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Zeitschrift Debatten Rechtliche Kategorien und Identität in Lateinamerika

Herausgegeben von: Lorena Ossio Bustillos

Rechtliche Kategorien und Identität in Lateinamerika – und wenn ja, wie viele?

<p>Die
Fragestellung, mit der wir beginnen möchten, ist folgende: Inwieweit spielt der juristische Diskurs bei der Geschichtserzählung eine Rolle in Bezug auf die Konstruktion der Identität der indigenen Völker in Lateinamerika. Wir möchten hier einige Beiträge zu diesem Thema von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen besonders aus Peru und Bolivien zu Wort kommen lassen. Eine zentrale Legitimationsquelle für die aktuellen Verfassungsreformen in Lateinamerika bilden geschichtliche Narrative, deren oft zweifelhafte Historizität zu überprüfen sein wird. Wir präsentieren neun Aufsätze mit der Auseinandersetzung mit rechtlichen Kategorien in Bezug auf die indigene Identität in Lateinamerika, welche von der frühen Neuzeit (<span><i>de la Puente Brunke</i> und <i>Deardorff</i>) bis zur Moderne (<i>Ramos Nuñez</i>, <i>Ossio Bustillos</i> und </span><i>Cuadros Sánchez</i>) rechtshistorisch untersucht werden. Es werden hier auch interdisziplinäre Einblicke aus der Rechtsphilosophie (<span><i>Tubino</i>), Rechtsanthropologie im Tiefland (<i>Espinosa</i>) und Soziologie in Hochland (<i>Ansion</i></span><i> Mallet</i>) und der Einfluss des internationalen Rechts (<span><i>Guevara</i> und <i>Verona</i>) auf indigene Gemeinschaften dargestellt.</span></p>

<p>Es ist sicherlich schwierig über Indigene zu sprechen, ohne genauer zu definieren, was man darunter versteht, oder einen konzeptuellen Rahmen anzubieten. In Lateinamerika wurden, bevor man anfing, sich mit <i>Indigenismus</i><sup>1</sup> auseinanderzusetzen, die Indianer/Indigenen und auch das Indianische/Indigene totgeschwiegen<sup>2</sup>. Die indigene Bevölkerung hatte sich unter der übergreifenden Bezeichnung „Campesino“ (Bauer) „verborgen“. Die Bauernbewegungen in Mexiko, Bolivien, Guatemala und in ganz Lateinamerika bestanden aus Indigenen, die nicht ihre kulturelle Differenz einforderten, sondern ihre Bürgerrechte, ihre sozialen Rechte, insbesondere ihre Landrechte. Der erste <i>Congreso Indigenista Interamericano</i> (Erster Interamerikanischer Kongress Indigener Völker) fand 1940 in Pátzcuaro, Mexiko statt. Der zweite Kongress fand 1949 in Cusco statt und war zweifellos von großer Bedeutung, da er die Indigenen-Politik in Amerika konsolidierte.</p>

<p>Nach José Bengoa wurden zumindest vier Konzepte festgelegt, die sich bis heute auf die eine oder andere Art in der Definition des Indigenen wiederfinden: an erster Stelle die Beziehung der Abstammung der vorspanischen Bewohner, Völker und Nationen und den rezenten indigenen Gemeinden; zweitens, das Nicht-Einfordern einer ethnischen oder kulturellen Reinheit, sondern die Akzeptanz, dass der Kontakt in den indigenen Gemeinden zu zahlreichen Veränderungen in den Gemeinschaften geführt hat, die deshalb nicht aufhören indigen zu sein; an dritter Stelle die Bekräftigung, dass die Selbstidentifikation (das sich zugehörig Fühlen) und die Identifikation/Zuweisung von außen seitens anderer Gruppen von grundlegender Bedeutung für die Existenz von indigenen Völkern oder Nationen ist; und schließlich (viertens), dass es eigene Arbeitsformen, Sprachen, Kulturen und Traditionen gibt, welche letztendlich die Indigenen von den Nicht-Indigenen trennen und sie charakterisieren.</p>

