Zeitschrift Aufsätze

Andreas H. Aure (Humboldt-Universität zu Berlin)

Der säkularisierte und subjektivierte Naturrechtsbegriff bei Hugo Grotius

Der holländische Humanist Hugo Grotius (1583–1645) präsentierte in seinem Meisterwerk De Iure Belli ac Pacis (1625) eine umfassende und einheitliche Naturrechtstheorie auf einer weltlich-rationalen Basis. Er erklärte, dass das Naturrecht eine eigene Disziplin sei, unabhängig vom göttlichen Recht und von anderen Formen willensgesteuerter Normen. Der Artikel erklärt Grotius’ drei Formulierungen des Naturrechtsbegriffs und schließt damit, dass dem Naturrechtsbegriff, wenn er als persönliche, moralische Qualität in der Form des vollkommenen jus – oder der perfekten Rechte des suum – verstanden wird, eine herausragende Rolle in seinem Naturrechtssystem eingeräumt wird. Dieser Naturrechtsbegriff, den Grotius von anderen rationalen Moralnormen und Tugenden unterscheidet, hat die Entwicklung der politischen und juristischen Ideen der Aufklärung bedeutend beeinflusst. Der Artikel beinhaltet auch Abschnitte über Grotius‘ Methode sowie kurze Vergleiche mit den Naturrechtsbegriffen der römischen Juristen, und mit denen von Thomas von Aquin und Thomas Hobbes.

 

Aufsatz vom 13. Februar 2008
© 2008 fhi
ISSN: 1860-5605
Erstveröffentlichung
13. Februar 2008

  • Zitiervorschlag Andreas H. Aure, Der säkularisierte und subjektivierte Naturrechtsbegriff bei Hugo Grotius (13. Februar 2008), in forum historiae iuris, https://forhistiur.net2008-02-aure