S. 93). Diese habe auch nur für ihr Vaterland einstehen wollen, obgleich sie natürlich regulär, also eben nicht als Partisanin gekämpft habe. Das Vorbild der Jeanne d’Arc ist hehr, aber wenig passend. Vietnam oder Korea hätten als Beispiel näher gelegen, sie hätten jedoch kaum den heiligen Schauer beim europäischen Leser ausgelöst. Schmitt spielt mit Mythen; so erklären sich auch die anderen Namen, die kaum im Zusammenhang mit Schmitts Thema stehen: der Schinderhannes, Kohlhaas und die preußischen Strategen der Befreiungskriege. Es handelt sich hierbei um ein Stilmittel, das Zustimmung auslösen soll, dessen Auffälligkeit der Überzeugungskraft jedoch Abbruch tut.

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Allerdings konnte Schmitt darauf bauen, mit den „Partisanen“ ein populäres Thema seiner Zeit anzusprechen48. In der linken Szene stießen die Befreiungskämpfe in Asien und Afrika verbreitet auf Sympathie. Gemeinsamer Gegner waren die Imperialisten und Ausbeuter. Indem Schmitt auf Lenin und Mao einging und sogar Che Guevara zustimmend zitiert (92), konnte er hoffen, auch in diesem Lager Zustimmung zu seiner Partisanenlehre zu finden. Gerade letzterer wurde durch seinen Tod 1967 geradezu zu einem Mythos; kaum einer kennt sein berühmtes Bild in Schwarz-Weiß nicht49.

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Aber auch im konservativen Lager hatte das Partisanentum bereits Aufmerksamkeit gefunden. Schmitt selbst verweist auf solche Schriften50. Der Publizist Rolf Schroers hatte 1961 eine Monographie zu diesem Thema veröffentlicht51, deren Gewirr und Widersprüchlichkeit Armin Mohler festhielt, ohne sich allerdings einer gewissen Faszination entziehen zu können52. Wichtiger noch ist „Der Waldgang“ von Ernst Jünger aus dem Jahr 1951, dem Schmitt offensichtlich einiges entnommen hat. Der Waldgänger ist nach Jünger, der hier offenbar an den germanischen Topos des vargus, des Werwolf53 anknüpft, jener von Apparaten und oktroyiertem Régime umstellte Mensch, der trotzdem seine Freiheit nicht aufgibt und aus der Zivilisation in den Wald geht. Dort kann er in der Vereinzelung seine eigene Position unabhängig von der dröhnenden öffentlichen Meinung definieren. Es mündet in die Apotheose des Partisanenkrieges als des Prozesses innerer Befreiung von der durch die Supermächte aufgezwungenen Demokratie. Finde das deutsche Volk, so Jüngers Wunsch, zur Verteidigung seiner Freiheit und den Willen zum Widerstand, werde es eine furchtbare Macht54. Gerade die Konservativen, die sich in Opposition zur Regierung befanden, hingen romantischen Konzeptionen der Befreiungskriege und der kulturellen Größe der Nation nach.

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In einer merkwürdigen Allianz von Fidel-Castro-Begeisterten und extremen Konservativen wurde offensichtlich die Legitimität der Bundesrepublik hinterfragt; gegen die Demokratie wurde die Begeisterung für gleichwelche Sache gestellt. Schmitt konnte also hoffen, hier eine ähnliche Resonanz auf seine Schrift zum Partisanen zu finden, wie er sie mit seiner Großraumtheorie hervorgerufen hatte.

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Einen besonderen Platz räumte Schmitt dem General Raoul Salan ein. Sein Fall demonstriert konkret, dass auch Konservative in bestimmter Situation mit Guerilla-Kämpfern sympathisieren konnten. Schmitt schildert ihn als einen patriotischen Kämpfer für Frankreich, der nur aus Patriotismus gegen seine Ordnungsliebe zum Partisanenkampf gezwungen wurde. Wie Kohlhaas wird der General gegen seinen Willen gleichsam in die Irregularität gedrängt. Nicht alles jedoch, was sich zu wissen lohnt, ist damit von ihm gesagt. Zu diesem Zweck soll in den folgenden Absätzen das Wirken von Salan kurz vorgestellt werden.

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Raoul Salan (1899-1984)55 war hochdekorierter Kämpfer des Krieges in Syrien und wurde 1944 General. Im Krieg in Indochina zeichnete er sich erneut aus56. 1956 wurde er kommandierender General in Algerien und wurde hier in den Guerillakriegen gegen die algerische nationalen Befreiungsfront (FLN) eingesetzt57. Die Armee selbst entwarf im Gegenzug die Konzeption einer „guerre révolutionnaire“. Alarmiert durch Absichten der Regierung, einen Waffenstillstand auszuhandeln, organisierte er eine Bewegung gegen die amtierende französische Regierung. Insbesondere durch seinen öffentlichen Aufruf vom 15.5.1958 „Vive le général de Gaulle“58 verhalf er diesem zum Präsidentenamt. De Gaulle nutzte die Gelegenheit zu einer Verfassungsänderung und begründete damit die 5. Republik. De Gaulle wurde vom Volk in der Hoffnung auf Frieden gewählt. Neben wirtschaftlichen Initiativen begann er nach seiner Wahl auch Gespräche zur Überleitung Algeriens in die Selbständigkeit.

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Nachdem Salan 1958 zum Kommandanten von Paris ernannt war, nahm er wiederum den Kampf gegen die Aufgabe Algeriens auf, die nunmehr de Gaulle betrieb. Im selben Jahr bildete sich die provisorische Regierung der Algerischen Republik, die von vielen afrikanischen, asiatischen und kommunistischen Ländern anerkannt wurde. Salan zog nach Algier und war überzeugt, getäuscht und manipuliert worden zu sein. Am 23.4.1961 unternahm er mit drei weiteren Generälen einen Putsch in Algier, um die Herrschaft zu übernehmen, der jedoch scheiterte59. Salan ging in den Untergrund und wurde Präsident der „Organisation de l’armée secrète“ (OAS), die kurz vorher in Madrid durch Jean-Jacques Susini und Pierre Lagaillarde im März 1961 gegründet worden war. Er stand dem „comité supérieur de l’OAS" vor. Daneben gab es allerdings noch weitere Ämter sowie weitgehend unabhängig agierende Untergruppen60. Die unübersichtliche Struktur verrät Rivalität innerhalb der Organisation.

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Diese verfügte über ca. 1000 bewaffnete und 3000 weitere Männer, welche einzeln und in Gruppen bis zu 50 operierten. Sie übernahm die Kampftechnik der FLN. Sie nahm einen Zweifrontenkrieg gegen die algerischen Nationalisten ebenso wie gegen die französische Zentralregierung auf. Dabei ging man gegen die Algerier wesentlich härter vor61. Bekannt wurde v.a. Salans Instruktion Nr.29 vom 23.3.1962, in der er eine systematische Offensive befahl, um den Waffenstillstand zu verhindern. Die Organisation agierte „ponctuel“ gegen ausgesuchte Einzelpersonen, unternahm vor allem aber auch „manifestations en masse“, wozu auch Autobomben und etwas später vor allem Plastiksprengstoffanschläge auf Wohnungen gehörten. Man begann mit Attentaten in Algerien, griff jedoch bald auch auf die europäischen Gebiete über. Der Terror richtete sich dabei längst nicht nur gegen Politiker, sondern gegen alle, die, wie Intellektuelle und Militärs, in Verbindung mit dem Regime standen62. In Algier unternahm man blutige Jagden auf Araber. Im Januar und Februar 1962 verübte man allein 95 oder 96 Sprengstoffattentate. Insgesamt starben nach Schätzungen im europäischen Frankreich 71 Menschen, 394 wurden verwundet. Allein im Juni 1961 zählte man 24 Tote und 132 Verwundete. In Algerien hingegen waren es wenigstens 2200 Tote, wobei 2546 individuelle Attentate und 510 kollektiver Art unternommen wurden. In Oran, dem Zentrum der Aktivität, zählte man zwischen Januar und Juni 1962 1252 Opfer, davon 358 getötet und 894 verwundet. Die Zahlen können jedoch kaum den Schrecken vermitteln, den die OAS unter anderem durch die Kennzeichnung von Häusern und auch Drohungen erzielte63.

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Salan wurde am 20.4.1962 gefasst, in seinem Prozess verteidigte er sich nicht. Seine Verantwortung war schwer nachzuweisen, gerade weil er an der Spitze der Organisation gestanden hatte64. Wegen mildernder Umstände wurde er am 23.5.1962 nur zu lebenslanger Haft verurteilt und bereits 1968 freigelassen. 1982 wurde er mit allen anderen Aktivisten amnestiert. Salan starb 1984 und wurde mit militärischen Ehren beigesetzt65. Die nationale Eigenständigkeit Algeriens wurde im Vertrag von Evian am 18.3.1961 von Frankreich anerkannt.

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Angesichts dieser Fakten fällt es schwer, in Salan nur den edlen Patrioten zu sehen66. Schmitt betonte seine edlen Beweggründe und vernachlässigte sowohl die konkreten Aktionen als auch die Opferstatistik. Er stellte ihn in eine Reihe mit allgemein idealisierten Gestalten wie Robin Hood, dem Schinderhannes, Lützows verwegenen Horden und sogar der Heiligen Jungfrau von Orléans. Worin unterscheidet sich überhaupt die Tätigkeit Salans von der Vorgehensweise von Terroristen, etwa der „Roten Armee Fraktion“? Während Salan in seinen makabren Erfolgen die Terroristen um Bader-Meinhof weit überragt, soll er aufgrund der territorialen Verbundenheit kein Terrorist, sondern ein Partisan sein. Es fragt sich daher, ob man überhaupt mit Schmitts Begriff beides noch trennen kann. Der Unterschied zwischen Jeanne d’Arc und General Salan lässt sich auch mit den Kriterien Schmitts darstellen.

