Zeitschrift Rezensionen

Rezensiert von: Jörg Schöpper

Julia Küppers, Die wahre Wahrheit über die Bodenreform. Theoretische Betrachtungen rechtsgeschichtswissenschaftlicher Praxis Weilerswist: Velbrück 2014, 305 S., ISBN 978-3-942393-85-0, 29,90

1Einleitung.

2Julia Küppers verkündet in ihrer Dissertation „Die wahre Wahrheit über die Bodenreform“. Entstanden ist diese 2012 bei Dieter Simon. Wortgewandt, in den theoretischen Ausführungen spannend und nicht sparsam mit Schärfen präsentiert sie sich dem Leser.

3Ursprünglich hatte Küppers eine Geschichte über die Entstehung des ostdeutschen Wirtschaftsrechts an den juristischen Fakultäten in Berlin, Halle, Jena und Leipzig schreiben wollen. Ihr Konzept bestand darin Archivmaterial auszuwerten und mit dessen Hilfe gedruckte Quellen zum Wirtschaftsrecht zu interpretieren. Als Folie sollte ihr der politische Kontext in der SBZ/DDR zwischen 1945 und 1952 dienen. Zu diesem gehört unter anderem die sogenannte „Bodenreform“, also die Enteignung der Großgrundbesitzer. Um diese aufzuarbeiten, wandte sie sich an die Sekundärliteratur und stieß auf ein wohlbekanntes Problem: Sie fand eine Fülle unterschiedlicher, sich z.T. erheblich widersprechender Texte (S. 7–10).

4Hier, so scheint es, gab es zwei Wege. Sie konnte sich entweder dazu entscheiden, aufgrund bestimmter, mehr oder weniger überzeugender Gründe einer Darstellung zu folgen und an der Bodenreformgeschichte selbst weiterschreiben. Oder sie konnte die (theoretische) Frage nach der Möglichkeit, sowie der Art und Weise historischer Begründung in den Fokus rücken. Interessant ist dann nicht mehr so sehr die Bodenreform selbst, sondern die Bedingungen der Möglichkeit von einer Bodenreform zu sprechen bzw. etwas über sie zu wissen.

5Julia Küppers entschied sich für letzteren Weg. „Auf der Suche nach Erklärungen“ (S. 10) wechselt sie „Theorie“ und „Praxis“ ab. Am „Material“, der von ihr ausgewerteten Erzählungen über die Bodenreform, wird aus dem immer wiederkehrenden Befund divergenter Geschichten eine Hypothese entwickelt, diesen zu erklären. Den Erklärungsansatz erprobt sie sodann praktisch-empirisch und verwirft ihn, um eine neue Hypothese zu formulieren und schließlich den Leser in die Unmöglichkeit der Geschichte der Bodenreform zu entlassen.

6Hauptteil.

7Im ersten Zugriff wiederholt Küppers im Wesentlichen ihren bereits aus der Einleitung bekannten Befund, dass unterschiedliche Autoren bezüglich der auftretenden Protagonisten, Ziele und Handlungsmittel unterschiedliche Geschichten erzählen. Diesen will sie nun allerdings nicht mehr zu dem Zweck auflösen, ihre eigene Geschichte von der Bodenreform zu erzählen. Vielmehr zieht sie sich in die Beobachterperspektive zurück und will verstehen, wie es zu den Inkongruenzen kommen konnte.

8Zunächst scheint es ihr dazu ratsam, eine Standortbestimmung für die eigene Arbeit zu finden (S. 18–22). Wenig überraschend, aber eloquent verortet Julia Küppers die Rechtsgeschichte in der Geschichts- nicht in der Rechtswissenschaft. Was „Geschichte“ bedeutet, erzählt sie im Wesentlichen unter Auswertung des Artikels Reinhart Kosellecks in den Geschichtlichen Grundbegriffen nach. Geschichte sei erst Ende des 18. Jahrhunderts zum Kollektivsingular-Begriff geworden, es setzte im Folgenden eine theoretische Reflexion über Zeitlichkeit ein, die man Geschichtsphilosophie nennen mag und derer man irgendwann überdrüssig wurde. Strich drunter: Was bleibt? Antwort Küppers: „die Geschichte als Kollektivsingular und ihre umfassende, zeitliche Dimension“. Damit könne die Geschichte eine kaum zu überbietende Integrationsleistung hinsichtlich einer Vielzahl von Daten vollbringen. Darüber hinaus bezeichne sie aber auch ein strukturelles Konzept, also die theoretische Beschäftigung mit den Bedingungen spezifisch historischer Erkenntnis.

