Zeitschrift Rezensionen

Rezensiert von: Karl Härter*

Ariadne Schmidt, Prosecuting Women. A Comparative Perspective on Crime and Gender Before the Dutch Criminal Courts, c.1600-1810 Brill, Leiden/New York 2020, X & 285 S., ISBN 9789004424906

1Die im Rahmen des niederländischen Forschungsprojekts crime and gender 1600-1900 entstandene komparative Studie von Ariadne Schmidt untersucht den Zusammenhang zwischen weiblicher Kriminalität, Strafjustiz und Stadt in der frühneuzeitlichen Niederländischen Republik. Die auf der Basis einer ausgezeichneten Kenntnis der Forschungsdiskussion systematisch und luzide explizierte Fragestellung möchte klären, ob der relativ hohe Frauenanteil an der strafgerichtlich verfolgten Kriminalität mit dem Urbanisierungsgrad der frühneuzeitlichen Niederlande zusammenhing: Resultierte aus dem städtischen Kontext ein typisches Muster weiblicher Delinquenz oder gestaltete sich diese eher differenziert, geprägt durch die unterschiedlichen urbanen bzw. lokalen sozioökonomischen und rechtlichen Bedingungen und Strukturen? Die Klärung dieser Fragen erfolgt anhand der Untersuchung und des Vergleichs verschiedener Stadttypen: die Hafenstädte Amsterdam und Rotterdam, die (früh-)industriellen Mittelstädte Leiden und Gouda sowie für den ländlichen Raum die Garnisonstadt Zwolle und die Bezirke Heusden und Breda. Die gut begründete Auswahl dieser exemplarischen Städte, die auch den ländlichen Raum einbezieht, überzeugt sowohl bezüglich der unterschiedlichen sozioökonomischen Kontexte als auch im Hinblick auf die Phänomene weiblicher Kriminalität und die jeweiligen Strukturen der Strafjustiz. In dieser Hinsicht geht die Arbeit über die in der historischen Kriminalitätsforschung dominierenden lokalen Fallstudien hinaus und bietet einen auch für die (Straf-)Rechtsgeschichte interessanten vergleichenden Ansatz.

2Methodisch erfolgt der Vergleich der urbanen weiblichen Kriminalität durch die quantitative Auswertung der von den jeweiligen Strafgerichten bearbeiteten Kriminalfälle, die Ariadne Schmidt zu sechs Datasets aggregiert hat, deren teils etwas voneinander abweichende Struktur in einem Anhang gut nachvollziehbar dargelegt wird. Trotz Überlieferungslücken und Unterschieden in den Strafkompetenzen der Gerichte kann die Autorin so eine beeindruckende Gesamtzahl von nahezu 10.000 Kriminalfällen auswerten. Die Kategorisierung in Eigentums-, Gewalt-, Sexual- und Ordnungsdelikte folgt etablierten Konzepten der historischen Kriminalitätsforschung und fokussiert auf die Täterinnen und deren Sozialprofil. Die Fälle bzw. Verbrechen sind damit auf die höhere Kriminalgerichtsbarkeit beschränkt und die niedere Strafjustiz wird in der quantitativen Auswertung nicht berücksichtigt. Auch beeinflussen Mehrfachdelikte und Mehrfachtäterinnen, zeitgenössisch abweichende Kategorisierungen, pauschale Strafurteile und Strafen die Daten. Die Autorin ist sich dieser methodischen Probleme jedoch bewusst und berücksichtigt diese bei der empirischen Auswertung, die letztlich auf Täterinnen und Fälle abstellt.