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Durch historische Anspielungen und sorgsame Auswahl der berichteten Aspekte idealisierte Schmitt also den Partisanen, teilweise unter Missachtung historischer Exaktheit. Die vielfältigen historischen Anspielungen sollten positive Konnotationen wachrufen und die Rezeption des „Partisanen“ erleichtern. Die historisch genaue Beschreibung war offensichtlich auch in diesem Fall nicht Schmitts Ziel. Die historischen Deutungen und Anspielungen warben vielmehr für seine politische Theorie.

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Es hat den Anschein, dass Schmitt die immer vielfältig auslegbare Geschichte zu Gunsten seiner Theorie interpretierte und sie dann als Beleg seiner Konzeption nutzte. Es handelt sich um ein Phänomen, das sich in Schmitts Werken häufiger findet. Seine so kenntnis- wie geistreichen historischen Befunde sind bereits der Theorie angepasst67. Wer Schmitts Interpretation der Geschichte übernimmt, gerät daher in Gefahr, auch der politischen Doktrin zu erliegen68. Bei den von Schmitt beeinflussten Historikern besteht daher die Gefahr des Zirkelschlusses: Die Theorie beeinflusst die historische Interpretation, welche zum Beleg der Theorie herangezogen wird.

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Für Otto Brunner wurde bereits eine solche Rezeption nachgewiesen69, doch wurden und werden Schmitts Begriffsbildungen und Konzepte weitaus häufiger herangezogen70. Die Fernwirkung der völkerrechts-historischen Deutung in Schmitts Werk der 30er und 40er Jahre und der entsprechenden Passagen im „Nomos der Erde“ wurden leider noch nicht in dieser Weise analysiert71, obgleich gerade Schmitts Darstellung bis zum heutigen Tage von Politologen72, Soziologen73 und sogar Historikern74 als Deutungsgrundlage herangezogen wird. Es ist durchaus möglich, dass Schmitt über seine Geschichtsdeutungen nachhaltiger wirkte als über seine politischen Theorien.

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III. Terroristen oder Partisanen?

Schmitt kritisierte bei Schroers (S. 24), dass dieser auch illegale Widerstandskämpfer und Untergrundsaktivisten als Partisanen verstehen wollte. Der Begriff verliere dadurch seine Kontur. Schmitts Partisan sollte sich offenbar unterscheiden von dem, was man heute vielleicht eher als Terrorist bezeichnen würde. Doch inwieweit gelang Schmitt eine Begriffsbildung mit klaren Konturen? Kann man bei Schmitts Partisanen einen Unterschied etwa zu dem Phänomen des internationalen Terrorismus erkennen? Lässt sich der legitim kämpfende Partisan von einem illegitim agierenden Terroristen trennen? Dafür sollen zunächst die Begriffe „Partisan“ und „Terrorist“ historisch erläutert werden, um vor diesem Hintergrund die Begriffsverwendung durch Schmitt näher zu analysieren.

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Diese Frage kann man insoweit als anachronistisch bezeichnen, als in dem Kidnapping des El Al – Verkehrsflugzeugs vom 22.7.1968 durch die „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ (PLFP) die erste Manifestation des international agierenden Terrorismus gesehen wird75. Neu war hierbei allerdings nur, dass Terrorakte überall angreifen können, selbst im europäischen Mutterland. Gerade Salan hatte dies mit seinen Aktionen in Frankreich verdeutlicht. Selbst der Begriff des Terrorismus war bekannt und wurde zentral dafür herangezogen, Folter und die Aussetzung anderer Verfahrensgrundsätze zu legitimieren76. Auch Schmitt erwähnte daher den „Massenterrorismus“ Salans (S. 67). Warum entwickelte Schmitt daher nicht die „Theorie des Terroristen“? Zu fragen ist also nach der Geschichte der Konzepte des „Partisanen“ und des Terrorismus, um vor dem historischen Hintergrund Schmitts Wahl des Begriffs besser zu verstehen.

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Versteht man den Terminus „Partisan“ in dem Sinne, wie er zumeist im Hinblick auf die spanische Befreiungskämpfe verstanden wird, wird damit eigentlich vornehmlich eine Taktik der Flexibilität und der Nadelstiche verstanden77. Das Problem irregulärer Truppen stellte sich hingegen erst, als man im Laufe des 19. Jahrhunderts dazu überging, ausschließlich eine staatliche Anstellung als Voraussetzung des Soldatenstatus anzusehen78. Durch den Ausschluss von Privatarmeen konnte man die Berufssoldaten von der Zivilbevölkerung unterscheiden und es entstand die Differenzierung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten. Diese Unterscheidung konnte für beide Gruppen vorteilhaft sein: Dem Schutz der Zivilbevölkerung stand deren Pflicht, der fremden Besatzergruppe Gehorsam zu leisten, gegenüber. Nur dem Soldaten konnte man nicht vorwerfen, gegen die feindliche Macht zu kämpfen. Der Kombattanten-Status bewahrte also vor einer Behandlung als Krimineller, welche die sofortige Erschießung legitimierte oder im besseren Fall die Einleitung eines Standgerichtsverfahrens79.

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Im Rahmen einer gelegentlich „peace-through-law approach” genannten Bemühung um Festlegung des Völkerrechts zur allgemeinen Befriedung80 versuchte man in der Haager Landkriegsordnung von 1907, das Phänomen “Partisan“ zu definieren81. Schon im Hinblick auf mangelnde Ausstattung am Ende von Kriegen konnte man kaum hohe Anforderungen stellen. Krieger mit improvisierter Uniform sollten nach dem damals erzielten Kompromiss als Kombattanten im völkerrechtlichen Sinn anerkannt werden. Die Genfer Konventionen von 1949 nahmen diese Formulierung auf und erweiterten die Voraussetzungen82. Nunmehr konnten auch organisierte Widerstandsbewegungen mit achtbaren Motiven als Teile der regulären Armee verstanden werden.

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„Terroristen“ hingegen bezieht man nicht frei von Tautologie auf jene Organisationen, die es darauf angelegt haben, Terror zu verbreiten. Eine allgemein akzeptierte Definition wurde bis heute jedoch nicht gefunden83. Es handelt sich um einen Begriff zur Bezeichnung einer Gruppe, die ihre Politik mit den Mitteln von Zwang und Einschüchterung durchsetzen will84. Das Wort entstammt den Schreckensjahren („le terreur“) der Französischen Revolution 1793-179485; im Gegensatz zum dort praktizierten Staatsterrorismus bezieht man den Begriff allerdings meist auf nichtstaatliche Gruppen86. Sinn des Terrorismus ist es, Furcht und Schrecken zu verbreiten zur Beeinflussung des Volkes, dem ein bestimmtes Verhalten aufgezwungen werden soll87. Allerdings haben Aufständische dieses Mittel immer schon genutzt. Die islamische Splittergruppe der Assassinen wurde für ihre präzisen politischen Morde im Mittelalter so bekannt, dass sie bis heute das französische und englische Wort für Mord prägten.

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Mit den Radikaldemokraten wie Auguste Blanqui (1805-1881) und Karl Heinzen (1809-1880)88 kam im Vormärz und nach der gescheiteren 1848er Revolution der Gedanke auf, dass die politische Veränderung durch Gewalt erzwungen werden müsse. Allein auf die erzieherische Kraft von Vorbildern und der Entwicklung der Zeit zu vertrauen wurde in zunehmendem Maße als unzureichend empfunden. Heinzen empfahl daher Mord, Gift und Sprengstoff als zwar grausame, aber notwendige Mittel der politischen Veränderung und der allgemeinen Befreiung.

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Insbesondere die russischen Anarchisten vertraten die Auffassung, die politische Veränderung erfordere die Propaganda der Tat89. Die Revolution sei jederzeit abrufbar, wenn man das Volk mit einem Schlag durch Terror wachrüttele. Im „Revolutionären Katechismus“ von Sergei Netschejew (1847-1882)90 des Jahres 1869 wird der Revolutionär als Kämpfer außerhalb der Gesellschaft gesehen, der zu allem berechtigt ist, was zum Sieg der Revolution führt. Das Leid und die Not der Bevölkerung solle steigen, so dass sie die Geduld verlöre und zu einem allgemeinen Aufstand geführt werden könne. Damit inspirierte er Michael Bakunin. Der Terrorist wird in diesem Maße zum Krieger und seine Lehre wirkte prägend auf folgende Terroristen bis zu Horst Mahler91.

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Ein kurzer Überblick über terroristische Aktivitäten verdeutlicht, dass das Phänomen des allgemeinen Schreckens auch in der Politik seit langem bekannt ist. 1881 wurde Zar Alexander II. ermordet. 1887 misslang das Attentat auf seinen Nachfolger Alexander III. und die Täter wurden hingerichtet. Der Bruder eines Hingerichteten war Wladimir Uljanow, der sich als „Lenin“ dem Kampf gegen das Zarentum zuwandte. Offen sprach er sich 1906 für den Partisanenkampf zur Herbeiführung der Revolution aus. Der Partisanenkampf war damit ein weiteres Mittel neben dem Terror zur politischen Veränderung (S. 54 f)92.

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Zwischen 1880 und 1910 erfolgten kaum zu zählende Anschläge, die „Anarchisten“ verbreiteten eine allgemeine Panik. Zu den Opfern zählen u.a. zwei amerikanische Präsidenten, je ein französischer und ein spanischer Präsident, die österreichische Kaiserin Elisabeth und der italienische König Umberto. Hinzu kommen viele weniger Hochrangige ebenso wie zahlreiche gescheiterte Attentatsversuche, auch auf Bismarck und Kaiser Wilhelm I. Während die Attentatswelle 1905 abklang, wurde mit der Ermordung von Erzherzog Franz Ferdinand am 29.6.1914 der Erste Weltkrieg ausgelöst. Nach dem Weltkrieg führten die politischen Unruhen wieder zu zahlreichen politischen Morden, in Deutschland wurden Eisner, Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Erzberger und der Außenminister Rathenau getötet. Im Ausland entstanden terroristische Untergrundorganisationen in Irland, Makedonien (Internationale Makedonische Revolutionäre Organisation, IMRO), Serbien (Serbische Union oder Todesgesellschaft bzw. „Schwarze Hand“), Spanien und Kroatien (Ustascha). Letztere ermordeten 1934 den französischen Außenminister und den jugoslawischen König93. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden neben weiteren Staatsoberhäuptern weltweit zwischen 1968 und 1982 381 Diplomaten getötet und 824 verwundet. Der kurze Überblick verdeutlicht, dass das Phänomen des politischen Terrorismus der Politik seit 1880 wohlvertraut ist. Erstmals mit § 129 a StGB vom 18.8.197694 wurde der Begriff juristisch verwandt und zum Rechtsbegriff.