9Eine solche wissenschaftliche Geschichte sollte – so der vorausgesetzte Schluss der Autorin – in der Lage sein den historischen Sachverhalt „Bodenreform“ eindeutig zu beschreiben. Kurz: Die bereits hinsichtlich der Handlungsstruktur festgestellte Vielfalt an tatsächlich erzählten Geschichten über die Bodenreform konvergiert nicht mit dem modernen Begriff der Geschichte. Küppers hakt nach. Ihr erster Anhaltspunkt: Es mag an den unterschiedlichen Autoren liegen. Die Arbeit nimmt zunächst nur langsam Fahrt auf. Im nun anschließenden Kapitel (S. 23–48) werden insgesamt dreißig sogenannte Einzelgeschichten unterschiedlicher Autoren referiert, indem sie gruppiert und nach drei Zentralaspekten (Protagonist, Grund/Ziel, Handlungsmittel) untersucht werden. Küppers ordnet hierbei zeitlich, ohne damit einen bestimmten Zweck zu verfolgen (S. 47: "Bereits die inhaltliche Zueinanderordnung dieser dreißig (für die ich mich aus keinem besonderen Grund entschieden habe), ist nur eine mögliche Art und Weise der Nacherzählung [Sperrdruck im Original]"). Der Sinn dieses Kapitels erschließt sich dem Leser nicht ganz. Dass es unterschiedliche Geschichten über die Bodenreform gibt, war bereits aus der Einleitung bekannt. Man weiß nun ein wenig mehr darüber, worin – zum Beispiel – die Geschichten unterschiedlich sind. Über die Fragestellung zu Kapitelbeginn sind wir daher nur wenig hinausgekommen.

10Nun kommt ein erster Erklärungsansatz:

11Die Autorin geht unter der Überschrift „Die Erzählenden und die Methode“ (S. 49–55) der Frage nach, ob es in der Natur der Methode der Historiker liegt, dass sie eine Vielzahl unterschiedlicher Geschichten schreiben. Als solche werden nun zwei im Geschichtsstudium häufig benutzte Werke präsentiert: Droysens Historik und Max Webers Objektivität sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis. Diese belegen eine Geschichtswissenschaft in der es nicht um "Abbildungen" gehe, sondern deren Erkenntnisprozess ein interpretatives Element innewohne. Dem wiederum entnimmt die Autorin die Konsequenz, dass Geschichte Konstruktion sei. Ganz so einfach liegen – wie sie selbst konzediert – die Dinge jedoch wohl nicht und zwar nicht nur aus dem Grund, dass es Autoren gibt, die "die Geschichte" erzählen wollen und sich kritisch mit anderen Versionen auseinandersetzen. Hinzu kommt, dass das Theorieangebot selbstverständlich reicher war und ist als die referierten Exempel. Der historische Realismus ist jedenfalls in der Wahrnehmung einiger Intellektueller am Ende des 19. Jahrhunderts noch verbreitet genug, als dass Droysens Werk vertiefende Schriften – man denke an Dilthey, Rickert oder Simmel – erscheinen können; durchaus mit dem Anspruch, neue Aufschlüsse über die Verfahrensweisen der Historiker zu geben. Auch ist der bloße Umstand, dass Geschichte etwas mit Dichtung zu tun hat, ein selbst dem gern für realistische Simplizität verhöhnten Leopold von Ranke bekanntes Phänomen, wie Hayden White gezeigt hat (vgl. ders., Metahistory. Die historische Einbildungskraft im 19. Jahrhundert in Europa, 2. Aufl. Fischer 2015, S. 246). Das Verhältnis von Dichtung und dem, was "Fakten" genannt wird scheint mir ein lohnenswerteres Analyseobjekt um Aufschluss darüber zu gewinnen, was involviert ist, wenn Geschichten entstehen.

12Doch Julia Küppers will nichts überstürzen, sondern streng der Reihe nach das theoretische Selbstverständnis der Historiker in deren Eigenbeschreibungen referieren und es auf seine Stichhaltigkeit überprüfen.

13Ergebnis der theoretischen Studie ist, dass es heute durchaus relativ gut verbreitete Entwürfe historischer "Methode" gibt, die interpretative Elemente im historischen Erkenntnisprozess bejahen. So weit, so gut.

