Tod eines Staatsfeindes: Im Jahr 20 n. Chr. hat der Senat über das eingezogene Vermögen des Cn. Calpurnius Piso pater zu befinden, der sich, des Hochverrats angeklagt, das Leben genommen und drei Kinder hinterlassen hat. Der Senat vollzieht testamentarische Anordnungen nach, mit denen der römische Hochadel das Familienvermögen im Mannesstamm weitergibt, Töchter aber enterbt und abfindet. Der Senatsbeschluss de Cn. Pisone patre, der uns inschriftlich erhalten ist, wird zum Lehrstück des römischen Familien- und Erbrechts.
Zeitschrift Aufsätze
Johannes Platschek
Römisches Recht in Bronze - Der Senatsbeschluss de Cn. Pisone patre als Quelle des römischen Familien- und Erbrechts
Aufsatz vom 6. Februar 2009
© 2009 fhi
ISSN: 1860-5605
Erstveröffentlichung
6. Februar 2009
- Zitiervorschlag Johannes Platschek, Römisches Recht in Bronze - Der Senatsbeschluss de Cn. Pisone patre als Quelle des römischen Familien- und Erbrechts (6. Februar 2009), in forum historiae iuris, https://forhistiur.net2009-02-platschek