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Netschejew verband Terrorismus und Partisanentum wohl nicht zum ersten Mal, allerdings wurde diese Verbindung durch ihn das erste Mal in der modernen Theorie vollzogen und legitimiert. Schon mit dieser Verbindung stellt sich die Frage, ob man Terrorismus und Partisanenkampf noch voneinander trennen kann. Die Unterscheidung scheint im Auge des Betrachters zu liegen: Wertet man die fragliche Gruppen als heldenhafte Kämpfer für eine gerechte Sache, wird man auch den legitimierenden Dritten finden, um sie als Partisanen zu bezeichnen. Betont man die Grausamkeit ihrer Attentate, kann es sich fast nur noch um Terroristen handeln. Hierin liegt der tiefere Grund für die Schwierigkeiten der Begriffsbestimmung.

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Schmitt hätte sich auf den völkerrechtlichen Begriff des Partisanen beziehen können. Damit wäre der Bezug zu internationalen Konflikten in jedem Fall gegeben gewesen. Die historischen Beispiele von Lenin, Mao, Che Guevara und letztlich auch Salan zeigen jedoch, dass Schmitt auch rein interne Konflikte eines Staates mit einbeziehen wollte. Diese Beispiele belegen, dass es ihm eher auf die Art des Kampfes ankam. Insoweit orientiert sich seine Theorie stärker am Modell des Terroristen. Er hätte seine Lehre damit ebenso gut als „Theorie des Terrorismus“ bezeichnen können; Wort und Idee hätten ihm zur Verfügung gestanden (S. 67). So hätte er sogar den Anklang an das juristische Verständnis des Partisanenbegriffs nach der Dritten Genfer Konvention vermieden, das allenfalls von Schmitts Vorstellung ablenkt und Verwirrung stiftet. Eine juristische Definition hielt Schmitt ohnehin für unmöglich (S. 40). Der Bezug auf den Terrorismus hätte Schmitts Leser jedoch eher abgeschreckt. Stattdessen wählte Schmitt den paramilitärischen, positiv besetzten Begriff, und konnte damit leichter Anklang finden. Die Wahl des „Partisanen“ als zentralen Begriff darf allerdings nicht darüber hinweg täuschen, dass der Terrorismus der Sache nach von Schmitts Theorie miterfasst sein kann. Eine Unterscheidung erfolgte nicht.

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Vor diesem Hintergrund sind die Kriterien des Partisanen-Begriffs noch einmal daraufhin zu prüfen, wie sehr sie zur Abgrenzung geeignet sind.

 

(1.) Schmitts erstes Kriterium ist das des irregulären Kämpfers. Wie gesehen kann man den Partisan völkerrechtlich seit 1907 als regulär betrachten. Irregulär wird der Partisan erst dann, wenn man von den Erfordernissen der Haager Landkriegsordnung absieht und auch völlig ungekennzeichnete und das Kriegsrecht missachtende Terrororganisationen einbezieht95. Die völkerrechtlichen Bemühungen gingen jedenfalls auch in den letzten Jahrzehnten trotz mancher terminologischer Unschärfe dahin, solche Gruppen wie die "Rote Armee Fraktion" nicht unter den Partisanenbegriff fallen zu lassen. Deren Kämpfer bleiben also weiterhin völkerrechtlich irregulär.

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Schmitt wollte „Irregularität“ nicht mit „Illegalität“ verwechseln, nicht jeder illegal Kämpfende sollte als Partisan bezeichnet werden dürfen (S. 24). Mit dem Beispiel von General Salan bezog er den Partisanenkampf nicht nur auf zwischenstaatliche Kämpfe, sondern auch auf Bürgerkriege. Allein die militärische Organisation kann damit kaum den Unterschied zwischen nur illegalen Widerstandskämpfern und Terroristen einerseits und den irregulär agierenden Partisanentruppen Salans anderseits ausmachen. Andernfalls gehörte auch die „Rote Armee Fraktion“ schon allein wegen der eigenen militärischen Definition zu den Partisanen96. Es kommt dann allein darauf an, ob eine dritte Macht durch ihre Anerkennung den Kampf unterstützt. Doch diese Anerkennung macht den Partisanen wiederum von den interessierten raumfremden Mächten abhängig. Das Merkmal der Irregularität ist daher wenig aussagekräftig, wie Schmitt selbst sah97.

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(2.) Der Partisan zeichnet sich nach Schmitt weiterhin dadurch aus, dass er durch seinen bewaffneten Kampf einer politischen Bewegung dienen will. Hans Ulrich Scupin bemerkte jedoch, dass sich Partisanen zusammenfinden könnten, die unterschiedliche politische Auffassungen vertreten und die nur im Kampf gegen den gemeinsamen Gegner vereint sind98. Schon vor Schmitt hatte Gerhard Nebel, auf den Schmitt in seinem Werk hinwies, gezeigt, dass sich fast alle politischen Fraktionen am Ende des zweiten Weltkrieges in Italien auf ihren eigenen Auftrag beriefen und zu Partisanenorganisationen werden konnten99. Nebel hatte damit auch Schmitt gezeigt, dass das politische kaum ein taugliches Differenzierungsmerkmal darstellt.

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Ebenfalls vor Schmitts Schrift hatte Raymond Aron versucht, zwischen Franctireurs und Partisanen zu differenzieren. Nur die Franctireurs, also die Freischärler, wollte er als Verteidiger des Vaterlandes begreifen, während die Partisanen allgemeine politische Ziele wie etwa die Ausbreitung des Kommunismus verfolgten100. Das unbestimmte politische Ziel von Arons Partisanenbegriff ließ die Möglichkeit zu, dass der Partisan auch zum Vorkämpfer der raumfremden Mächte wurde. Aron führte damit gute Gründe an, sowohl auf den Begriff des Partisanen als auch auf das politische Element zu verzichten. Schmitt konnte diese Differenzierung jedoch nicht übernehmen, da nur der „Partisan“ mit seinem Begriff die politische Teilung ansprach und dem Begriff die Popularität des Nationalhelden verlieh. Gleichzeitig brauchte Schmitt die ideologischen Gegensätze zwischen den Kriegsparteien, um die Bedeutung des politischen Elementes zu erhalten.

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Entgegen den Empfehlungen der Literatur und den Erfahrungen nach dem Zweiten Weltkrieg konstruierte Schmitt also eine ideologische Geschlossenheit des Partisanenkampfes, die eher romantisch101 und idealisierend als realitätsnah wirkt. Mit erstaunlichem Desinteresse102 behandelte er die Frage, wer berechtigt sein soll, sich auf eine politische Ideologie zu berufen, um damit den verübten Mord zu rechtfertigen. Dadurch geriet Schmitt in Gefahr, dem Hobbesschen Krieg aller gegen alle das Wort zu reden, also eine Erscheinungsform des Politischen zu propagieren, die er früher vehement abgelehnt hatte.

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(3.) Schmitt verlangte weiterhin als taktisches Kriterium die gesteigerte Mobilität im Sinne gesteigerter Beweglichkeit und Schnelligkeit. Gerade hierin unterschied sich der Partisan vom Terroristen seit der Verbindung durch Netschejew jedoch nicht mehr.

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(4.) Durch diese Mobilität ist der „tellurische Charakter“ der echten Partisanen als letztes Kriterium in Frage gestellt. Schmitt selbst wies jedoch schon auf die Verquickung der Partisanen mit den weltpolitischen Zielen von Großmächten hin. Das Motiv eines Krieges kann ferner verschieden aufgefasst werden und ist für Fernstehende nicht leicht erkennbar. Diente der Kampf der OAS der Freiheit des französischen Algerien oder war es schierer Imperialismus? Kann man die Bestimmung dem Konfliktbereiten überantworten? Die Abgrenzung wurde ferner selbst bei Schmitt nicht scharf getroffen, etwa wenn er Lenin als Partisanen behandelte, obwohl dieser die Weltrevolution als Ziel verfolgte. Ähnliche Bedenken bestehen bei Mao und Che. Die Bestimmung des tellurischen Charakters fällt zudem schwer, wenn man die neuere Taktik der Kriegsführung betrachtet. Schmitts Beispiel Salan kämpfte nicht nur in Algerien, sondern auch im europäischen Mutterland. Damit erweist sich auch das letzte Merkmal als unscharf und dies bereits nach den Ausführungen und Wertungen Schmitts103.

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Schmitts Kriterien des Partisanen erweisen sich damit insgesamt als nicht trennscharf104. Er hatte offenbar andere Motive, um diese Kriterien zu begründen. Nicht zu unterschätzen ist wiederum ihre suggestive Wirkung. So verweist etwa das Merkmal der Irregularität auf die Freiheitskämpfer eines besetzten Landes und wirbt damit um Zustimmung. Auch das Merkmal der politischen Bewegung spielt darauf an und verleiht dem Partisanen den romantisierenden Charme des Freischärlers. Die mobile Kriegsführung war 1963 als Element längst veraltet, doch stärkte dieses historisierende Element das Ideal des geschickten und gewitzten Kämpfers gegen die eigentlich übermächtigen Truppen des Feindes. Die territoriale Beschränkung der politischen Absicht verharmloste die Ziele der irregulären Kämpfer seit dem 19. Jahrhundert. Schmitts Kriterien dienen also dazu, das Bild des edlen Freiheitskämpfers für eine gerechte, lokal beschränkte Sache zu evozieren. Die in der „Theorie des Partisanen“ formulierte Legitimation können ebenso Terroristen für sich in Anspruch nehmen.

