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Workshop „Erben und Vererben im alteuropäischen Niederadel: Rechtstheorie, ständische Praxis und soziale Praktiken vom 14. bis ins 20. Jahrhundert“
31. Oktober 2026
Call for Papers für den Workshop der
Gesellschaft für
Reichskammergerichtsforschung:
Erben und Vererben im alteuropäischen Niederadel: Rechtstheorie, ständische Praxis und soziale Praktiken vom 14. bis ins 20. Jahrhundert
Veranstalter: Prof. Dr. Anette Baumann, Prof. Dr. Alexander Jendorff (JLU Gießen)
Veranstaltungsort:
Forschungsstelle der Gesellschaft für
Reichskammergerichtsforschung (Wetzlar)
Veranstaltungstermin: 01./02.10.2027
Einsendeschluss für Abstracts: 1.12.2026
In der alteuropäischen Adelswelt machten die Standesvertreter unterhalb der Gruppe des Hochadels – also der Fürsten, Grafen und Herren, gleichgültig, welche Titel sie regionenspezifisch trugen – die Hauptmasse des insgesamt quantitativ ohnehin begrenzten Adelsstandes aus. Doch im Gegensatz zum Hochadel erscheint der sogenannte Niederadel – mag er als Gentry, Hidalguia, (Reichs)Ritterschaft etc. bezeichnet werden bzw. worden sein – weiterhin notorisch unterforscht. Allem Erkenntnisfortschritt der letzten Jahrzehnte zum Trotz betrifft jenes Defizit sehr viele Themenbereiche; und eben auch den Bereich der Erbpraxis und ihrer Praktiken.
Während für den fürstlich-gräflichen Adel entsprechende Studien zur Erb(rechts)praxis existieren, schon, weil die Reichspublizistik sich aus (lehens- und verfassungs)rechtlichen Gründen dafür interessierte, erscheint das Feld für den niederen Adel im Reich (inklusive des reichsstädtischen Patriziats) wie im übrigen Europa eher unerschlossen, jedenfalls disparat. Nicht zuletzt resultiert daraus eine Herangehensweise, die teils Forschungsergebnisse zum Hochadel unreflektiert überträgt, teils die jeweiligen Binnenstrukturen der verschiedenen Niederadelsformationen und ihre Existenzbedingungen nicht berücksichtigt.
An diesem Punkt setzt der geplante Workshop an, der im Oktober 2027 durchgeführt werden soll. Zur Teilnahme eingeladen mögen sich Qualifikanten, Doktoranden etc. ebenso wie arrivierte Fachvertreter fühlen, die sich im Bereich der alteuropäischen Rechtstheorie und -praxis und/oder der Sozial- und Kulturgeschichte des Erbens und Vererbens engagieren.
Dem in mehreren Fachgebieten etablierten Gegenstand entsprechend problematisiert der Workshop mehrere einander überschneidende Themenfelder und Problemstellungen: Als Beitrag zur Vertiefung der Elitenforschung verfolgt er bewusst einen Regionen übergreifenden und damit automatisch komparatistisch angelegten Ansatz, der sich bereits aus der ‚natürlichen’ Vielgestaltigkeit und Unterschiedlichkeit des Gegenstands – des Niederadels – resultiert. Im Vordergrund solchen Bemühens steht dabei die Vernetzung von Rechtstheorie und ständisch-sozialer Vererbungspraxis und damit von rechtsgeschichtlichen, standespolitischen und kulturgeschichtlichen Fragestellungen, die eben nicht nur die dynastisch-familiale Bedeutung von Vererbungspraktiken, sondern auch deren Bedeutung für die jeweiligen Individuen und deren Stellung im Kollektiv ausleuchtet und den Wert materiellen und immateriell-symbolischen Erbes und seiner Effekte bzw. Konsequenzen untersucht. Hinzu kommen neuere Fragestellungen zum Gerechtigkeitsdiskurs, zu Formen, Verfahren und Prozessen des Entscheidens sowie Rollen, Instrumenten und Strategien der (Selbst)Behauptung in der permanenten ständisch-sozialen Konkurrenz, die allesamt vor der Folie des Bourdieu’schen Kapitalienmodells und weiteren, den Theorien Luhmann entnommenen Konzeptbegriffen verstanden werden können.