14Als Nächstes erfahren wir etwas mehr über einen der Protagonisten in Küppers Diskurs: Arnd Bauerkämper (S. 56–63). Dieser traktierte 1996 eingehend in einem Aufsatz die Bodengeschichtsschreibung und gruppiert – so Küppers – die Geschichtsschreibung nach unterschiedlichen "Standorten" (etwa S. 61, passim), die v.a. politisch beeinflusst seien. Diese politisch determinierten Standpunkte dienen Bauerkämper als Erklärung dafür, dass unterschiedliche Autoren unterschiedliche Geschichten schreiben, wie es die konstatierten interpretativen Elemente in historischen Erzählungen möglich machen. Sie seien gleichzeitig geeignet eine Verzerrung zu bewirken: Geschichten, die von bestimmten Standpunkten aus geschrieben werden, können weniger wahr oder gar falsch sein, während bestimmte Standpunkte oder ihre Eliminierung Gewähr dafür leisteten, dass eine Geschichte richtiger oder sogar wahr sei. Mit Bauerkämper, so kann man das Kapitel resümieren, findet man im Historiographie-Diskurs also eine Stimme, die unterschiedliche Erzählungen konstatiert und sie über unterschiedliche Standpunkte erklären möchte, trotzdem aber an einer wahr/falsch-Kodierung festhält. Julia Küppers spiegelt Neugierde vor zu erfahren, ob die von Bauerkämper angebotenen Erklärungen tauglich sind.

15Überprüfen möchte die Autorin die Standpunkt-These mithilfe von Thomas Gertner (S. 64–104). Zunächst stellt Julia Küppers einige biographische Daten dar. Thomas Gertner tritt als Anwalt auf, der unterschiedliche Verfahren vor Obergerichten (BVerfG, EGMR) auf Seiten Enteigneter vertreten hat und mit insgesamt 14 von der Autorin näher untersuchten Geschichten publizistisch über die Bodenreform am Historikerdiskurs teilgenommen hat. Diese Geschichten ordnet Julia Küppers nun in acht Gruppen, hinzu kommt eine "Exkursgeschichte" (S. 79–81). Im Wesentlichen erfährt der Leser etwas über die unterschiedlichen Schattierungen der Einflüsse, welche die Protagonisten der Bodenreform bei Thomas Gertner auf das mit unterschiedlichen Mitteln jeweils Verfolgte genommen haben. In seinen Diskursen finden sich mal starke, mal schwache Russen, eine einflussreiche KPD und eine solche, die v.a. an den Marionettenfäden der SMAD hing, eine kooperierende CDU, aber auch eine, die sich der Bodenreform in den Weg stellte. Küppers bilanziert, dass Thomas Gertner nicht immer dieselbe Geschichte von der Bodenreform erzählt. Es gibt also Autoren, die gleichmäßig behaupten die Wahrheit über einen historischen Sachverhalt zu referieren und trotzdem unterschiedliche Geschichten erzählen. Klar wird, dass Gertner eine atemberaubende Bandbreite an historischen Verantwortlichkeiten, aber auch an – von Julia Küppers nicht näher differenziert – juristischen Bewertungen parat hat. Diese Erzähl-Plethora erklärt die Autorin in ihrer Zusammenfassung über die eingangs referierten biographischen Aperçus. Gertner erzähle die unterschiedlichen Geschichten, um seine juristischen Ausführungen, mit denen er vor den Obergerichten mehrfach scheiterte, immer anders zu untermauern mit dem Endziel, die Karlsruher oder Luxemburger Richter letztendlich doch zu überzeugen. Berücksichtige man, dass Gertner stets vorgibt die Wahrheit zu erzählen, könne diese Annahme nur für einen funktionalen Wahrheitsbegriff aufrecht erhalten werden. Das Hinrücken auf diese kleine Münze der objektiven Wahrheit wird von Julia Küppers als Resultat der Standpunktabhängigkeit des Historikers Thomas Gertner erklärt. Und noch ein zweites Ergebnis beschließt diese Untersuchung: Wenn Standpunktabhängigkeit nur funktionale Wahrheiten produziert, Historiker aber objektive Wahrheit zu formulieren in Anspruch nehmen, muss es Mittel zur Standortbereinigung geben, die als Maßstäbe für reine Erkenntnis fungieren. Diese will sie im Folgenden anhand ausgetauschter Argumente aufzeigen. Dafür will sie jedoch zunächst näher der Frage nachgehen, welche Bedeutung "Standortbindung" überhaupt zukommt.