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IV. Die Legende vom schwachen Staat

Schmitt stellte sich als politisches Ideal ein Gebiet vor, dessen Grenze effektiv jeden Einfluss von außen abwehrt, ob dieser nun ideologischer, religiöser, politischer oder wirtschaftlicher Natur sei. Diesem Ideal konnte der Staat des 20. Jahrhunderts nach seiner Auffassung nicht genügen. Aus diesem Grund werden Großräume erforderlich, zu deren Errichtung Partisanen beitragen sollten. Die „Theorie des Partisanen“ baut daher auf der Vorstellung auf, der Staat erfülle seine Ordnungsaufgaben nicht. In der Tat taugten die europäischen Staatsgrenzen nicht, um politische und kulturelle Ideen fernzuhalten und wirtschaftliche Verflechtungen auszuschließen. Der Staat des 20. Jahrhunderts ist nach Schmitt daher ein schwacher Staat.

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Diese Vorstellung wurde seither oft wiederholt. Wohl in der Nachfolge Schmitts findet man im 20. Jahrhundert verbreitet die Darstellung, ein demokratischer Staat wie die Bundesrepublik sei ein schwacher Staat. Soziologisch wird die Genealogie vom charismatischen Staat bis zum Stadium der Auflösung gebildet105. Ein starker Staat kann danach offenbar nur angenommen werden, wenn er die Gesellschaft ideologisch eint und dadurch einem Herrscher eine offen auftrumpfende Politik ermöglicht. Kaiserreich und NS-Staat scheinen hier als Vorbilder herangezogen zu werden. Der Staat darf in dieser Sichtweise nur dann als stark angesehen werden, wenn er die Gesellschaft, die er als Staat konstituiert, ebenso homogenisiert wie das Recht. Dabei handelt es sich aber um eine wertende Betrachtung der Geschichte, die den Vorrang des metaphysischen und der ideologischen Führung durch ein staatliches Organ voraussetzt106.

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Aber auch demokratische Stimmen haben sich der Meinung angeschlossen, westeuropäische Staaten in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts seien schwach oder existierten gar nicht mehr107. Hier wird mit Stimmungsbildern operiert, die vorgaukeln, dass die ideologische Geschlossenheit als Regelfall der europäischen Geschichte aufzufassen sei. Seit der Erfindung des Staates vermochten es seine Grenzen jedoch nie, fremde politische Ordnungsvorstellungen effektiv fernzuhalten. Die kulturelle Geschlossenheit Europas letztlich auch im Ius Commune bis etwa 1800 wird dabei ebenso vernachlässigt wie die grenzüberschreitenden Dialoge zur richtigen Staatsform in der Neuzeit. Selbst wenn der Nationalstaat als Inbegriff der Autarkie und Isolation zu werten sein sollte108, wird letztlich nur dieser Sonderfall der europäischen Geschichte in weiterer Überhöhung zum vorbildlichen Normalfall erklärt.

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Der Befund des „schwachen Staates“ ist damit sowohl als Aussage über die politische Geschichte des 20. Jahrhunderts als auch als politische Lehre zu hinterfragen. Hatte der Staat je die Aufgabe, eine ideologische Einheit herbeizuführen? Man kann daran erinnern, dass der „Staat“ europäischer Ausbildung in der Auseinandersetzung mit der Kirche und somit in Abgrenzung zur religiösen Einheit des Christentums entstand. Auch wenn es den Fürsten teilweise gelang, das Kirchenregiment zu führen, blieb die Trennung von Staat und Kirche erhalten und prägt die europäische Geschichte bis heute.

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Die Aussage ferner, der moderne schwache Staat würde nicht herrschen, sondern nur noch verwalten109, irritiert den Juristen, der gelernt hat, Verwaltungsrecht sei die Konkretisierung des Verfassungsrechts. Die Ausbildung des Verwaltungsstaates am Ende des 19. Jahrhunderts mit der neuen außerordentlichen Größe des Beamtenapparates erforderte eine strikte staatliche Hierarchie und damit eine klare Entflechtung von Staat und Gesellschaft110. Diese Differenzierung bedeutet nicht weniger Herrschaft, sondern führte durch den Aufbau der Bürokratie dazu, dass der Mensch mit vielen, wesentlich feineren Fäden auf eine subtilere Art, vielleicht sogar effizienter, geführt wird. Die Macht eines Staates zeigt sich nicht mehr in politischer Willkür, sondern in der Belastbarkeit seiner Verwaltung111. Die Entwicklung des Staates vollzieht sich entsprechend mit weniger Aufsehen erregenden Maßnahmen. Er konnte es sich leisten, auf Religion und Ideologie als Steuerungselemente zu verzichten. An die Stelle religiöser oder nationaler Geschlossenheit traten technische Mittel, die gerade aufgrund ihrer Unaufdringlichkeit effizient sind112.

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Die Ausbreitung des Verwaltungsstaats ist eine Entwicklung, die kontinuierlich seit dem 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart voranschreitet. Ganze neue Rechtsgebiete sind seit dem Ende des 19. Jahrhunderts zu eigenen Materien herangereift, z.B. das Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht113. Der Bürger ist angesichts der administrativen Leistungen einer sich immer noch steigernden Allmacht des Staates ausgesetzt. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Jurisprudenz haben zu einer erheblichen Verfeinerung der juristischen Steuerung der deutschen und europäischen Gesellschaft beigetragen. Allein der immer weiter steigende Umfang der Gesetzgebung, der Judikate und der Publikationen belegen dies.

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Diese Beispiele sollen genügen, um auf die Allgegenwart des Verwaltungsstaates aufmerksam zu machen, der den Bürger näher begleitet, als ein Pfarrer es je konnte. Die Mittel des modernen Staates sind so effizient, dass man sich fragen muss, ob man ihn wirklich als schwachen Staat bezeichnen kann. Das juristische Netz, das den Bürger umgibt, war jedenfalls noch nie so engmaschig und weitreichend. Die Wirksamkeit des Verwaltungsstaats beruht gerade auf seiner scheinbar harmlosen, ideologiefernen Natur.

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Zur weiteren Begründung der Legende vom schwachen Staat werden die Anforderungen an den Staat so hoch geschraubt, dass er sie kaum noch erfüllen kann114. Die finanzielle Überforderung bei der Gestaltung der Gesellschaft ist jedoch vielleicht kein Ausdruck der Schwäche, sondern eher ein Beleg immer weiter ausgreifender Staatstätigkeit115, wobei die Finanzen nur mühsam Schritt halten116.

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Zweifel an der Legende vom schwachen Staat sind somit angebracht. Diese erweist sich eher als der wissenschaftlich verbrämte Reflex einer spätromantischen Wertung des 20. Jahrhunderts. Freilich lässt sich politische Stärke oder Schwäche kaum messen. Aufgrund dieser einzelnen Hinweise kann man zumindest die Suggestivität der Lehre vom schwachen Staat in Frage stellen und eine grundsätzliche Vorsicht gegenüber dieser Wertung anmahnen.

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V. Humanitäres Völkerrecht

Schließlich stellt sich die Frage, ob Schmitt Recht hatte, implizit die Humanisierung und Regelung des Kriegsvölkerrechts im 20. Jahrhundert überhaupt als einen Irrweg zu bezeichnen. Auch auf diese Frage kann hier keine abschließende Antwort gegeben werden, allenfalls können einige Implikationen aufgezeigt werden.

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Schmitt war der Auffassung, dass der Versuch, den Partisanen ganz unter den Schutz des Völkerrechts zu stellen, zur Zerstörung des traditionellen Völkerrechts europäischer Prägung, des ius publicum europaeum, geführt habe (S. 37, 41). Was mit diesem quellenfremden Begriff gemeint wird, führt Schmitt deutlich aus. Das Ziel dieses Rechts sei die Humanität gewesen, erreicht habe man dagegen nur die Verwischung der klaren Scheidung zwischen Krieg und Nichtkrieg, Kombattant und Nichtkombattant, nämlich den Kalten Krieg. Damit hätten sich die wesentlichen Unterscheidungen aufgelockert und Tür und Tor für eine neue unbekannte Art des Krieges eröffnet. Der Zwang für die Besatzungsmacht, zwischen kämpfender und nichtkämpfender Zivilbevölkerung zu unterscheiden, soll demzufolge eine Eskalation von Terror und Gegenterror bewirken117. Zwar zeigte Schmitt Respekt gegenüber der Kultur der Frühen Neuzeit und ihrer „Hegung des Krieges“. Es läge jedoch etwas „unwahrscheinlich Humanes“ darin, Menschen dazu zu bringen, auf eine Diskriminierung und Diffamierung ihrer Feinde zu verzichten (S. 91 f)118. Die Humanisierungsbemühungen des 20. Jahrhunderts verachtete Schmitt geradezu. Zugunsten des Vorteils der „wirklichen Feindschaft“ sei auf die Humanisierung des Völkerrechts zu verzichten.

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Hier scheint ein Dilemma auf: Mehr Humanität im Kriegsrecht soll zu mehr Inhumanität der Kriegsführenden geführt haben. War die ganze Bemühung um die Humanisierung des Krieges also ein Irrweg? Sollte das Kriegsrecht von den Fesseln des Rechts insgesamt befreit werden, um die Reduktion der Feindschaft zu erreichen? Führt erst das ius in bello dazu, dass Kriege noch möglich erscheinen? Mit der gleichen Begründung müsste man die Abschaffung des Strafrechts fordern, um die Reduktion der Straftaten zu erreichen119. Doch wird dies nur vereinzelt, etwa bei der Legalisierung der Drogen, gefordert.

