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Das Burgenland als rechtlicher Zwischenraum
22. März 2022
Deadline für Beitrags-Vorschläge: 22.04.2022
Im Jahr 1921 wurde das westungarische deutschsprachige Siedlungsgebiet
als Burgenland in die Republik Österreich eingegliedert. Dabei blieb,
wie das Burgenlandgesetz ausdrücklich anordnete, das in diesem Gebiet
geltende ungarische Recht zunächst in Kraft. Eine Rechtsangleichung kann
allenfalls im Zuge der Rechtspraxis stattgefunden haben. Das Burgenland
bildete in dieser Zeit also gleichsam einen Raum zwischen
österreichischem und ungarischem Recht.
Alsbald
begann jedoch schrittweise ein weitreichender Rechtsangleichungsprozeß
an die gesamtösterreichische Rechtsordnung. Prominente Ausnahmen waren
allerdings das Eherecht und das Grundbuchrecht.
Im Rahmen einer
Tagung möchten wir diesen rechtlichen Zwischenraum erkunden. Mögliche
Themenbereiche hierbei könnten sein, ohne daß damit nur annähernd eine
abschließende Aufzählung beabsichtigt wäre:
- Das Burgenlandgesetz
(Bundesverfassungsgesetz BGBl 85/1921) mit seiner Anordnung der
Fortgeltung ungarischen Rechts und der Ermächtigung der Bundesregierung
im Verordnungsweg rechtsangleichend tätig zu werden.
- Die Tätigkeit der eigens gebildeten Verwaltungsstelle für das Burgenland.
-
Die Analyse der Entwicklung einzelner Rechtsgebiete auf der Normebene
ebenso wie im Bereich der Rechtspraxis so wie die Frage, welche
Änderungen die Rechtsangleichung auf inhaltlicher Ebene tatsächlich
hervorgerufen hat.
- Die Frage, in welchen Rechtsgebieten die
Rechtsangleichung langsamer erfolgte unter Analyse der rechtlichen,
politischen und sozialen Hintergründe und Herausforderungen – denn
tatsächlich endete die sog. Rechtsbereinigung erst mit dem
Burgenländisches Rechtsbereinigungsgesetz von 1996.
Wissenschaftler:innen
aller einschlägigen Wissenschaftsdisziplinen und Qualifikationsstufen,
die zu einer Exploration dieses Zwischenraums beitragen können, werden
gebeten, bis 20. 04. 2022 einen kurzen Themenaufriß (deutsch, englisch)
und ein CV einzusenden an kamila.staudigl-ciechowicz@univie.ac.at oder
an martin.loehnig@ur.de. Die ausgewählten Themen (Nachricht erfolgt bis
30. 04. 2022) sollen auf einer Tagung, die in der letzten Februarwoche
2023 in Eisenstadt stattfindet, präsentiert und diskutiert werden. Die
hiernach überarbeiteten Texte werden in einem Tagungsband publiziert.
Reise- und Übernachtungskosten werden erstattet.
Kontakt
kamila.staudigl-ciechowicz@univie.ac.at
martin.loehnig@ur.de
Quelle: Das Burgenland als rechtlicher Zwischenraum.
In: H-Soz-Kult, 16.03.2022, <www.hsozkult.de/event/id/event-116530>.