16Zu diesem Zweck stellt Julia Küppers wieder einen theoretischen Teil voran. Kritik und Methode werden hier als Antworten der Historiker von Chladenius gegen Lukian über Jürgen Kocka bis Arnd Bauerkämper als Fundament historischer Erkenntnis herausgearbeitet (S. 105–119).

17Chladenius hatte 1752 den "Sehepunckt" in die Theorie der Geschichte eingeführt. Dieser wird als ein individueller Erkenntnisstandpunkt beschrieben ohne dass sein „Erfinder“ darauf eingeht, wovon dieser im Einzelnen abhänge – jedenfalls erzählt Julia Küppers davon nicht. Leicht vereinfachend wird der „Sehepunckt“ präsentiert als die Wendung in der theoretischen Einstellung der Geschichtswissenschaft weg vom Repräsentations- hin zu einem wesentlich individuell bestimmten Erkenntnisideal. Eine unparteiische Erzählung kann es nach diesem ebenso wenig geben, wie es eine parteiische geben kann: Stets ist jede Erzählung vom "Sehepunkte" geprägt, bei der man notwendig ansetze und ohne den einzunehmen man gar nichts sehe.

18Küppers folgert: Nach dieser Erkenntnis könne man nur noch bewusst verfälschende Geschichten von sehepunckt-abhängigen abschichten. Letztere wären dann alle, erstere nur diejenigen Erzählungen, für die Bauerkämper mangelnde Standortbereinigung feststellt.

19Sowohl Chladenius als auch Jürgen Kocka kennen allerdings "wahre" historische Erkenntnis. Wie sich diese zur Sehepunckt-Abhängigkeit bei Chladenius verhält und wie im Allgemeinen dieses Erkenntnisproblem (als Begriffsproblem auf der "Input"-Seite der Erkenntnis) zum Vermittlungsproblem (als Ausdrucksproblem auf der "Output"-Seite der Erkenntnis) verhält, wird von Julia Küppers nicht beleuchtet. Vielleicht hätte man sich hier etwas intensiver auf die Historiker einlassen können. Möglicherweise würde deren Anliegen dann auch in der entlarvenden Rhetorik der Autorin nicht ganz so rätselhaft erscheinen. Julia Küppers wendet sich wieder ihrem Hauptdarsteller zu und macht sich nun daran die von den Historikern angegebenen Mittel zur Erreichung der wahren Erkenntnis – intersubjektive Kritik und Methode – deutlicher zu fassen.

20Intersubjektive Kritik bedeute, die unterschiedlichen Versionen eines historischen Sachverhalts nach verallgemeinerungsfähigen Annahmen, die von den Diskursteilnehmern konsentiert werden können, zu analysieren und von diesem konsensfähigeren Standpunkt aus eine neue Geschichte zu erzählen. Ein behutsames und wohlwollendes Eingehen auf die Sekundärliteratur scheint dabei vorausgesetzt. Was dann von Bauerkämpers praktischer Verfahrensweise eingestreut wird, orakelt nichts Gutes: Die DDR-Geschichtsschreibung wird konsequent abgewatscht und Widersprüche zwischen Geschichten unter Referenz auf nicht eingesehenes Archivmaterial erklärt. Kein Deut also der Annäherung durch Verallgemeinerung in intersubjektiver Kritik.

21Anders scheint es für die „Methode“ auszusehen. Der Leser ist vielleicht wenig überrascht davon, dass hier keine jeden Einzelschritt determinierende Handlungsanweisung erfolgt. An deren Stelle finden sich eine Menge Zitate von Hans-Ulrich Wehler, die die Autorin zur Erklärung der Ansichten Arnd Bauerkämpers über die historische Methode nutzt. Wehlers wesentlicher Punkt besteht darin, dass eine Vielzahl von Betrachtungsweisen (Küppers führt u.a. an: Sozial- und Begriffsgeschichte, Wissenssoziologie und Sprachanalyse, vgl. S. 115) zu einer objektivierten Fassung der Wirklichkeit führen könne. Dem schließe sich Bauerkämper an (S. 115 ff.) und belege diese These anhand der sich für multiperspektivische Ansätze öffnenden DDR- und BRD-Geschichtsschreibung.