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Historisch lassen sich jedoch gegen diese Sicht der Entwicklung zahlreiche Zweifel formulieren. Zunächst einmal kann man überlegen, inwieweit Kriege im 20. Jahrhundert überhaupt brutaler geworden sind, wenn man an die Folgen etwa des Dreißigjährigen Krieges denkt120. Doch selbst wenn man dies annimmt, können die größeren Zerstörungen und Verluste aufgrund der technologischen Entwicklung kaum eine Folge der Humanisierungsbestrebungen sein. Gleiches gilt für die neue Weltpolitik, durch die Kriege verstärkt eine überregionale Bedeutung erhielten121. Die Humanisierung des Krieges beispielsweise mit der Gründung des Roten Kreuzes war ihrerseits in deutlicher Weise eine Reaktion auf die ersten modernen Kriege mit hohem Vernichtungspotential122. Die Verluste der Kriege des 20. Jahrhunderts waren absehbar und es sollten Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die Einführung des Gewaltverbots im Völkerrecht erscheint als Ergebnis eines langen Lernprozesses123. Es gibt also aus der historischen Analyse abzuleitende Gründe, an Schmitts Auffassung zu zweifeln, die Entwicklung des humanitären Kriegsrechts habe zur Ausweitung des Krieges geführt.

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In seinem Werk verklärte Schmitt geradezu den „Massenterrorismus“ (S. 67) Salans. Wer Schmitts Argumentation folgt, muss mit ihm der Meinung sein, dass mehr Terrorismus weniger Kriege und weniger Grausamkeit bedeutet. Eine Prognose dieser Tragweite beruht letztlich auf Prognosen und Überzeugungen, die sich rechtshistorisch kaum falsifizieren lassen. Auch die Analyse der Entwicklung des Kriegsvölkerrechts beruht damit auf Voraussetzungen, die man nicht teilen muss, und kann keineswegs allgemein gelten.

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Im Hinblick auf das Kriegsvölkerrecht scheint Schmitt zudem Ursache und Wirkung verwechselt zu haben. Schmitt, der mit seiner Großraumtheorie ab 1939 die deutsche Expansion legitimiert und unterstützt hatte, bezeichnete 1963 die humanitären Bemühungen als Ursache der Grausamkeiten auch des Zweiten Weltkrieges!

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VI. Im Sog des Politischen

Mit einem besonderen Geschick für Stimmungslagen seiner Zeit griff Schmitt ein damals politisch aktuelles Thema auf, das mit Ernst Jüngers „Waldgang“ (1951) oder Ernest Hemingways „For whom the bell tolls“ (1943) und anderen Publikationen populär war. Anstatt auf die juristische Prägung des Partisanen im Völkerrecht einzugehen, führte er ohne Not in großen historischen Bögen Heldengestalten in den Text ein, die das positive Bild des Partisanen unterstützen sollten. Ebenso fällt die zurückhaltende Bewertung von Lenin auf, Che Guevara und Mao werden sogar mit Zustimmung bedacht. Dies steht in einem auffälligen Gegensatz zu Schmitts nach 1945 häufig zu findenden antikommunistischem Pathos124. Offenbar kam es Schmitt nicht darauf an, einen wissenschaftlich präzisen Begriff des Partisanen zu konzipieren. Bewusst kalkulierte er das Chamäleonhafte des Partisanen125 ein und baute auf der Konnotation der Heldenverehrung auf.

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Wie so häufig ist schwer auszumachen, ob Schmitt auf eine Beschreibung der Situation oder eine politische Forderung zielte, ob seine Analysen als juristisch, soziologisch, politisch oder historisch zu interpretieren sind. Von der juristischen Begrifflichkeit wandte sich Schmitt gerade ab. Seine historischen Ausführungen, so suggestiv sie auch wirken, sind nur auf der Grundlage seiner politischen Lehren verständlich. Schmitt übernahm gerade nicht die Begrifflichkeit und die Wertungen seiner Zeit, vielmehr werden seine Thesen erst im Kontext seines früheren Werkes verständlich. Dieses sollte hier also ohne wesentliche Modifikationen fortgeführt werden.

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Auch bei dem „Partisan“ handelt es sich um einen polemischen Begriff. Der „Partisan“ war im 19. Jahrhundert allgemein zum Inbegriff des Kämpfers für die Rechte des unterdrückten Volkes geworden, also ein Mythos von erheblicher Kraft126. Schon im Namen trug dieser Begriff das Trennende in sich und eignete sich damit als Träger Schmittscher Konzeptionen. Gleichzeitig verstieß Schmitt mit dieser Schrift gegen das Tabu127 des Kriegslobes, obgleich er in deutlicher Weise die Brutalität des Krieges in Erinnerung rief128. Gegenüber den Annahmen auch nach 1963, im Zeitalter der Atombombe gäbe es weniger blutige Kämpfe, verwies Schmitt auf das Unbedingte der Feindschaft und den unbeugsamen Willen der politischen Durchsetzung. Mit seiner „Theorie des Politischen“ verteidigte Schmitt das Recht eines jeden, für die politische Überzeugung zur Waffe zu greifen. Der Partisan durchschneidet ihm zufolge den Scheinkompromiss aller politischen Parteien und stellt erneut die Fragen der Zeit, denen er gleich eine entschiedene Antwort gibt, indem er erneut in Freund und Feind unterscheidet.

80

Schmitt projizierte in den Partisan ein Ideal und war bemüht, durch verschiedene Mittel die positive Einstellung des Lesers zum Begriff zu stärken. Leser aus allen politischen Lagern sollten in dieser Schrift mit dem Begriff des Partisanen angesprochen und gewonnen werden. Schmitts Theorie wurde durch historische Deutungen unterstützt, welche jedoch ihrerseits die Theorie bereits voraussetzen und dadurch eine kritische Hinterfragung erschweren. Ganz bewusst nahm Schmitt damit Einfluss auf die Wahrnehmung des Gegenstandes durch den Leser. In Betracht kommt, dass er hier wiederum wie im Fall der Großraumtheorie mit einem Mythos eine Idee massenhaft propagieren wollte.

81

Selbst wenn man die Existenz von Feindschaft als ontologische Größe nicht bestreiten will, ist aus der Bezeichnung als Feind noch nichts gewonnen. Muss man dem Feind gleich die Rechtsfähigkeit absprechen? Ist der Terrorist ein Feind und damit ein moriturus, oder kann man ihm, wenn ihm sein Eigentum gestohlen wird, nicht jedenfalls insoweit den Schutz der Rechtsordnung gewähren? Ob und inwieweit die Rechtsfähigkeit abzusprechen ist, ist also eigentlich erst die Frage129. Bei näherer Betrachtung der historischen Beispiele Schmitts sieht man, wie wenig eindeutig die zitierten Fälle sind. Die Möglichkeit, den Kampf Salans wie Schmitt als Freiheitskampf des französischen Algerien oder mit der damals verbreiteten Diktion als Terrorismus zu interpretieren, ist dafür ein Beispiel. Die Theorie des Politischen trägt also durch ihre Vereinfachung ein außerordentlich gefährliches Moment in sich. Sie rechtfertigt den Kampf, wenn man noch nach politischen Lösungen suchen könnte. Schmitt wollte vor allem gegen die Dynarchie der Welt und für die Mehrzahl der politisch bestimmten Großräume wirken.

82

Schmitts Theorie beruht im wesentlichen auf der Suggestionskraft von Begriffen und historischen Belegen; die rhetorische Leistung lässt sie unangreifbar erscheinen. Durch die Explikation der historischen Anspielungen bei Schmitt und der Entwicklung des Partisanenbegriffs sollte offen gelegt werden, dass Schmitts Theorie zu einem wesentlichen Teil auf politischen Wertungen, polemischer Begriffsbildung und Mythifizierung beruht. Schmitt leitete seine Theorie nicht aus der Geschichte ab, sondern schuf seine Geschichtsdeutung auf der Grundlage seiner Theorie. Dem Leser drängt sich dadurch der Eindruck auf, Schmitt liefere lediglich eine treffende Beschreibung der politischen Entwicklung. Genau hierin erfüllt sich die von Schmitt intendierte Funktion des Partisanentraktats. Indem dieser Leser die politischen Wertungen des Textes übersieht, wird er selbst zum unwillkürlichen Mittler von Schmitts Ideen, deren Hinterfragung nicht mehr gelingt. Die Widerlegung politischer Theorie durch historische Fakten ist allerdings nicht Intention dieses Beitrags und vielleicht sogar methodisch unmöglich. Hier sollten vielmehr die zum Teil fragwürdigen Wertungen vorgeführt werden, auf denen Schmitts Theorie ebenso wie seine Geschichtsdeutung aufbauen.

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Fußnoten:

* Der Diskussion mit Hans-Peter Haferkamp habe ich viel zu verdanken, ebenso haben David von Mayenburg MA und Alexander Morell durch Gespräche weitergeholfen.

1 Berlin 1963, zuletzt 4. Aufl. 1995, ohne Herkunftsangaben vermerkte Seitenzahlen beziehen sich auf dieses Werk.

2 Piet Tommissen, Über Carl Schmitts „Theorie des Partisanen“, in: H. Barion u.a. (Hrsg.), Epirrhosis. Festgabe für Carl Schmitt, Berlin 1968, 709-725, 712 f, erachtete diese Kriterien als Bedingung „sine qua non“ für die Annahme eines Partisanen. Schmitt selbst war vorsichtiger und betonte den engen Zusammenhang dieser Kriterien, s. Carl Schmitt, Gespräch über den Partisanen. Carl Schmitt und Joachim Schickel, in: Carl Schmitt, Staat, Großraum, Berlin 1995, 618-641, 621, 627 f.

3 So bereits Carl Schmitt, Der Begriff der Piraterie (1937), in: ders., Positionen und Begriff im Kampf mit Weimar – Genf – Versailles 1923-1939, Berlin 1988, 240-243.

4 Hierzu entnahm Schmitt wohl viel Hellmuth Rentsch, Partisanenkampf, Erfahrungen und Lehren, Frankfurt a.M. 1961, 40 ff.

5 Tommissen, Über Carl Schmitts „Theorie des Partisanen“ (Fn. 2), 712 f, hat zu Recht diese Merkmale charakterisiert als ein (1.) juristisches, (2.) ideologisches, (3.) praktisches und ein (4.) taktisches Element.

6 Zur heutigen Betrachtungsweise vgl. Martin Rink, Vom „Partheygänger“ zum Partisanen, Frankfurt a.M. u.a. 1998, v.a. 271.