Konkret erwünscht sind daher Beiträge, die sich im zeitlichen Korridor des 14. bis beginnenden 20. Jahrhunderts – also bewusst epochenübergreifend – aus dem gesamteuropäischen Raum mit fünf Feldern der niederadeligen Erbschaftsproblematik beschäftigen:
a) Was wurde eigentlich vererbt? – Die Frage nach den Vererbungsobjekten einer Erbmasse und ihrer Evalierung behandelt die familiär-dynastische Relation des Wertes von Geld, Immobilien und symbolisch-kulturellen – also auch immateriellen – Erbstücken inklusive der Frage, ob und wie dieser Werte bzw. Werterelationen in der Gruppe der Erben diskutiert und warum darüber ggf. gestritten wurde.
b) Wie wurde vererbt? – Die Problematik der Instrumente und Modi richtet sich auf die Frage nach der Bevorzugung bestimmter Erben innerhalb einer familiären bzw. dynastischen Gemeinschaft. Wurden überhaupt bestimmte Erben privilegiert? Wurde gar eine Primogeniturregelung installiert, und von wem? Etablierte sich eine Hausordnung bspw. in Gestalt eines Erbvereins bzw. Fideicommisses? Geschah dies aufgrund von materiellen Überlegungen und/oder in der Absicht, den Hochadel zu kopieren? Griffen die Beteiligten dabei auf die zeitgenössischen Rechtslehren bzw. Rechtsnormen zurück oder gingen sie eigene Wege, die infolge als Gewohnheit und Recht interpretiert bzw. traditionalisiert wurden?
c) Welche Rolle spielte das Erbrecht? – Mit jener genuin rechtsgeschichtlichen Dimension verbinden sich durchaus unterschiedliche Fragen nach der Normenrelevanz in Gestalt der Berücksichtigung von römischem Recht, Gewohnheitsrecht oder territorialen Rechtsordnungen, die sich u.a. in konkreten Diskussionen über die Zulässigkeit des sogenannten Töchterverzicht niederschlug. Wie verbreitet war die Testamentspraxis? Griffen die Zeitgenossen überhaupt auf juristische Beratung im Vorfeld von Erbregelungen zurück? Wie sehr setzten Erbkonfliktparteien auf eine juristische Klärung?
d) Wie wurden Erbkonflikte ausgetragen? – Die Problematisierung von Formen und Effekten des Erbkonfliktaustrags betrifft nicht nur die Frage nach den Instrumenten – also Gerichten und/oder Schlichtungsinstanzen –, sondern insbesondere die nach den Akteuren: Handelte es sich um Geschwisterkonflikte – zumal unter Brüdern – oder eher um Konflikte, die von den Schwägern und damit von den angeheirateten Familien hineingetragen wurden? Welche Rolle spielte der Lehn- bzw. Landesherr? Intervenierte er jeweils akut oder versuchte er, Abhilfe durch Rechtsnormierung zu schaffen? Wie intensiv bzw. lange wurde solche Konflikte ausgetragen; entwickelten sie sich zu generationen- und eventuell auch dynastieübergreifenden Auseinandersetzungen, die die Verhältnisse innerhalb bestimmter Niederadelsformationen belasteten? In diesem Zusammenhang muss ebenso wiederum die Frage nach den Instrumenten und Modi von Vererbungspraktiken interessieren, also bspw. die Frage, ob die Familienverträge und Erbvereine auch von anderen Dynastien respektiert wurden. Insgesamt verweist dieser Problemkomplex zugleich wiederum auf die erste Problemdimension: die Erbobjekte und ihre Bedeutung.
e) Welche ständisch-soziale Bedeutung hatte ein Erbvorgang? – Diese letzte Dimension fragt nach der ständisch-sozialen Wahrnehmung eines Erben durch seine zeitgenössische Umwelt, aber auch durch die spätere Nachwelt. Wurde die Erbschaft zum ständisch-sozialen Aufstieg bzw. zur ständisch-sozialen Absicherung instrumentalisiert? Und ggf. wie? Gingen die niederadeligen Formationen in Erbschaftsangelegenheiten einen eigenen Weg oder adaptierten sie hochadelige Erbpraktiken?
f) Welche Bedeutung hatten Epochenzäsuren? Diese Fragedimension mag insbesondere für die Entwicklung bestimmter Erbrechtsinstitute – wie den Fideicommiss – eine Rolle spielen. Auch hier stellte sich die Frage, wie die jeweiligen Familien auf die neuen rechtsnormativen Herausforderungen reagierten.
Wir erwarten die Abstracts bis zum 1. Dezember 2026.
Kontakt: forschungsstelle@reichskammergericht.de