22Küppers bleiben nun nach eigenem Bekunden zwei Wege: eine eigene Version der Bodenreform zu schreiben gibt sie nun vor nicht per se für unmöglich zu halten (wenngleich sie dies doch bereits einleitend aufgegeben hatte). Nunmehr sei es schlicht „erhellender“ (S. 118) weiter den Erzählern zuzusehen wie sie dies unter Anwendung der Schlüsselkompetenzen Kritik und Methode tun.

23Vorher wird aber noch kurz auf Thomas Gertner geblendet. Ob dieser nur von seinem partikularen „Sehepunckt“ schreibe oder parteiische Geschichten verbreite, sei nicht eindeutig zu klären (eine maliziöse Vermutung kann sich die Autorin aber nicht verkneifen!). Eine solche Standortzuordnung sei aber auch gar nicht interessant. Jedenfalls schreibe Gertner ohne Methode. Beleg: Er schreibt nichts darüber. Ob man tatsächlich unmethodisch vorgeht, soweit man über die Regeln des eigenen Verfahrens keine Worte verliert, ist mir jedenfalls nicht so klar wie Julia Küppers. Die zweifelt – oder weiß? – allerdings noch mehr: „[Thomas Gertners] Geschichtsschreibung lässt sogar die Frage zu, ob er die ‚klassische historische Methode‘ jemals zur Kenntnis nahm.“ (S. 118) Die Frage ist abstrakt stets zulässig. Sie so stellen heißt Gertner die Berücksichtigung ebendieser Methode abzusprechen. Ein Beleg dafür wäre nicht deswegen interessant, weil wir Gernter unzureichend kennengelernt hätten. Vielmehr fragt man sich hier wie auch später besonders scharf, ob der Mangel an Einheitlichkeit auf einer inkohärenten Methode im Sinne einer nicht mathematisch-funktionalen Methode beruht oder ob es sich um das Unvermögen der Erzählenden handelt, diese Methode strikt zu befolgen.

24Nach dem geschichtswissenschaftlich mager ausgestatteten Gertner wird nun ein veritabler Mastbulle auf die Schlachtbank der Küpperschen Erkenntniskritik geführt: Arnd Bauerkämper – Professor für die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts an der FU Berlin – wird dazu in Methode und Texten ausführlich vorgestellt (S. 120–133). An diesen wird die Autorin ihre weiteren Untersuchungen durchführen.

25Präzise und angenehm bündig gibt Julia Küppers zunächst einen Überblick über die methodischen Ausführungen, v.a. aus Bauerkämpers Habilitationsschrift. Die Schlussfolgerung: Bauerkämper glaube daran wissenschaftlich objektiv die Geschichte mit seiner stupenden Methodenvielfalt, seinem kritischen Auge und umfassenden Quellenauswertungen darstellen zu können. Inhaltlich finden wir hier eine auf den spezifischen Gegenstand der Bodenreform angepasste Version dessen, was zuvor als Chladenius-Kocka-Wehler-Standard für wissenschaftliche Geschichte formuliert worden war.

26Es folgt eine recht wahllose Aneinanderreihung aller Texte, die Bauerkämper über die Bodenreform geschrieben hat, unter wechselnden Kategorien. Warum es wichtig ist zu wissen, von welchen Gesellschaftsgruppen die Geschichten erzählen, wann sie beginnen und wann sie enden wird nicht erklärt. Vom Standpunkt der Autorin aus ist das allerdings nur konsequent. Für die empirische Untersuchung zur Falsifikation historischer Methoden ist eine Kategorie so gut wie jede andere.

27Im nächsten Kapitel (S. 134–166) zoomt Julia Küppers heran: 35 Geschichten Bauerkämpers über die Bodenreform werden nun „nacherzählt“: 26 von ihnen arbeiten mit politikgeschichtlichen, klar abgetrennten Ausschnitten und werden von der Autorin „das Bodenalphabet“ (S. 139 ff.) genannt. Vier behandeln zentral die Bodenreform und figurieren als „Quartett“ (S. 161 ff.). Den Auftakt der Nacherzählungen machen aus Gründen der Vollständigkeit fünf Kurzgeschichten über die Bodenreform (S. 136 ff.), die in Texten auftauchen, in denen die Reform einen Randaspekt darstellt und für die Küppers lediglich eine Einteilung nach hauptverantwortlichen Akteuren vornimmt. Ergebnis: Varianz.