3AriadneSchmidt meistert die Datenmenge souverän, wertet sie differenziert bezüglich der urbanen Untersuchungseinheiten, Geschlechter- und Deliktverteilung sowie der zeitlichen Entwicklung aus und stellt die gewonnenen Ergebnisse in konzisen Formulierungen und übersichtlichen Grafiken dar. Kapitel 2 gibt zunächst einen systematischen Überblick über Strukturen und Entwicklung der Kriminalität, die relevanten gesellschaftlichen und rechtlichen Normen und die Strukturen der Strafjustiz. Für die jeweiligen Stadttypen werden die vergleichsweise hohe Variabilität und Quantität weiblicher Kriminalitätsphänomene differenziert aufgezeigt. Das folgende Kapitel entfaltet ein faktenreiches Sozialprofil der Täterinnen (Ehestand, sozialer Stand/Status, Mobilität/Migration, Erwerbstätigkeit), das ebenfalls für die untersuchten Städte differenziert wird. Im Ergebnis demonstriert die Autorin den Zusammenhang zwischen fortgeschrittener Entwicklung der Städte, ökonomischer Betätigung relativ selbständiger, oft mobiler Frauen und ihrem „kriminellen“ Agieren, der in den frühneuzeitlichen Niederlanden eine beachtliche weibliche Kriminalitätsrate bedingte. Die quantitativen Befunde werden mit gut gewählten, instruktiven Fallbeispielen untermauert, welche die konkreten Umstände und Praktiken weiblicher Kriminalität aufhellen und die Täterinnen als eigenständige Akteurinnen präsentieren. Damit gelingen der Autorin dichte Analysen, die tief in die sozioökonomischen und geschlechtergeschichtlichen Kontexte eindringen und auch die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen strafrechtlicher Verfolgung angemessen berücksichtigen.

4Aus der Fülle der Ergebnisse seien hier nur einige wesentliche Erkenntnisse hervorgehoben: Die Studie belegt einen konstitutiven Zusammenhang zwischen weiblicher Kriminalität, Eigentumsdelikten und Urbanisierung insbesondere für nicht ansässige, mobile, unabhängige Frauen „of non-local origin, highly mobile, unmarried and living poor and independent lives“ (S. 247), die als Täterinnen deutlich überrepräsentiert sind. Ihre prekären Lebensverhältnisse konnten diese Frauen in den Städten durch unterschiedliche wirtschaftliche Tätigkeiten sowie kriminelle Handlungen bewältigen, die von Diebstahl, Betrug und Hehlerei bis zu Sexual- und Ordnungsdelikten (Bettelei, Vagieren) reichten. Der für die frühneuzeitliche Niederlande im Vergleich hohe Anteil weiblicher Kriminalität resultierte aus dem hohen Grad der Urbanisierung und der weiter entwickelten, diversifizierteren urbanen Ökonomie. Er manifestierte sich in einer „highly commercialised illegal economy“ (S. 190) mit den Städten als Aktionsraum, der durch weibliche Mobilität und Arbeitsmigration gleichwohl mit dem ländlichen Raum verbunden war. Die spezifischen Strukturen der Städte bedingten unterschiedliche Ausprägungen weiblicher Kriminalität, wie z.B. die in den Hafenstädten Amsterdam und Rotterdam dominierende Prostitution. Die Autorin belegt, dass der Grad der Unabhängigkeit von Frauen – wirtschaftliche Betätigung, Mobilität, unverheiratet bzw. ohne Ehemann lebend – mit dem Anteil von Frauen an der verfolgten Kriminalität korrespondierte. Kritisch einwenden ließe sich allerdings, dass insbesondere bei den „moral offences“ der Faktor Unabhängigkeit nicht überschätzt werden sollte: Die Strafverfolgung von Täterinnen für Sexualdelikte wie Unzucht und Ehebruch oder Dienstbotinnen für Hausdiebstahl resultierte auch aus patriarchalischen Abhängigkeits- und Machtverhältnissen, die es Männern ermöglichten, Frauen zu kriminalisieren.

5Ihre Analysen beschränkt die Autorin keineswegs nur auf die Täterinnen, sondern bezieht Strukturen und Entwicklung männlicher Kriminalität vergleichend mit ein. Dies betrifft insbesondere die Gewaltdelikte und den ländlichen Raum, die beide einen deutlich geringeren Anteil weiblicher Delinquentinnen aufweisen. Dass Gewaltkriminalität ein männliches Phänomen ist, stimmt mit dem allgemeinen Forschungsstand überein. Der geringe Anteil von Frauen an der Kriminalität des ländlichen Raums (mit Ausnahme von Vagantinnen und „Räuberbanden“) erklärt die Autorin zutreffend mit der dichteren sozialen Kontrolle, den Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktregulierung und der höheren Bedeutung der Niedergerichte für die Verfolgung krimineller bzw. devianter Handlungen (die in die quantitative Analyse nicht einbezogen sind). Insofern resultieren Unterschiede zwischen urbanem und ländlichem Raum nicht nur aus den differenten sozioökonomischen Kontexten weiblicher Kriminalität, sondern auch aus den variierenden Strukturen der Strafjustiz und den unterschiedlichen Politiken der Strafverfolgung, insbesondere bezüglich der Sexualdelikte und der Delinquenz vagierender Gruppen („Räuberbanden“).