7 Kritisch wies Tommissen auf frühere „Partisanen“ hin, s. Tommissen, Über Carl Schmitts „Theorie des Partisanen“ (Fn. 5), 717.

8 S. 54, zu Wladimir I. Lenin, Der Partisanenkampf, erschienen in „Proletari“ Nr.5 vom 20.9.1906, in: ders., Werke, XI Berlin 1958, 202-213, insbes. 205 zu den Mitteln des Partisanenkampfes.

9 Insoweit sprach Schmitt Mao nicht kurzerhand das Partisanentum ab, Lenin wurde zumindest ausgesprochen zurückhaltend geschildert. Zur Partisanentheorie Maos vgl. Antje Schrupp, Die Partisanentheorie Mao Tse-Tungs, in: H. Münkler (Hrsg.), Der Partisan, Opladen 1990, 98-115; s. auch Herfried Münkler, Gewalt und Ordnung. Das Bild des Krieges im politischen Denken, Frankfurt a.M. 1992, 114 f, der sich in seiner Darstellung der Gedanken von Che Guevara und Mao Schmitt anschließt, kritisch aber S. 130.

10 Vgl. Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, hier zitiert nach der angeblich „unveränderten“ Auflage Berlin 1963 ND Berlin 1987, Vorwort S.18.

11 Vgl. bereits Carl Schmitt, Nehmen – Teilen –Weiden, in: ders., Verfassungsrechtliche Aufsätze aus den Jahren 1924-1954, Berlin 1958, 489-504.

12 So Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen (Fn. 10), Vorwort S.18.

13 Zur Erklärung dieser Begriffe und dem Vergleich mit Schmitts früherem Werk s. Hasso Hofmann, Feindschaft - Grundbegriff des Politischen, in: Zeitschrift für Politik 12 (1965), 17-39, 23 ff, 35 ff. Zuzugeben ist, dass Schmitt die verschiedenen Feindbegriffe nicht aus dem Begriff des Politischen gewonnen hat, sondern dass sie offensichtlich „polemischer“ Natur sind.

14 Hans Ulrich Scupin, Rezension Carl Schmitt, Theorie des Partisanen, Der Staat 5 (1966), 245-250, 245. Auch im Schrifttum nach dem 11.9.2001 wurde Schmitt von vielen Seiten in Anspruch genommen.

15 Für die Kontinuität von Schmitts Denken im Fall der Partisanenlehre entschieden Tommissen, Über Carl Schmitts „Theorie des Partisanen“ (Fn. 5), 722, gegen Hasso Hofmann, Feindschaft (Fn. 13), 29.

16 Helmut Ridder, Schmittiana (II), Neue Politische Literatur 12 (1967), 137-145, 144, spricht von notwendiger Phantasie.

17Hasso Hofmann, Legitimität gegen Legalität. Der Weg der politischen Philosophie Carl Schmitts, 2. Aufl. Berlin 1992, 163 ff.

18 Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen (Fn. 10), 37; ebenso ders., Theorie des Partisanen, 93: „Der Kern des Politischen ist [...] die Unterscheidung von Freund und Feind [...].“

19 Heinrich Meier, Carl Schmitt, Leo Strauß und der "Begriff des Politischen". Ein Dialog unter Abwesenden, Stuttgart 1988, 54.

20 Vgl. dazu Hofmann, Feindschaft (Fn. 13), 17-39.

21 Carl Schmitt, Der Wert des Staates, Tübingen 1914, 52.

22Schmitt, Der Begriff des Politischen (Fn. 10), 39.

23Christian Meier, Zu Carl Schmitts Begriffsbildung, in: Helmut Quaritsch, Complexio Oppositorum - Über Carl Schmitt, Schriftenreihe der Hochschule Speyer Band 102, Berlin 1988, 537-556, 539.

24 Vgl. Carl Schmitt, Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte – Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht, Berlin 1939.

25 Vgl. Carl Schmitt, Großraum gegen Universalismus (1939), in: ders., Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar – Genf – Versailles 1923-1939, Berlin 1988, 295-302.

26 Zu diesem Begriff vgl. bereits Carl Schmitt, Neutralität und Neutralisierung (1939), in: ders., Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar – Genf – Versailles 1923-1939, Berlin 1988, 271-295.

27 Carl Schmitt, Die letzte globale Linie, in: E. Zechlin (Hrsg.), Völker und Meere, (Veröffentlichungen des Reichsinstituts für Seegeltungsforschung im deutschen Seegeltungswerk, Band 1), Leipzig 1944, 342-349, 348 f: "Gegen die Ansprüche einer universalen, planetarischen Weltkontrolle und Weltherrschaft verteidigt sich ein anderer Nomos der Erde, dessen Grundidee die Einteilung der Erde in mehrere, durch ihre geschichtliche, wirtschaftliche und kulturelle Substanz erfüllte Großräume ist. [...] Der globalen Einheit eines planetarischen Imperialismus - mag er nun kapitalistisch oder bolschewistisch sein - steht eine Mehrheit sinnerfüllter, konkreter Großräume gegenüber. Ihr Kampf ist zugleich ein Kampf um die Struktur des kommenden Völkerrechts, ja, um die Frage, ob es überhaupt noch eine Koexistenz mehrerer selbständiger Gebilde auf unserem Planeten geben soll [...]“.

28 Zum ersten Mal hatte Schmitt auf der Reichstagung des Bundes nationalsozialistischer Juristen 1933 den Nomos durch A. Hitler verwirklicht gesehen, ("Adolf Hitler, den Führer des deutschen Volkes, dessen Wille heute der Nomos des deutschen Volkes ist, [...]" s. bei Reinhard Mehring, Carl Schmitt zur Einführung, Hamburg 2001, 65.

29Schmitt, Völkerrechtliche Großraumordnung (Fn. 24), S.46 f, 63, zu dieser „Tat des Führers“ als Landnahme.

30 Carl Schmitt, Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum, Köln 1950, 1950, 299

31 Dazu Felix Grossheutschi, Carl Schmitt und die Lehre vom Katechon, (Beiträge zur Politischen Wissenschaft, 91), Berlin 1996, 57 ff, 103ff, mit dem Hinweis auf die Vielzahl katechontischer Erscheinungsformen bei Schmitt.

32 Als Vorbild diente dabei das mittelalterliche Reich, s. Carl Schmitt, Land und Meer, - Eine weltgeschichtliche Betrachtung, 3. Aufl. Köln-Lövenich 1993, 19, 80; ders., Beschleuniger wider Willen oder: Die Problematik der westlichen Hemisphäre, Das Reich 1942 Nr.16 vom 19.4.1942, 3; insbesondere ders., Nomos der Erde (Fn. 30), 30: "Die politischen und juristischen Konstruktionen der Weiterführung des Imperium Romanum sind im Vergleich zu der Lehre vom Katechon nicht das Wesentliche; sie sind schon Abfall und Entartung von der Frömmigkeit zum gelehrten Mythos." Ebenso Reinhard Mehring, Pathetisches Denken. Carl Schmitts Denkweg am Leitfaden Hegels: katholische Grundstellung und antimarxistische Hegelstrategie, Berlin 1989, 175.

33 So Münkler, Gewalt und Ordnung (Fn. 9), 78 f.

34 Schmitt, Gespräch über den Partisanen (Fn. 5), 624.

35 Zur Selbstkorrektur vgl. auch Schmitt, Der Begriff des Politischen (Fn. 10), Vorwort von 1963, 17, dazu im Vergleich ders., Über das Verhältnis der Begriff Krieg und Feind (1938), in: ders., Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar – Genf – Versailles 1923-1939, Berlin 1988, 244-251, wo Schmitt vom „totalen Krieg“ spricht.

36 So beginnt der „diskriminierende Krieg“, also jene Kämpfe, in denen der Gegner als Krimineller behandelt wird, nunmehr nicht im 20. Jahrhundert, sondern bereits mit dem Aufkommen der Nationalstaaten und der Levée en masse.

37 Diese Auffassung wird überwiegend geteilt, vgl. Helmut Ridder, Ex oblivione malum. Randnoten zum deutschen Partisanprogreß, in: H. Maus (Hrsg.), Gesellschaft, Recht und Politik. Wolfgang Abendroth zum 60. Geburtstag, (Soziologische Texte, 35), Neuwied 1968, 305-332, 310; Scupin, Rezension (Fn. 14), 245. Den situationsbedingten Wandel von Schmitts Lehre betont eher Hofmann, Feindschaft (Fn. 13), 29, nur die Ambivalenz der Begriffe lasse die Partisanen-Schrift noch als Zwischenbemerkung zum Politischen begreifen; ebenso ders., Legitimität gegen Legalität (Fn. 17), Vorwort von 1992, XXVII.

38 Schmitt, Der Begriff des Politischen (Fn. 10), Vorwort von 1963, 17.

39 Schmitt, Gespräch über den Partisanen (Fn. 5), 620f, 628, 636.

40 So schon Raymond Aron, Clausewitz, Frankfurt a. M. 1980, 526.

41 Schmitt, Der Begriff des Politischen (Fn. 10), Vorwort von 1963, 17. Zur Erklärung dessen, was Schmitt unter dieser „verwirrten Zwischenordnung“ verstand, vgl. Hofmann, Feindschaft (Fn. 13), 30 f.

42 Schmitt, Der Begriff des Politischen (Fn. 10), 26; vgl. auch Helmut Quaritsch, Positionen und Begriffe Carl Schmitts, 3. Aufl. Berlin 1995, 23.

43 Schmitt, Der Begriff des Politischen (Fn. 10), 31.

44 Vgl. dazu Verf., Die Großraumtheorie. Ein Beitrag zur Geschichte der Völkerrechtswissenschaft im Dritten Reich, insbesondere der Kriegszeit, (Schriften zum Völkerrecht, 112), Berlin 1994, 150 f.