28Ebenso bündig lässt sich das Ergebnis in Bezug auf den empirischen Befund im Bodenalphabet und für das sogenannte „Quartett“ formulieren. Auf etwa 30 Seiten greift die Autorin dazu meist zwei zentrale Ereignisse auf: Den Aufruf vom 11. Juni 1945, in dem die KPD sich die Liquidierung des Großgrundbesitzes vornimmt und die sog. Augustdirektive, die als Entwurf, Direktive oder Anweisung von Seiten der KPD den Bodenreformverordnungen vorausgeht. Jeweils steht die Frage nach den Verursachungsbeiträgen unterschiedlicher Akteure im Vordergrund.

29Die Ergebnisse klingen dann etwa so: Zehnmal handelt die KPD selbständig, wobei Russen sechsmal keinen Einfluss nehmen, viermal gibt es Einflüsse, wobei einmal die Russen Teil der deutschen KPD werden und dreimal Stalin aktiv wird. Zwölfmal ist der Aufruf von den Russen in Auftrag gegeben, viermal kann Bauerkämper über die Bodenreform schreiben ohne den Aufruf vom 11. Juni zu erwähnen.

30Ein ähnliches Spiel, nur mit anderem Ergebnis präsentiert die Autorin für die Augustdirektive, sowie mit unterschiedlicher Fokussierung bezüglich ihres „Quartetts“.

31Dass sich unter den von Julia Küppers gewählten Kategorien keine einheitliche Geschichte ergibt, die Bauerkämper immer wieder gleich erzählt, konnte man in diesem Kapitel also im Fließtext lesen. Für Freunde graphischer Darstellungen hat sie Tabellen und Diagramme an die Arbeit gehängt.

32Bei wem liegt nun der Fehler? Julia Küppers versichert sich: Der Anspruch Arnd Bauerkämpers bestand darin, jedes Mal die eine Wahrheit über die Bodenreform und nicht etwa nur unterschiedliche Facetten zu erzählen. Eine mehrdeutige Realität ist hier keine Option, mithin am gefundenen Ergebnis nicht die Autorin, sondern ihr Gegenstand (die Geschichtstheorie) schuld. Dieser mache bezüglich der zu erreichenden Wahrheit Versprechungen, deren Nichteinlösung die Utopie enthülle. Wenngleich der Fortschrittsglaube der Historiker des 19. Jahrhunderts bezüglich der Weltentwicklung mittlerweile als utopisches Ideal zur allgemeinen Kenntnis entlarvt sei, existiere er weiter: Als Fortschrittsglaube in Bezug auf die sich stetig verbessernde wissenschaftliche Methode.

33Doch diese Methode tauge nichts. Dass Bauerkämper schlicht nicht in der Lage sei diese korrekt anzuwenden wischt die Autorin etwas un-aufklärerisch mit einem Autoritätsargument beiseite: Ein ordentlicher Professor wäre natürlich in der Lage eine abstrakte Regel auf den Geschichtsgegenstand anzuwenden und so ein eindeutiges Ergebnis zu produzieren, wenn denn eine solche mathematisch-funktionale Methode und ein entsprechender Gegenstand existierten (S. 169 f.).

34Die erste dieser beiden Voraussetzungen greift Küppers sogleich an: Mit Paul Veyne erklärt sie die Methode des Historikers zur Fabel (S. 170 ff.). Diese lege nicht fest auf unzweideutige Ergebnisse, sondern lasse, als Kurzgeschichte von sehr abstrakten Grundannahmen eine ganze Bandbreite möglicher Darstellungen zu.

35Nun geht Julia Küppers daran, den „Fakten“ den Prozess zu machen. Nach einer kurzen, für das wissenschaftliche Erkenntnisinteresse der Darstellung nicht unmittelbar relevanten Erzählung über die Geschichte von Objektivität, Wahrheit und Erkenntnis (S. 173–178) wendet sie sich Jens Nordalm zu, der – das macht ihn für unseren zwischenzeitlich erlangten Erkenntnisstand interessant – Methodenreflexionen für entbehrlich hält. Wichtig sei es vielmehr mit den Quellen zu arbeiten und diesen „möglichst viele Fragen zu stellen“ (S. 181).