6Ihre empirischen Ergebnisse ordnet AriadneSchmidt folglich multiperspektivisch unterschiedlichen Kontexten und Bedingungsfaktoren von Kriminalität und Strafverfolgung zu, vergleicht und diskutiert diese auf der Basis der Forschungsliteratur und vermeidet einfache Erklärungsmodelle. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob die empirischen Befunde primär das tatsächliche Kriminalitätsverhalten und die sich wandelnde soziale Realität weiblicher Kriminalität abbilden oder eher die obrigkeitliche Strafverfolgung und sich verändernde gesellschaftliche Wahrnehmungen von Kriminalitätsbedrohungen widerspiegeln. Zwar betont die Autorin, dass die konstatierten Kriminalitätsphänomene vor allem aus den sozialen Umständen und (Überlebens-)Praktiken aktiv handelnder Frauen resultierten, aber sie argumentiert auch differenzierend, dass z.B. die Entwicklung der Kriminalitätsraten in den Bereichen Sexualität/Prostitution, Betteln/Vagieren und „professionelle Bandenkriminalität“ vor allem Ergebnis der jeweiligen Kriminalisierungs- und Strafverfolgungspolitik der Obrigkeit waren. Die Frage, inwieweit letztere durch sich wandelnde geschlechtsspezifische Stereotypen und Bedrohungsnarrative von kriminellen Frauen beeinflusst waren, die wiederum spezifische Etikettierungen und Zuschreibungen weiblicher Kriminalität ermöglichten, vertieft die Autorin allerdings nicht weiter. Die reichhaltigen empirischen Befunde zur Strafverfolgung von Frauen in den Niederlanden reizen jedenfalls dazu, die Interdependenzen zwischen Kriminalitätsentwicklung, dem Wandel „weiblicher Verbrecherbilder“ und allgemeineren Kriminalität- und Geschlechterdiskursen weiter auszuloten.

7Insgesamt belegt die Arbeit eindrucksvoll, dass die Kategorie Geschlecht und ein vergleichender Ansatz wesentliche neue Erkenntnisse für die Kriminalitäts-, Stadt- und auch Strafrechtsgeschichte erbringen, die abschließend im Kontext der – allerdings vorwiegend britischen – Kriminalitätsforschung eingeordnet und diskutiert werden: Anteil und Entwicklung weiblicher Kriminalität stand demnach in einem komplexen Bezugsverhältnis zu den sozioökonomischen Strukturen unterschiedlicher Stadttypen, das sich vor allem über die Mobilität und wirtschaftlichen Aktivitäten relativ unabhängiger Delinquentinnen und der ökonomischen Netzwerkfunktion urbaner Zentren in der „commercialisation of female crime“ entfaltete. Die Erträge dieser ausgezeichneten Studie sind insofern keineswegs auf die frühneuzeitlichen Niederlande begrenzt; sie bilden vielmehr ein solides Fundament für weitere Vergleiche und Deutungen. Hierfür hat AriadneSchmidt eine exemplarische Methodik entfaltet, die weitere und insbesondere vergleichende Forschungen zu Geschlecht, Kriminalität und Strafjustiz befördern kann.

Rezension vom 9. November 2020
© 2020 fhi
ISSN: 1860-5605
Erstveröffentlichung
9. November 2020

DOI: https://doi.org/10.26032/fhi-2020-011

  • Zitiervorschlag Rezensiert von: Karl Härter, Ariadne Schmidt, Prosecuting Women. A Comparative Perspective on Crime and Gender Before the Dutch Criminal Courts, c.1600-1810 (9. November 2020), in forum historiae iuris, https://forhistiur.net/2020-11-harter/