<p>Dem Kongress von Pátzcuaro kommt eine herausragende Bedeutung zu: Er etabliert in der politischen lateinamerikanischen Kultur formal die Pflicht, sich der Indigenen-Frage speziell zu widmen, und zwar differenziert von der generellen Politik, die sich an den Rest der Bevölkerung richtet. Aus europäischer Sicht ist das eine entscheidende Besonderheit. Die „Gleichheit“ vor dem Gesetz, die der modernen europäischen Staatsbürgerschaft zu eigen ist, wird in Lateinamerika mit Nuancen betrachtet; es gibt Bürger, die anders sind, und ihnen muss ein differenzierter/spezieller Umgang zuteilwerden. Diese Entwicklung verdankt sich übrigens nicht dem Zufall, sondern lässt sich zum Großteil auf die spanische Kolonialgeschichte zurückführen, während der ein Kastenwesen jeden einzelnen Bevölkerungs-Sektor seiner Herkunft entsprechend unterschied. Während des gesamten 19. Jahrhunderts sollten die Kreolen-Herrscher der liberalen Politik der europäischen Staatsbürgerschaft folgen und aus der „Gleichheit vor dem Gesetz“ ein geheiligtes Prinzip machen<sup>3</sup>. Pátzcuaro markiert somit einen Wendepunkt. An zweiter Stelle, nach der Niederlage der autonomistischen Positionen, sollte die Indigenen-Politik sehr stark integrationistisch sein. Die Indigenen sollten sich von ihrer ursprünglichen ethnischen Identität lösen, um eine neue nationale Identität anzunehmen. Wenn (die Politik) nicht gleich sogar „assimilierend“ war, was die vollständige Negierung der Differenzen bedeutete. Die Idee, zu einer „Autonomie der indigenen Völker“ zu gelangen, ist ein jahrhundertealtes Streben. Sie geht zurück auf die Utopien des Jesuitenstaates in Paraguay, auf Don Basco in Pázcuaro und auf Dutzende Erfahrungen, in denen ethnisch unterschiedliche Gruppierungen auf die eine oder andere Weise versuchten, eigene Formen der Selbstverwaltung (<i>autogobierno</i>), der Art zu leben, der Art zu wirtschaften, in einem Wort: differenzierte Gesellschaften zu etablieren.</p>

<p>Die Entwicklung des internationalen Rechts der indigenen Völker begann sich besonders in den 1980er-Jahren zu formieren, mit denselben Widersprüchen, die wir heute analysiert haben. Das erste Instrument, das erörtert und gebilligt wurde, war die ILO-Konvention 169 der OIT. Diese war darüber hinaus in gewisser Weise ein Versuch, die Indigenen ausdrücklich von dem Konzept der nationalen Minderheiten zu trennen. Die völkerrechtliche Verpflichtung zum Schutz der Rechte indigener Völker hat ebenfalls zu einer verstärkten Beschäftigung mit neuen Formen der Organisation kultureller Identität angeregt.</p>

<hr>
<p><sup>1</sup> “Indigenismo, relativo a l indígena (lat.originario), acepción desarrollada desde distintos enfoques principalmente por la literatura, posteriormente por la antropología y sociología en América Latina.” Vgl. <span><i>Ossio, Lorena</i>: Diccionario de Ciencia Política: Teorías, métodos, conceptos, in Dieter Nohlen/Rainer-Olaf Schultze (Hrsg), México 2006: Porrúa, S.711-712.</span></p>
<p><sup>2</sup> Was sich auch als eine Politik des Schweigens zeigt. So Bartolomé Clavero: “Lateinamerika verfügt bereits über eine lange Geschichte indigener Politik, die sich aus Sicht der Staaten für die indigene Bevölkerung als ebenso kontraproduktiv und schädigend wie misslungen erwiesen haben.“ <i>Clavero, Bartolomé</i>: Geografía Jurídica de América Latina: Derecho Indígena en Constituciones no Indígenas”. 2008: Siglo veintiuno, S. 261.</p>
<p><sup>3</sup> Die Kritik der Kolonialität weist uns nach <span><i>Santiago Castro-Gómez</i> darauf hin, dass „es eben genau die rechtlich-politische Funktion der Verfassungen ist, die (Staats-)Bürgerschaft zu erfinden, was so viel bedeutet, wie ein homogenes Feld von Entitäten/Körperschaften zu schaffen, die ein modernes Projekt der Gouvernementalität ermöglichen.“ </span>Ciencias sociales, violencia epistémica y el problema de la “invención del otro”, in: La colonialidad del saber: eurocentrismo y ciencias sociales Perspectivas latinoamericanas. Edgardo Lander (Compilador). CLACSO, 2000, S. 149.</p>