36Ein letztes Mal machen wir mit Julia Küppers die Probe aufs Exempel: Vielleicht sind unterschiedliche verwendete Quellen Grundlage für die unterschiedlichen Erzählungen des Arnd Bauerkämper über die Bodenreform (S. 184–221). Knapp vierzig Seiten werden mit „Einzelkuriositäten“ über diejenigen "Wahrheiten" gefüllt, die mit den Quellen belegt werden sollen. Das Ergebnis ist vielleicht schon vorhersehbar: Auch die Quellen geben nicht notwendig Sicherheit. Dieselben Quellen dienen als Beleg für widersprüchliche Ergebnisse. Gestützt wird dieses Ergebnis auf einen Versuchsaufbau, bei dem Julia Küppers sich auf ihre zuvor gefundenen Kategorisierungen stützen kann. Nach den unterschiedlichen, im Kapitel über die „Bodenvarietäten“ erstellten Gruppen geordnet, analysiert Küppers die jeweils verwendeten „Synchronerzählenden“ (S. 184), worunter sie – kurz gesagt – die von Bauerkämper angegebenen Belege versteht, m.a.W. andere Texte von Historikern oder Archivdokumente. Der Vergleich zeigt, dass Geschichten mit unterschiedlichen Verteilungen von Verantwortlichkeiten durchaus dieselben Quellen verwenden können. In unterschiedlichen Varianten bietet Küppers dem Leser hier erstaunliche Widersprüche. Sowohl die unterschiedlichen Ansätze, dasselbe historische "Faktum" zu beweisen, als auch die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten ein und desselben "Synchronerzählenden" werden amüsant dargeboten. Mit viel Ausdauer wird hier die Absurdität des Rufs ad fontes nachgewiesen. Manchmal wirkt die Beweisführung etwas konstruiert. Eine Quelle ist ja nicht deshalb ohne Wirkung auf die Erzählung, weil sie nicht durchweg zitiert wird – anderes suggeriert aber das Kriterium manchmal "untergehender" Quellen (vgl. etwa S. 219). Überhaupt könnte man darüber nachdenken, ob die "Synchronerzählenden"-Perspektive so günstig gewählt ist, denn die interpretationsbedürftige Quelle steht ja nie allein, sondern in einem Kosmos von zitierten und nicht zitierten Intertexten. Dies jedoch ändert nichts an dem grundsätzlich stichhaltigen Ergebnis: Die Quellen sind nicht geeignet die Geschichte zu „determinieren“.

37Nachdem die Quellen als positive Determinanten eines historischen Textes widerlegt worden sind, geht Küppers auch daran, ihnen ihr Vetorecht abzusprechen (S. 222–230). Das ist nur konsequent, wenn Quellen – wie gezeigt – so unterschiedlich interpretiert werden können, dass die gefundenen Ergebnisse sich widersprechen. Auf der Suche nach dem Grund für diesen Befund treten wir ein in das Reich der Sprachwissenschaft, die uns klar darüber werden lässt, warum selbst Quellen niemals die Sicherheit objektiver Wahrheit gewährleisten können, welche die Objekte des naturwissenschaftlichen Versuchs liefern. Der Referent ist sprachlich nicht anders als durch seinen Signifikanten zugänglich. Geschichte ist aber auf diesen Signifikanten angewiesen. Denn nur als sprachliches Ereignis erhält der außersprachliche Sachverhalt „Sinn“: Die Dinge erzählen keine Geschichte –  dafür bedarf es ihrer Überführung in Worte.

38Julia Küppers wendet diesen sprachwissenschaftlichen Befund medientheoretisch (S. 226–230) und möchte die Quellen als „Präskripte“, an die ein „Verdacht von Sinn“ herangetragen wird, verstehen, aus denen durch Transkription, bei der es sich um eine Übersetzung eines symbolischen Systems in ein anderes symbolisches System handelt, ein (lesbares) Skript entsteht, also eine Geschichte, die aber nicht etwas erzählt, was in irgendeiner Form schon im Präskript enthalten wäre, sondern deren Lesbarkeit notwendig mit einer Umformung verbunden ist. Ob „richtig“ transkribiert wurde, lasse sich nur durch eine Setzung von Richtigkeitsmaßstäben klären. Diese sei jedoch notwendig ebenso kontigent wie die Transkription selbst. Die Grenze zwischen Faktum und Fiktion ist damit überschritten.

39Schluss und Fazit.