45 Vgl. etwa Schmitt, Der Begriff des Politischen (Fn. 10), 14 f, wo er sich etwa auf Otto Brunner beruft und die geschichtlichen Entwicklungen als gegenwärtige Herausforderungen des Politischen begreift. Zur geschichtstheoretischen Grundlage in Auseinandersetzung mit Schmitt „Drei Arten des rechtswissenschaftlichen Denkens“ s. Heinrich Meier, Die Lehre Carl Schmitts, Stuttgart/ Weimar 1994, 252 ff. Wie hier auch Jacques Derrida, Politik der Freundschaft, Frankfurt a.M. 2000, 210.

46 Dazu s. Bernd Rüthers, Entartetes Recht. Rechtslehren und Kronjuristen im Dritten Reich, München 1989, 63 ff.

47 Allerdings wird Clausewitz als Systematiker des „kleinen Krieges“ angesehen, Rink, Vom „Partheygänger“ (Fn. 6), 386; ebenda, 296, wehrt Rink die Auffassung des preußischen Widerstands als Guerillakrieg ab. Ridder, Schmittiana (II) (Fn. 16), 144, geht allerdings davon aus, hier sei die Theorie des Partisanentums entwickelt worden.

48 Auch Münkler, Gewalt und Ordnung (Fn. 9), 127, geht von einem Mythos des Partisan in den 60er Jahren aus.

49 Vgl. Jorge G. Castañeda, Che Guevara, Frankfurt a.M. 1998, 486; Mathias Eichhorn, Ernesto Che Guevara, in: H. Münkler (Hrsg.), Der Partisan, Opladen 1990, 362-369.

50 Vgl. etwa Gerhard Nebel, Unter Partisanen und Kreuzfahrern, Stuttgart 1950, wonach der Partisan als Figur des modernen Nihilismus aufgefasst wird, der alle Stände und Berufe erfasst.

51 Rolf Schroers, Der Partisan, ein Beitrag zur politischen Anthropologe, Köln 1961. Zur Verbindung von Schmitt und Schroers s. Günther Maschke, in Carl Schmitt, Staats, Großraum, Nomos. Arbeiten aus den Jahren 1916-1969, Berlin 1995, 642; Theo Schiller, Rolf Schroers und Carl Schmitt – eine Grauzone, in : M. Fassbinder/ K.J. Hansen (Hrsg), Feuilleton und Realpolitik – Rolf Schroers: Schriftsteller, Liberaler, Intellektueller, Baden-Baden 1984, 77-94.

52 Armin Mohler, Rezension, Das historisch-politische Buch 10 (1962), 250, das Thema könne nur historisch angegangen werden. Vgl. ferner Hans Grünberger, Die Kippfigur des Partisanen. Zur politischen Anthropologie von Rolf Schroers, in: H. Münkler (Hrsg.), Der Partisan, Opladen 1990, 42-60.

53 Zum deutschen Partisanenkampf der Werwolf-Bewegung vgl. Georg Etscheit, Der deutsche „Werwolf“ 1944/45, in: H. Münkler (Hrsg.), Der Partisan, Opladen 1990, 148-165.

54 Ernst Jünger, Der Waldgang, Frankfurt a.M. 1951, 110 ff. Etwas verharmlosend spricht Martin Meyer, Ernst Jünger, München/ Wien 1990 (1993), 420 ff, vom „ästhetischen Anarchismus“. S. ferner Alexander Burkhardt, Die Innenseite der Macht, in: H. Münkler (Hrsg.), Der Partisan, Opladen 1990, 247-259.

55 Zu ihm Guy Pervillé, Salan Raoul, in: Jean-François Sirinelli (Ed.), Dictionnaire historique de la vie politique Française au XXe siècle, Paris 1995, 945-947.

56 Dazu s. C.-R. Algeron, Guerre d’Indochine, in: Jean-François Sirinelli (Ed.), Dictionnaire historique de la vie politique Française au XXe siècle, Paris 1995, 472-476, 474.

57 Zum Algerienkrieg s. Werner Hahlweg, Guerilla. Krieg ohne Fronten, Stuttgart u.a. 1968, 167 ff; C.-R. Ageron, Guerre d’Algérie, in: Jean-François Sirinelli (Ed.), Dictionnaire historique de la vie politique Française au XXe siècle, Paris 1995, 462-470, 462 f. Die Aufdeckung der Praxis des Partisanenkriegs durch und gegen die FLN durch General Paul Aussaresses, Services spéciaux: Algérie 1955 – 1957, Paris 2001, hat jüngst noch zur Verurteilung dieses „Folteroffiziers“ geführt, so NZZ vom 26./27.1.2001, 3.

58 Dazu Guy Pervillé, Treize Mai 1958, in: Jean-François Sirinelli (Ed.), Dictionnaire historique de la vie politique Française au XXe siècle, Paris 1995, 1017-1019.

59 C.-R. Ageron, Guerre d’Algérie (Fn. 57), 469 ; Guy Pervillé, Putsch des généraux, in: Jean-François Sirinelli (Ed.), Dictionnaire historique de la vie politique Française au XXe siècle, Paris 1995, 876-878.

60 Anne-Marie Duranton-Crabol, Le temps de l’OAS, Paris 1995, 138.

61 Vgl. Schmitt (S. 88): „Der Bruder von gestern enthüllte sich als der gefährlichere Feind.“

62 Vgl. das Zitat bei Duranton-Crabol, Le temps de l’OAS (Fn. 60), 141: „Désormais, nous sommes décidés à liquider implacablement tous les valets du régime, quels qu’ils soient."

63 Duranton-Crabol, Le temps de l’OAS (Fn. 60), 144 –147.

64 Duranton-Crabol, Le temps de l’OAS (Fn. 60), 135: „On a beau se trouver à la tête de l’OAS, il y a des moments où l’on aimerait bien savoir ce qui s’y passe."

65 Pervillé, Salan (Fn. 55), 947.

66 Aron, Clausewitz (Fn. 40), 529, spricht von einer „tragischen Posse”.

67 Ähnlich Hofmann, Feindschaft (Fn. 13), 38 f.

68 Ähnlich für die Paradoxie eines Schlusses vom Allgemeinen aufs Besondere und umgekehrt bei Derrida, Politik der Freundschaft (Fn. 45), 162 f.

69 Für den von Schmitt herangezogenen Otto Brunner vgl. Reinhard Blänkner, Von der „Staatsbildung“ zur „Volksbildung“, in: Louise Schorn-Schütte (Hrsg.), Alteuropa oder Frühe Moderne, (Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 23), Berlin 1999, 87-135; Wolfgang Schild, Das konkrete Ordnungsdenken als Methode der Rechtshistorie, Rechtsgeschichte und Interdisziplinarität. Festschrift für Clausdieter Schott zum 65. Geburtstag, Bern u.a. 2001, 143-154.

70 Ein weiteres Beispiel gibt die bis heute dominierend Einteilung der Völkerrechtsgeschichte nach Hegemonien, die auf Wilhelm Grewe zurückgeht, dazu s. Martti Koskenniemi, Rezension zu Wilhelm Grewe, The Epochs of International Law, Berlin 2001, Kritische Justiz (2002), 277-281.

71 Vgl. die Schilderung bei Günter Meuter/ Henrique Ricardo Otten, Das Recht der Neuzeit. Carl Schmitts Geschichtsbild als Instrumentarium der Krisenanalyse, in: Louise Schorn-Schütte (Hrsg.), Alteuropa oder Frühe Moderne, (Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 23), Berlin 1999, 137-184.

72 Münkler, Gewalt und Ordnung (Fn. 9), 71 ff, 131.

73 Z.B. trotz aller Kritik im Detail auch Breuer, Der Staat (Fn. ), 283 ff.

74 Aufschlussreich sind die Begriffe „Landnahme“, „Hegung“ und „ius publicum Europaeum“, die sich in vielen Darstellungen finden lassen; vgl. zu Brunner Gadi Algazi, Herrengewalt und Gewalt der Herren im späten Mittelalter, Frankfurt a.M./ New York 1996, 111 f, 122 ff; ders., Otto Brunner – „konkrete Ordnung“ und Sprache der Zeit, in: P. Schöttler (Hg.), Geschichtsschreibung als Legitimationswissenschaft 1918-1945, Frankfurt a.M. 1999, 166-203; für die nach Hegemonien eingeteilte Völkerrechtshistoriographie von Wilhelm Grewe s. Heinhard Steiger, From the International Law of Christianity to the International Law of the World Citizen, Journal of the History of International Law 2.3 (2001), 180-193, 182; zu Schmitts Einfluss auf Grewe auch Bodo Fassbender, Stories of War and Peace, European Journal of International Law 13 (2002), 479-512.

75 Zur Globalisierung des Terrorismus vgl. Hoffman, Terrorismus (Fn. ), 85 f.

76 Rita Maran, Staatsverbrechen. Ideologie und Folter im Algerienkrieg, Hamburg 1996, 187 f; vgl. ferner Hartmut Elsenhans, Frankreichs Algerienkrieg 1954-1962, München 1974, 383 ff.

77 Vgl. Hahlweg, Guerilla (Fn. 57), 25 ff; Otto Kimminich, Guerilla Forces, Encyclopedia of Public International Law, II Amsterdam 1995, 639-642.

78 Dazu demnächst die Dissertation meines Schülers Robby Fichte.

79 Jürg H. Schmid, Partisanen, in: K. Strupp/ H.-J. Schlochauer (Hrsg.), Wörterbuch des Völkerrechts, 2. Aufl. Berlin 1961, II 744-745.

80 Vgl. H. Suganami, The 'Peace Through Law' Approach: A Critical Examination of its Ideas, in: T. Taylor (Ed.), Approaches and Theory in International Relations, London/ New York 1978, 100-121.

81 Vgl. Art.2 Haager Landkriegsordnung, wonach die Waffen offen geführt werden müssen und das Kriegsrecht im übrigen zu respektieren ist. Gestritten wurde darum, ob die Bevölkerung eine allgemeine Gehorsamspflicht gegenüber den Okkupanten hatte oder ob Widerstandsgruppen Teil der legitimen Landesverteidigung seien.

82 Art. 4 A Ziff.2 II. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen. Verlangt wird hier zusätzlich zur Haager Landkriegsordnung, dass die Gruppe durch eine Kriegspartei legitimiert wird, einen Anführer hat und erkennbare Unterscheidungskennzeichen führt. Zur Diskussion vgl. Geoffrey Best, War and Law since 1945, Oxford 1994, 127 ff, 185 ff, 264 ff, 299 ff, 305 ff.

83 Vgl. Thilo Marauhn, Terrorism, Encyclopedia of International Public Law, IV Amsterdam 2000, 849-858, 849; Georgios Kaouras, Terrorismus, Diss. phil. Hamburg 1991, Frankfurt a.M. usw. 1994, 85 ff; ebenso Walter Laqueur, Terrorismus, Kronberg 1977, 7.

84 So Bruce Hoffman, Terrorismus. Der unerklärte Krieg. Neue Gefahren politischer Gewalt, Frankfurt a.M. 1999, 15.

85 Zu den geistigen Hintergründen s. nunmehr Patrice Gueniffey, La politique de la Terreur. Essai sur la violence révolutionnaire 1789-1794, Paris 2000.

86 Peter Lösche, Anarchismus, in: I. Fetscher/ H. Münkler, Pipers Handbuch der politischen Ideen, Band 4 München/ Zürich 1986, 428 f.

87 Vom vormundschaftlichen Ansatz spricht auch Wolfgang Palaver, Terrorismus, Lexikon für Theologie und Kirche, IX Freiburg i.B. u.a. 2000, 1342-1343.

88 Zu ihm Helmut Hirsch, Heinzen, Karl Peter, Neue Deutsche Biographie, VIII Berlin 1969, 452-453.

89 Zum folgenden vgl. auch Walter Laqueur, Die globale Bedrohung: neue Gefahren des Terrorismus, München 2001, 27 ff.

90 S. Marina Rumjanezewa, NZZ 26.11.2001, er ist Vorbild des Pjotr Werhowenski aus Dostojewskis Roman „Dämonen“.

91 S. Kenda Willey, Ein Anwalt in Waffen: Horst Mahler, in: H. Münkler (Hrsg.), Der Partisan, Opladen 1990, 370-380.

92 Zu Lenin (Fn. 8) vgl. auch Aron, Clausewitz (Fn. 40), 522 f; hierbei handelt es sich um eine Taktik, die sich für Lenin nur „zwischen zwei Aufständen“ vor der grundlegenden Revolution anbot; dazu aber wenig ergiebig O. G. Obickin, Die Entwicklung der revolutionären Taktik durch V.I. Lenin in den Jahren der ersten russischen Revolution, in: H. Heerdegen/ D. Jena (Hrsg.), V.I. Lenin und die russische Revolution von 1905 bis 1907, Halle (Saale) 1981, 79-91.

93 Vgl. Robert Friedländer, Terrorism, Encyclopedia of Public International Law, IV Amsterdam 2000, 845-849.

94 BGBl I, 2181.

95 Vgl. o. Fn. 81.

96 Zum Konzept der „Stadtguerilla“ vgl. Ulrike Meinhof (?), Kampfschrift vom April 1971, in: Rote Armee Fraktion. Texte und Materialien zur Geschichte der RAF, Berlin 1997, 27-48, 41 ff; dazu vgl. Butz Peters, RAF. Terrorismus in Deutschland, Stuttgart 1991, 128 ff. Aus der Kampfschrift weisen Sätze wie „Legalität ist eine Machtfrage.“ (S. 45) oder „Legalität ist die Ideologie des Parlamentarismus [...]“ (S.47) deutlich auf einen möglichen Einfluss Schmitts.

97 Vgl. auch S. 86: „Doch die Irregularität für sich allein konstituiert nichts.“

98 Hans Ulrich Scupin, Freischärler, Guerilleros, Partisanen. Gedanken zum Begriff des Kombattanten, in: B. Meissner/ E. Tomson (Hrsg.), Internationale Recht und Diplomatie. Festschrift für R. v. Laun, Köln 1972, 201-217.

99 So schon Gerhard Nebel, Unter Partisanen und Kreuzfahrern, Stuttgart 1950, 5.

100 Aron, Clausewitz (Fn. 40), 426, 520; ders., Frieden und Krieg, Frankfurt a. M. 1963, 47 ff. Zur Verbindung zu Aron s. Schmitt, Gespräch über den Partisanen (Fn. 5), 628 mit Anmerkung 20 von G. Maschke, ibid. 638 f.

101 Vgl. Hermann Lübbe, Diskussionsanmerkung. in: Recht und Institution. Helmut-Schelsky-Gedächtnissymposion, Münster 1985, 99, bezeichnete Schmitt als „Romantiker der Ausnahmesituation“.

102 Zum klassischen Vorwurf vollkommener Inhaltsleere des Begriffs des Politischen vgl. Hofmann, Legitimität gegen Legalität (Fn. 17), 114.

103 Ebenso Aron, Clausewitz (Fn. 40), 520; ders., Frieden und Krieg (Fn. 100), 47, 201.

104 So auch Marcus Llanque, Ein Träger des Politischen nach dem Ende der Staatlichkeit: Der Partisan in Carl Schmitts politischer Theorie, in: H. Münkler (Hrsg.), Der Partisan, Opladen 1990, 61-80, 78.

105 Vgl. etwa Stefan Breuer, Der Staat. Entstehung, Typen, Organisationsstadien, Reinbek 1998.

106 Historisch scheint es sich umgekehrt zu verhalten: nach Jan Assmann, Herrschaft und Heil, Darmstadt 2000, z.B. 40 ff, sind Staatsreligionen Erfindungen von Gottkönigen, die so durch Recht und Religion ihre Herrschaft absichern wollten.

107 So Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt, 2. Aufl. München 2000, 535.

108 Im Hinblick auf das Völkerrecht, die großen Konferenzen als „real Parliament of the Great Powers“ und den neuerlichen überstaatlichen Einfluss der Kirchen skeptisch F. H. Hinsley, Power and the Pursuit of Peace. Theory and Practice in the History of Relations between States, Cambridge 1963, 255, 265.

109 Etwa Grossheutschi, Carl Schmitt und die Lehre vom Katechon (Fn. 31), 108.

110 Vgl. bei Lutz Raphael, Recht und Ordnung. Herrschaft durch Verwaltung im 19. Jahrhundert, Frankfurt a.M. 2000, 209.

111 Eine andere Frage ist, ob angesichts der technischen Entwicklung die politisch-verfassungsrechtlichen Entscheidungssysteme der parlamentarischen Demokratie noch ausreichen; diese Frage wird vorläufig bejaht von Fritz Ossenbühl, Die Not des Gesetzgebers im naturwissenschaftlich-technischen Zeitalter, (Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften, Vorträge G 367), Wiesbaden 2000, 30.

112 Sollte das Land Brandenburg etwa zum „starken“ Staat werden, weil es durch Einführung des Unterrichts „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ an Stelle des Religionsunterrichts sich zum Sinngeber der Jugend aufschwingt? Dazu s. Bernd Jean d’Heur/ Stefan Korioth, Grundzüge des Staatskirchenrechts, München 2000, Rn. 323 S. 221.

113 Vgl. Franz Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Auflage Göttingen 1967/ 1996, 543 ff; zusammenfassend Rainer Schröder, Rechtsgeschichte, 5. Auflage Münster 2000, 156 f.

114 Z.B. Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt (Fn. 107), 517.

115 Vgl. etwa die steigenden Personalausgaben für mehr Angestellte und Beamte in: Vgl. Institut der Deutschen Wirtschaft (Hrsg.), Deutschland in Zahlen 2001, Köln 2001, Ausgaben für Personal 1970: 31,4, 2000: 168,7; Sozialausgaben 1960: 33,4, 1999: 668,1, jeweils in Mrd. Euro. Zur Zunahme der Aufgaben des Sozialstaats vgl. Detlev Zöllner, Sozialpolitik, in: W. Benz (Hg.), Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt a.M. 1989, II 362-388.

116 S. Institut der Deutschen Wirtschaft (Hrsg.), Deutschland in Zahlen 2001 (Fn. 115), Staatsausgaben 1965: 87,0; 2000: 926,1; Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften 1965: 53,l9, 2000: 470,9, jeweils in Mrd. Euro.

117 Scupin, Rezension (Fn. 14), 249, der dieses Dilemma für unausweichlich hält.

118 Zum Antihumanismus Schmitts s. Günter Meuter, Der Katechon. Zu Carl Schmitts fundamentalistischer Kritik seiner Zeit, (Philosophische Schriften, 11), Berlin 1994, 410 f.

119 So etwa Arno Plack, Plädoyer für die Abschaffung des Strafrechts, München 1974.

120 Kritisch hierzu etwa Hinsley, Power and the Pursuit of Peace (Fn. 108), 275 ff.

121 So auch Hinsley, Power and the Pursuit of Peace (Fn. 108), 279.

122 Vgl. Hinsley, Power and the Pursuit of Peace (Fn. 108), 259 f.

123 So Bardo Fassbender, Die Gegenwartskrise des völkerrechtlichen Gewaltverbotes vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung, Europäische Grundrechte Zeitschrift 31 2004, 241-256, 255.

124 S. Mehring, Carl Schmitt zur Einführung (Fn. 28), 93 f.

125 So Herfried Münkler, Vorwort zu: ders. (Hrsg.), der Partisan, Opladen 1990, 7-11, 8 f.

126 So auch Rink, Vom „Partheygänger“ (Fn. 6), XIII.

127 Die ernsthafte Würdigung des Kriegs als u.U. notwendig war nach verbreiteter Meinung in der Bundesrepublik tabu, so auch Paul Carell, Der tabuierte Ernstfall Krieg, in: Der Ernstfall, Frankfurt a.M. u.a. 1974, 74-97.

128 S. 91: „Der spanische Partisan stellte den Ernst des Krieges wieder her [...]“.

129 Derrida, Politik der Freundschaft (Fn. 45), 196, spricht von einem Schwindel und einer Sprachlosigkeit, die durch solche „Feindschaft“ ausgelöst wird.

Beitrag vom 31. März 2006
© 2006 fhi
ISSN: 1860-5605
Erstveröffentlichung
31. März 2006