40Eine Autorin, die ihre Figuren nicht liebt, mag für manche schon eine merkwürdige Vorstellung sein. Doch eine Autorin, die sich ihren Figuren gegenüber emotionslos gibt, hat mich geradezu verblüfft. Julia Küppers trennt die Figuren ihres Diskurses in Theoretiker und Praktiker. Theoretiker zerfallen wiederum in zwei Gruppen. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die aufgrund ihrer mehr oder weniger offensichtlichen Nähe zum historischen Realismus bekämpft werden. Werner Paravicini und Hans-Ulrich Wehler, Max Weber und Michael Stolleis erscheinen dabei als Antagonisten (S. 230–238). Die Helden sind Hayden White, Paul Veyne, Jean-François Lyotard und Jacques Derrida. Erstere geben, in Küppers Lesart, allenfalls Lippenbekenntnisse zu den eben referierten Implikationen der Sprachtheorie ab, teilweise widersprechen sie offen. Letztere haben dazu beigetragen die dargestellten Einsichten überhaupt zu formulieren. Doch so fein die Stiche gegen den Ahnherrn der deutschen Soziologie und den großen Sozialhistoriker auch geführt werden – so konturlos bleibt die positive Seite. Julia Küppers bleibt ein „Geist der stets verneint“. Es gelingt ihr kein positiver Entwurf einer postmodernen Geschichtsschreibung. Postmoderne ist vor allem „nicht“: „Das System funktioniert. Es funktioniert und lässt sich dennoch zu jeder Zeit widerlegen. Es gibt keinen Ausweg, es gibt keinen Sinn, kein Gut oder Böse und keine ewig währenden Regeln“ (Hervorhebungen JS) bilanziert sie (S. 248). Die Dekonstruktion der Rechtsgeschichte ist es, die zwischen den ersten Buchdeckel und dieses nüchterne Resümee gepresst wird.

41Vor diesem Hintergrund wird vielleicht plausibel, warum sich Küppers zu ihren Zentralgestalten, den „praktischen“ Historikern in unendlich gleichgültiger Distanz bewegt: Theorie gilt ihr mehr als Praxis; eine unhaltbare Position im theoretischen Diskurs ist immerhin ein tauglicher Gegner – ein auf deren Prämissen vielleicht geäußertes Stück „praktischer“ Geschichte ist noch nicht einmal das. Im Küppersschen Filter wird diese, nachdem ihr materialer Wahrheitsanspruch endgültig gefallen ist (S. 249) bestenfalls uninteressant – und genau so lesen sich ihre „konkreten“ Passagen. Eine politische oder ästhetische Funktion der Texte offenzulegen erscheint ihr uninteressant. Was nicht wissenschaftlich ist, ist des Berichts nicht wert. Hier öffnet sich eine erste Ironie – denn einen Sinn für Ästhetik beweisen Sprache und Aufbau ihres eigenen Buchs durchaus. Eine zweite, nicht ganz so verdeckte Ironie zeigt sich auf der Ebene ihres Hauptfokusses: Mehrfach weist Küppers auf die Kontingenz ihrer eigenen Analyseraster hin und spricht von „nur möglichen“ Geschichten. Widersprüchlich heißt es allerdings später: „Es geht mir nicht darum, aufzuzeigen, dass sich ein(e) spezielle(r) Erzählende(r) geirrt hat, weil sie/er Dinge gefärbt beschreibt. Es geht mir darum, dass auch ich nur eine gefärbte Geschichte – nein, schlicht nur eine Geschichte – erzählen würde. Deswegen erzähle ich keine.“ Und natürlich erzählt sie eben doch eine Geschichte. Die Geschichte, in der sich eine metonymisch-gesetzmäßig-wissenschaftlich verstehende Geschichtswissenschaft ad absurdum führt und für die sie – ganz konsequent – für „ein Schmunzeln“ plädiert, „wenn man sich beim Pochen auf wahren Begebenheiten ertappt“ (S. 251).

42Insgesamt handelt es sich um ein kenntnisreich geschriebenes und mutiges Buch, das durchaus lang – aber vor allem außerhalb des spezifischen rechtshistorischen Diskurses – Bekanntes in aufwendig aufgebauter Empirie aufzeigt und nicht davor scheut auch "großen Namen" die ein oder andere Inkonsequenz aufzuzeigen.

Rezension vom 24. November 2016
© 2016 fhi
ISSN: 1860-5605
Erstveröffentlichung
24. November 2016

  • Zitiervorschlag Rezensiert von: Jörg Schöpper, Julia Küppers, Die wahre Wahrheit über die Bodenreform. Theoretische Betrachtungen rechtsgeschichtswissenschaftlicher Praxis (24. November 2016), in forum historiae iuris, https://forhistiur.net/2016-11-schopper/